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Leihgemeinschaft

Leihgemeinschaft

Eine Leihgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Menschen, die gegenseitig Geld oder Dinge nach Bedarf und ohne Gegenleistung leihen. Leihgemeinschaften finden sich zum Beispiel in christlichen Gemeinden.

Siehe auch


- Nachbarschaftshilfe
- Tauschkreis
- Umsonstladen Kategorie:Kirchenwesen Kategorie:Geplante Gemeinschaft

Gemeinschaft

Unter Gemeinschaft (herrührend von dem Wort "gemein") versteht man die zu einer Einheit zusammengefassten Individuen (Gruppe), wenn die Gruppe emotionale Bindekräfte aufweist und ein Zusammengehörigkeitsgefühl (Wir-Gefühl) vorhanden ist. Häufig wird das Wort auch benutzt, wenn die emotionalen Bindekräfte erst entstehen sollen, z.B. Europäische Gemeinschaften. Gelegentlich wird eine programmatische Aussage mit der Benutzung des Wortes getroffen.

Allgemeines

Die kleinste Gemeinschaft ist die Familie ungeachtet ihres rechtlichen Rahmens. An ihr wird bereits deutlich, dass Gemeinschaften aufgrund freier Willensentscheidung entstehen können (Ehepartner). Andererseits kann man ohne freie Willensentscheidung in eine Gemeinschaft hineingeboren werden (Kinder). Neben den Extremen der freien Willensentscheidung und des hinein geboren Werdens gibt es in der Praxis viele Gemeinschaften, bei denen die freie Willensentscheidung so eingeschränkt ist, dass sie kaum wahrnehmbar ist, ohne dass man hineingeboren wird. Ein Beispiel hierfür ist die Klassengemeinschaft in der Schule. Auch Schicksalsgemeinschaften zählen zu den Gemeinschaften, etwa zunächst wildfremde Menschen, die einander auf Grund eines Unfalls z.B. im Rettungsboot über längere Zeit gegenseitig helfen. Eine Gemeinschaft entwickelt ein Eigeninteresse, welches sich an den alltäglichen Zielsetzungen der Lebensführung der Mitglieder bemisst und entsprechend auf vielerlei Weise miteinander verflochten ist. Nicht selten fällt deshalb der Austritt aus der Gemeinschaft leichter oder schwerer, wird auch behindert oder moralisch diskreditiert ("Untreue"), denn einen argumentativ vorbringbaren Einzelzweck haben sie gerade nicht. Politische Zwangsverbände werden oft als "Gemeinschaften" deklariert, um ihre Mitglieder moralisch an sie zu binden, am nachhaltigsten in totalitären Diktaturen. Kriterien für Gemeinschaften sind:
- Klare Festlegung der Zugehörigkeit und damit Abgrenzung zum "Rest der Welt"
- freiwillige Solidarität der Gemeinschaftsangehörigen untereinander (Primat des Gemeinschaftsinteresses vor dem jeweiligen Individualinteresse)
- Emotionale Bindungskräfte (Wir-Gefühl)
- Nicht nur kurzzeitige Existenz der Gemeinschaft
- Vertrautheit der Gemeinschaftsangehörigen (gilt auch für anonyme Großgemeinschaften wie Völker) Anmerkungen: Die klare Zugehörigkeit muss für Außenstehende nicht zwingend erkennbar sein. Es muss sich auch nicht um objektiv eindeutige Kriterien handeln. Wesentlich ist, dass die Gemeinschaftsmitglieder "wissen" (oftmals mehr spüren), wer dazu gehört und wer nicht. Oft werden Zugehörigkeitsmerkmale bewusst oder unbewusst künstlich geschaffen, etwa in Form von besonderen Kleidungsmerkmalen. Gelegentlich kommt es vor, dass Gemeinschaften Personen vereinnahmen, die gar nicht dazugehören wollen. Zum Beispiel wollen die Südtiroler keine Italiener sein, die Basken keine Spanier. Auch die Dauer einer Gemeinschaft kann strittig sein. Bei Familien kommt es vor, dass ein Teil (häufig die Kinder) die Gemeinschaft noch als existent sehen, während andere (hier die Ehepartner) sie als zerbrochen betrachten. Grundsätzlich drücken Gemeinschaften mehr Zusammengehörigkeit aus als bloße Gesellschaften, bei denen die gemeinsame Interessensvertretung im Vordergrund steht.

Soziologische Theorie i. e. S.

