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Concilium Plebis

Concilium Plebis

Die Römische Republik (Res Publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten wurde in diesen Körperschaften zum einen Legislative, Jurisdiktion und Wahlrecht kombiniert, zum anderen verfügten sie über die Möglichkeit, Gesetze auch rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war eine beratende Kammer und besaß keine legislative oder richterliche Macht. Das Concilium Plebis war – wie die Comitia Populi Tributa – eine Stammesversammlung, allerdings nur der Plebejer unter Ausschluss aller Patrizier, die auch nicht an den Zusammenkünften teilnehmen durften. Nur die Volkstribunen (Tribuni plebis) konnten das Concilium Plebis einberufen; es traf sich üblicherweise im Comitium auf dem Forum Romanum. Patrizische Senatoren beobachteten die Versammlung häufig von den Stufen der Curia Hostilia aus und versuchten von hier aus, Einfluss auf die Tribunen zu nehmen. Das Concilium Plebis war die bevorzugte Legislative der Republik, obwohl technisch seine Gesetze Plebiszite – Volksabstimmungen – genannt wurden. Es wählte die plebejischen Aedile (plebis) und die Volkstribunen, und führte Gerichtsverhandlungen durch, bis der Diktator Lucius Cornelius Sulla die ständigen Gerichtshöfe etablierte. Der Senat hingegen verabschiedete lediglich senatus consulta, Empfehlungen für Gesetze und Maßnahmen, vergleichbar den Resolutionen der heutigen Vereinten Nationen, und hatte tatsächlich keine Macht, Gesetze zu beschließen – mit Ausnahme im Falle des senatus consultum de republica defendenda, des so genannten ultimativen Dekrets zur Einsetzung eines Diktators, falls die Republik in unmittelbarer Gefahr war. Das Concilium Plebis war an die Empfehlungen des Senats nicht gebunden und konnte sie niederstimmen – so zum Beispiel im Jugurthinischen Krieg, als das senatus consultum erging, die Amtszeit des Quintus Caecilius Metellus Numidicus als kommandierender General zu verlängern, den das Concilium Plebis mit der Ernennung von Gaius Marius verwarf – oder ergänzen: während Caesar durch senatus consultum zum Prokonsul von Gallia cisalpina und Illyricum ernannt wurde, wurde ihm Gallia transalpina durch Plebiszit gegeben. Während seines Konsulat 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie der Leges Corneliae, die die politische Struktur der Republik radikal änderten. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch senatus consultum eingebracht worden waren. Sein viertes Gesetz strukturierte die Comitia Centuriata so um, dass die erste Klasse, die Senatoren und die mächtigsten Ritter, fast die Hälfte der Stimmen hatte. Sein fünftes Gesetz entkleidete beide Stammesversammlungen, Concilium Plebis und Comitia Populi Tributa, ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften. Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen eine der weitestgehenden Eingriffen in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar. siehe auch: Portal und Themenliste Rom Kategorie:Römische Politik Kategorie:Römische Gesellschaft

Römische Republik

Die Römische Republik (res publica, die „öffentliche Sache“) bezeichnet die Staatsform des römischen Staates in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (wohl nach 500 v. Chr.) und der Errichtung des römischen Kaisertums am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats. Sie lässt sich am ehesten als eine aristokratische Staatsform mit demokratischen Elementen bezeichnen. Im übertragenen Sinne steht der Begriff „Römische Republik“ für die Geschichte des Römischen Reiches in dieser Zeit. Als Römische Republik (Republica Romana) bezeichnete sich auch die aus dem Kirchenstaat gebildete französische Tochterrepublik, die von 1798 bis 1799 existierte, sowie die von Garibaldi und Giuseppe Mazzini nach den Märzrevolutionen des Jahres 1848 geschaffene Republik, die 1849 von französischen Truppen beseitigt wurde.

Verfassung

1849 Die Römische Republik enthielt eine Reihe von Elementen der Gewaltenteilung, die auch heute noch Grundlage vieler Verfassungen sind. Eine regelrechte geschriebene Verfassung existierte allerdings nicht. Für das Regierungssystem der römischen Republik waren drei Prinzipien von besonderer Bedeutung: Zum einen durften alle Ämter immer nur für ein Jahr ausgeübt werden (Annuität). Zum anderen wurden alle Ämter – mit Ausnahme das des Diktators – immer von mindestens zwei Personen gleichzeitig besetzt (Kollegialität) und jeder der Inhaber eines Amtes besaß das Recht der Interzession (Interzessionsrecht), d.h. er konnte Anordnungen des anderen rückgängig machen. Das höchste Amt der Republik war das Konsulat. Die Konsuln waren verantwortlich für die oberste Heeresführung, Rechtsprechung, Finanzwesen sowie Leitung von Senat und Comitien (Volksversammlungen); sie besaßen das so genannte imperium maius und hatten unbeschränkte Amtsgewalt. Um das Konsulat zu bekleiden, musste man vorher den Cursus honorum durchlaufen haben. In aufsteigender Folge waren dies folgende Ämter:
- Quästor: Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs
- Ädil: Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen
- Prätor: Rechtsprechung, imperium minus In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat die Möglichkeit für ein halbes Jahr einen Diktator zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium, d.h. ihm unterstanden alle Ämter mit Ausnahme der Volkstribunen. Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt drei verschiedenen Volksversammlungen. Censoren, Konsul, Prätoren und der Pontifex Maximus wurden von der Comitia Centuriata gewählt. Die unteren Ämter (Ädilen, Quästoren und die vigintisex viri) wählte die Comitia Populi Tributa. Das Concilium Plebis schließlich wählte die Volkstribunen und die plebeischen Ädilen. Kontrolliert wurden die Amtsträger vom Senat und den Volksversammlungen, die auch für die Gesetzgebung zuständig waren. Die Mitglieder des Senats wurden nicht gewählt, sondern von den Censoren ernannt und behielten ihr Amt auf Lebenszeit. Ursprünglich war der Senat nur Patriziern vorbehalten, später konnten aber auch Plebejer dieses Amt ausüben.

Geschichte der Republik

Entstehung der Republik

Ein genaues Datum für die Entstehung der Römischen Republik lässt sich nicht angeben. Livius berichtet, im Jahre 509 v. Chr. sei der letzte römische König Lucius Tarquinius Superbus vertrieben worden und Lucius Tarquinius Collatinus und Lucius Iunius Brutus seien zu den ersten Konsuln gewählt worden (siehe: Liste der römischen Konsuln). Wahrscheinlich wurde die Republik aber erst um 475 v. Chr. gegründet und erlangte im Verlauf der folgenden 200 Jahre ihre „klassische“ Form. Die Königsherrschaft jedenfalls wurde von den Römern nun unisono als Tyrannei empfunden und dementsprechend abgelehnt. Im 5. Jahrhundert v. Chr. stand für den römischen Stadtstaat die Auseinandersetzung mit den Etruskern im Vordergrund. Etwa in der Mitte des 5. Jahrhunderts wurde das für römische Bürger geltende Recht auf zwölf Tafeln aufgezeichnet. Rom hatte wohl schon vor dem 5. Jahrhundert v. Chr. eine bedeutende Rolle in der Landschaft Latium gespielt. Nach der Etablierung der Republik begann man mit einer systematischen Expansionspolitik. Einen schweren Rückschlag erlitt die Republik im Jahre 387 v. Chr., als Rom von den Kelten eingenommen und geplündert wurde. Bald darauf expandierte Rom jedoch nach Süden und Norden. Die Samniten konnten in harten Kämpfen bezwungen werden (so genannte Samnitenkriege zwischen 343 und 290 v. Chr.). In Rom erkämpften sich die Plebejer im Laufe der Zeit immer mehr Rechte und auch Zugang zu den verschiedenen Ämtern. Bezeichnend ist, dass diese Ämter den jeweiligen Personen die Möglichkeit boten, Ansehen zu erwerben, gleichzeitig aber verlangt wurde, die persönlichen Ambitionen in Bahnen zu lenken, die auch dem Gemeinwesen nützlich waren. Der „Hunger nach Ansehen“ vieler Römer kann als ein Merkmal der römischen Republik gelten, was sich vor allem in der Krisenzeit der Republik als schwere Belastung erweisen sollte.

Aufstieg zur Großmacht

In der Zeit nach 340 v. Chr. gelang es den Römern, die meisten Städte in der Region Latium in den Latinerkriegen unter römische Kontrolle zu bringen. Etwa ab 280 v. Chr. unterwarfen die Römer auch Süditalien, wo sich bereits Jahrhunderte zuvor Griechen niedergelassen hatten (siehe auch Tarentinischer Krieg, verbunden mit den Kämpfen gegen den epirotischen König Pyrrhus). Zur Sicherung ihrer Herrschaft legten die Römer mehrere Kolonien an. Des Weiteren etablierte Rom ein Bündnissystem mit mehreren Städten und Stämmen, so auch mit den Samniten, die in harten Kämpfen unterworfen worden waren (siehe oben). So gab es: # römische Vollbürger (aus der Stadt Rom, den Kolonien oder eingegliederten Stämmen) # Gemeinden mit römischen Bürgerrecht, aber ohne Stimmrecht und # Bundesgenossen, die ihre innere Autonomie bewahren konnten. Dieses Bündnissystem wurde zum Eckpfeiler der Republik. In der Zeit zwischen 264 v. Chr. und 146 v. Chr. führte der römische Staat die drei Punischen Kriege, durch die der Stadtstaat schließlich zur Großmacht aufstieg. Der Erste Punische Krieg (264–241 v.Chr.) entstand aufgrund von Interessenskonflikten der Handelsrepublik Karthago mit Rom in Bezug auf die Insel Sizilien. Rom war gezwungen, eine Flotte aufzubauen. 241 v. Chr. vernichteten die Römer die karthagische Flotte bei den Ägatischen Inseln. Karthago zahlte Kriegsentschädigungen und verzichtete auf Sizilien und Sardinien, behielt aber seine Einflusssphäre in Spanien. Hier errichteten die Barkiden ein neues karthagisches Kolonialreich. Der geniale Stratege Hannibal stieß von hier aus 218 v. Chr. im Zweiten Punischen Krieg (218–201 v. Chr) gegen Rom vor. Er überschritt die Alpen und trug den Krieg ins römische Kernland. Nach mehreren Niederlagen der Römern (vor allem 216 v. Chr. bei Cannae) schien es so, als würde Rom fallen. Doch gelang es Hannibal nicht, das römische Bündnissystem aufzubrechen. Auch ein Bündnis mit Philipp V. von Makedonien 215 v. Chr. brachte nicht die erhoffte Entlastung. Die Römer griffen die barkidischen Besitzungen in Hispanien an und landeten 204 v. Chr. in Nordafrika, wo sie 202 v. Chr. das karthagische Heer bei Zama besiegten. Karthago verlor alle Besitzungen und die Flotte. Im Dritten Punischen Krieg (149–146 v. Chr.) wurde auch der karthagische Reststaat beseitigt und die Provinz Africa errichtet. Bereits 200 v. Chr. hatte Rom in Griechenland zu Gunsten der Klein- und Mittelmächte und zum Nachteil von Makedonien interveniert, wo die Nachfahren der Diadochen Alexanders des Großen, die Antigoniden, versucht hatten, eine Hegemonie im griechischen Mutterland zu errichten. 196 v. Chr. wurde Griechenland für frei erklärt, doch blieb Rom Protektoratsmacht. Die weiterhin unruhige Lage zwang die Römer immer wieder zur Intervention. 192–188 v. Chr. kämpfte Rom gegen den Seleukidenkönig Antiochos III. Die Seleukiden wurden aus Kleinasien zurückgedrängt und Pergamon wurde zur römischen Klientelmacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt war Rom die Vormacht im östlichen Mittelmeerraum und kontorllierte dessen westliche Hälfte.

