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| Forschungsinstitute In Deutschland |
Forschungsinstitute in DeutschlandEin Forschungsinstitut ist eine Forschung betreibende Einrichtung. In der Regel werden Forschungsinstitute von Universitäten oder wissenschaftlichen Vereinigungen getragen, es gibt aber auch freie Institute von Stiftungen oder Vereinen. Auch Firmen betreiben Forschungsabteilungen, die jedoch in der Regel nicht offen sind und daher auch nicht als Institut bezeichnet werden.
Zu den wichtigsten Forschungsinstituten in Deutschland gehören neben einzelnen Instituten der Fakultäten an Universitäten die Fraunhofer-Gesellschaft, die Institute der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Institute.
siehe auch: Deutsche Forschungsgemeinschaft
Verzeichnisse von Forschungseinrichtungen
- Vademecum - Stätten der Forschung. Raabe Verlag, 6. 2002 ISBN 3-88649-369-5 (CD-ROM)
- Seit 2002 auch als Online-Datenbank unter http://www.vademecum-online.de/ (kostenpflichtig)
- Euromecum - European Higher Education and Research Institutions. Raabe Verlag, ISBN 3-88649-368-7 (CD-ROM)
Siehe auch
Konjunktur, Konjunkturforschung
Kategorie:Wissenschaftspraxis
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ja:研究
ForschungAls Forschung wird die systematische, oft auch die zufällige Suche nach neuen Erkenntnissen bezeichnet. Forschung wird in der Regel in wissenschaftlichen Disziplinen betrieben.
Die Forschung trägt zur Erweiterung unseres Wissens bei und stützt sich dabei auf Altbekanntes oder versucht, die bisherigen Systeme, Regeln, Theorien zu widerlegen und ein neues Verständnis von den Phänomenen in unserer Umwelt zu erlangen.
Ein bekanntes Beispiel ist die Relativitätstheorie von Einstein, die die bisherige Erklärung der Gravitation erweiterte. Die bisherige Erklärung beschreibt nur einen Extremfall in der speziellen Relativitätstheorie, nämlich wenn man Beschleunigungen weit unterhalb der Lichtgeschwindigkeit betrachtet. Ebenso hat schon die Newtonsche Gravitationslehre die bisherige Erklärung von Aristoteles, wonach alle Körper sich bewegen, weil sie durch jemanden angestoßen wurden, erweitert und nicht völlig widerlegt.
Forschung wird im Allgemeinen unterschieden in:
- Grundlagenforschung ("reine" Forschung), die - ggf. vorgeblich - ohne einen bestimmten Zwang und Zweck forscht, meist nur an Universitäten, in Deutschland darüber hinaus insbesondere die gemeinnützige Forschungsorganisation Max-Planck-Gesellschaft e.V. (MPG) sowie die Institute der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF).
- Angewandte Forschung (auch Zweckforschung), die ein bestimmtes, oft technisches Problem lösen will. Sie hat häufig eine wirtschaftliche Anwendung im Auge und findet sowohl an Universitäten als auch in der freien Wirtschaft, in Deutschland darüber hinaus insbesondere an den Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft, statt. Im engeren Sinne werden hierbei noch Verfahrens- und Erzeugnisforschung getrennt betrachtet.
Siehe auch
- Liste der Fachgebiete, Wissenschaft, Wissenschaftler
- Forscher, Nachwuchsforscher, Forschungsfreiheit
- Wissenschaftssoziologie, Open Access
- Wissenschaftsforschung, Ressortforschung, Forschungsinstitute in Deutschland
- Objektivität der Forschung, Konjunkturforschung
Weblinks
- http://bdw.wissenschaft.de/ - Bild der Wissenschaft
- http://www.spektrum.de/ - Spektrum der Wissenschaft
- http://forschungsportal.net/ - Forschungsportal - Suchmaschine zu wissenschaftlichen Inhalten des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- http://www.produktionsforschung.de/ - Produktionsforschung
- http://www.sciencemag.org/ - Science Magazine (englisch)
Kategorie:Wissenschaftspraxis
ja:研究
WissenschaftWissenschaftliche Wissensbildung besteht im Kern darin, auf methodisch kontrollierte Weise "Wissen zu schaffen", das von jedem hinreichend Sachkundigem in prinzipiell allen Einzelheiten nachvollziehbar und überprüfbar ist. Sie zielt somit über gewöhnliches Alltagswissen hinaus, das auf mehr oder weniger begrenzter persönlicher Erfahrung und Intuition basiert und deswegen auf Meinungen und Überzeugungen beruht, die in ihrer Gültigkeit subjektiv beschränkt sind.
Gültigkeit
Für Kenntnisse und Erkenntnisse, die auf methodisch kontrollierte Weise erarbeitet wurden und deswegen als wissenschaftlich ausgezeichnet werden können, wird allgemeine Gültigkeit beansprucht und weithin auch akzeptiert, insbesondere dann, wenn sie aus ihrer sprachlichen Formulierung in traditionell Theorien genannten Gesamtdarstellungen logisch Handlungsanweisungen ableitbar sind, deren praktische Anwendung oder Umsetzung "in die Tat" regelmäßig zu Ergebnissen führt, die ebenfalls aus diesem Wissen logisch ableitbar sind und deswegen "vorausgesagt" oder prognostiziert werden können.
Aufgrund ihrer allgemeinen Bedeutung und vor allem wegen ihrer praktischen Relevanz ist Wissenschaft mittlerweile zu einem nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erfassenden, organisierten und vielfach vernetzten "wissenschaftlich-industriellen Komplex" geworden.
Der heutige Wissenschaftsbetrieb gilt
- dem Erwerb von Wissen durch Forschung mit Methoden, die normativ als wissenschaftlich ausgezeichnet und allgemein als solche akzeptiert sind,
- der durchgehenden und damit nachvollziehbaren Dokumentation dieses Wissens in wissenschaftlichen Arbeiten aller Art bis hin zu ganzen Wissensgebieten in Handbüchern und Enzyklopädien sowie
- der organisierten und systematischen Weitergabe dieses Wissens in Form geeigneter Unterrichtung und Lehrbücher.
Definition des Bundesverfassungsgerichtes
Im Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland zur Freiheit der Wissenschaft (Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes)
wird der Begriff Wissenschaft wie folgt charakterisiert:
Der gemeinsame Oberbegriff "Wissenschaft" bringt den engen Bezug von Forschung und Lehre zum Ausdruck. Forschung als "die geistige Tätigkeit mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen" (Bundesbericht Forschung III BTDrucks. V/4335 S. 4) bewirkt angesichts immer neuer Fragestellungen den Fortschritt der Wissenschaft; zugleich ist sie die notwendige Voraussetzung, um den Charakter der Lehre als der wissenschaftlich fundierten Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse zu gewährleisten. Andererseits befruchtet das in der Lehre stattfindende wissenschaftliche Gespräch wiederum die Forschungsarbeit.
Gemäß Bundesverfassungsgericht ist folglich als wissenschaftlich anzusehen und damit geschützt:
[...] jede wissenschaftliche Tätigkeit, d. h. auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Dies folgt unmittelbar aus der prinzipiellen Unabgeschlossenheit jeglicher wissenschaftlichen Erkenntnis.
(BVerfGE 35, 79 - Hochschul-Urteil) [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv035079.html]
Hinweis: In diese Definition fallen nicht Arbeiten von Journalisten oder Kriminologen.
Wissenschaftliches Arbeiten in der Gesellschaft
Wissenschaftliches Arbeiten dient der Vermittlung von Kulturgut, das sich über Jahrtausende entwickelt hat, der Grundlagenforschung, der Weiterentwicklung bestehender Ergebnisse, der Gewinnung neuer Erkenntnisse und auch der Suche nach neuen Technologien. Inhalte, Methoden und Ziele der Wissenschaft werden stets auch von außerwissenschaftlichen Faktoren beeinflusst. Die Kommunikation der Wissenschaftler untereinander und mit der Gesellschaft gewährt Inspiration und Kritik, bis hin zum Vorwurf, dass berufsmäßige Wissenschaftler für ihren Lebensunterhalt auf Finanzen der Gesellschaft, der Wirtschaft oder spezieller Gruppierungen angewiesen sind.