Eine besondere Untersuchung über den grundsätzlichen Unterschied zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft stammt von dem deutschen Soziologen Ferdinand Tönnies (1855-1936) in "Gemeinschaft und Gesellschaft" von 1887 (viele Auflagen). Tönnies entwickelte darin den Ansatz, dass "Gemeinschaft" und "Gesellschaft" beide den Gegenstand der (von ihm damit in Deutschland begründeten) "Soziologie" ausmachten. Beide sind ihm Formen sozialer Bejahung, wobei der Wille, sich als einen Teil eines Kollektivs zu sehen (sich selbst notfalls als Mittel, das Kollektiv als Zweck – der Wesenwille), "Gemeinschaften" ausmache – indes der Wille, sich eines Kollektivs als eines Mittels zum eigenen Nutzen zu bedienen (der Kürwille), "Gesellschaften" konstituiere. In der Reinen Soziologie der Begriffe schlössen also die Begriffe "Gemeinschaft" und "Gesellschaft" einander aus (er nennt solche Begriffe Normaltypen); in der empirischen Welt, dem Feld der Angewandten Soziologie, erscheinen sie hingegen nach Tönnies immer gemischt. Als Sonderformen unterscheidet Tönnies dann zwischen den "Gemeinschaften des Blutes" ("Verwandtschaft"), "des Ortes" ("Nachbarschaft") und "des Geistes" ("Freundschaft").
In seinem Spätwerk Geist der Neuzeit wandte Tönnies diese Begriffe an und folgerte, dass im (europäischen) Mittelalter die "Gemeinschaft" die vorwiegende Anschauungsweise gewesen sei, in der man Kollektive verstanden habe, dass sich dies aber mit der Neuzeit zu Gunsten der Anschauung gewandelt habe, alle Kollektive eher als "Gesellschaft" zu verstehen. Der französische Soziologe Émile Durkheim traf die berühmt gewordene Unterscheidung zwischen mechanischer und organischer Solidarität. Mechanische Solidarität beruht auf der Gleichheit der Kompetenzen der Mitglieder, "organische Solidarität" auf ihrer Unterschiedlichkeit. Mit "mechanischer Solidarität" wird die Unterscheidung nach außen deutlicher ("Wir Arbeiter", "Wir Deutschen", "Wir Frauen"), während in der organischen Solidarität die gegenseitige Ergänzung (Arbeitsteilung) zu einer Einheit deutlich wird (Mann und Frau in der Familie, verschiedene Spezialisten in der arbeitsteiligen Volkswirtschaft). Dauerhafte Gemeinschaften haben sowohl mechanische als auch organische Elemente. Der deutsche Soziologe Max Weber erörtert, an Tönnies angelehnt, "Vergemeinschaftung" in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Kommunitarismus-Diskussion, ausgehend von den USA, benutzt vergleichbare Auffassungen von Community, ohne die "Gemeinschafts"-Diskussion in der europäischen Soziologie nennenswert rezipiert zu haben.