Die gereizte Weltmacht

Rom nutzte seine Hegemonie nun voll aus. So schaltete es 171–168 v. Chr. Makedonien endgültig als Machtfaktor aus, welches 148 v. Chr. gar römische Provinz wurde; zwei Jahre später wurde auch Griechenland der römischen Provinz Makedonien zugeschlagen (27 v. Chr. in die Provinz Achaia umgewandelt) und Karthago zerstört. Die „gereizte Weltmacht“ (Klaus Bringmann) wurde nach der Vernichtung Karthagos und der Eroberung Griechenlands zum Beherrscher der bekannten westlichen Welt. Im Osten stellte es sich schützend vor das schwache Ägypten der Ptolemäer und hielt die Seleukiden davon ab, deren Schwäche auszunutzen. 133 v. Chr. wurde auf dem Boden des Reiches von Pergamon die Provinz Asia errichtet. Doch zeigte das Fundament erste Risse: 136 v. Chr. begann der Sklavenkrieg auf Sizilien. 113–101 v. Chr. kam es zum Zug der Kimbern und Teutonen, in dessen Verlauf sich der spätere Anführer der Popularen, Marius, einen Namen machte. 111 v. Chr. entbrannten Kämpfe in Numidien. 9189 v. Chr. kam es zum Bundesgenossenkrieg, in dessen Verlauf sich die römischen Bundesgenossen schließlich das volle Bürgerrecht erkämpften. 88 v. Chr. begann der Kampf gegen Mithridates VI. von Pontos, der in einer Nacht mehrere Tausend römische Siedler umbringen ließ (Vesper von Ephesus). Im Osten wurde 64/63 v. Chr. von Pompeius eine Neuordnung vorgenommen: Die Provinz Syria wurde auf dem Boden der Überreste des Seleukidenreiches errichtet, um den Parthern die in Schach halten zu können, die im Osten die seleukidischen Besitzungen erobert hatten. Doch während der Jahre 133 v. Chr. und danach kam es zu einer schweren und andauernden Krise der Republik – der Revolutionszeit und der Zeit der Bürgerkriege.

Krise der Republik und Bürgerkrieg

Der Aufstieg Roms zur Großmacht brachte für den Staat neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Problemen. Als entscheidend erwiesen sich die Agrarfrage und die eng damit verbundene Frage der Militärverfassung. Die Gegensätze mündeten schließlich in ein Jahrhundert der Bürgerkriege, das mit dem Untergang der Republik endete. Das traditionelle Milizsystem, bei dem alle Bürger der Stadt an der Verteidigung und Kriegführung beteiligt waren, erwies sich angesichts der vielen durch die Expansion notwendig gewordenen Feldzüge als nicht mehr praktikabel. Nach Niederlagen im Jugurthinischem Krieg und gegen die Kimbern und Teutonen setzte schließlich der römische Feldherr Marius eine Reform der Militärverfassung durch. Er führte eine Berufsarmee von gut ausgebildeten und länger dienenden Soldaten ein. Die neue Militärverfassung führte zu einer engeren Bindung der Soldaten an ihren jeweiligen Feldherrn. Für die meist besitzlosen Soldaten war der Kriegsdienst nun nicht mehr eine Pflicht neben ihrem normalen Beruf, sondern der einzige Broterwerb. Die Söldner erwarteten deshalb von ihren Feldherrn Beute und darüber hinaus nach ihrer Entlassung eine Versorgung mit Landbesitz. Die Versorgung der Veteranen wurde nun zu einem Thema, das die politische Diskussion in Rom immer wieder beeinflusste. Die enge Bindung der Truppen an einzelne Feldherren erwies sich jedoch auch in einer anderen Hinsicht als schwere Belastung der politischen Verfassung. Denn für die Feldherrn ergab sich nun die Möglichkeit, mit den ihnen ergebenen Truppen eigene Interessen auch gegen den Willen von Senat oder Volksversammlung durchzusetzen. Das Zeitalter der Bürgerkriege ist von diesen "privaten" Armeen ehrgeiziger Politiker geprägt. Zusätzlich ergab sich ein Strukturproblem: Von Römern in Militär oder Staatsdienst wurde eine erfolgreiche Karriere erwartet; gleichzeitig erwartete man aber auch, dass sie sich anschließend wieder in die Hierarchie einreihten, was langfristig nicht funktionierte und spätestens mit der Expansion des Imperiums über den gesamten Mittelmeerraum immer mehr Probleme aufwarf. Bürgerkrieg Etwa ab dem Jahr 133 v. Chr. standen sich in Rom die Optimaten und Popularen gegenüber. Die Popularen wollten die sozialen Gegensätze in Rom durch eine umfassende Agrarreform verändern. Die Versuche von Tiberius Gracchus im Jahre 133 v. Chr. und seinem Bruder Gaius zehn Jahre später scheiterten jedoch (Gracchische Reformen). Marius, der Held der Feldzüge gegen die Kimbern und Teutonen, unternahm 107 v. Chr. eine Heeresreform und wurde infolge der Versorgung seiner Veteranen und der damit verbundenen Landproblematik zu einem Führer der Popularen. Die beiden Parteien standen sich denn auch weiterhin feindlich gegenüber. Nach dem Tod des Marius übernimmt Lucius Cornelius Cinna die Führung, auf der anderen Seite stand der ehrgeizige Sulla, der Konkurrent des Marius und erfolgreiche Befehlshaber im Krieg gegen Mithridates VI., der siegreich blieb und sich zum Diktator aufschwingen konnte (8279 v. Chr.). Er entmachtete die Volkstribune und stärkte die Stellung des Senats und errichtete eine kurzfristige Terrorherrschaft. Nach seinem Tod werden jedoch viele seiner Anordnungen zurückgenommen. In Folge der Krise der späten Republik kam den erfolgreichen Feldherren eine besondere Bedeutung zu. Gnaeus Pompeius Magnus, der in jungen Jahren unter Sulla gedient hatte, errang großen Ruhm in Spanien und im Osten, wo er das Reich der Seleukiden beseitigte und 64/63 v. Chr. die Provinzen neu ordnete. Sein Bündnis mit Gaius Iulius Caesar und Marcus Licinius Crassus (erstes Triumvirat 60 v. Chr.) ist ein deutliches Indiz für die strukturelle Schwäche der späten Republik, deren Institutionen sich der Krise nicht gewachsen zeigten. Die außerordentlichen Imperien (das erste 67 v. Chr.) des Pompeius gaben ihm eine Machtfülle in die Hand, die kein römischer Feldherr vor ihm besessen hatte. In gewisser Weise sollte Augustus an diese Praxis – und nicht die Caesars – anknüpfen. Caesar unterwarf 5851 v. Chr. Gallien und überflügelte damit Pompeius. Nach dem Tod des Crassus standen sich diese beiden Männer nun jedoch im Kampf gegenüber, wobei Pompeius vor allem die konservativen Senatskreise auf seiner Seite hatte, die um "ihre republikanische Freiheit" fürchteten. 49 v. Chr. kam es schließlich zum offenen Krieg und Caesar marschierte auf Rom, welches Pompeius räumte. Pompeius wurde um 48 v. Chr. bei Pharsalos von Caesar geschlagen und bald darauf in Ägypten ermordet. Caesar war nach weiteren Kämpfen gegen die Republikaner in Ägypten und im Westen (in Hispanien und Africa) der de facto alleinige Herrscher des Römischen Reiches. Doch führte dies nur zum Zusammenschluss seiner Feinde, die ihn am 15.3.44 v. Chr. (Iden des März) im Senat ermorden. Doch war die Idee der Neuordnung der Republik nicht gestorben. Caesars enger Vertrauter Marcus Antonius und sein Neffe Octavian schlossen sich zusammen und vernichteten die Republikaner 42 v. Chr. in der Schlacht von Philippi in Griechenland.

Das Ende der Republik und die Begründung des Prinzipats

Nun schien sich die Situation von 49. v. Chr. zu wiederholen: Marcus Antonius und Octavian standen sich gegenüber (der eine im Osten, der andere im Westen). Es kam 40 v. Chr. zum Vertrag von Brundisium, in welchem die Interessensphären geteilt werden (Octavian im Westen, Antonius im Osten). Doch blieben die Spannungen bestehen. Marc Anton und seine neue (und Caesars ehemalige) Geliebte Kleopatra träumten von einem Großreich, dessen Zentrum der Osten sein sollte. Es war schließlich Octavian, der zum Schlag ansetzte und den Senat dazu brachte, Ägypten den Krieg zu erklären. Octavian besiegte Antonius 31 v. Chr. in der Seeschlacht von Actium. Antonius und Cleopatra starben bald darauf in Ägypten. Ägypten selbst wurde als Provinz direkt dem zukünftigen Kaiser unterstellt. Rom beherrscht nun uneingeschränkt das Mittelmeer und in Rom herrschte Octavian. Octavian wurde so zum Alleinherrscher Roms. Er inszenierte die Übergabe der republikanischen Amtsvollmachten auf seine Person und begründet damit den Prinzipat (27 v. Chr.). Er erhielt den Ehrennamen Augustus und wurde so zum Stammvater des römischen Kaiserreiches. Die Illusion einer republikanischen Regierungsform blieb bestehen, doch lag die Macht von nun an nur noch in den Händen des Princeps (Kaisers).

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom
- Punische Kriege
- Konsulat
- Senat
- Optimaten
- Popularen
- Römische Bürgerkriege
- Cursus honorum
- Hellenismus
- Gracchische Reformen
- Prinzipat

Literatur in Auswahl


- Heinz Bellen: Grundzüge der römischen Geschichte. Von der Königszeit bis zum Übergang der Republik in den Prinzipat, 2. Auflage, Darmstadt 1995.
- Jochen Bleicken: Geschichte der römischen Republik, Oldenbourg Grundriss der Geschichte, 4. Aufl., München 1992. Knappe Darstellung mit Forschungsteil und umfangreicher Bibliographie.
- Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik, 7. Auflage, Paderborn 1995. Standardwerk.
- Klaus Bringmann: Geschichte der römischen Republik, München 2002. Solide und flüssig geschriebene Darstellung
- Karl Christ: Krise und Untergang der römischen Republik, 4. Auflage, Darmstadt 2000. Detailstudie mit zahlreichen weiteren Literaturangaben zur Krise der Republik.
- Harriet I. Flower (Hrsg.): The Cambridge Companion to the Roman Republic, Cambridge 2004.
- Tom Holland: Die Würfel sind gefallen. Der Untergang der Römischen Republik, Berlin 2004. Populärwissenschaftliche, aber sehr gut geschriebene Darstellung des Untergangs der Republik; als Einführung gut geeignet. Republik ja:ローマ共和国