Für die interdisziplinäre Forschung wurden in den letzten Jahrzehnten eine Reihe von (Forschungs-)Instituten geschaffen, in denen industrielle und universitäre Forschung zusammenwirken. Zum Teil verfügen Unternehmen aber auch über eigene Forschungseinrichtungen, in denen Grundlagenforschung betrieben wird. Die Arbeit der Wissenschaft ist essentielle Voraussetzung für produktive Forschung, kann aber auch in gemeinsamem Irrtum bestärken; nicht zuletzt deshalb werden wichtige Ergebnisse zuweilen von wissenschaftlichen Außenseitern erzielt. Gemeinsame Begeisterung für aktuelle Themen kann sogar die Form einer wissenschaftlichen Mode annehmen.
Die Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse kann propädeutisch erfolgen.
Wissenschaftliche Einrichtungen
Ein großer Teil wissenschaftlicher Arbeit findet traditionell an Universitäten statt. Doch auch Akademien, privat finanzierte Forschungsinstitute und die Industrie finanzieren die Tätigkeit vieler Wissenschafter. Mit staatlicher Förderung stellen auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder anderer Träger den Max-Planck-Instituten, der ESA, dem CERN und anderen Groß-Forschungsprojekten die notwendigen Ressourcen zur Verfügung. In Österreich entsprechen der DFG die Forschungsfonds FWF und FFF in der Schweiz und Frankreich die Nationalen Forschungsfonds. Andere Fonds werden z.B. von Großindustrien oder dem Europäischen Patentamt dotiert.
Der für Wissenschafter so zentrale Austausch mit anderen Forschern erfolgt durch Wissenschaftliche Veröffentlichungen und bei Fachkonferenzen, bei Kongressen der internationalen Dachverbände und scientific Unions (z.B. IUGG, COSPAR, IUPsyS, ISWA, SSRN) oder der UNO-Organisation. Auch Einladungen zu Seminaren, Institutsbesuchen, Arbeitsgruppen oder Gastprofessuren spielen eine Rolle. Von großer Bedeutung sind auch Auslandaufenthalte und internationale Forschungsprojekte.
Wissenschaftliche Methode
Wissenschaft ist eine Methode zum Wissenserwerb. Ziel der wissenschaftlichen Methode ist es, ausgehend von einer oder mehreren Hypothesen eine tragfähige Theorie zu entwickeln.
Kriterien für wissenschaftliches Arbeiten
Wissenschaftliche Arbeit muss besondere Kriterien erfüllen:
#Wissenschaft ist nicht dogmatisch. Wissenschaft unterscheidet sich von Religion, indem sie keinen Anspruch auf die absolute Wahrheit erhebt. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind falsifizierbar, d.h. sie können überprüft werden und sich als falsch herausstellen. Die Zuverlässigkeit religiöser Aussagen lässt sich hingegen nicht überprüfen.
#Wissenschaftliche Ergebnisse werden ausführlich dokumentiert. Dafür gibt es Standards, die die Nachvollziehbarkeit aller Teilschritte der Schlussfolgerungen sicherstellen sollen. Wichtig ist dabei auch eine ausführliche Dokumentation verwendeter Quellen und die Berücksichtigung des aktuellen Standes der Forschung auf einem Gebiet. Dadurch werden Forschungsergebnisse vergleichbar und ein inhaltlicher Fortschritt in einem Fachgebiet erst möglich. Forschungsarbeiten beziehen sich aufeinander. Sie stützen, widerlegen oder verfeinern vorhandene Theorien.
#Ein wichtiges Prinzip jeder ernsthaften Wissenschaft ist die Skepsis im Sinne einer kritischen Haltung gegenüber eigenen wie fremden Ergebnissen und Thesen. Wissenschaftliches Wissen unterscheidet sich von doktrinärem Wissen dadurch, dass beim doktrinären Wissen offene oder subtile Machtmittel zur Durchsetzung von Behauptungen benutzt werden und Hinterfragung durch einzelne unerwünscht ist, während wissenschaftliches Wissen zumindest prinzipiell von jedem durch den Gebrauch des eigenen Verstandes und eigener Erfahrung eigenständig überprüft werden kann. Auf die gleiche Weise kann wissenschaftliches Wissen auch von Offenbarungswissen abgegrenzt werden. Offenbarungswissen, welches etwa durch innere Erkenntnis einzelner zustandekommt, kann durch andere nicht eigenständig überprüft werden und ist somit nicht wissenschaftlich.
Prozess der wissenschaftlichen Erkenntnis
Wissenschaftliche Erkenntnis wird idealtypisch in folgenden Schritten gewonnen (in manchen Wissenschaften ist nur ein Teil der aufgezählten Schritte durchführbar und oft werden Erkenntnisse auch ganz anders gewonnen, einschließlich der Hilfe des Zufalls):
Diese Darstellung gilt dabei nur für diejenigen Wissenschaftszweige, die analytisch arbeiten. Für die historisch-hermeneutischen Wissenschaften gelten andere Prinzipien der Gewinnung von Wissen.
Anforderungen an eine wissenschaftliche Theorie
- Zirkelfreiheit, d.h. der Verzicht auf Aussagen, die sich (teilw.) auf sich selbst als Voraussetzung beziehen.
- innere Konsistenz (Widerspruchsfreiheit)
- äußere Konsistenz - Widerspruchsfreiheit in Bezug auf andere anerkannte Theorien
- Erklärungswert - bislang ungeklärte Sachverhalte können durch die Theorie erklärt werden
- Empirische Überprüfbarkeit
- sparsame Erklärung
- Falsifizierbarkeit: Eine Theorie muss so formuliert werden, dass sie Voraussagen trifft, die prinzipiell durch ein Experiment widerlegt werden könnten. Nicht falsifizierbare, also experimentell nicht widerlegbare Theorien gelten nach diesem Kriterium als unwissenschaftlich.
Kriterien eines wissenschaftlichen Experiments
- Objektivität (Intersubjektive Überprüfbarkeit): Ein Experiment ist objektiv, wenn verschiedene Forscher unter den selben Bedingungen die selben (End-)Ergebnisse erzielen.
- Reliabilität (Zuverlässigkeit): Ein Experiment ist reliabel, wenn es bei wiederholter Anwendung unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse liefert, die Ergebnisse also reproduzierbar sind.
- Validität (Gültigkeit): Ein Experiment ist valide, wenn die Versuchsanordnung tatsächlich das misst, was sie zu messen vorgibt. Hierzu muss sichergestellt sein, dass andere, nicht beobachtete Eigenschaften keinen Einfluss auf das Ergebnis haben. Allerdings erfordert dies sehr weit reichende Standardisierung der Versuchsbedingungen. Dies wiederum kann die Gültigkeit negativ beeinflussen. Wenn beispielsweise in streng kontrollierten Tierversuch Verhaltensauffälligkeiten durch Behandlung A erfasst werden sollen, kann es sein, dass sich die Verhaltensauffälligkeit nicht durch die Behandlung, sondern durch die Umstände (kleiner, langweiliger Käfig etc.) hervorgerufen werden.
- Standardisierung und Vergleichbarkeit: Ergebnisse eines Experiments sind nur dann vergleichbar, wenn sie bestimmten, vorher festgelegten Standards genügen. Um die Wiederholbarkeit und Überprüfung eines Versuchs zu gewährleisten, gehörte es somit zu den wissenschaftlichen Tugenden, die Versuchsanordnung so einfach wie möglich zu halten.