Besondere Gemeinschaftsformen

Ferdinand Tönnies nennt als typisch Verwandtschaft, Nachbarschaft (der Begriff ist bei ihm vom Dorf bis hin zur griechischen Polis anwendbar) und Freundschaft. Religionsgemeinschaften, vor allem Ordensgemeinschaften sind im tönnesianischen Sinn in ihrem Selbstbild stark "gemeinschaftlich"; der Einzelne opfert sich dem Kollektiv bis hin zum Martyrium. Doch über kurz oder lang 'vergesellschaften' sie sich (vgl. auch Max Webers "Vergesellschaftung"). Bei Sportgemeinschaften wird das füreinander Eintreten im Mannschaftssport besonders wahrnehmbar. Bei Extremsportarten wie Bergsteigen wird die Verlässlichkeit der Gemeinschaftsmitglieder zu einem wesentlichen Element. Die Volksgemeinschaft wurde zu Beginn des ersten Weltkriegs als Schlagwort für den Zusammenhalt der Nation beschworen, als Kaiser Wilhelm II. proklamierte: "Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche." In der Weimarer Republik stritten sich die Parteien um den Begriff. Noch 1933 sprach Otto Wels in seiner berühmten Rede gegen das Ermächtigungsgesetz davon, dass die SPD die wirkliche Volksgemeinschaft wolle. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde die Idee der Volksgemeinschaft Teil einer politischen Beschwörungsformel, mit der Hitler Deutschland in den 2. Weltkrieg führte und den Holocaust rechtfertigte. Wirtschaftliche Gemeinschaften wie z.B. die Gemeinschaft Dämmstoff Industrie haben meistens nur das Wort im Namen und sind meistens reine Interessensvertretungen. Zumindest bei der Gründung war aber i.a. der Gedanke dabei, dass man ein Gemeinschaftsgefühl aus gleichartiger Tätigkeit und eine Solidarität der Mitglieder schaffen könne. Wissensgemeinschaften sind Netzwerke von Erfahrungsträgern und Interessierten an einem Wissensgebiet, z.B. Projektmanagement. Sie wollen Wissen in diesem Gebiet teilen und weiterentwickeln, z.B. mit Methoden und Lösungen des Wissensmanagements. Typische Wissensgemeinschaftsformen sind das Expertennetzwerk (Community of Practice) , die Nutzergemeinschaft, z.B. eines Produkts, oder betriebliche Organisationsformen wie Organisationseinheiten und Teams. Die Versicherten-Gemeinschaft empfindet im allgemeinen wenig Solidarität, aber dennoch handelt es sich um eine Solidargemeinschaft. Allerdings ist der Gedanke meist verlorengegangen, dass z.B. eine Brandversicherung nichts anderes bedeutet, als dass die Masse der Nicht-Brandgeschädigten (durch ihre Beiträge) den Brandgeschädigten unterstützt. Lebensgemeinschaften aller Art sind auf die gesamte Dauer des Lebens angelegt. Neben der Ehe und der Lebenspartnerschaft zählen dazu beispielsweise religiöse Orden, auch "Lebensbünde" (vgl. - auch generell - den "Bund"), von Burschenschaften, Corps, Sängerschaften, Turnerschaften u.a. Verbindungsstudenten. Hier sind auch faktische Zwangsgemeinschaften auf Lebenszeit auffindbar, z.B. Geheimdienste. Korpsgeist s. ebd. Zu ganzheitlich ökologischen Gemeinschaftsformen, siehe: Ökosiedlung, und [http://en.wikipedia.org/wiki/Global_Ecovillage_Network Global Ecovillage Network] .

Literatur

Lars Clausen, Gemeinschaft, in: Günter Endruweit/Gisela Trommsdorf, Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart (Lucius & Lucius) ²2002, S. 183-185, ISBN 3-8282-0172-5

Missbrauch

Menschliche Individuen (soziale Akteure) können "Gemeinschaften" nur begrenzt bilden. Es ist ihnen praktisch nicht möglich, zu jedem Zeitpunkt in allen ihren sozialen Beziehungen gemeinsame Ziele zu verfolgen oder jegliche Handlungen gemeinschaftlich durchzuführen. Im theoretisch strengen Sinne ist es ihnen sogar nie zur Gänze möglich, obwohl sie es anders empfinden können. Der Begriff "Gemeinschaft" ist daher eine oft missbrauchte Fiktion. Der Begriff dient dann zumeist dem, Menschen zu einem von Zweckorganisationen oder von einzelnen charismatischen Personen gewünschten Handlungen zu drängen, indem der Eindruck erweckt wird, dieses Handeln geschehe für ihm teure oder lebenswichtige Gemeinschaften (vgl. Ideologie, Derivation). So propagierten die Nationalsozialisten den Begriff der "Volksgemeinschaft", um die von ihnen beherrschten Menschen für ihre nationalistischen, kriegerischen und rassistischen Ziele zu gewinnen.

Siehe auch


- Ferdinand Tönnies, Geist der Neuzeit, 1935, 2. Aufl. 1998 im Rahmen der kritischen Ferdinand Tönnies Gesamtausgabe
- Ökosiedlung
- Neue Gemeinschaft,
- Gemeinwesen
- Partnerschaft (Beziehung) Kategorie:Soziologie

Weblinks

[http://en.wikipedia.org/wiki/Global_Ecovillage_Network Global Ecovillage Network] [http://de.mabico.com/en/news/european_community/ Gemeinschaft] Kategorie:Wortexport