Comitia Populi Tributa

Die Römische Republik (Res Publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten wurde in diesen Körperschaften zum einen Legislative, Jurisdiktion und Wahlrecht kombiniert, zum anderen verfügten sie über die Möglichkeit, Gesetze auch rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war eine beratende Kammer und besaß keine legislative oder richterliche Macht. Die Comitia Populi Tributa umfassten Patrizier und Plebejer, verteilt auf die 35 Stämme (Tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Die überwältigende Mehrheit der städtischen Bevölkerung Roms gehörte zu den vier städtischen Stämmen, und da auch hier die einzelnen Stimmen nicht entscheidend waren (wie bei den Comitia Centuriata war die Stimmabgabe indirekt, innerhalb des Stammes, der wiederum nur eine Stimme in den Comitia Populi Tributa hatte), so dass Wahlergebnisse vor allem vom Verhalten der 31 ländlichen Stämme abhängig waren. Die Comitia Populi Tributa trafen sich im Comitium auf dem Forum Romanum. Sie wählten die patrizischen Aedile (curulis), die Quaestoren, und die Militärtribunen (Tribuni militum). Vor ihnen wurden Gerichtsverhandlungen abgehalten, bis der Diktator Lucius Cornelius Sulla die ständigen Gerichtshöfe etablierte. Während seines Konsulats 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie der Leges Corneliae, die die politische Struktur der Republik radikal änderten. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch senatus consultum eingebracht worden waren. Sein viertes Gesetz strukturierte die Comitia Centuriata so um, dass die erste Klasse, die Senatoren und die mächtigsten Ritter, fast die Hälfte der Stimmen hatte. Sein fünftes Gesetz entkleidete beide Stammesversammlungen, Concilium Plebis und Comitia Populi Tributa, ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften. Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen eine der weitestgehenden Eingriffen in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar. siehe auch: Portal und Themenliste Rom Kategorie:Römische Politik Kategorie:Römische Gesellschaft

Jurisdiktion

Rechtsprechung (auch Jurisdiktion oder Judikative, von lateinisch: ius = das Recht + dicere = sprechen) im weiteren Sinn ist die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt (vergleiche Überschrift des IX. Abschnitts des Grundgesetzes (GG) und Art. 92 GG). Dabei handelt es sich um eine der drei Staatsgewalten im Sinne der Gewaltenteilung neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Exekutive (vollziehenden Gewalt) (Art. 20 Abs. 2 GG). Die Rechtsprechung wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht (Art. 93, 94 GG), den Verfassungsgerichten der Länder und von Gerichten des Bundes und der Länder in den verschiedenen Gerichtszweigen (Gerichtsbarkeiten nach Art. 95 GG) ausgeübt. In den Kommunen wird die Rechtsprechung von den Amtsgerichten ausgeübt. Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut (Art. 92 GG). Sie wird durch Berufsrichter und ehrenamtliche Richter ausgeübt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG). Die Rechtsprechung ist Teil der Rechtspflege. In der Europäischen Union wird die Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und vom Europäischen Gericht erster Instanz(abgekürzt EuG) ausgeübt. Die Judikative kontrolliert die Exekutive und die Legislative. Die Rechtsprechung (Judikative) ist an Gesetz und Recht gebunden.

Rechtsprechung verschiedener Länder


- In Deutschland
- In Österreich
- In der Schweiz
- In den USA

Rechtsprechung im engeren Sinn

Im engeren Sinn spricht man von Rechtsprechung im Gegensatz zur rechtswissenschaftlichen Literatur oder von der Rechtsprechung der Gerichte auf einem bestimmten Rechtsgebiet oder zu einer bestimmten Rechtsfrage. Die ständige Rechtsprechung bezeichnet den Zustand, wenn eine Rechtsfrage von unterschiedlichen Gerichten über längere Zeit in immer gleicher Weise entschieden wird. Wenn Richter an einem obersten Bundesgericht ihre Ansicht ändern, obwohl kein Fall vorliegt, bei dem es darauf ankommt, nehmen sie in ihr Urteil häufig ein obiter dictum auf. Unter gefestigter Rechtsprechung versteht ein Jurist die feststehende Ansicht der Richter in dem jeweils zuständigen Gerichtszweig, die noch nicht als ständige Rechtsprechung eingestuft werden kann. Eine Klage, die der gefestigten Rechtsprechung nicht entspricht, sondern auf der gegenteiligen Meinung aufbaut, wird daher meist erfolglos bleiben. Aus Haftungsgründen wird ein Anwalt eine solche Klage in der Regel nicht erheben, ohne seinen Mandanten vorher auf die mit der Klage verbundenen Risiken hinzuweisen. Entscheidend ist dabei im Grunde jedoch nur die Ansicht derjenigen Richter, die in der letzten Instanz zuständig sind, da deren Urteile nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden können. Auf die Ansicht der Untergerichte kommt es jedoch dann an, wenn bei geringen Streitwerten wegen der Kosten nicht davon auszugehen ist, dass ein Rechtsmittel eingelegt wird. Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht Kategorie:Politischer Begriff ja:司法 ms:Kehakiman

Römischer Senat

Der römische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Nicht nur der Senat als Gremium war verantwortlich für diese Bedeutung, auch die Senatoren an sich waren stets wichtige und respektierte Personen im Reich. Trotz der eigentlich niemals irgendwo niedergeschriebenen Rechte des Senats und der Rechtskraft eines seiner Beschlüsse wurde bis Augustus die römische Politik durch den Senat bestimmt.

Geschichte des Senats

Der Senat im Königtum

Die Informationen über den Senat in der Zeit, als Rom noch von Königen beherrscht wurde sind sehr spärlich gesät. Vermutlich entsprach das Gremium damals noch einem Kronrat, der den König in dessen Politik beriet, selbst aber keine Handlungsmöglichkeit besaß. Die Behauptung vieler antiker Autoren, dass der legendäre Stadtgründer Romulus den ersten Senat einberief, darf angezweifelt werden. Der Senat, der anfangs circa 100 Mitglieder besessen haben dürfte, setzte sich laut Cicero aus senes, also älteren und erfahrenen Männern, sowie patres, den Oberhäuptern des römischen Adels zusammen. Zusätzlich zu der Beratungsfunktion stellten die Senatoren auch noch den Interrex, das heißt den obersten Verwalter für die Zeit zwischen dem Tode des früheren und der Einberufung eines neuen Königs. Daneben waren die Aufgaben des Senats wahrscheinlich größtenteils sakraler Funktion. Erst etwa unter König Lucius Tarquinius Priscus, der den Senat um hundert Mitglieder erweitern ließ, wurde jene Funktion durch den hellenistischen Einfluss zu jener Zeit allmählich aufgegeben.

Der Senat in der Republik

Nach Ende der Königszeit übernahm der Senat die Rolle von Gesetzgeber und Regierung im noch kleinen Rom. Im folgenden System der Magistrate, das sich bald herauskristallisierte, war der Senat die einzige Institution, die wirklich von Dauer war - schließlich wurden die Beamten jährlich neu gewählt. In Anbetracht der langen Tradition, die der Senat schon zu Beginn der Republik innehatte, fiel ihm die Rolle des kontrollierenden und leitenden Gremiums zu, obwohl diese eigentlichen Gewohnheitsrechte niemals gesetzlich verankert wurden (auctoritas senatus). In den Jahrhunderten der Republik, die nun folgten, regelte der Senat die Außenpolitik, erließ Gesetze und schaffte sie auch ab, ernannte bestimmte Magistraturen, konnte die Beamten auch absetzen und verwaltete die Staatsfinanzen. Verbunden mit der altehrwürdigen Tradition machten diese wichtigen Aufgaben den Senat klar zum Herzen des Staates. Den Senat nicht zu respektieren, hieß für einen einfachen Römer, den Staat nicht zu respektieren. Diese Verbundenheit schlug sich auch in der vielmals beschworenen Formel SPQR, senatus populusque romanus (Der Senat und das römische Volk), nieder. Nach den Standeskämpfen des 4. Jahrhunderts v. Chr. war es zwar auch den einfachen Plebejern möglich, in den Senat einzutreten, doch bis in die hohe Kaiserzeit hinein war der Senat stets fest in der Hand der Nobilität, der patres. Zwar wurde die offizielle Anrede für die Senatoren nach den Standeskämpfen auf patres conscripti (Väter und (Neu) Eingetragene) erweitert, doch die scharfen Kontrollen über den Zugang zum Senat, der bis 313 v. Chr. von den Konsuln, später von den Censoren ausgeübt wurde, machte es einem Nichtadeligen sehr schwer, Senator zu werden. Eine Möglichkeit bestand jedoch für die Plebejer noch in dem cursus honorum, der traditionellen Ämterlaufbahn. Es war nämlich bereits von sehr früh an Tradition, die beiden Konsuln nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Senat aufzunehmen. Dieser Brauch wurde Schritt für Schritt ausgeweitet, bis zuletzt sogar die Quaestoren, die niedrigsten Beamten innerhalb der Karriereleiter, aufgenommen wurden. Doch nicht nur die Herkunft der Kandidaten entschied über den Erfolg seiner Bewerbung: Das Mindestalter für einen Senator, welches für antike Verhältnisse mit 46 recht hoch angesetzt war, die auf 300 festgelegte Höchstanzahl aller Senatoren und nicht zuletzt die Mißgunst des zuständigen Censors konnten entscheidende Hindernisse darstellen. Erst unter Sulla wurde das Mindestalter auf 30 herabgesetzt und der Senat auf 600 Mitglieder erweitert. Später erhöhte Caesar die Anzahl noch einmal auf rund 1000. Auch untereinander hatten die Senatoren eine eigene Hierarchie, die sich nach der Herkunft (so hatten die Patrizier beispielsweise gegenüber den Plebejern ein erweitertes Stimmrecht), dem zuvor ausgeübten Amt und dem Alter orientierte. Zusätzlich wurde derjenige Senator, der sich bei einer Senatstagung als erstes in die Liste eintrug, princeps senatus (Der Erste des Senats) genannt. Den Vorsitz der Tagung jedoch führte stets der Beamte, der den Senat einberufen hatte. Das Recht dazu hatten die Konsuln, die Praetoren und nach den Standeskämpfen auch die Volkstribunen. Wie schon gesagt, übte der Senat seine administrativen Aufgaben nach Gewohnheitsrecht aus. Die wenigen in Gesetze gefassten Aufgaben bestanden unter anderem in der Zuweisung bestimmter Aufgaben an die verschiedenen Feldherren im Krieg. Zusätzlich war der Senat aufgrund seiner langen Tradition und der damit verbundenen Autorität Hüter von Sitte und Ordnung und Bewahrer der Traditionen. Insgesamt stand die Republik ganz im Zeichen der senatorischen Gewalt.