Wissenschaftstheorie
Als Begründer der modernen wissenschaftlichen Methode gilt Francis Bacon. Im 20. Jahrhundert hat sich unter Anderen Karl Popper als Begründer des kritischen Rationalismus in der Wissenschaftstheorie einen Namen gemacht; das Kriterium der Falsifizierbarkeit, ursprünglich von Popper formuliert, hat sich als Qualitätsmerkmal seriöser Wissenschaft weitgehend durchgesetzt, es dient der Unterscheidung von Wissenschaft und Pseudowissenschaft bzw. Glaubenslehren.
Insbesondere die Kritik T.S. Kuhns an der von Popper dargelegten Wissenschaftsentwicklung führte allerdings zu diversen Weiterentwicklungen des Falsifikationsbegriffes in der neueren wissenschaftheoretischen Entwicklung. Zu nennen wären hier etwa die von Imre Lakatos entwickelte Sichtweise der Wissenschaft als das Verfolgen komplexer Forschungsprogramme oder der - neben anderen - von Joseph D. Sneed entwickelte wissenschaftstheoretische Strukturalismus.
Philosophisch steht dahinter ursprünglich der kritische Rationalismus, der eine Theorie nur dann als wissenschaftlich anerkennt, wenn sie falsifizierbar (das heißt prinzipiell widerlegbar, siehe oben) ist. Abgesehen davon, dass komplexe Theorien im allgemeinen nicht verifizierbar sind, würde Verifizierbarkeit allein - ohne gleichzeitge Falsifizierbarkeit - nicht ausreichen, um eine Theorie als wissenschaftlich einzustufen. Erst die Falsifizierbarkeit garantiert, dass eine Theorie Einschränkungen über mögliche Beobachtungsdaten macht, und damit überhaupt eigentliche Information über die uns empirisch zugängliche Welt enthält. Der kritische Rationalismus wurde und wird von seinen Gegnern zuweilen auch als "Falsifikationismus" bezeichnet und wird insbesondere unter dieser Bezeichnung im Gegensatz zu anderen philosophischen Denkrichtungen gesehen (siehe unten).
Es waren die bereits oben erwähnten Wissenschaftstheoretiker Thomas Kuhn sowie Paul Feyerabend, die mit wissenschaftshistorischen und wissenschaftssoziologischen Untersuchungen aufzuzeigen suchten, dass wissenschaftliche Forschung in der Praxis anders ablaufe als der Kritische Rationalismus von Popper es behauptet, oder - wie die Verteidiger Poppers entgegnen - seine Gegner es ihm unterstellen. Wissenschaftler trachten demnach in den gewöhnlichen Phasen ihrer Forschung kaum danach die Grundannahmen ihrer Theorien zu hinterfragen, sondern bewegen sich im Rahmen eines unhinterfragten Paradigmas bzw. Forschungsprogramms, das ihnen Wege zur Lösung jener Rätsel aufzeigt, welche das Paradigma aufwirft. Das Paradigma bzw. Forschungsprogramm steht im Zuge dieser gewöhnlichen Phase der Forschung nicht zur Disposition, besteht also aus Vorannahmen, deren Falsifizierbarkeit meist gar nicht möglich sei. Gemäß Imre Lakatos sei dies auch nicht nötig, da ihre Hauptfunktion mehr darin bestehe die "Struktur" einer Theorie zu bestimmen und es nur nötig sei, diese Vorannahmen durch falsifizierbaren Zusatzannahmen zu einer kompletten, falsifizierbaren Theorie erweitern zu können. Kuhns Struktur wissenschaftlicher Revolutionen, Lakatos Methodologie wissenschaftlicher Forschungsprogramme und Feyerabend anarchistische Erkenntnistheorie sind zudem Wegbereiter der modernen Wissenschaftsforschung (Karin Knorr-Cetina, Bruno Latour), die bestrebt ist, das reale Forschungsverhalten der Wissenschaftler im Labor und im Feld zu untersuchen. Die dabei zu Tage geförderten Daten widersprächen sehr stark den klassisch-wissenschaftstheoretischen Annahmen Poppers oder des Wiener Kreises über das Wesen wissenschaftlicher Forschung.
Der Konstruktivismus geht in seiner Ablehnung noch weiter und lehnt die These des Falsifikationismus ab, dass laufende Veränderung von falsifizierten Thesen eine asymptotische Annäherung an die Wirklichkeit brächten.
Der Relativismus sieht wissenschaftliche Paradigmen sogar als Sache des Glaubens an, die jeweils nur innerhalb einer bestimmten Wissenschafts-Kultur als wahr oder falsch gelten könnten.
Darüber hinaus hat sich - ausgehend von den USA - in den letzten beiden Jahrzehnten eine sich dezidiert parteiisch gebende Forschung etabliert, bei der einer Wissenschaft nicht nur eine beobachtende und beschreibende, sondern auch eine politisch verändernde Funktion zugewiesen wird. Dazu gehören z.B. als pointiert feministisch ausgewiesene Forschungsbereiche. Der klassische, der weltanschaulichen Neutralität verpflichtete Wissenschaftsbegriff wird hier abgelehnt und als androzentrisch diskreditiert: Es wird dargestellt, inwieweit jede Wissenschaft von Menschen und ihren Werten&Zielen geprägt wird.
Ethik wissenschaftlichen Handelns
siehe Hauptartikel Wissenschaftsethik
Kritik und Konflikte
"Elfenbeinturm"
Eine Form der Wissenschaftskritik richtet sich gegen den Rückzug der Wissenschaft in ihren sprichwörtlichen Elfenbeinturm. Die Kritiker nehmen die Wissenschaft als schwer nachzuvollziehendes Gedankengebäude wahr, das nur noch Eingeweihten verständlich ist. Bei den Naturwissenschaften verstellt Mathematik den Zugang, bei den Geisteswissenschaften eine unverständliche Fachsprache. Obwohl sich viele Menschen für wissenschaftliche Fragestellungen und populärwissenschaftlich aufgearbeitete Ergebnisse interessieren, wird die eigentliche wissenschaftliche Arbeit als unverständlich wahrgenommen.
Die Kritiker erleben Wissenschaftler entweder als Rationalisten, die ohne Bezug zur sinnlichen Erfahrung (Empirie) komplizierte Modelle entwickeln, als übertrieben skeptische Wissenschaftsgläubige, als Bürokraten eines unüberschaubaren akademischen Apparats oder als Diener der Wirtschaft oder des Staates.
Wissenschaftsgläubigkeit und Betrug
Eine andere Form der Kritik richtet sich gegen die Verwendung von Wissenschaft als "Ersatzreligion" (Szientismus), ein Kennzeichen ist der Glaube an Naturgesetze. Wissenschaftliche Theorien, die nach dem modernen Wissenschaftsbegriff falsizierbar (widerlegbar) sind, würden als unanfechtbare Gewissheiten angesehen. Es wird kritisiert, manche Wissenschaftler sähen die Welt ausschließlich durch die Brille ihrer bevorzugten wissenschaftlichen Theorien. Beobachtungen, die mit ihnen nicht vereinbar schienen, würden ausgeblendet; im Extremfall führe das zur Fälschung von Experimenten, um eigene Theorien zu schützen. In der gemäßigten Form erkläre diese Neigung, am eigenen Weltbild festzuhalten, manche Verzögerung, mit der sich neue Paradigmen in der Wissenschaft durchsetzen könnten. Auch wird kritisiert, Wissenschaftsgläubige würden den Aufwand eigener sorgfältiger wissenschaftlicher Arbeit scheuen und sich an Autoritäten orientieren.
Wissenschaft und Religion
Heftige Kritik an der Gültigkeit wissenschaftlicher Theorien entzündete sich in manchen Zeitepochen an Widersprüchen zu religiösen Überlieferungen und Dogmen.
In den Naturwissenschaften ist das wohl facettenreichste Beispiel die Kreationismus-Debatte um eine Vereinbarkeit von biblischer Schöpfungsgeschichte mit Theorien der Kosmologie oder der Evolutionsbiologie. Ein älteres Beispiel ist der Umgang der katholischen Kirche mit Galileo Galileis öffentlichem Abrücken vom geozentrischen Weltbild.