Kirchengemeinde

Eine Kirchengemeinde (auch Kirchgemeinde, Pfarrgemeinde, Pfarrei oder schlicht Gemeinde) ist die kleinste organisatorische Einheit einer Kirche oder anderen christlichen Religionsgemeinschaft. Ihr Gebiet, der Kirchsprengel, erstreckt sich in der Regel auf ein Dorf oder auf einen Stadtteil oder Stadtbezirk einer größeren Stadt, in seltenen Fällen auch auf eine ganze politische Gemeinde. In einzelnen Gemeinden besteht neben der Pfarrkirche auch eine Filialkirche oder mehrere. Die Kirchengemeinde kann jedoch auch örtlich unabhängig sein, d.h. ihre Mitglieder wohnen verstreut und haben lediglich ihren Beitritt zu dieser Gemeinde erklärt. Dies ist insbesondere bei Freikirchen der Fall. Die katholische Kirche kennt sogenannte Kategorialgemeinden mit Menschen, die ein gemeinsames Merkmal verbindet, z.B. Hochschulgemeinden oder Gemeinden für Menschen anderer Muttersprache. Ein wesentlicher Teil des kirchlichen Lebens ist "Gemeindeleben", das sich im Gottesdienstbesuch, der Mitarbeit in Gemeindeleitung, Gruppen und Kreisen äußert. Regelmäßig knüpft die Kirchenmitgliedschaft an die Mitgliedschaft in einer Gemeinde an, z.B. § 5 Abs. 1 S. 1 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden). Rechtlicher Status, Aufbau Bezeichnung unterliegen, soweit der Staat den Religionen ein Selbstverwaltungsrecht zugesteht, dem internen Kirchenrecht. Demnach bestehen zwischen den Ländern und Konfessionen, in Deutschland sogar innerhalb der einzelnen evangelischen Landeskirchen teils erhebliche Unterschiede. Gemeinsam ist aber allen Kirchengemeinden eine gewisse rechtliche Selbständigkeit, die sich oft in gewählten Leitungsgremien (Kirchengemeinderat, Gemeindekirchenrat, Presbyterium, Ältestenkreis) ausdrückt. Zusammengeführte, zumindest auf Verwaltungsebene Kirchengemeinden bezeichnet man als Pfarrverband.

Die Regelungen in den verschiedenen Konfessionen und Kirchen

Unterschiedliche theologische Konzepte und regionale Traditionen machen es notwendig, zwischen den einzelnen Religionsgemeinschaften zu differenzieren.

Römisch-katholische Kirche

Die Kirchengemeinde/ Pfarrgemeinde ist in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet streng zwischen den geweihten Priestern und den Laien. Der in der Gemeinde investierte Priester (=Pfarrer) leitet zusammen mit den aus dem Kreis der Kirchengemeinde gewählten Mitgliedern des Kirchengemeinderats die Gemeinde. Während der Begriff "Pfarrei" mehr den juristischen Aspekt betont, meint "Gemeinde" mehr die theologische Wirklichkeit. Christliche Gemeinde verwirklicht sich in den Grundfunktionen: Glaubensgemeinschaft (Communio), Glaubensfeier (Liturgie), Glaubensleben (Caritas, Diakonie) und Glaubensbezeugung (Martyria). Der Begriff "Pfarrgemeinde", der in katholischen Kirche weit verbreitet ist, führt beide Aspekte zusammen.

Evangelische Landeskirchen der EKD

Die in der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD zusammengefassten Landeskirchen sind teils lutherische, teils reformierte oder unierte Kirchen. Gemeinsam ist ihnen, dass es nach ihrem Selbstverständnis eine Unterscheidung der Gläubigen in Priester und Laien nicht gibt. Gemäß Luthers Idee des "allgemeinen Priestertums aller Getauften" ist demnach jedes Mitglied gleichermaßen zur Mitwirkung an der Gemeindeleitung berufen. Die Verantwortung der gewählten Leitungsorgane umfasst daher auch die Kernbereiche Gottesdienst und Seelsorge (z.B. § 20 Abs. 1 S. 2 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden: "[...] trägt die Verantwortung dafür, dass Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird.") und insbesondere die Wahl des Gemeindepfarrers. Regionale Besonderheiten:
- Die Kirchengemeinde heißt Kirchgemeinde in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.
- Das Leitungsgremium der Gemeinde heißt in der Regel Kirchenvorstand. Daneben gibt es die Bezeichnungen Gemeindekirchenrat (Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen), Kirchengemeinderat (Evangelische Landeskirche in Württemberg), Kirchgemeinderat (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs) und Presbyterium (Evangelische Kirche der Pfalz, Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelische Kirche von Westfalen, Evangelisch-reformierte Kirche).
- Einen Sonderfall stellt die Evangelische Landeskirche in Baden dar. Sie baut nicht auf der Kirchengemeinde, sondern der Pfarrgemeinde auf. Deren Leitungsorgan ist der Ältestenkreis. Ist die Pfarrgemeinde als Körperschaft des Öffentlichen Rechts rechtlich selbständig, heißt sie Kirchengemeinde. Ihr Ältestenkreis ist dann gleichzeitig Kirchengemeinderat. Es können aber auch mehrere unselbständige Pfarrgemeinden zu einer Kirchengemeinde zusammengefasst sein. In diesem Fall entsenden die Ältestenkreise Mitglieder in den gemeinsamen Kirchengemeinderat.