Der Senat im Kaiserreich

Nach dem "Jahrhundert der Bürgerkriege" hatten die meisten Senatoren akzeptiert, dass die Ära der fast unbeschränkten Senatsmacht vorbei war. Der letzte Versuch, die Republik mit der Ermordung Caesars in ihrer alten Form zu erhalten, endete in einem blutigen Desaster, das für viele Senatoren tödlich endete. Als Oktavian nach seinem Sieg bei Actium 31 v. Chr. eine Neuordnung des römischen Staatensystems durchführte, leisteten nur die wenigsten Senatoren ernsthaften Widerstand. Im nun folgenden System des Prinzipats, das formell die Republik zwar weiterbestehen ließ, viele senatorische Rechte jedoch an den princeps, also den Ersten des Staates übertrug, büßte der Senat nicht nur viel seiner Entscheidungsgewalt ein; auch die Anzahl der Senatoren wurde wieder auf 600 verringert. Unter dem ersten Kaiser Augustus, der sich selbst noch als princeps bezeichnete, konnte der Senat noch ein relativ freundliches Verhältnis zu dem neuen Machthaber aufbauen, was sich auch in der Verleihung des Titels Augustus (etwa: der Erhabene) äußerte. Augustus selbst trachtete stets danach, mit dem Senat in friedlicher Koexistenz zu regieren. Der erste Konflikt kam jedoch schon mit Augustus' Tod im Jahre 14. Weder sein Nachfolger Tiberius noch der Senat wussten mit dieser völlig neuen Situation umzugehen und begegneten einander mit scharfem Misstrauen. Schlussendlich organisierte Tiberius seine Machtübernahme selbst und verzichtete auf die offizielle Huldigung durch den Senat, auch wenn er in den späteren Jahren seiner Herrschaft eng mit dem Senat kooperierte und ihn als nicht nur beratendes, sondern auch entscheidendes Gremium betrachtete. Nach Tiberius versuchte der Senat stets, das ihm weiter anvertraute Recht der Ernennung zum Kaiser für sich zu behalten. Formell wurde eine Kaiserherrschaft eigentlich erst durch einen dementsprechenden Senatsbeschluss, doch gab es in der römischen Geschichte genug Fälle, wo sich neue Kaiser nicht darum scherten und allein mit den sie unterstützenden Legionen im Rücken regierten. Dagegen war der Senat machtlos, auch wenn er versuchte, einen Gegenpol zur ständig wachsenden Einflussnahme der Militärs darzustellen. Den Höhepunkt erreichte diese Auseinandersetzung 238, als der Senat nach dem Tode der beiden Gordianer eigenmächtig mit Pupienus und Balbinus zwei neue Kaiser einsetzte. Nur 99 Tage später wurden die beiden von den Prätorianern ermordet. Das Militär hatte gesiegt. Die Macht des Senats hing im Folgenden stark vom jeweiligen Kaiser ab. Suchten in den ersten Jahrhunderten des Kaiserreichs noch viele Herrscher (wie beispielsweise Vespasian oder auch Trajan), im Einvernehmen mit dem Gremium zu herrschen, wurde der Senat vor allem ab dem 3. Jahrhundert und in der Zeit der Soldatenkaiser mehr und mehr marginal. Die wenigen Bereiche, in denen der Senat mit gesetzlichem Recht entscheiden durfte, waren keinesfalls für die große Politik von Bedeutung. Allein die Gesetzesgebung unterlag weiterhin dem Senat, obwohl der Kaiser auch ohne Zustimmung Gesetze einführen konnte.

Der Senat in der Spätantike

Soldatenkaiser Diokletian gab der Senatscuria ihre heute erhaltene Gestalt. Durch die ständige Abwesenheit der meisten Kaiser in der Spätantike - spätestens seit etwa 400 war Rom keine Kaiserresidenz mehr - war der Senat anfangs bisweilen imstande, sich so selbst wieder einen größeren politischen Freiraum zu schaffen. Dennoch konnte der beständige Niedergang der Senatsbedeutung insgesamt nicht aufgehalten werden; der Senat verlor rasch auch die letzten Reste an realer Macht. Die Kaiser bedurften nicht mehr der Anerkennung durch den Senat, und das Recht auf Gesetzgebung bestand zwar weiter, wurde aber nicht mehr genutzt. Übrig blieb eigentlich nur das Privileg, über Standesgenossen zu richten, wenn diese des Hochverrats angeklagt waren. Allerdings genossen die Senatoren weiterhin enormes Ansehen, und sehr vereinzelt bot die Versammlung zumindest eine Bühne für politische Entscheidungen. Mit der Reichsteilung im Jahre 395 war der Senat faktisch eigentlich nicht mehr viel mehr als der Stadtrat von Rom, denn seit Konstantin saß auch in Konstantinopel ein Senat, der seit Constantius II. die gleichen Privilegien besaß wie der weströmische. Allerdings waren die oströmischen Senatoren offenbar nie so extrem wohlhabend wie ihre italischen "Kollegen", und der römische Senat galt weiterhin als die Verkörperung der Größe Roms. In Ost und West unterteilten sich die Senatoren in die Rangklassen der clarissimi, spectabiles und illustres; als ihre Zahl um 450 zu groß geworden war, nahm man den clarissimi und spectabiles das Recht zur Teilnahme an Senatssitzungen. Damit wurde der Senat faktisch zu einer Versammlung der höchsten aktiven und ehemaligen kaiserlichen Beamten. Ironischerweise war es nicht so, dass mit dem Ende des weströmischen Reiches 476 auch der Senat sein Ende gefunden hätte. Stattdessen bestand der westliche Senat noch das ganze sechste Jahrhundert hindurch weiter, auch wenn seine Bedeutung in der nach dem Reichsende folgenden germanischen Herrschaft unklar ist. Offenbar kooperierte man erfolgreich mit den neuen Herren. Noch unter Odoaker oder Theoderich wurden die Privilegien der Senatoren bestätigt, man prägte Münzen mit der Legende "SC" (Senatus consultum) und es wurden weiterhin Konsuln ernannt - je einer im Osten und einer in Italien. Nach 534 - in diesem Jahr begann der Angriff der oströmischen Truppen auf das Ostgotenreich - ist für den Westen kein Konsul mehr aufgelistet, der Senat jedoch bestand weiter. Allerdings ruinierte der Krieg zwischen den Goten und Ostrom die Senatoren, und als Kaiser Justinian nach seinem Sieg 554 fast alle senatorischen Ämter (nur die Stadtpräfektur blieb erhalten) abschaffte, sank die Bedeutung des Senates rapide, und mit dem Einfall der Langobarden war sein Schicksal endgültig besiegelt. Die letzte sicher bekannte Aktion bestand in der Entsendung zweier Botschafter zum Reichsgericht in Konstantinopel in den Jahren 578 und 580. Auch bei der Erhebung von Papst Gregor dem Großen soll er noch eine Rolle gespielt haben. Seit 542 gab es auch in Konstantinopel keinen Konsul mehr, der Senat im Byzantinischen Reich bestand jedoch noch bis zu dessen Ende weiter - allerdings verschwand auch die oströmische Senatsaristokratie nach der Mitte des 7. Jahrhunderts; sie wurde dann während der Abwehrkämpfe gegen die Araber durch neue Familien ersetzt, die aber nicht mehr über das alte Standesbewußtsein oder die klassische Bildung verfügten, die für die antiken Senatoren typisch gewesen waren.

Senatorische Sonderbefugnisse und Geschäftsordnung

Der Senatsbeschluss

Der Senatsbeschluss (senatus consultum, abgekürzt SC), gelegentlich auch als decretum oder sententia bezeichnet, war eine Anweisung, die der Senat nach erfolgter Diskussion und Abstimmung einem Beamten erteilte. Theoretisch gesehen war ein solcher Beschluss nicht bindend, in den Tagen der Republik wagte es jedoch kaum einer, sich einem solchen Befehl zu widersetzen, da dies eine Auflehnung gegen den expliziten Willen der Nobilität und damit in aller Regel das Karriereende bedeutet hätte. Nach der Abstimmung wurde der Senatsbeschluss niedergeschrieben und im Saturnstempel, in dem auch der Staatsschatz ruhte, archiviert. Weniger wichtige Schriftstücke, beispielsweise Protokolle, nicht sonderlich wichtige Reden und so weiter wurden im Tabularium, einem 78 v. Chr. erbauten Staatsarchiv, aufbewahrt. Zudem waren die Senatoren verpflichtet, ihre Beschlüsse zu veröffentlichen. Seit Caesar wurden die Beschlusslisten auf dem Forum Romanum für die gesamte Öffentlichkeit ausgehängt. Bisweilen kam es vor, dass einem Senatsbeschluss verfassungsmäßige Hindernisse in den Weg gelegt wurden. So konnte es zum Beispiel vorkommen, dass ein Volkstribun sein Veto einlegte. In diesem Fall wurde das Abstimmungsergebnis von einem senatus consultum zu einer senatus auctoritas, also einer Willensabsicht des Senats, herabgestuft und musste erneut zur Abstimmung vorgelegt werden. Seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. existierte zusätzlich ein so genanntes senatus consultum ultimum, also ein außerordentlicher Senatsbeschluss, der bestimmten Beamten für eine gewisse Zeitdauer außerordentliche Rechte verlieh. Mit dieser Maßnahme sollte die Notwendigkeit der Ernennung eines Diktators möglichst selten vorkommen. In der Regel bestand diese Handlung darin, den beiden Konsuln für ihre einjährige Amtszeit uneingeschränkte Macht zu verleihen. Die Rechtmäßigkeit dieses Instrumentes, mit dem sich der Senat offen als die oberste Entscheidungsinstanz präsentierte (während dies ja theoretisch die diversen Volksversammlungen sein sollten), war allerdings stets umstritten. In der Kaiserzeit kamen unabhängig vom Kaiser eingebrachte Gesetzesabstimmungen immer seltener vor; der späteste bekannte Fall dieser Art lag vor, als 178 mit dem senatus consultum Orfitianum (lateinisch: orfanus = Waisenkind) per Gesetz das Vererbungsrecht im Falle des Todes einer Frau zugunsten ihrer Kinder neu geregelt wurde.

Rechtsprechung im Senat

Als Gegenmaßnahme zur schwindenden Macht des Senats unter den Kaisern wurde ab 4 v. Chr. dem Senat das Recht zugebilligt, in Fällen von repetundae (illegale Gelderaneignung durch einen Provinzstatthalter) sowie maiestas (Hochverrat) in entsprechenden Ausschüssen Gericht zu sprechen. Mit dem ersten Fall dieser Art unter Augustus entwickelte sich so ein Gewohnheitsrecht. Eine repetundae kam sehr häufig vor, da die Statthalter einer Provinz praktisch durch keinerlei Gesetz in ihrer Gier gezügelt werden konnten. Am bekanntesten ist hier wohl die von Plinius in seinen Briefen beschriebene Anklage gegen Marcus Priscus, den Statthalter von Africa. Plinius und Tacitus klagten hier gegen den Statthalter und behaupten übereinstimmend, dass der Angeklagte auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten hatte. Das Verfahren wurde nach allgemein gültigen gerichtlichen Linien geführt: Je zwei Senatoren waren für Anklage beziehungsweise Verteidigung zuständig. Nach einem dreitägigen Prozess hielten alle vier Betreffenden ihre Abschlussrede. Danach wurden von den Konsuln und Prokonsuln verschiedene Strafen zur Debatte gestellt. Schlussendlich wurde mit einer Abstimmung über den Angeklagten geurteilt. Die Anklage wegen maiestas ist weniger gut bekannt. Tatsächlich war der Begriff des Hochverrats bei den Römern extrem weit auslegbar; der Senat urteilte nachweislich über Fälle, deren Bandbreite von einem bewaffneten Putsch bis hin zu der Mitnahme einer Münze mit dem kaiserlichen Portrait darauf auf die Toilette reichte. Theoretisch konnte fast jeder wegen Hochverrats angeklagt werden, was unter anderem zu den Schrecken der Hochverratsprozesse unter Tiberius oder Nero führte, bei denen Hunderte umgebracht wurden. In zivilrechtlichen Angelegenheiten hatte der Senat bereits in der Republik gewisse Gerichtsbarkeitsmöglichkeiten, die in der Kaiserzeit lediglich ein wenig erweitert werden konnten. Jedoch ist in der Republik auch ein Fall bekannt, als vor dem Senat ein Hochverratsprozess durchgeführt wurde: Als Catilina mit seinem Putschversuch gescheitert war, wurde im Senat über ihn geurteilt. Verschiedene hohe Politiker prangerten das als unrechtmäßig an, konnten die Hinrichtung der Catilinarier jedoch so nicht verhindern.