In den Geisteswissenschaften stoßen manche historisch-kritische Analysen von Bibel und anderen heiligen Büchern auf Kritik. Insbesondere, wenn die aufgrund neuerer Quellenlage oder früherer Übertragungsfehler überarbeiteten Glaubenstexte im Widerspruch zur dogmatisch akzeptierten Version des Glaubenstextes stehen.
Da für den Gläubigen das Dogma per definitionem wahr ist, wird mancher einseitige Kritiker die wissenschaftliche Theorie abtun und den dogmatischen Lehrsatz unreflektiert aufrechterhalten. Im Fundamentalismus (z.B. des Islam) haben wörtliche Auslegungen heiliger Texte eine hohe Priorität.
Eine differenziertere Form der Kritik akzeptiert die wissenschaftliche Methode weitgehend und übernimmt ihre Fachbegriffe. Bisweilen werden im philosophisch-religiösen Bereich Ausnahmen von wissenschaftlichen Kernprinzipien wie Reproduzierbarkeit oder Falsifizierbarkeit eingefordert oder Kernbegriffe anders definiert.
Meistens lösen sich aber Widersprüche zwischen naturwissenschaftlich und religiös begründeten Aussagen dadurch, dass sie verschiedene Ebenen betreffen. So thematisiert die Schöpfungsgeschichte der Bibel das Verhältnis zwischen Gott, Welt und Mensch, aber nicht die Wissenschaft von der sichtbaren Natur (siehe auch biblische Exegese und Hermeneutik).
Einteilung der Wissenschaften
Eine allgemeingültige Einteilung der Wissenschaften existiert nicht; die Einteilung der Wissenschaften hängt von vielen Vorentscheidungen ab und hat häufig auch willkürliche Aspekte. Es existieren deshalb verschiedene Systematiken (siehe zum Beispiel die Dewey Decimal Classification). Frühere Autoren sprachen von einem Baum der Wissenschaft sowie der Unterteilung in Einzelwissenschaften und Universalwissenschaft.
Viele Disziplinen stellen eine Mischung verschiedener Fachgebiete dar und entziehen sich deshalb einer eindeutigen Zuordnung. Als Beispiel sei hier die Wirtschaftsinformatik genannt, die neben einem Kern eigener Inhalte unter anderem auch Teile aus Informatik, Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Kommunikationswissenschaften enthält.
Auflistung
- Erkenntnistheorie
- Methodologie
- Wissenschaftsforschung
Philosophie. Ausschnitt aus „Die Schule von Athen“ von Raffael]]
- Logik
- Erkenntnistheorie bzw. Epistemologie
- Sprachphilosophie
- Naturphilosophie
- Medienphilosophie
- Philosophische Hermeneutik
- Ethik bzw. Moralphilosophie
- Philosophische Anthropologie
- Religionsphilosophie
- Metaphysik
- Ontologie
- Natürliche Theologie, d.h. Philosophische Gotteslehre
Strukturwissenschaften
Strukturwissenschaften
- Logik
- Mathematik
- Algebra
- Lineare Algebra
- Analysis
- Funktionalanalysis
- Funktionentheorie
- Arithmetik
- Geometrie
- Differentialgeometrie
- Mengenlehre
- Stochastik
- Kombinatorik
- Statistik
- Wahrscheinlichkeitstheorie
- Topologie
- Technische Mathematik
- Informatik
- Programmierung
- Künstliche Intelligenz
- Technische Informatik
- Theoretische Informatik
- Automatentheorie
- Berechenbarkeitstheorie
- Komplexitätstheorie
- Informationswissenschaft
- Linguistik
- Computerlinguistik
- Semiotik
- Systemtheorie
Naturwissenschaften]]
Naturwissenschaftenen umkreisen einen Kern aus zwei Protonen und zwei Neutronen]]
Neutron]
Neutron
Neutron
- Physik
- Experimentalphysik
- Aero- und Hydrodynamik
- Elektrodynamik
- Festkörperphysik
- Kinematik
- Mechanik
- Optik
- Quantenphysik
- Relativitätstheorie
- Teilchenphysik
- Theoretische Physik
- Thermodynamik
- Chemie
- Allgemeine Chemie
- Anorganische Chemie
- Elektrochemie
- Organische Chemie
- Analytische Chemie
- Biochemie
- Physikalische Chemie
- Theoretische Chemie
- Toxikologie
- Astronomie
- Astrometrie
- Astrophysik
- Himmelsmechanik
- Kosmologie
- Planetologie
- Sonnenforschung
- Stellardynamik
- Stellarstatistik
- Geowissenschaften
- Geodäsie
- Geographie
- Geologie
- Geophysik
- Hydrologie
- Meteorologie
- Ozeanografie
- Pedologie
- Biologie
- Biochemie
- Bioinformatik
- Biophysik
- Botanik
- Cytologie
- Genetik
- Histologie
- Immunbiologie
- Mikrobiologie
- Mykologie
- Neurobiologie
- Ökologie
- Verhaltensforschung
- Zoologie
- Faunistik
- Medizin
- Humanmedizin
- Anästhesie
- Anatomie
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Unfallchirurgie
- Dermatologie
- Gerontologie
- Gynäkologie
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Innere Medizin
- Neurologie und Psychiatrie
- Notfallmedizin
- Nuklearmedizin
- Orthopädie
- Pädiatrie
- Pathologie
- Pharmakologie
- Radiologie
- Umweltmedizin
- Urologie
- Pharmazie
- Veterinärmedizin
- Psychologie
Humanwissenschaft]
- Anthropologie
- Humanbiologie
- Ethnologie
- Ethnopsychoanalyse
- Kognitionswissenschaft
- Sprachwissenschaft
- Psychoanalyse
- Psychologie
- Psychosomatik
- Soziologie
- Volkskunde
Ingenieurwissenschaft
Ingenieurwissenschaft
Ingenieurwissenschaft
Ingenieurwissenschaft
- Automatisierungstechnik
- Kybernetik
- Robotik
- Bauingenieurwesen und Architektur
- Hochbau, Tiefbau
- Kulturtechnik und Wasserbau
- Statik
- Bodenmechanik und Geotechnik
- Innenarchitektur
- Raumplanung / Stadtplanung
- Landschaftsarchitektur
- Elektrotechnik
- Elektronik und Mikroelektronik
- Energietechnik
- Nachrichtentechnik
- Hochfrequenztechnik
- Feinwerktechnik
- Feinmechanik
- Medizintechnik
- Technische Optik
- Maschinenbau
- Anlagenbau
- Energietechnik
- Fertigungstechnik
- Fördertechnik
- Klimatechnik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Luft- und Raumfahrttechnik
- Materialwissenschaft
- Mechatronik
- Reaktorphysik
- Schiffbau
- Verkehrstechnik
- Umwelttechnik
- Vermessungswesen
- Geoinformatik
- Ingenieurgeodäsie
- Katastertechnik
Sozialwissenschaften
- Anthropologie
- Philosophische Anthropologie
- Demografie
- Entwicklungsforschung
- Ethnologie
- Politologie
- Psychologie
- Sozialpsychologie
- Rechtswissenschaft
- Soziologie
- Sportwissenschaft
- Volkskunde
Wirtschaftswissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Organisationspsychologie
- Arbeitsrecht
- Marketing
- Unternehmensführung
- Volkswirtschaftslehre
- Mikroökonomik
- Makroökonomik
- Sozioökonomie
- Entwicklungsforschung
Kulturwissenschaft
Kulturwissenschaft]]
- Berufswissenschaft
- Geschichte
- Archäologie und Frühgeschichte
- Alte Geschichte, Mediävistik,
- Neuere Geschichte, Zeitgeschichte
- Wirtschafts- und Sozialgeschichte
- Wissenschaftsgeschichte
- Kulturgeschichte
- Kunstgeschichte, Kunstwissenschaft
- Musikwissenschaften
- Pädagogik
- Didaktik
- Religionswissenschaft
- Religionsgeschichte
- Religionssoziologie
- Religionspsychologie
- Judaistik
- Islamwissenschaft
- Wissenschaften anderer Religionen (Christentum, Buddhismus, Hinduismus etc.)