Geschichte

Früher bildeten Staat und Kirche in Deutschland eine Einheit. Deshalb wurde auch nicht zwischen Kirchengemeinden und politischen Gemeinden unterschieden. Wollte eine Gemeinde eine neue Kirche bauen, so entschied dies zunächst der Gemeinderat ebenso, als würde ein neues Rathaus gebaut. Ende des 19. Jahrhunderts wurde jedoch eine Trennung von Kirche und Staat eingeleitet, infolge dessen eigenständige Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts gebildet wurden. Das ihnen zugebilligte Vermögen wurde aus dem Bestand der politischen Gemeinde herausgelöst. Damit entstand in der Regel in jeder seinerzeit bestehenden politischen Gemeinde auch eine eigene Kirchengemeinde bzw. Pfarrgemeinde. Im Laufe der folgenden Jahre erhöhte sich die Zahl der Kirchengemeinden, weil man meist in Städten bestehende Kirchengemeinden teilte, nachdem sie auf Grund von starken Zuzügen zu groß geworden waren. Auch nach dem Ersten Weltkrieg entstanden neue Kirchengemeinden. Dies lag vor allem daran, dass in bislang überwiegend katholischen Gebieten Evangelische Bewohner und umgekehrt in überwiegend evangelischen Gebieten Katholiken angesiedelt wurden, die sich zu neuen Kirchengemeinden formierten und eigene Kirchen errichteten. Hier kommt es gelegentlich vor, dass sich das Gebiet einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde auch auf mehrere Orte erstreckt.

Gegenwart und Ausblick

In den zurückliegenden Jahren wurden in Einzelfällen - insbesondere in Städten - kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem das Interesse der Gemeindeglieder an der Kirche bzw. an kirchlichen Strukturen schwindet, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte. Dieses wird zur Zeit besonders im Bistum Aachen diskutiert. Alternativ dazu werden (weiterhin selbständige) Pfarreien zu Seelsorgeeinheiten, Pfarrverbünden oder Kooperationseinheiten zusammengefasst. Rückläufige Kirchensteuermittel und Mitgliederzahlen sowie - insbesondere in der katholischen Kirche - fehlende Geistliche zwingen dazu, nicht nur Pfarreien zu fusionieren, sondern auch Kirchen zu schließen (siehe auch: Kirchensterben). Die Gebäude werden als Wohnraum umgebaut, an andere Glaubengemeinschaften abgetreten oder abgerissen. Kategorie:Kirchenrecht Kategorie:Kirchenwesen

Tauschkreis

In einem Tauschkreis oder Tauschring (auch Tauschzirkel, Zeittauschbörse, Nachbarschaftshilfeverein, LETS, Talentemarkt, Freiwilligenagentur) werden vorrangig Dienstleistungen, gelegentlich auch Waren, ohne Einsatz von Geld zwischen den Teilnehmern getauscht.