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom
- Senator
- Senat
- Curia
- Consulat
- Liste der römischen Konsuln
- Römisches Recht
- Magistratur
- Parlament

Literatur


- Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik, 7. Auflage, Paderborn 1995.
- Arnold H. M. Jones: The Later Roman Empire 284-602. A Social, Economic and Administrative Survey, 3 Bde. durchgehend nummeriert, Oxford 1964 (ND in 2 Bde., Baltimore 1986). Bezüglich des Senats in der Spätantike
- R.J.A. Talbert: The Senate of Imperial Rome, Princeton 1985. Standardwerk Kategorie:Rechtsgeschichte Senat

Patrizier

Patrizier ist die Bezeichnung der Oberschichten im alten Rom und in den deutschen Reichsstädten des Mittelalters.

Im Rom der Antike

Patrizier stellten die Oberklasse in der Frühzeit des antiken Rom dar. Sie waren die Familien berühmter oder einflussreicher Vorfahren. Das Wort Patrizier (patricius) leitet sich vom lateinischen Wort pater,patres (Väter, Vorfahren) ab. Die Patrizier nahmen für sich in Anspruch, die Nachfahren der Gründungsväter Roms zu sein. In der frühen Römischen Republik waren Mischehen zwischen Patriziern und Plebejern, also dem gewöhnlichen Volk, zunächst verboten. Auch der Handel war strikt getrennt. Im Zuge der Ständekämpfe lockerten sich diese Einschränkungen, als sich die Plebejer ihr Recht auf Teilhabe an der politischen Macht erstritten. Ab der Zeit der mittleren Republik bildeten die Patrizier und einige plebejische Familien die politische Führungsschicht Roms. Sowohl patrizische als auch plebeische Familien waren Großgrundbesitzer; die Führungsschicht der hohen und späten Republik, die Nobilität, setzte sich aus Patriziern und Plebejern zusammen. Einige Ämter - besonders das Volkstribunat - waren für Patrizier unzugänglich, während ihnen umgekehrt bis zuletzt bestimmte Priesterämter vorbehalten waren. Patrizier genossen prinzipiell auch noch in der späten Republik besonderes Ansehen und neigten zumeist der politischen Richtung der Optimaten zu. Das hinderte jedoch bekannte Patrizier wie Gaius Iulius Caesar nicht daran, ihr politisches Glück bei den Popularen (oder vielmehr: mit "popularen" Methoden) zu suchen. Bekannte Patrizierfamilien, die auch viele Konsuln und andere hohe Beamte der römischen Republik stellten, waren unter anderem die Cornelier, Valerier, Julier, Claudier, Aemilier, Fabier. Im späteren Römischen Reich führte Kaiser Konstantin der Große den Titel Patrizier (Patricius) als Ehrentitel für Bürger, die sich um das Reich verdient gemacht hatten, wieder ein. Im 5. Jahrhundert wurde er zeitweilig praktisch zum Titel desjenigen Mannes, der die Macht hinter dem Kaiserthron verkörperte, üblicherweise eines Generals der römischen Armee, wie beispielsweise Stilicho, Aetius oder Ricimer. Bis zum Ende der Antike war er als Ehrentitel von Bedeutung (vgl. etwa Petros Patrikios).

In den deutschen Reichsstädten des Mittelalters

In den deutschen Reichsstädten des Mittelalters bildete sich ein Patriziat aus den reich gewordenen Bürgern sowie den in die Bürgerschaft aufgenommenen Rittern und Amtsleuten. Die Patrizier besetzten den Rat und wichtige andere städtische Ämter und versuchten, sich ein ausschließliches Recht auf diese Ämter zu wahren, also die Patrizier zu den alleine ratsfähigen Geschlechtern zu machen. Hierfür schlossen sie sich in Gilden zusammen und setzten ein erbliches Recht auf die begehrten Ämter durch. Die Patrizier gelten als dem landgesessenen Adel ebenbürtig. So nimmt das genealogische Handbuch des Adels unverändert jene Familien auch ohne Adelsprädikat auf, deren Mitglieder nachweislich spätestens im 14. Jahrhundert erbgesessene Ratsgeschlechter in deutschen Reichsstädten waren. Seit dem 13. Jahrhundert kämpften die in Zünften organisierten Handwerker gegen die Vorrechte der Patrizier. In der Regel konnten die Zünfte eine Beteiligung am Stadtrat erlangen. In Köln wurde die gesamte Stadtverfassung auf die Zunftverfassung zugeschnitten, während sich in Nürnberg, Frankfurt und in der Mehrzahl der Hansestädte der Patriziat behaupten konnte.

Patriziat im Übrigen

Auch in Frankreich, Italien und der polnischen Hauptstadt Krakau gab es Patrizierfamilien, die die gesellschaftliche Oberschicht darstellten.

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom
- Geschichte der Stadt Nürnberg
- Patrizier (Schweiz)
- Patrizier (Computerspiel) Kategorie:Römische Geschichte Kategorie:Deutsche Geschichte ----

Tribun

Tribun (lat. Tribunus) war im alten Rom ein Titel von Beamten, Offizieren und Volksvertretern. Ursprünglich war es eine Bezeichnung für die Vorsteher des Stammtribus. Später wurden als Tribune auch die Vorsteher von Abteilungen größerer Gemeinschaften bezeichnet. Die Anführer von Abteilungen der Reiterei unter den römischen Königen hießen Tribuni celerum. Die Anführer der Legionen wurden Tribuni militares (Militärtribunen) genannt. Von ihnen gab es in jeder Legion sechs, was bei vier Legionen insgesamt 24 Tribune ergab. Sie führten den Oberbefehl abwechselnd zwei Monate und waren zudem für die Aushebung, die Führung der Listen und andere ähnliche Geschäfte verantwortlich. Die Militärtribunen wurden anfangs von den Konsuln ernannt. Von 362 v. Chr. bis 207 v. Chr. ging die Wahl der Militärtribunen aber nach und nach auf das Volk über. Wurde außerordentlicher Weise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben, erfolgte die Ernennung der zusätzliche Tribunen jedoch weiter durch die Konsuln. Die Tribuni aerarii (Ärartribune) zogen Kriegssteuern und Tribute ein und zahlten den Sold an die Soldaten aus. Eine besondere Art von Tribunen waren die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate), die nach einem 445 v. Chr. gegebenen Gesetz bis 366 v. Chr. öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den Plebejern, die für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen. Geschichtlich am bedeutsamsten waren die Volkstribunen (tribuni plebis). Der genaue Zeitpunkt der Einsetzung dieser Institution, der Umfang ihrer Macht, der ursprüngliche Wahlmodus sowie die anfängliche Anzahl der Volkstribunen ist ungewiss. Ab 471 v. Chr. wurden die Volkstribunen von der Versammlung der Plebejer (concilium plebis) gewählt, über die sie den Vorsitz hatten. 457 v. Chr. wurde ihre Zahl auf zehn erhöht. Ihre Amtszeit dauerte ein Jahr. Die Volkstribunen wurden ursprünglich eingesetzt, um Plebejer gegen den Missbrauch der Amtsgewalt von Seiten der damals ausschließlich patrizischen Konsuln Schutz zu gewähren. Zu diesen Zweck wurden sie unter besonderen religiösen Feierlichkeiten für unverletzlich (sacrosancti) erklärt. Anfangs beschränkte sich ihre Macht auf den Einspruch (intercessio) zu Gunsten einzelner von Maßregeln der Magistrate bedrohter Plebejer, die ihnen übrigens auch nur in der Stadt und innerhalb einer römischen Meile im Umkreis derselben zustand. Sie dehnten dieselbe indessen, auf ihre Unverletzlichkeit gestützt, immer weiter aus. Sie richteten ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und verhinderten Beschlüsse desselben durch ihr Verbot (veto). Als die Tributkomitien 449 v. Chr. das Recht erlangt hatten, das ganze Volk bindende Beschlüsse zu fassen, benutzten sie dieselben, um in ihnen Gesetze im Interesse der Plebejer zu beantragen und durchzusetzen. Dagegen stand den Patriziern nur das einzige Mittel zu Verfügung, das Veto eines Tribuns gegen seine Kollegen zu gewinnen, da dadurch das Vorgehen der übrigen verhindert werden konnte. Als nach den Punischen Kriegen der Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern im wesentlichen aufgehoben war, änderte sich die Macht der Tribunen dahin, dass nicht mehr das Interesse der Plebejer gegen die Patrizier, sondern das des niederen Volkes gegen die Nobilität zu vertreten hatten, obwohl es mit dem fortschreitenden Verfall der Republik immer mehr dahin kam, dass das Tribunat nur zu persönlichen ehrgeizigen Zwecken gesucht und benutzt wurde. Indessen blieb es auch später noch Regel, dass das Amt des Tribun nur von Plebejern bekleidet werden durfte. Unter Sullas Diktatur (82 v. Chr.-79 v. Chr.) wurde das Tribunat auf seine anfängliche geringe Macht eingeschränkt. Pompeius setzte es aber in seinem ersten Konsulat 70 v. Chr. wieder in alle seine Rechte ein. Unter den römischen Kaisern wurde den Tribunen ihre Bedeutung entzogen, sie wurden aber beibehalten, bis Konstantin der Große ihre Abschaffung verfügte. Im Mittelalter wurde noch einmal ein kurzer Versuch gemacht, das Tribunat wiederherzuhellen, indem vom römischen Volk 1347 die Republik erklärt und Cola di Rienzo zum Tribun erhoben wurde. Das in Frankreich nach Napoleons Staatsstreich vom 18. Brumaire (9. November) durch die Verfassung von 1799 eingeführte Tribunat bestand aus 100 Mitgliedern und übte mit dem gesetzgebenden Körper die gesetzgebende Gewalt aus, indem es Gesetzentwürfe der Regierung beraten, der letztere aber dieselben ohne Diskussion verwerfen oder annehmen sollte. Durch Senatuskonsult vom 18. Mai 1804 wurde es umgestaltet, indem der größere Teil seiner Mitglieder dem gesetzgebenden Körper einverleibt wurde, die Generalversammlungen aufhörten und nur drei Tribunatsektionen für das Innere, die Gesetzgebung und die Finanzen übrig blieben. Diese Schattengewalt wurde durch Senatuskonsult vom 19. August 1807 beseitigt, indem an die Stelle der Tribunatsektionen drei Kommissionen des gesetzgebenden Körpers traten. ja:護民官 Kategorie:Rechtsgeschichte Kategorie:Römische Geschichte

Forum Romanum

In nahezu jeder römischen Stadt gab es ein Forum als Zentrum des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und religiösen Lebens. Der älteste derartige Platz war das Forum Romanum, also das Forum in Rom, das ein Spiegel der gesamten römischen Geschichte ist.