- Sprach- und Literaturwissenschaften
- Kommunikationswissenschaft
- Medienwissenschaft
- Publizistik
- Szientometrie
- nach Sprachen und Kulturräumen
- Altphilologie
- Ägyptologie
- Afrikanistik
- Altamerikanistik
- Amerikanistik
- Anglistik
- Germanistik
- Gräzistik
- Indologie
- Japanologie
- Judaistik
- Keltologie
- Mongolistik
- Orientalistik
- Romanistik
- Sinologie
- Slawistik
- Turkologie
- Theaterwissenschaft
- Volkskunde
(Christliche) Theologie
- Biblische Theologie
- Biblische Hermeneutik
- Biblische Einleitungswissenschaft
- Exegese des Alten Testamentes
- Exegese des Neuen Testamentes
- Historische Theologie
- Patrologie
- Kirchengeschichte
- Dogmengeschichte
- Systematische Theologie
- Dogmatik
- Fundamentaltheologie
- Moraltheologie
- Ökumenische Theologie
- Liturgiewissenschaft
- Kirchenrecht
- Praktische Theologie
- Pastoraltheologie
- Religionspädagogik (Katechetik)
- Homiletik
Literatur
- Max Weber: Wissenschaft als Beruf 1919. ISBN 3150093880 ([http://www.textlog.de/weber_wissen_beruf.html Onlinetext])
- Helmut Seiffert: Einführung in die Wissenschaftstheorie. München (Beck). 4 Bände; div. Auflagen.
- Karl R. Popper: Logik der Forschung, Tübingen (Mohr-Siebeck) 2002. ISBN 3161478371
- Thomas Kuhn: Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen. Frankfurt/Main (Suhrkamp). Original 1962.
- Ludwik Fleck: Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache. Frankfurt/M. (Suhrkamp) 2002. ISBN 3518279122 (Original auf deutsch 1935)
- Paul Feyerabend: Wider den Methodenzwang. Entwurf einer anarchistischen Erkenntnistheorie. Frankfurt/Main (Suhrkamp). Original 1975.
- Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Mario Bunge: Scientific Research Bd. I + II, Springer-Verlag New York 1967
Siehe auch
- Wissenschaftliches Arbeiten: Fachsprache, Wissenschaftssprache, Wissenschaftstheorie, Ockhams Rasiermesser, Korrespondenzprinzip, Wissenschaftssoziologie
- Klassifizierung der Wissenschaftsgebiete: Liste der Fachgebiete, Universelle Dezimalklassifikation
- Teilgebiete: Angewandte Wissenschaft, Humanwissenschaft, Agrarwissenschaft
- Abgrenzung: Betrug und Fälschung in der Wissenschaft, Pseudowissenschaft, Parawissenschaft
- Gesellschaftlicher Rahmen: Forschungsfreiheit, Forschungsprojekt
- Wissenschaftsgeschichte: Europäische Wissenschaftsgeschichte, Wissenschaft in der Sowjetunion, Wissenschaft in den USA
Weblinks
- [http://www.lsw.uni-heidelberg.de/users/amueller/wissen.html wissenschaftliche Methode]
- [http://www.science-at-home.de/misc/wissenschaft/wissenschaftliche_methode_01.php Was ist wissenschaftliche Arbeitsweise? Folien zur Funktionsweise der wissenschaftlichen Methode.]
- [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv035079.html Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts]
- Bekannte wissenschaftliche Zeitschriften:
- [http://bdw.wissenschaft.de/ Bild der Wissenschaft]
- [http://www.spektrum.de/ Spektrum der Wissenschaft]
- [http://www.nature.com/nature/ Nature] (englischsprachig)
- [http://www.sciencemag.org/ Science] (englischsprachig)
- [http://www.newscientist.com/ New Scientist] (englischsprachig)
- [http://www.stangl-taller.at/TESTEXPERIMENT/wissenschaft.html Wissenschaftstheorie]
- Wissenschaft im Internet
- [http://www.wissenschaft-aktuell.de/ Wissenschaft aktuell]
- [http://www.morgenwelt.de/ Morgenwelt]
- [http://www.wissenschaft.de/ Wissenschaft]
- [http://www.wissenschaft-online.de/ Wissenschaft-Online]
- [http://www.wissen-news.de/ Wissen-News]
- [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/forschak/ Deutschlandfunk - Forschung aktuell]
- [http://www.dfg.de/antragstellung/#3 Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis] der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Januar 1998
- [http://www.wissenschaft-im-dialog.de/fit.php4 Wissenschaft im Dialog]
!
ja:科学
ko:과학
ms:Sains
simple:Science
th:วิทยาศาสตร์
zh-min-nan:Kho-ha̍k
StiftungUnter einer Stiftung versteht man
# die Zuwendung (Schenkung) von Vermögenswerten, meist für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke, oder
# die durch den Stiftungsakt errichtete Institution.
Stiftung nach deutschem Recht
Rechtliche Grundlagen
Juristisch handelt es sich bei einer Stiftung um eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgen soll. Dies kann sie sowohl als eigene Rechtsperson tun (rechtsfähige Stiftung oder Stiftung bürgerlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung). Stiftungsähnliche juristische Personen können außerdem in der Rechtsform der Stiftungs-GmbH oder des Stiftungs-Vereins errichtet werden.
Im Unterschied zu einer Körperschaft, die durch ihre mitgliedschaftliche Struktur geprägt ist, und zu einer Anstalt, die Benutzer hat, haben rechtsfähige Stiftungen lediglich Begünstigte, so genannte Destinatäre. Beachte: Steuerrechtlich gelten die meisten Stiftungen als Steuersubjekt und unterliegen damit unter anderem der Körperschaftsteuer, wenn sie nicht als gemeinnützige Stiftungen davon befreit sind. Stiftungen können zu jedem legalen Zweck errichtet werden, der das Gemeinwohl (strikt zu unterscheiden von der steuerlichen Gemeinnützigkeit) nicht gefährdet (§ 80 Abs. 2 BGB).
Rechtsfähige Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung wird errichtet durch das Stiftungsgeschäft, also eine Willenserklärung des Stifters, die auch in einem Testament enthalten sein kann, sowie die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.
Die rechtsfähige Stiftung ist in den §§ 80 ff.BGB geregelt; ergänzende Rechtsvorschriften finden sich in den Stiftungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten, die folgendes enthalten muss:
- den Namen der Stiftung
- den Sitz der Stiftung
- den Zweck der Stiftung
- das Vermögen der Stiftung
- die Bildung des Vorstands der Stiftung ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__81.html § 81 Abs.1 BGB]).
Bis zur Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung durch die entsprechende Behörde kann der Stifter das Stiftungsgeschäft widerrufen. Verstirbt der Stifter nach Beantragung der Anerkennung, haben die Erben kein Widerrufsrecht. Ist die Stiftung anerkannt, so ist das Widerrufsrecht des Stifters erloschen. Mit der Anerkennung hat die Stiftung gegenüber dem Stifter einen Anspruch auf Übertragung des Stiftungsvermögens.
Von dem Errichtungsakt ist die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung zu trennen. Bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung zu Lebzeiten gehen mit der Anerkennung nur solche Rechte unmittelbar auf die Stiftung über, bei denen eine Willenserklärung zur Übertragung genügt (beispielsweise die Abtretung einer Forderung). Andere Vermögensgegenstände werden nach den jeweiligen Vorschriften übertragen, Grundstücke beispielsweise durch Auflassung und Eintragung, GmbH-Anteile durch notarielle Abtretung. Bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung von Todes wegen werden die Nachlassgegenstände, die der Stiftung zugedacht sind, nach den Vorschriften des Erbrechts übertragen. Dabei gilt nach § 84 BGB die Stiftung als schon vor dem Tod des Stifters entstanden und kann ihn deshalb beerben.