Organisationsformen

Üblicherweise erstellen Tauschkreise ein nach Rubriken geordnetes Verzeichnis mit allen Angeboten und Gesuchen der Mitglieder, das regelmäßig aktualisiert wird. Wann, wo, und auf welche Weise eine angebotene Tätigkeit ausgeführt wird, vereinbaren die jeweils Beteiligten. In der Organsiationsform, die am verbreitetsten ist, werden Leistungen und Gegenleistungen in eigenen Währungen verrechnet. Für jedes Mitglied wird ein fiktives Konto geführt. Nimmt das Mitglied eine Leistung in Anspruch, so verringert sich der Kontostand, wird ein Leistung erbracht, erhöht er sich. Negative Kontostände sind in der Regel zulässig. Ein Tauschkreis nimmt hier die Rolle einer Zentralbank ein. Die Währungen der Tauschkreise sind ein einfaches Abbild offizieller Landeswährungen, in dem Eigenschaften wie Inflation, Verschuldung und Deflation allein durch administrative Beschlüsse reguliert werden. In einer Minderheit dieser Tauschkreise wird durch einen negativen Zins oder eine Gebühr auf Guthaben eine Anregung des Tauschens angestrebt (siehe Umlaufsicherung). Viele Tauschkreise verwenden Währungen, in denen geleistete Dienste analog zur aufgebrachten Zeit in Einheiten verbucht werden. Einige Tauschringe stellen es den jeweils an einem Tausch Beteiligten frei, ob und nach welchem Maßstab eine Verrechnung in der Tauschwährung geschieht; jedoch wird Verkaufstätigkeit bzw. ein Anbieten von Leistungen gegen Geldzahlung abgelehnt. In Zusammenhang mit der Diskussion über eine Umsonstökonomie werden seit einiger Zeit Nutzergemeinschaften propagiert. In einigen Praxismodellen sind diese ähnlich zu den schon länger bekannten Freiwilligenagenturen organisiert. Sie bilden zusammen mit Formen organisierter Nachbarschaftshilfe eine Gruppe von Tauschkreisen, in denen keine Verrechnung und kein Verbuchen von Leistungen und Gegenleistungen in einer Tauschwährung stattfindet. Die meisten Tauschkreise sind lokal gebunden. Neben Dienstleitungen, wie „Nachhilfe geben“ oder „Babysitten“, werden gelegentlich auch Waren (etwa gebrauchte Kinderkleidung) gegen die Umrechnungseinheit getauscht. In ländlichen Tauschringen kann der Warentausch eine größere Bedeutung bekommen. Nur wenige Tauschkreise beschränken den Tausch ausschließlich auf Dienstleistungen.

Steuerliche und Vereinsrechtliche Aspekte

Einkommensteuer

Einnahmen iSd EStG sind nicht nur Einnahmen in Geld, sondern auch Wirtschaftsgüter, die in einem Geldeswert bestehen. Einkommensteuerlich wirksam werden Einnahmen in Geld oder Geldeswert aber nur, wenn die Einnahmen im Rahmen einer der sieben Einkunftsarten zufließen. Beim Austausch von Gütern und/oder Dienstleistungen erzielt jeder Tauschpartner Einnahmen in Geldeswert. Die Höhe der Einnahmen richtet sich grundsätzlich nach dem gemeinen Wert der jeweils hingegebenen Wirtschaftsgüter und/oder erbrachten Dienstleistungen. Bei nur wenigen Tauschgeschäften von geringem Wert und begrenzt auf die private Sphäre wird in den meisten Fällen keine steuerliche Relevanz gegeben sein. Anders ist es, wenn ein Tauschpartner die Leistung, die er anbietet, sonst im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichten Betätigung auch anderen anbietet oder wenn die Tauschgeschäfte einen Umfang annehmen, der für sich gesehen eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit begründet. In diesen Fällen ist - abhängig vom Umfang der gewerblichen/beruflichen Betätigung - der Tausch steuerlich relevant. ;Beispiel: Das Tauschringmitglied A ist Inhaber eines Fahrradgeschäfts mit Reparaturwerkstatt. A überlässt dem Tauschringmitglied B ein gebrauchtes Fahrrad (gemeiner Wert 200 Euro) und erledigt an den drei Fahrrädern der Kinder des B den Frühjahrscheck (gemeiner Wert 120 Euro). Tauschringmitglied B richtet dafür dem A eine eigene private Homepage im Internet ein (gemeiner Wert 420 Euro). Einkommensteuerliche Folgen: A hat Einnahmen von 420 Euro (Wert der von B erhaltenen Leistung – private Homepage). Diese Einnahmen gehören bei A zu den Einnahmen des Gewerbebetriebs (Fahrradgeschäft), weil er sie für eine Leistung erhält, die er typischerweise im Rahmen seines Fahrradgeschäfts auch an fremde Dritte erbringt. B hat ebenfalls Einnahmen von 420 Euro (Wert der von A erhaltenen Leistungen – gebrauchtes Fahrrad, 3x Fahrradcheck). Diese Einnahmen sind einkommensteuerlich irrelevant, weil B die Leistung nur einmalig und ohne Einkünfteerzielungsabsicht erbracht hat. Von Seiten der Finanzbehörden wird gelegentlich kritisiert, dass eine genaue Umrechnung von Tauschwährungen in Geldwährung nicht möglich ist, was eine steuerliche Einordnung von in Tauschringen erbrachten Leistungen erschwert.