Geschichte

Rom Ursprünglich war das Forum Romanum ein sumpfiges Tal neben dem Palatin, in dem die latinischen Siedler ihre Toten bestatteten. Erst ab dem 6. Jahrhundert v. Chr. wurde das Gebiet wirklich bewohnbar, nachdem der Sumpf über die Cloaca Maxima ausgetrocknet worden war. :Hier, wo die Märkte jetzt sind, lagen früher morastige Sümpfe, Löcher, mit Wasser gefüllt, stieg im Tiber die Flut. Das ist der Lacus Curtius, wo im Trockenen ein Altar jetzt steht: Festes Land heute, war es doch früher ein See. Wo das Velabrum jetzt den Festzug zum Circus geleitet, war einst nur Weidengestrüpp, wankendes Schilfrohr zu sehn. :(Ovid, Fasten, VI, 401-406) Um 490 v. Chr. wurden zwei Tempel im Tal erbaut, die den Göttern Saturn und Castor gewidmet waren. Dadurch entwickelte sich der Forumsplatz schnell zum Zentrum der jungen Stadt. Nördlich von diesem Platz wurde bald ein zweiter Platz angelegt, das Comitium. Hier wurde der größte Teil der römischen Politik gemacht, da der Senatssitz, die Curia, und die Rostra, die öffentliche Rednertribüne, direkt daneben lagen. Rostra Rostra 145 v. Chr. wurde das politische Geschehen vom Comitium wieder auf das Forum zurückverlagert. Nach dem Tode Gaius Iulius Caesars wurde das Comitium dann endgültig aufgelöst und das Forum stark erweitert: Das so genannte Forum Iulium war geschaffen. Unter Augustus wurde das Forum stark umgestaltet; durch den exzessiven Gebrauch von Marmor entstand so ein äußerst prunkvoller Platz, vergleichbar vielleicht mit der Akropolis in Athen. Durch geschickte Assoziationen verband Augustus die unter seiner Herrschaft neu errichteten Bauwerke mit der Familie der Iulier, um seinen Machtanspruch direkt von den Göttern abzuleiten. Besonders deutlich wurde dies bei der bewussten Parallelisierung von Pollux und Castor, den Dioskuren, mit den Söhnen des Augustus. DioskurenUnter den folgenden Kaisern verlagert sich der Schwerpunkt des Forums auf prächtige religiöse Zeremonien. Da das Forum Romanum ab der späten Republik zu klein geworden war, errichteten ab Caesar einige Herrscher die so genannten Kaiserforen (Caesarforum, Augustusforum, Friedensforum der Flavier, Nervaforum, Trajanforum), die zwar einige Aufgaben des Forum Romanum übernahmen, es aber nie vollständig ersetzen konnten. Das letzte antike Bauwerk, das auf dem Forum Romanum errichtet wurde, war die im Jahr 608 von Papst Bonifatius IV. errichtete Phokas-Säule zu Ehren des oströmischen Kaisers Phokas. Nach dem Zusammenbruch des Römischen Reichs geriet das Forum Romanum in Vergessenheit und wurde mehr Legende als Erinnerung. Es trug zeitweilig den Namen Campo Vaccino („Kuhweide“). Erst in der Renaissance gingen die meisten Bauwerke durch Plünderung als Steinbruch unter anderem auch für den Petersdom verloren. Mit dem wieder erwachenden Interesse an der Antike während der Renaissance kehrt das Forum wieder mehr ins Bewusstsein der Menschen zurück; ab dem Ende des 18. Jahrhunderts werden erste Ausgrabungen unternommen. Renaissance

Die Monumente des Forum Romanum

Renaissance Die Monumente des Forums lassen sich grob in drei Gebäudetypen, die unterschiedlichen Zwecken dienten, einteilen: Tempel und andere religiöse Bauten, politisch genutzte Bauten und wirtschaftlich bedeutsame Gebäude. Eine klare Trennung der Nutzung war allerdings durchaus nicht immer gegeben – so wurde der Saturn-Tempel auch zur Verwahrung des römischen Staatsschatzes genutzt und ganz profan auch für öffentliche Bekanntmachungen genutzt.

Religiöse Bauten

Einige der ältesten und wichtigsten Heiligtümer vor allem aus republikanischer Zeit finden sich auf dem Forum Romanum. Der Tempel des Saturn hat eine lange Vorgeschichte. Zuerst gab es wohl einen Altar, bereits dem Saturn geweiht. 498 v. Chr. wurde dann der Tempel eingeweiht. Nach einem Brand wurde er 42 v. Chr. wieder aufgebaut, die heute sichtbaren Reste entsprechen der Renovierung von 283. Die öffentlichen Bekanntmachungen (Acta diurna) wurden am Tempel angeschlagen. Das Aerarium, der römische Staatsschatz, wurde hier aufbewahrt. Das Heiligtum der Venus Cloacina diente staatlichen Reinigungszeremonien, so nach Beendigung des Streits um den Raub der Sabinerinnen. Nach einem erhaltenen Münzbild zu schließen war das Heiligtum nicht überdacht und bestand nur aus der Umfassungsmauer und zwei Kultbildern. Nur das Fundament ist erhalten. Der Janustempel war dem zweigesichtigen Gott Ianus gewidmet. Eigentlich war es ein Doppelbogen über dem Argiletum, der Straße zwischen Basilica Aemilia und Curia. Die Türen des Janustempels wurden geöffnet, wenn sich Rom im Krieg befand und geschlossen, wenn in keinem Teil des Reiches ein Krieg stattfand. Heute ist nichts mehr erhalten. Lapis Niger (lat. Schwarzer Stein) bezeichnet eine quadratische Fläche aus schwarzem Marmor, an der nach der Überlieferung Romulus wegen Machtmissbrauch von den Senatoren ermordet wurde. Ausgrabungen erbrachten ein frührömisches Heiligtum des Vulcanus. Der Volcanal, der Altar des Vulcanus, dem Gott des Feuers ist eines der ältesten Heiligtümer des Forums, das der Sabinerkönig Titus Tatius gegründet haben soll. Der Umbilicus urbis galt als Nabel des Imperium Romanum und somit der Welt. Weiter galt er als Stelle, an der sich Ober- und Unterwelt berührten, so das hier Opfer dargebracht wurden. Hier findet man also auch die durchaus gewollte Doppelnutzung als Heiligtum und deren politische Bedeutung. Der Porticus der Dei Consentes, oberhalb des Saturn-Tempels gelegen und wahrscheinlich 367 wiederaufgebaut ist ein Gebäude mit sechs Räumen, darin waren anscheinend die zwölf vergoldeten Statuen der Dei Consentes (je sechs Götter und sechs Göttinnen) nach griechischem Vorbild aufgestellt. Der Concordia-Tempel liegt am nördlichen Rand des Forums und war der römischen Göttin der Eintracht, Concordia, gewidmet. Gegründet worden sein soll er bereits zum Ende der Standeskämpfe 367 v. Chr., was aber stark umstritten ist. Umgestaltet wurde der Concordia-Tempel um die Zeitenwende durch Tiberius. Heute sieht man nur noch das Podium, unter der Treppe zum Kapitol gelegen. Zeitweise wurde der Tempel für Senatssitzungen genutzt. Die Aedes Castoris, auch Dioskurentempel oder Tempel des Castor und Pollux (den Söhnen des Zeus) genannt, war einer der ältesten Tempel des Forum Romanum. Heute sieht man die neu errichtete und umgestaltete Form aus der Zeit des Augustus. Die Juturna-Quelle entsprang am Fuße des Palatin. Wie alle Quellen wurde auch diese als Gottheit verehrt (in diesem Falle als Nymphe Iuturna), ihr Wasser wurde als heilbringend angesehen. Die Regia war in ihrer Geschichte Sitz des Rex Sacrorum und des Pontifex Maximus. Hier fanden die Versammlungen der Pontifices statt und hier wurden auch die Annalen der Stadt verwahrt. Der Tempel der Vesta war das zentrale Heiligtum des Forum Romanum. Hier wurde Vesta, die keusche Hüterin des Feuers verehrt. Der heilige Raum des Tempels, geschmückt mit einer Statue der Pallas Athene durfte nur von den Vestalinnen und dem Pontifex Maximus betreten werden. Männer durften den Tempel nachts gar nicht betreten. Die hoch geehrten und jungfräulichen Vestalinnen wohnten im direkt daneben liegenden Haus der Vestalinnen, einer prunkvoll ausgestatteten, zweigeschossigen Villa. Haus der Vestalinnen Der Tempel des Antoninus Pius und der Faustina ist der besterhaltene Tempel des antiken Rom. Erbaut von Kaiser Antoninus Pius zu Ehren seiner Frau und nach seinem Tod auch ihm gewidmet verdankt er seine Erhaltung der Umwidmung in eine Kirche im 11. Jahrhundert. Der archaische Friedhof zeigt den später nicht überbauten Rest der ehemals über das ganze Forumsgebiet verteilten Gräber. Etwa 40 bis ins 9. Jahrhundert v. Chr. zurückgehende Gräber sind erhalten. Der sogenannte Tempel des Romulus (angeblich zu Ehren des Sohns des Maxentius errichtet) befindet sich zwischen dem Tempel des Antoninus Pius und der Faustina und der Maxentiusbasilka. Auch er verdankt seine gute Erhaltung der Umwidmung - bereits in der ausgehenden Spätantike (im 6. Jahrhundert) - in eine Kirche. Wahrscheinlich war der Tempel Iuppiter Stator gewidmet, daneben wurden auch die Penaten hier verehrt. Der Doppel-Tempel der Venus und der Roma liegt auf dem Abhang zum Kolosseum hin. Die dem Forum zugewandte Cella war der Roma, der Stadtgöttin, geweiht, die zum Kolosseum hin ausgerichtete Cella beherbergte den Kult der Venus. Heute ist in der westlichen Cella das Antiquarium am Forum Romanum eingerichtet.

Säkulare Bauten

Venus Das Comitium war der Ort der römischen gesetzgebenden Volksversammlung (Comitia). Ursprünglich war es wohl nur ein offener Platz und erhielt später seine runde Form. Nach vielfältigen Umbauten und der Verlagerung der Versammlungen auf das Forum deutet heute nichts mehr auf die frühere Wichtigkeit hin. Die Rostra waren das Rednerpult am Comitium. Die im Kampf gegen die Volsker erbeuteten Schiffsschnäbel wurden hier am Forum aufgebaut. Der Goldene Meilenstein neben den Rostra, das Miliarium Aureum war eine Bronze-Säule mit den Namen und Entfernungen aller Provinzhauptstädte. Errichtet von Augustus entstand so das Sprichwort: Alle Wege führen nach Rom. Die Curia Iulia war, als Nachfolgebau der Curia Hostilia, der Versammlungsort des Senats. Die Curia Hostilia bildete zusammen mit dem Comitium und den Rostra den politischen Schwerpunkt des Forums. Umgestaltet wurde das Gebiet vor allem durch Gaius Iulius Caesar und Augustus, die die neue Curia erbauten. Der Ziegelbau mit Zugang zum ebenfalls neu erbauten Forum Iulium verdankt sein heutiges Aussehen Diokletian, der ihn nach einem Brand neu errichtete. Die Nutzung als Kirche ab dem Frühmittelalter (7. Jahrhundert) erklärt den hervorragenden heutigen Erhaltungszustand. Die bronzenen Eisentüren sind Nachbildungen, die Originale findet man im Hauptportal der Lateranbasilika. Der Carcer Tullianus war das Staatsgefängnis Roms, berühmte Gefangene waren unter anderem: Jugurtha, Vercingetorix und Gaius Sempronius Gracchus. Gaius Sempronius Gracchus Besonders prachtvoll gestaltet wurden "Propagandabauten", die – auch hier wieder die gewollte Doppelfunktion – oft auch als Tempel errichtet wurden. Der Septimius-Severus-Bogen wurde 203 n. Chr. zur Erinnerung an die Erfolge von Septimius Severus, Caracalla und Geta gegen die Parther im Osten errichtet. Der mehr als 20 Meter hohe und mit pentelischem Marmor verkleidete Bogen weist eine Inschrift auf, aus der Geta nach seiner Ermordung nachträglich getilgt und überschrieben wurde. Der Tempel des Vespasian und des Titus war den Flaviern Vespasian und Titus nach ihrer Apotheose gewidmet und wurde unter Domitian fertiggestellt. Drei korinthische Säulen sind erhalten. Der Domitianische Gebäudekomplex war das Verbindungsglied zwischen dem Forum und dem Palatin, wohl ein großartiger Eingangstrakt zu den Kaiserpalästen. Die Prätorianerwache muss wohl ebenfalls hier untergebracht worden sein. Der Tempel des Divus Iulius oder Caesar-Tempel wurde von Augustus zu Ehren seines unter die Götter erhobenen Adoptivvaters Gaius Iulius Caesar im Jahre 29 v. Chr. an der Stelle errichtet, an der der Leichnam Caesars verbrannt wurde. Erwähnenswert ist auch der Bogen des Augustus. Augustus Der Titusbogen wurde aus Marmor Ende des 1. Jahrhunderts n. Chr. zu Ehren des vergöttlichten Kaisers Titus für dessen Sieg über die Aufständischen in Judäa und die Eroberung Jerusalems errichtet. Der Bogen steht am höchsten Punkt der Straße von Forum zum Kolosseum. Im Mittelalter wurde er als Eingang zur Festung der Familie Frangipani genutzt. Der Titusbogen diente als Vorbild für den Arc de Triomphe in Paris. Die Phokas-Säule gilt als das letzte antike auf dem Forum errichtete öffentliche Bauwerk. Die Säule wurde 608 zu Ehren des oströmischen Kaisers Phokas durch dessen Exarchen Smaragdus erbaut und trug wohl seinerzeit eine vergoldete Statue des Kaisers.