Mindestkapitalausstattungen sind in den Stiftungsgesetzen der Länder nicht vorgeschrieben. Das BGB selbst schreibt lediglich vor, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert" erscheinen muss (§ 80 Abs. 2 BGB). In der Verwaltungspraxis fordern die meisten Stiftungsbehörden ein Ausstattungskapital von 25.000 Euro, in einigen Bundesländern auch mehr (Hamburg zum Beispiel 60.000 Euro).
Nicht rechtsfähige Stiftung
Eine nicht rechtsfähige Stiftung, die auch als unselbstständige, treuhänderische, fiduziarische Stiftung oder (wenn von einer Stiftung als Treuhänderin verwaltet) als Unterstiftung bezeichnet wird, wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet. Der Stiftungszweck und die übrigen grundlegenden Festlegungen werden in einer Satzung niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist. Häufig erhält die Stiftung ein eigenes Gremium, das über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Nach außen handelt der Treuhänder für die Stiftung, die ja keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Die nichtrechtsfähige Stiftung ist nicht ausdrücklich im BGB geregelt. Für sie gilt das allgemeine Zivilrecht, also vor allem das Recht der Schenkung (für die Vermögensübertragung) und des Auftrags (für das Treuhandverhältnis), vorrangig aber die besonderen Vereinbarungen im Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
Stiftungsgründung
Zur Gründung (technisch: Errichtung) einer rechtsfähigen Stiftung bekunden der oder die Stifter in einem Stiftungsgeschäft förmlich den Willen, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks auf Dauer eine rechtsfähige Stiftung zu errichten und diese mit den hierzu benötigten Mitteln, d.h. einem Vermögen, und einer zweckentsprechenden Organisation, d.h. mindestens einem Vorstand, auszustatten. Die Stiftung entsteht mit der Anerkennung (früher: Genehmigung) durch die Stiftungsbehörde.
Der Stifter bzw. die Stifter legen im Stiftungsgeschäft, dessen wesentlicher Bestandteil die Stiftungssatzung ist, fest, zu welchem Zweck die Stiftung errichtet werden soll. Nach der Errichtung ist die Stiftung von ihrem Stifter unabhängig und seinem Einfluss entzogen. Der Stifter kann sich allerdings auch in der Satzung Allein- und Mitentscheidungsrechte oder ein Veto gegen Entscheidungen der Stiftungsorgane vorbehalten. In der Praxis bestellt sich der Stifter - was zulässig ist - zudem regelmäßig als Mitglied eines Stiftungsorgans oder sogar als Alleinvorstand.
Wesentlich für die Stiftung ist, dass der Stifterwille auf alle Zeiten bzw. bis zum Erlöschen der Stiftung für die Stiftungsorgane verbindlich bleibt, und zwar in der Form, in der er in der Satzung Ausdruck gefunden hat. Das kann dazu führen, dass der Stifter selbst an seine ursprünglichen Festlegungen in der Satzung gebunden ist, obwohl er inzwischen zum Beispiel andere Zwecke wichtiger oder eine andere Art der Zweckverfolgung sachgemäßer finden mag.
Die Stiftung ist im deutschen Recht das einzige Rechtsinstitut, mit dem eine natürliche Person es erreichen kann, ihren Willen auch noch Jahrhunderte nach ihrem Ableben für nachfolgende Generationen verbindlich zu machen. Die Einflussmöglichkeit einer verstorbenen Person endet normalerweise 30 Jahre nach dem Tode, denn das zweite bedeutsame Rechtsinstitut, um den eigenen Willen über den Tod hinaus durchzusetzen, die Dauertestamentsvollstreckung, ist nach § 2210 BGB auf 30 Jahre beschränkt.
Unabdingbare Voraussetzung einer Stiftungserrichtung ist die Ausstattung der Stiftung mit Stiftungsvermögen. Das Vermögen muss der Höhe nach ausreichend sein, um den Zweck der Stiftung dauerhaft und nachhaltig aus den Erträgen des Vermögens verwirklichen zu können. Bei gemeinnützigen Stiftungen folgt nach der Errichtung die Prüfung durch das Finanzamt, das eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit ausstellt, wenn die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt sind. In einigen Bundesländern erfolgt diese Prüfung bereits im Anerkennungsverfahren durch das Finanzministerium des Landes.
Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen
Zunehmend finden Gemeinschaftsstiftungen Verbreitung. Diese Stiftungen werden nicht von nur einem Stifter, sondern von mehreren gemeinsam errichtet. Ihr Stiftungsvermögen wächst vor allem durch Zustiftungen. Häufig verwalten Gemeinschaftsstiftungen auch treuhänderische Stiftungen für Dritte und sammeln Spenden (so genanntes Dachstiftungsmodell).
Gemeinschaftsstiftungen können bestimmten Zwecken gewidmet sein, beispielsweise die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Andere sind für bestimmte Städte oder Regionen aktiv und fördern viele verschiedene Zwecke. Solche Stiftungen werden als Bürgerstiftungen bezeichnet.
Stiftungen und Steuern (Gemeinnützigkeit)
Stiftungen können, müssen aber nicht gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit wird einer Stiftung nach den Regeln der Abgabenordnung durch das Finanzamt zuteil. Gemeinnützige Stiftungen sind von den meisten Steuern befreit. Zuwendungen (Spenden und Zustiftungen) berechtigen den Spender oder (Zu-) Stifter zum Sonderausgabenabzug. Für Zuwendungen an rechtsfähige und treuhänderische Stiftungen gibt es - gegenüber Zuwendungen (Spenden) an andere gemeinnützige Einrichtungen - zusätzliche Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug. Es wird daher diskutiert, ob diese Unterscheidung, mit der die Rechtsformneutralität des Gemeinnützigkeitsrechts zum ersten Mal aufgegeben wurde, mit dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
Nicht gemeinnützige Stiftungen genießen keine steuerlichen Vorteile. Bei der Übertragung des Vermögens auf die Stiftung fällt Schenkungsteuer an. Begünstigt eine Stiftung überwiegend oder ausschließlich Mitglieder einer bestimmten Familie oder mehrerer Familien, wird sie auch als Familienstiftung bezeichnet. Bei Familienstiftungen fällt alle 30 Jahre die so genannte Erbersatzsteuer an, bei der ein Vermögensübergang auf zwei Kinder simuliert wird. Die Stiftung beerbt sich gewissermaßen selbst. Häufig werden Familienstiftungen daher kurz vor dem Ablauf der 30-Jahres-Frist in gemeinnützige Stiftungen umgewandelt. Damit entfällt die Erbersatzsteuer. Die Erträge der Stiftung kommen zukünftig aber nicht mehr der Familie, sondern ausschließlich gemeinnützigen Zwecke zu Gute.
Stiftungen als Steuersparmodell?
Verbreitet ist die Ansicht, Stiftungen würden vor allem "von den Reichen als Steuersparmodell" benutzt. Richtig ist daran, dass auf ein Vermögen, das einer gemeinnützigen Stiftung zugewendet wurde, zum Beispiel keine Erbschaftsteuer mehr gezahlt werden muss. Der Preis dafür ist allerdings, dass das Vermögen dann auch der Stiftung gehört - und von ihr nur noch für den gemeinnützigen Stiftungszweck verwendet werden darf. Der Stifter hat also nichts mehr davon. Soweit Zuwendungen an Stiftungen von der Steuer abgesetzt werden können, bedeutet das, dass der Staat darauf verzichtet, Steuern auf Einkommen und Vermögen zu erheben, das der Bürger freiwillig für einen gemeinnützigen Zweck zur Verfügung stellt.