Umsatzsteuer

Der Austausch von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen eines Tauschrings kann zu umsatzsteuerlichen Konsequenzen führen, wenn die an einem Tauschring Beteiligten eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen nachhaltig ausüben. Die aus einer unternehmerischen Tätigkeit geschuldete USt wird aber nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. (Beispiel: Wie oben) Umsatzsteuerliche Folgen: A ist Unternehmer und hat die Leistungen an B (Lieferung eines gebrauchten Fahrrads und Frühjahrscheck für drei weitere Räder) im Rahmen seines Unternehmens (Fahrradgeschäft mit Reparaturwerkstätte) erbracht. Umsatzsteuerliches Entgelt ist der Wert der erhaltenen Gegenleistung (Erstellung der Homepage durch B) ohne Umsatzsteuer, also 362 Euro. A hat dafür 58 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. B hat Einnahmen von 420 Euro (Wert der von A erhaltenen Leistungen). Diese Einnahmen sind umsatzsteuerlich irrelevant, weil B nicht nachhaltig als Unternehmer tätig ist.

Tauschring als steuerbegünstigte Körperschaft

Tauschringe in der Form von Vereinen können grundsätzlich nicht als steuerbegünstigte Körperschaft iSd §§ 51 ff Abgabenordnung anerkannt werden, weil regelmäßig durch die gegenseitige Unterstützung - unabhängig von Alter oder Krankheit - in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen der Mitglieder gefördert werden und damit gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit (§ 55 Abs.1 AO) verstoßen wird. Sofern der Verein lediglich Zeitkonten seiner Mitglieder verwaltet und Dienstleistungen vermittelt, erfüllt er zudem nicht die Voraussetzung der Unmittelbarkeit (§ 57 Abs.1 S.1 AO). Beschränkt sich dagegen der Zweck des Vereins nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung auf die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung mildtätiger Zwecke, kann er als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt werden. In diesen Fällen kann die Selbstlosigkeit iSd § 55 Abs.1 S.1 AO unbeschadet des Entgelts für die aktiven Mitglieder erhalten bleiben, da diese Vorschrift nicht voraussetzt, dass der Verein und seine Mitglieder für erbrachte Dienstleistungen im Rahmen der satzungsmäßigen Zwecke auf angemessene materielle Vorteile verzichten. Es reicht aus, wenn die eigene Opferwilligkeit nicht zugunsten eigennütziger Interessen in den Hintergrund gedrängt wird. Um die Voraussetzungen der Unmittelbarkeit (§ 57 Abs.1 AO) zu erfüllen, müssen die aktiven Mitglieder ihre Dienstleistungen als Hilfspersonen des Vereins iSd § 57 Abs.1 S.2 AO ausüben.

Haftung - Versicherungspflicht

Weitere rechtliche Aspekte, wie Produkthaftung und Versicherungspflicht, werden ebenfalls auf Basis der Freundschafts- oder Nachbarschaftshilfe bewertet.

Tauschringe und alternative Ökonomie

Nach Auffassung der Tauschringbefürworter kann die selbstorganisierte Form des Wirtschaftens in Tauschringen die Bedürfnisse der Teilnehmer oft besser erfüllen als das gewöhnliche geldförmige Wirtschaftssystem. Sowohl Befürworter als auch Kritiker von Tauschringen weisen darauf hin, dass wichtige Lebensbereiche wie Wohnen und Erwerbsarbeit von Tauschringen praktisch nicht erfasst werden, und die Ziele alternativen Wirtschaftens nur innerhalb eines ökonomischen und gesellschaftlichen Gesamtkonzeptes zu verwirklichen seien. Ein Diskussionsthema ist in diesem Zusammenhang, inwieweit Tauschwährungen etwa durch Zinsfreiheit und lokale Gebundenheit Vorteile gegenüber gewöhnlichem Geld haben. Grundlegend für die Verrechnung in Tauschringen mit Zeitwährung ist allein die aufgewendete Zeit der Teilnehmer. Tauschringbefürworter sehen in der Gleichbewertung aller Tätigkeiten einen Vorteil gegenüber dem üblichen geldförmigen Wirtschaften. Kritiker behaupten, dass in Zeittauschkreisen die Eigenschaften einer Marktstruktur von Angebot und Nachfrage weitgehend reproduziert werde, es somit nicht zwangsläufig eine Gleichstellung der Teilnehmer gäbe. Kritisiert wird auch, dass die meisten Tauschringe einen Äquivalenztausch organisieren würden, der zum Beispiel vermehrt Hilfsbedürftigen nicht gerecht werde und keine grundlegende Alternative zum kapitalistischen Wirtschaftssystem darstelle (siehe auch Kapitalismuskritik).