Wirtschaftsgebäude

Die Basilica Aemilia ist die einzige noch heute sichtbare der ursprünglich 4 Basiliken aus der römischen Republik. Sie trug nach ihren beiden Erbauern erst den Namen Basilica Aemilia et Fulvia, da sich aber nur die Aemilier bei Restaurierungen in den folgenden Jahrhunderten weiter darum kümmerten wurde sie zur Basilca Aemilia. Nach mehreren Restaurierungen wurde sie nach der Zerstörung 410 durch Alarich ein letztes mal neu aufgebaut. Alarich Benannt ist die Basilica Iulia nach der Gens ihres Erbauers, Gaius Iulius Caesar. Sie diente als Versammlungsgebäude des Senats und war die bis dahin größte errichtete Basilica. Heute ist leider nur noch sehr wenig erhalten. Die Maxentius- (oder Konstantins)-Basilika ist die größte und als letzte errichtete römische Basilika. Sie sollte Maxentius als Empfangshalle dienen, wurde aber nach seiner Niederlage an der Milvischen Brücke und seinem Tod von seinem Widersacher Konstantin vollendet. Der architektonische Höhepunkt ist die Kreuzgewölbe-Decke, die bei einem Erdbeben 1349 einstürzte. 1349 siehe auch: Portal:Rom und Themenliste Rom

Literatur


- Coarelli, Filippo: Rom. Ein archäologischer Führer. Freiburg, Herder, 1975. ISBN 3805326858
- Grant, Michael: Die Geschichte Roms. Von den Etruskern bis zum Untergang des Römischen Reiches. Bindlach, Gondrom, 1993. ISBN 3404640845
- Kissel, Theodor: Das Forum Romanum. Leben im Herzen Roms, Artemis. ISBN 3760823076
- Martinelli, Maurizio (Hg.): Das ganze antike Rom. Gestern und heute. Florenz, Bonechi, 1997.
- Matt, Leonard von; Barelli, Franco: Rom. Kunst und Kultur der Ewigen Stadt. Köln, DuMont, 1975. ISBN 3770107071
- Romanelli, Pietro: Das Forum Romanum. Rom, Istituto Poligrafico dello Stato, 1972.
- Stützer, Herbert Alexander: Kunst und Leben im antiken Rom. Köln, DuMont, 1994. ISBN 3770133692
- Vickers, Michael (Hg.): Rom. Kunst und Kultur alter Völker. Erlangen, Müller, 1991. ISBN 3860702203

Weblinks


- [http://www.die-roemer-online.de/rom/bauwerke/forum_romanum.html die-roemer-online.de Das Forum Romanum (deutsch)]
- [http://www.compart-multimedia.com/virtuale/us/roma/roman_forum.htm Roman Forum]: Virtual panoramas and photo gallery (ita/ing)
- [http://www.geocities.com/behnisch.geo/forum.html Forum Romanum] - Informationen zu Geschichte, Monumenten und Architektur
- [http://www.antikefan.de/Bilder/rom/forumromanum/forum.html Bilder und Infos zu den einzelnen Monumenten (antikefan.de)] Kategorie:Platz in Rom Kategorie:Stadtbaugeschichte Kategorie:Römische Architektur Kategorie:Römische Gesellschaft Kategorie:Rom (Antike Stadt) ja:フォルム・ロマヌム

Römischer Senat

Der römische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates. Nicht nur der Senat als Gremium war verantwortlich für diese Bedeutung, auch die Senatoren an sich waren stets wichtige und respektierte Personen im Reich. Trotz der eigentlich niemals irgendwo niedergeschriebenen Rechte des Senats und der Rechtskraft eines seiner Beschlüsse wurde bis Augustus die römische Politik durch den Senat bestimmt.

Geschichte des Senats

Der Senat im Königtum

Die Informationen über den Senat in der Zeit, als Rom noch von Königen beherrscht wurde sind sehr spärlich gesät. Vermutlich entsprach das Gremium damals noch einem Kronrat, der den König in dessen Politik beriet, selbst aber keine Handlungsmöglichkeit besaß. Die Behauptung vieler antiker Autoren, dass der legendäre Stadtgründer Romulus den ersten Senat einberief, darf angezweifelt werden. Der Senat, der anfangs circa 100 Mitglieder besessen haben dürfte, setzte sich laut Cicero aus senes, also älteren und erfahrenen Männern, sowie patres, den Oberhäuptern des römischen Adels zusammen. Zusätzlich zu der Beratungsfunktion stellten die Senatoren auch noch den Interrex, das heißt den obersten Verwalter für die Zeit zwischen dem Tode des früheren und der Einberufung eines neuen Königs. Daneben waren die Aufgaben des Senats wahrscheinlich größtenteils sakraler Funktion. Erst etwa unter König Lucius Tarquinius Priscus, der den Senat um hundert Mitglieder erweitern ließ, wurde jene Funktion durch den hellenistischen Einfluss zu jener Zeit allmählich aufgegeben.

Der Senat in der Republik

Nach Ende der Königszeit übernahm der Senat die Rolle von Gesetzgeber und Regierung im noch kleinen Rom. Im folgenden System der Magistrate, das sich bald herauskristallisierte, war der Senat die einzige Institution, die wirklich von Dauer war - schließlich wurden die Beamten jährlich neu gewählt. In Anbetracht der langen Tradition, die der Senat schon zu Beginn der Republik innehatte, fiel ihm die Rolle des kontrollierenden und leitenden Gremiums zu, obwohl diese eigentlichen Gewohnheitsrechte niemals gesetzlich verankert wurden (auctoritas senatus). In den Jahrhunderten der Republik, die nun folgten, regelte der Senat die Außenpolitik, erließ Gesetze und schaffte sie auch ab, ernannte bestimmte Magistraturen, konnte die Beamten auch absetzen und verwaltete die Staatsfinanzen. Verbunden mit der altehrwürdigen Tradition machten diese wichtigen Aufgaben den Senat klar zum Herzen des Staates. Den Senat nicht zu respektieren, hieß für einen einfachen Römer, den Staat nicht zu respektieren. Diese Verbundenheit schlug sich auch in der vielmals beschworenen Formel SPQR, senatus populusque romanus (Der Senat und das römische Volk), nieder. Nach den Standeskämpfen des 4. Jahrhunderts v. Chr. war es zwar auch den einfachen Plebejern möglich, in den Senat einzutreten, doch bis in die hohe Kaiserzeit hinein war der Senat stets fest in der Hand der Nobilität, der patres. Zwar wurde die offizielle Anrede für die Senatoren nach den Standeskämpfen auf patres conscripti (Väter und (Neu) Eingetragene) erweitert, doch die scharfen Kontrollen über den Zugang zum Senat, der bis 313 v. Chr. von den Konsuln, später von den Censoren ausgeübt wurde, machte es einem Nichtadeligen sehr schwer, Senator zu werden. Eine Möglichkeit bestand jedoch für die Plebejer noch in dem cursus honorum, der traditionellen Ämterlaufbahn. Es war nämlich bereits von sehr früh an Tradition, die beiden Konsuln nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Senat aufzunehmen. Dieser Brauch wurde Schritt für Schritt ausgeweitet, bis zuletzt sogar die Quaestoren, die niedrigsten Beamten innerhalb der Karriereleiter, aufgenommen wurden. Doch nicht nur die Herkunft der Kandidaten entschied über den Erfolg seiner Bewerbung: Das Mindestalter für einen Senator, welches für antike Verhältnisse mit 46 recht hoch angesetzt war, die auf 300 festgelegte Höchstanzahl aller Senatoren und nicht zuletzt die Mißgunst des zuständigen Censors konnten entscheidende Hindernisse darstellen. Erst unter Sulla wurde das Mindestalter auf 30 herabgesetzt und der Senat auf 600 Mitglieder erweitert. Später erhöhte Caesar die Anzahl noch einmal auf rund 1000. Auch untereinander hatten die Senatoren eine eigene Hierarchie, die sich nach der Herkunft (so hatten die Patrizier beispielsweise gegenüber den Plebejern ein erweitertes Stimmrecht), dem zuvor ausgeübten Amt und dem Alter orientierte. Zusätzlich wurde derjenige Senator, der sich bei einer Senatstagung als erstes in die Liste eintrug, princeps senatus (Der Erste des Senats) genannt. Den Vorsitz der Tagung jedoch führte stets der Beamte, der den Senat einberufen hatte. Das Recht dazu hatten die Konsuln, die Praetoren und nach den Standeskämpfen auch die Volkstribunen. Wie schon gesagt, übte der Senat seine administrativen Aufgaben nach Gewohnheitsrecht aus. Die wenigen in Gesetze gefassten Aufgaben bestanden unter anderem in der Zuweisung bestimmter Aufgaben an die verschiedenen Feldherren im Krieg. Zusätzlich war der Senat aufgrund seiner langen Tradition und der damit verbundenen Autorität Hüter von Sitte und Ordnung und Bewahrer der Traditionen. Insgesamt stand die Republik ganz im Zeichen der senatorischen Gewalt.