Das Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt, dass Stiftungen bis zu einem Drittel ihrer Vermögenserträge für den Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen sowie die Pflege ihres Andenkens und ihrer Gräber verwenden dürfen (§ 58 Nr. 5 AO). Viele Stiftungssatzungen sehen diese Möglichkeit ebenfalls vor. Die Empfänger müssen solche Leistungen versteuern. Auch auf diese Weise lassen sich also keine Steuern sparen.
Unternehmensverbundene Stiftungen
Unter unternehmensverbundenen Stiftungen versteht man solche, die Anteile an Unternehmen halten oder ein Unternehmen selbst betreiben (beispielsweise bis vor kurzer Zeit die Carl-Zeiss-Stiftung). Auch unternehmensverbundene Stiftungen können gemeinnützig sein, beispielsweise die Bertelsmann Stiftung oder die Possehl-Stiftung. Die ausgeschütteten Erträge des Unternehmens dürfen dann ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. Solche Stiftungen werden gelegentlich zur Regelung der Unternehmensnachfolge eingesetzt (s. Erbschaftsteuer).
Recht verbreitet ist dabei das Doppelstiftungs-Modell: Die Kapitalanteile werden überwiegend von einer rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftung gehalten, die Erträge werden für steuerbegünstigte Zwecke verwendet. Ein geringerer Teil des Kapitals kommt einer (nicht steuerbegünstigten) Familienstiftung oder -gesellschaft zu; aus den ihr zufallenden Erträgen wird die Familie versorgt. Die mit der Unternehmensbeteiligung verbundenen Stimmrechte werden dabei auf die Familienstiftung oder z. B. eine Verwaltungsgesellschaft übertragen. Ziel der Konstruktion ist es, die Unternehmenserträge, die nicht zur Versorgung des Stifters und seiner Familie gebraucht werden, dem Gemeinwohl zur Verfügung zu stellen (und dabei in entsprechendem Umfang auch die Erbschaftsteuer zu vermeiden, die zu einer erheblichen Liquiditätsbelastung werden kann). Gleichzeitig soll der Familie der Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens erhalten bleiben.
Parteinahe Vereine und andere juristische Personen als "Stiftungen"
Nicht jede allgemein als "Stiftung" bekannte Institution hat jedoch tatsächlich diese Rechtsform. Die meisten parteinahen Stiftungen in Deutschland sind zum Beispiel als eingetragene Vereine organisiert, andere bedeutende Stiftungen als gemeinnützige GmbH (Robert Bosch Stiftung gGmbH, Klaus Tschira Stiftung gGmbH). Mit den Mitteln des Vereinsrechts oder Gesellschaftsrechts werden dabei Stiftungsstrukturen simuliert. Die Mitglieder oder Gesellschafter vertreten nicht ihre eigenen Interessen, sondern agieren als Treuhänder des Stifterwillens. Die Dauerhaftigkeit der Vermögensbindung an den Stifterwillen wird durch Satzungsvorschriften erreicht, die eine Änderung der Satzung erschweren oder an die Zustimmung des Stifters binden. Diese Rechtsformen bieten eine im Vergleich zur rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts höhere Flexibilität. Zudem unterstehen sie nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Die Gründung einer Stiftungs-GmbH erfolgt nach den Regeln des GmbH-Rechts (Gesellschafterbeschluss und Eintragung in das Handelsregister), die Gründung eines Stiftungs-Vereins nach den Regeln des Vereinsrechts (Beschluss der Gründungsmitglieder und Eintragung in das Vereinsregister). Weder das Stiftungsrecht im BGB noch die Stiftungsgesetze der Länder finden auf diese als Stiftungen bezeichneten anderen Rechtsformen Anwendung, auch nicht im Wege der Analogie.
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Neben den Stiftungen des Privatrechts gibt es auch Stiftungen des öffentlichen Rechts. Diese werden vom Staat durch Gesetz oder Rechtsverordnung, in seltenen Fällen auch durch einfachen Kabinettsbeschluss errichtet. Das Stiftungsrecht des BGB und der Landesstiftungsgesetze ist nicht auf sie anwendbar. Ihre Rechtsverhältnisse richten sich ausschließlich nach ihrem Errichtungsakt und ihrer Satzung. Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden häufig ohne nennenswertes Stiftungsvermögen errichtet (z. B. die Hamburger Museums-Stiftungen). Stattdessen verspricht der Staat, die Stiftung mit ausreichenden Mitteln aus dem laufenden Haushalt zu unterstützen. Da der Haushalt jährlich vom Parlament beschlossen werden muss, besteht für öffentlich-rechtliche Stiftungen keine Existenzsicherheit. Öffentlich-rechtliche Stiftungen können zudem jederzeit durch Gesetz oder Rechtsverordnung wieder aufgehoben werden. In Niedersachsen sind einige Hochschulen in die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Stiftung überführt worden.
So gibt es auch bundesunmittelbare Stiftungen, die durch Bundesgesetz zum Andenken an herausragende Staatsmänner der deutschen Geschichte geschaffen wurden. Zu diesen gehören die Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf, die Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte in Heidelberg, die Bundeskanzler Willy-Brandt-Stiftung in Berlin, die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus in Stuttgart und die Otto-von-Bismarck-Stiftung in Friedrichsruh, die hinsichtlich der Namensgebung oftmals mit den Stiftungen (oder den als solche bezeichneten Vereinen) der politischen Parteien verwechselt werden.
Eine andere bundesunmittelbare Stiftung, die durch Bundesgesetz errichtet worden ist, ist etwa die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft in Berlin, deren Hauptzweck die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter ist.
Beachte: Der Staat kann auch Stiftungen des Privatrechts errichten (z. B. die Kulturstiftung der Länder oder die Bundeskulturstiftung). In manchen Bundesländern gibt es den Begriff der öffentlichen Stiftung. Damit werden Stiftungen des Privatrechts bezeichnet, die öffentlichen (gemeinnützigen) Zwecken dienen.
Kirchliche Stiftungen
Eine Sonderform der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts sind die kirchlichen Stiftungen, deren Zweck es ist, überwiegend kirchlichen Aufgaben zu dienen und die nach dem Willen des Stifters von einer Kirche verwaltet werden. Sie haben gleichfalls eine eigene 'Rechtspersönlichkeit'.
Ihre Anerkennung erfolgt ebenfalls durch die zuständige staatliche Behörde, die Aufsicht über sie obliegt jedoch nicht dem Staat, sondern ausschließlich der jeweils nach Kirchenrecht zuständigen Kirchenbehörde.
Rechtsfähige kirchliche Stiftungen werden ebenfalls in die von den Stiftungsbehörden geführten Stiftungsverzeichnisse aufgenommen.
Familienstiftungen
Familienstiftungen sind rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, die ausschließlich oder überwiegend dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien dienen. Auch hier erfolgt die Anerkennung durch die zuständige staatliche Behörde, eine Aufsicht erfolgt nur insoweit, als sicherzustellen ist, dass ihr Bestand und ihre Betätigung nicht dem Gemeinwohl zuwiderlaufen. Familienstiftungen sind grundsätzlich nicht gemeinnützig.
Stiftung nach schweizerischem Recht
Das Stiftungsrecht der Schweiz ist in Art. 80-89 ZGB geregelt und gilt weltweit als eines der liberalsten. Deshalb ist in der Schweiz die Stiftung eine häufig anzutreffende Rechtsform.
Zur Gründung einer Stiftung muss ein Vermögen für einen besonderen Zweck eingesetzt werden. Der Stifter hat durch eine Stiftungsurkunde seinen Willen zur Errichtung einer selbständigen Stiftung darzutun, das Einlagevermögen der Stiftung anzugeben und den Zweck der Stiftung zu umschreiben. Die Stiftung wird in das Handelsregister eingetragen, außer es handelt sich um eine kirchliche Stiftung bzw. eine Familienstiftung.