Siehe auch


- Parallelökonomie
- Seniorengenossenschaft
- Tauschhandel

Literatur


- Helmut Creutz: Das Geldsyndrom. 1993, ISBN 3784473067
- Günter Hoffmann: Tausche Marmelade gegen Steuererklärung. 1998, ISBN 3492226035, Piper Verlag
- Tauschring Archiv/Klaus Kleffmann: Handbuch der Tauschsystem. 2000, Lotte
- Norbert Kuhn:
Tauschringe - Möglichkeiten und Grenzen einer „geldlosen“ Wirtschaft, Marburger Beiträge zum Genossenschaftswesen 39, Marburg 2002
- Heidemarie Schwermer:
Das Sterntalerexperiment. ISBN 3570500160

Weblinks


- [http://www.tauschring.de Tauschsysteme in Deutschland]
- [http://www.tauschringportal.de Deutsche Adressliste]
- [http://www.tauschkreise.at Tauschkreise in Österreich]
- [http://www.talent.ch/tauschring_schweiz_kostenlos_tauschen_Talent.html Tauschringe in der Schweiz]
- [http://www.tauschringe.org Bundesorganisation der deutschen Tauschringe]
- [http://www.tauschring-archiv.de Das Tauschring ArchiV]
- [http://www.tauschmagazin.de Deutsche Zeitung für Tauschsysteme]
- [http://www.bambali.net/money_details.php Tauschwährung online] - Konzept eines elektronischen Geldes für Tauschkreise Kategorie: Geld Kategorie: Steuerrecht


Kategorie:Kirchenwesen

Liste von Kirchen, religiösen Einrichtungen und Institutionen
Kategorie:Christentum

Kategorie:Geplante Gemeinschaft

Die englische Kategorie "Intentional communities" bezieht sich ausschließlich auf Wohngemeinschaften. Der deutsche Begriff "Geplante Gemeinschaft" ist eine wörtliche Übersetzung aber muß nicht als sinngemäß übereinstimmend angesehen werden, daher die Aufnahme der Kategorie Community, die Gemeinschaften, die keine Wohngemeinschaften sind zusammenfaßt. Kategorie:Soziale Beziehung Kategorie:Lebensgemeinschaft

Luganersee

Der Luganersee oder Lago di Lugano (auch Lago Ceresio (ital.) oder veraltet Lauisersee) ist ein See im Süden des Kantons Tessin in der Schweiz und in Oberitalien, benannt nach der Stadt Lugano. Seine Oberfläche befindet sich 270 m über dem Meeresspiegel und ist 48.7 km² gross. An seiner tiefsten Stelle ist der Luganersee 288 m tief, und sein Volumen beträgt 6.5 km³. Obwohl der See nicht besonders gross ist, zeichnet er sich doch durch Allgegenwart aus: wo auch immer man in seiner Nähe einen Berg oder Streifen Land durchquert, immer steht man wieder an einem Zipfel des Luganersees. Seine extrem gezipfelte Form erklärt sich durch seine Entstehung nach der Eiszeit in einem Gebiet, wo zwei Gletscher zusammentrafen. Einige Zipfel des Sees reichen nach Italien, dazu befindet sich die durch ihr Spielkasino bekannte italienische Enklave Campione d'Italia an seinem Ufer, was zu einem nicht sehr vorhersagbaren Grenzverlauf führt: es ist nie absehbar, ob eine Pedalofahrt in der Schweiz oder in Italien endet. Südlich von Lugano überqueren Autobahn und Bahnlinie den See auf dem Damm von Melide. Bekannte Aussichtsberge an seinem Ufer sind der Monte Bré (925 m Ã¼.M.) im Osten und der San Salvatore (912 m Ã¼.M.) im Westen von Lugano und der Monte Generoso (1701 m Ã¼.M.) am südöstlichen Ufer. Zwischen den südlichen Armen eingeklemmt liegt das Unesco-Weltnaturerbe Monte San Giorgio (1097 m Ã¼.M.). Da der See durch seine Lage an der Südspitze der Schweiz in einem mediterranen Klima liegt, ist er ein beliebtes Touristenziel. Rund um den Luganersee haben sich verschiedene deutsche Komponisten zurückgezogen, wie Michael Jary, Martin Böttcher oder auch Peter Thomas.

Weblinks


Kategorie:See in der Schweiz Kategorie:See in Italien Kategorie:Tessin (Kanton) ja:ルガーノ湖

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History

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