Der Senat im Kaiserreich

Nach dem "Jahrhundert der Bürgerkriege" hatten die meisten Senatoren akzeptiert, dass die Ära der fast unbeschränkten Senatsmacht vorbei war. Der letzte Versuch, die Republik mit der Ermordung Caesars in ihrer alten Form zu erhalten, endete in einem blutigen Desaster, das für viele Senatoren tödlich endete. Als Oktavian nach seinem Sieg bei Actium 31 v. Chr. eine Neuordnung des römischen Staatensystems durchführte, leisteten nur die wenigsten Senatoren ernsthaften Widerstand. Im nun folgenden System des Prinzipats, das formell die Republik zwar weiterbestehen ließ, viele senatorische Rechte jedoch an den princeps, also den Ersten des Staates übertrug, büßte der Senat nicht nur viel seiner Entscheidungsgewalt ein; auch die Anzahl der Senatoren wurde wieder auf 600 verringert. Unter dem ersten Kaiser Augustus, der sich selbst noch als princeps bezeichnete, konnte der Senat noch ein relativ freundliches Verhältnis zu dem neuen Machthaber aufbauen, was sich auch in der Verleihung des Titels Augustus (etwa: der Erhabene) äußerte. Augustus selbst trachtete stets danach, mit dem Senat in friedlicher Koexistenz zu regieren. Der erste Konflikt kam jedoch schon mit Augustus' Tod im Jahre 14. Weder sein Nachfolger Tiberius noch der Senat wussten mit dieser völlig neuen Situation umzugehen und begegneten einander mit scharfem Misstrauen. Schlussendlich organisierte Tiberius seine Machtübernahme selbst und verzichtete auf die offizielle Huldigung durch den Senat, auch wenn er in den späteren Jahren seiner Herrschaft eng mit dem Senat kooperierte und ihn als nicht nur beratendes, sondern auch entscheidendes Gremium betrachtete. Nach Tiberius versuchte der Senat stets, das ihm weiter anvertraute Recht der Ernennung zum Kaiser für sich zu behalten. Formell wurde eine Kaiserherrschaft eigentlich erst durch einen dementsprechenden Senatsbeschluss, doch gab es in der römischen Geschichte genug Fälle, wo sich neue Kaiser nicht darum scherten und allein mit den sie unterstützenden Legionen im Rücken regierten. Dagegen war der Senat machtlos, auch wenn er versuchte, einen Gegenpol zur ständig wachsenden Einflussnahme der Militärs darzustellen. Den Höhepunkt erreichte diese Auseinandersetzung 238, als der Senat nach dem Tode der beiden Gordianer eigenmächtig mit Pupienus und Balbinus zwei neue Kaiser einsetzte. Nur 99 Tage später wurden die beiden von den Prätorianern ermordet. Das Militär hatte gesiegt. Die Macht des Senats hing im Folgenden stark vom jeweiligen Kaiser ab. Suchten in den ersten Jahrhunderten des Kaiserreichs noch viele Herrscher (wie beispielsweise Vespasian oder auch Trajan), im Einvernehmen mit dem Gremium zu herrschen, wurde der Senat vor allem ab dem 3. Jahrhundert und in der Zeit der Soldatenkaiser mehr und mehr marginal. Die wenigen Bereiche, in denen der Senat mit gesetzlichem Recht entscheiden durfte, waren keinesfalls für die große Politik von Bedeutung. Allein die Gesetzesgebung unterlag weiterhin dem Senat, obwohl der Kaiser auch ohne Zustimmung Gesetze einführen konnte.

Der Senat in der Spätantike

Soldatenkaiser Diokletian gab der Senatscuria ihre heute erhaltene Gestalt. Durch die ständige Abwesenheit der meisten Kaiser in der Spätantike - spätestens seit etwa 400 war Rom keine Kaiserresidenz mehr - war der Senat anfangs bisweilen imstande, sich so selbst wieder einen größeren politischen Freiraum zu schaffen. Dennoch konnte der beständige Niedergang der Senatsbedeutung insgesamt nicht aufgehalten werden; der Senat verlor rasch auch die letzten Reste an realer Macht. Die Kaiser bedurften nicht mehr der Anerkennung durch den Senat, und das Recht auf Gesetzgebung bestand zwar weiter, wurde aber nicht mehr genutzt. Übrig blieb eigentlich nur das Privileg, über Standesgenossen zu richten, wenn diese des Hochverrats angeklagt waren. Allerdings genossen die Senatoren weiterhin enormes Ansehen, und sehr vereinzelt bot die Versammlung zumindest eine Bühne für politische Entscheidungen. Mit der Reichsteilung im Jahre 395 war der Senat faktisch eigentlich nicht mehr viel mehr als der Stadtrat von Rom, denn seit Konstantin saß auch in Konstantinopel ein Senat, der seit Constantius II. die gleichen Privilegien besaß wie der weströmische. Allerdings waren die oströmischen Senatoren offenbar nie so extrem wohlhabend wie ihre italischen "Kollegen", und der römische Senat galt weiterhin als die Verkörperung der Größe Roms. In Ost und West unterteilten sich die Senatoren in die Rangklassen der clarissimi, spectabiles und illustres; als ihre Zahl um 450 zu groß geworden war, nahm man den clarissimi und spectabiles das Recht zur Teilnahme an Senatssitzungen. Damit wurde der Senat faktisch zu einer Versammlung der höchsten aktiven und ehemaligen kaiserlichen Beamten. Ironischerweise war es nicht so, dass mit dem Ende des weströmischen Reiches 476 auch der Senat sein Ende gefunden hätte. Stattdessen bestand der westliche Senat noch das ganze sechste Jahrhundert hindurch weiter, auch wenn seine Bedeutung in der nach dem Reichsende folgenden germanischen Herrschaft unklar ist. Offenbar kooperierte man erfolgreich mit den neuen Herren. Noch unter Odoaker oder Theoderich wurden die Privilegien der Senatoren bestätigt, man prägte Münzen mit der Legende "SC" (Senatus consultum) und es wurden weiterhin Konsuln ernannt - je einer im Osten und einer in Italien. Nach 534 - in diesem Jahr begann der Angriff der oströmischen Truppen auf das Ostgotenreich - ist für den Westen kein Konsul mehr aufgelistet, der Senat jedoch bestand weiter. Allerdings ruinierte der Krieg zwischen den Goten und Ostrom die Senatoren, und als Kaiser Justinian nach seinem Sieg 554 fast alle senatorischen Ämter (nur die Stadtpräfektur blieb erhalten) abschaffte, sank die Bedeutung des Senates rapide, und mit dem Einfall der Langobarden war sein Schicksal endgültig besiegelt. Die letzte sicher bekannte Aktion bestand in der Entsendung zweier Botschafter zum Reichsgericht in Konstantinopel in den Jahren 578 und 580. Auch bei der Erhebung von Papst Gregor dem Großen soll er noch eine Rolle gespielt haben. Seit 542 gab es auch in Konstantinopel keinen Konsul mehr, der Senat im Byzantinischen Reich bestand jedoch noch bis zu dessen Ende weiter - allerdings verschwand auch die oströmische Senatsaristokratie nach der Mitte des 7. Jahrhunderts; sie wurde dann während der Abwehrkämpfe gegen die Araber durch neue Familien ersetzt, die aber nicht mehr über das alte Standesbewußtsein oder die klassische Bildung verfügten, die für die antiken Senatoren typisch gewesen waren.

Senatorische Sonderbefugnisse und Geschäftsordnung

Der Senatsbeschluss

Der Senatsbeschluss (senatus consultum, abgekürzt SC), gelegentlich auch als decretum oder sententia bezeichnet, war eine Anweisung, die der Senat nach erfolgter Diskussion und Abstimmung einem Beamten erteilte. Theoretisch gesehen war ein solcher Beschluss nicht bindend, in den Tagen der Republik wagte es jedoch kaum einer, sich einem solchen Befehl zu widersetzen, da dies eine Auflehnung gegen den expliziten Willen der Nobilität und damit in aller Regel das Karriereende bedeutet hätte. Nach der Abstimmung wurde der Senatsbeschluss niedergeschrieben und im Saturnstempel, in dem auch der Staatsschatz ruhte, archiviert. Weniger wichtige Schriftstücke, beispielsweise Protokolle, nicht sonderlich wichtige Reden und so weiter wurden im Tabularium, einem 78 v. Chr. erbauten Staatsarchiv, aufbewahrt. Zudem waren die Senatoren verpflichtet, ihre Beschlüsse zu veröffentlichen. Seit Caesar wurden die Beschlusslisten auf dem Forum Romanum für die gesamte Öffentlichkeit ausgehängt. Bisweilen kam es vor, dass einem Senatsbeschluss verfassungsmäßige Hindernisse in den Weg gelegt wurden. So konnte es zum Beispiel vorkommen, dass ein Volkstribun sein Veto einlegte. In diesem Fall wurde das Abstimmungsergebnis von einem senatus consultum zu einer senatus auctoritas, also einer Willensabsicht des Senats, herabgestuft und musste erneut zur Abstimmung vorgelegt werden. Seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. existierte zusätzlich ein so genanntes senatus consultum ultimum, also ein außerordentlicher Senatsbeschluss, der bestimmten Beamten für eine gewisse Zeitdauer außerordentliche Rechte verlieh. Mit dieser Maßnahme sollte die Notwendigkeit der Ernennung eines Diktators möglichst selten vorkommen. In der Regel bestand diese Handlung darin, den beiden Konsuln für ihre einjährige Amtszeit uneingeschränkte Macht zu verleihen. Die Rechtmäßigkeit dieses Instrumentes, mit dem sich der Senat offen als die oberste Entscheidungsinstanz präsentierte (während dies ja theoretisch die diversen Volksversammlungen sein sollten), war allerdings stets umstritten. In der Kaiserzeit kamen unabhängig vom Kaiser eingebrachte Gesetzesabstimmungen immer seltener vor; der späteste bekannte Fall dieser Art lag vor, als 178 mit dem senatus consultum Orfitianum (lateinisch: orfanus = Waisenkind) per Gesetz das Vererbungsrecht im Falle des Todes einer Frau zugunsten ihrer Kinder neu geregelt wurde.

Rechtsprechung im Senat

Als Gegenmaßnahme zur schwindenden Macht des Senats unter den Kaisern wurde ab 4 v. Chr. dem Senat das Recht zugebilligt, in Fällen von repetundae (illegale Gelderaneignung durch einen Provinzstatthalter) sowie maiestas (Hochverrat) in entsprechenden Ausschüssen Gericht zu sprechen. Mit dem ersten Fall dieser Art unter Augustus entwickelte sich so ein Gewohnheitsrecht. Eine repetundae kam sehr häufig vor, da die Statthalter einer Provinz praktisch durch keinerlei Gesetz in ihrer Gier gezügelt werden konnten. Am bekanntesten ist hier wohl die von Plinius in seinen Briefen beschriebene Anklage gegen Marcus Priscus, den Statthalter von Africa. Plinius und Tacitus klagten hier gegen den Statthalter und behaupten übereinstimmend, dass der Angeklagte auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten hatte. Das Verfahren wurde nach allgemein gültigen gerichtlichen Linien geführt: Je zwei Senatoren waren für Anklage beziehungsweise Verteidigung zuständig. Nach einem dreitägigen Prozess hielten alle vier Betreffenden ihre Abschlussrede. Danach wurden von den Konsuln und Prokonsuln verschiedene Strafen zur Debatte gestellt. Schlussendlich wurde mit einer Abstimmung über den Angeklagten geurteilt. Die Anklage wegen maiestas ist weniger gut bekannt. Tatsächlich war der Begriff des Hochverrats bei den Römern extrem weit auslegbar; der Senat urteilte nachweislich über Fälle, deren Bandbreite von einem bewaffneten Putsch bis hin zu der Mitnahme einer Münze mit dem kaiserlichen Portrait darauf auf die Toilette reichte. Theoretisch konnte fast jeder wegen Hochverrats angeklagt werden, was unter anderem zu den Schrecken der Hochverratsprozesse unter Tiberius oder Nero führte, bei denen Hunderte umgebracht wurden. In zivilrechtlichen Angelegenheiten hatte der Senat bereits in der Republik gewisse Gerichtsbarkeitsmöglichkeiten, die in der Kaiserzeit lediglich ein wenig erweitert werden konnten. Jedoch ist in der Republik auch ein Fall bekannt, als vor dem Senat ein Hochverratsprozess durchgeführt wurde: Als Catilina mit seinem Putschversuch gescheitert war, wurde im Senat über ihn geurteilt. Verschiedene hohe Politiker prangerten das als unrechtmäßig an, konnten die Hinrichtung der Catilinarier jedoch so nicht verhindern.

Siehe auch


- Portal und Themenliste Rom
- Senator