Wesentliches Charakteristikum einer Stiftung ist, dass sie kein oberstes Kontrollorgan hat. Grundsätzlich unterstehen sie der Aufsicht staatlicher Stellen (z.B. Gemeinde, Kanton, Bund). Die Aufsicht muss dem Willen des Stifters folgen.
Das liberale Stiftungsrecht ist in der Schweiz in der Kritik. Seit 1993 ist eine Revision anhängig. Folgende Veränderungen stehen auf der politischen Agenda:
- Verbot neuer Stiftungen mit überwiegend wirtschaftlichem Zweck
- Einführung einer Revisionsstelle
- Verbesserung des Gläubigerschutzes
Die Personalvorsorge-Einrichtungen (BVG, die sogenannte 2. Säule) haben in der Regel die Rechtsform der Stiftung.
Siehe auch
- Ehrenamt
- Liste von Stiftungen
Literatur
- Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1 – Allgemeiner Teil, 4. Auflage mit Erg.-Bd. 2003, München 2001. Beck-Verlag ISBN 3-406-45869-6 (4. Aufl. mit Erg.-Bd.).
- Seifart/v.Campenhausen: Handbuch des Stiftungsrechts, 2. Auflage, München 1999, C.H. Beck Verlag, ISBN 3-4064-2539-9
- J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Erstes Buch, Allgemeiner Teil, §§ 21-103, Dreizehnte Bearbeitung, Berlin 1995. Walter de Gruyter - Sellier de Gruyter. ISBN 3-8059-0847-4
- Pues/Scheerbarth: Gemeinnützige Stiftung im Zivil- und Steuerrecht , 2.Auflage C.H. Beck Verlag München ISBN 3-406-48407-7
- Ulrich Brömmling: Die Kunst des Stiftens. 20 Perspektiven auf Stiftungen in Deutschland, 1. Aufl., edition pro arte infantibus Berlin 2005, ISBN 3-9805009-6-9
- Lothar Pues: Praxishandbuch Stiftungen - Stiften auch mit kleinem Vermögen, 4. Aufl., Sparkassenverlag Stuttgart, ISBN 3-09-306895-9
- Rechtshandbuch für Stiftungen, Das aktuelle Recht in der Praxis für alle Stiftungsarten; Herausgeber: Dr. Barbara Weitz, Deutsche Stiftungsagentur GmbH und Pues GmbH Steuerberatungsgesellschaft; Verlag: Dashöfer, Hamburg
- Schick/Schmidt/Ries/Walbröl: Praxis-Handbuch Stiftungen, Regensburg 2001
- Petra Meyer/Christian Meyn/Karsten Timmer: Ratgeber Stiften, Band 1: Planen - Gründen - Recht und Steuern, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, 2. Aufl. 2004, ISBN 3-89204-725-1
- Dirk Eilinghoff/Christian Meyn/Karsten Timmer: Ratgeber Stiften, Band 2: Strategieentwicklung - Förderprojekte - Öffentlichkeitsarbeit, Gütersloh: Verlag Bertelsmann Stiftung, 2. Auflage 2005, ISBN 3-89204-765-0
- Christian Meyn/Andreas Richter: Die Stiftung, Reihe Berliner Rechtshandbücher, Freiburg: Haufe, 2004, ISBN 3-448-04329-X
- Peter Peiker: "Stiftungsgesetz Hessen", Kommentar zum hessischen Stiftungsgesetz 3. Auflage 2005, Deutsches Stiftungszentrum Essen
Weblinks
- [http://www.stiftungen.org Bundesverband Deutscher Stiftungen]
- [http://www.stifterverband.de Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft]
- [http://www.stiftungsindex.de Deutscher Stiftungsindex (Verzeichnis von Stiftungen mit eigenem Internet-Angebot)]
- [http://www.stiftungsrecherche.de Recherche nach deutschen Stiftungen (Recherchetool)]
- [http://www.ratgeber-stiften.de Ratgeber Stiften der Bertelsmann Stiftung]
- [http://www.buergerstiftungen.de Initiative Bürgerstiftungen]
- [http://www.stiftungszentrum.info Stiftungszentrum.info (Informationen zu Treuhandstiftungen)]
- [http://www.lawschool.de/stiftungsrecht/ Institut für Stiftungsrecht an der Bucerius Law School, Hamburg]
- [http://www.deranstoss.de Der Anstoß - Nachrichten aus der Philanthropie]
- [http://www.stiftungswelt.de Stiftungsnews Berlin]
- [http://www.stiftungsnetzwerk-berlin.de Stiftungsnetzwerk Berlin]
- [http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=&lang=de&content=publikationen_liste.php&fach_nr=35&navi=publikationen Artikel zum österreichischen Stiftungsrecht ("Privatstiftung")]
- [http://www.abbe-institut.de Abbe-Institut für Stiftungswesen an der Friedrich-Schiller-Universität, Jena sowie Herausgeber der Zeitschrift zum Stiftungswesen (ZSt)]
- [http://www.swissfoundations.ch Dachverband der Schweizer Vergabestiftungen]
- [http://www.profonds.org Dachverband schweizerischer gemeinnütziger Stiftungen]
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Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre
Kategorie:Steuerrecht
Kategorie:Gesellschaftsrecht
ja:財団法人
Firma
Eine Firma (von lat: firmare - beglaubigen, befestigen) (abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann. Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt. Andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen. Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform beinhalten. Geregelt ist das Recht der Firma in Deutschland in den [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/BJNR002190897BJNG002400300.html §§ 17 ff.] des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Die Firma ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Identity von Konzernen und größeren mittelständischen Unternehmen. Bei einer Übernahme eines Unternehmens kann die Firma beibehalten werden, wenn der vorherige Eigentümer zustimmt.
Firmenarten
; Personenfirma : als Firma gibt ein Einzelkaufmann seinen Vor- und Nachnamen oder eine Gesellschaft den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter an, z. B. Henkel KGaA nach dem Unternehmensgründer Fritz Henkel.
; Sachfirma : als Firma wird die Tätigkeit des Unternehmens sachlich beschreiben, z. B. Bankaktiengesellschaft
; Mischfirmen : eine Kombination aus Personen- und Sachfirma, z. B. Tchibo - Carl Tchilling-Hiryan-Kaffeebohnen
; Fantasiefirmen : als Firma wird irgend ein Ausdruck frei gewählt, z. B. Infineon
Wie auch bei Markennamen werden im Zuge der Globalisierung vermehrt international funktionierende Kunstbegriffe eingesetzt, welche einerseits in möglichst vielen Sprachen aussprechbar sind, andererseits aber in jeder Sprache positive Assoziationen wecken z. B. Novartis das die lateinischen Ausdrücke für neu und Kunst vereint.
Firmenzusätze
Neben freiwilligen Zusätzen, z. B. geographischen Angaben, muss
wegen gesetzlicher Vorschriften, beispielsweise des HGB,
eine Firma einen Rechtsformzusatz enthalten. Zweck dieses Zusatzes ist es, die Rechtsform des Unternehmens offenzulegen.
In Deutschland gibt es folgende Rechtsformzusätze:
Rechtsformzusätze werden meist dem übrigen Teil der Firma angehängt, können aber auch vorangestellt oder mit der restlichen Firma verbunden sein:
- Mustermann Gebäudereinigungs-GmbH
- Mustermann Gebäudereinigung GmbH
- Gebäudereinigung Mustermann GmbH
- KG Mustermann
- Mustermann Gebäudereinigungsgesellschaft mbH
- Gebäudereinigung GmbH Mustermann
Siehe auch
- Rechtsformen
- Marketing, insb. Kommunikationspolitik (hier: Public Relation)
- Image
- Rechtsscheinhaftung
- Etymologie von Unternehmensnamen
Weblinks
- [http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,313344,00.html Spiegel-Artikel: Geheimnis der Firmennamen]
Kategorie:Betriebswirtschaftslehre
Kategorie:Markenrecht
Kategorie:Handelsrecht
ja:会社
Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003.
Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990):
Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report]
Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.
Böden und Flächennutzung
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirts | | |