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| Ermächtigungsgesetz |
ErmächtigungsgesetzMit einem Ermächtigungsgesetz übertrug der deutsche Reichstag in der Weimarer Republik die Befugnis zur Gesetzgebung auf die Reichsregierung. Für den Beschluss war eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die ersten drei Ermächtigungsgesetze gab es in den Krisenjahren bis 1924. In der Hälfte der gesamten Amtszeit von Reichspräsident Friedrich Ebert wurde mit Ermächtigungsgesetzen regiert.
Das Ermächtigungsgesetz Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 23. März 1933 war ein Instrument, um die nationalsozialistische Diktatur in Deutschland einzuführen (Zeit des Nationalsozialismus). Mit der Einführung dieses Gesetzes hat die Regierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler die Ermächtigung erlangt, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Das Gesetz bzw. dessen Wirksamkeit ist zunächst auf vier Jahre begrenzt gewesen und wurde dann verlängert.
Wenn ohne nähere Kennzeichnung vom Ermächtigungsgesetz gesprochen wird, ist normalerweise das Gesetz von 1933 gemeint, nicht die Gesetze aus der Weimarer Krisenzeit.
Abstimmung
Die 647 Sitze des Parlamentes der Weimarer Republik setzten sich nach der Wahl am 5. März 1933 wie folgt zusammen:
Um das oben genannte Ermächtigungsgesetz zu verabschieden, welches die demokratische Weimarer Verfassung faktisch gegenstandslos machte, mussten zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten zustimmen. Nach dem damals vorherrschenden rechtspositivistischen Verständnis konnte ein solches mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossenes Gesetz die Verfassung abändern, ohne dass in den Wortlaut der Verfassung eingegriffen werden musste. Als oberster Grundsatz galt das Demokratieprinzip, d.h. Beschlüssen der Mehrheit sollte unbedingt Rechnung getragen werden; dass dies sich auch gegen den freiheitlichen Charakter der Verfassung als Ganzes richten konnte, wurde von den Vätern der Weimarer Verfassung nicht bedacht. Die Erfahrung, dass durch das Ermächtigungsgesetz mit einer legalen Mehrheit die freiheitliche Verfassung ausgehebelt werden konnte, war nach dem Zweiten Weltkrieg Anlass, gegen derartige Fälle ausdrücklich Vorsorge zu treffen. Göring und Hitler schafften es, die bürgerlichen Parteien auf ihre Seite zu ziehen – zum einen durch Verhandlungen vom 20. März (siehe Tag von Potsdam), zum anderen durch eine wirksame Drohkulisse, die die SA im Ausweichquartier des ausgebrannten Reichstagsgebäudes, in der Krolloper, durch ihre Präsenz aufbaute. Die Verhaftung oder Ermordung der KPD-Abgeordneten erhöhte den Druck auf die bürgerlichen Parlamentarier.
Nach der Ausschaltung der KPD stimmte allein die SPD (94 Stimmen) im Reichstag gegen das Gesetz. Otto Wels hielt dabei die bedeutende letzte freiheitliche [http://www.documentarchiv.de/ns/rde_emg_wels.html Rede] im Reichstag. 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen nahmen nicht an der Abstimmung teil:
- 26 Abgeordnete der SPD waren inhaftiert oder geflohen
- 81 Abgeordnete der KPD (die gesamte Fraktion) wurden vor der Abstimmung widerrechtlich verhaftet oder ermordet
- 2 weitere Abgeordnete fehlten aus unbekannten Gründen
Alle anderen Abgeordneten stimmten für das Gesetz. Entweder geschah dies aus Überzeugung oder aus Sorge um ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien, aber auch weil sie sich dem Fraktionszwang ihrer Partei beugten. Prominentes Beispiel für die letzte Gruppe war der spätere Bundespräsident Theodor Heuss / Deutsche Staatspartei.
Argumente für und wider das "Ermächtigungsgesetz"
Prälat Ludwig Kaas, Vorsitzender des katholischen Zentrums, begründete vor dem Reichstag das "Ja" seiner Partei zum "Ermächtigungsgesetz":
Die gegenwärtige Stunde kann für uns nicht im Zeichen der Worte stehen, ihr einziges, ihr beherrschendes Gesetz ist das der raschen, aufbauenden und rettenden Tat. Und diese Tat kann nur geboren werden in der Sammlung.
Die deutsche Zentrumspartei, die den großen Sammlungsgedanken schon seit langem und trotz aller vorübergehenden Enttäuschung mit Nachdruck und Entschiedenheit vertreten hat, setzt sich zu dieser Stunde, wo alle kleinen und engen Erwägungen schweigen müssen, bewusst und aus nationalem Verantwortungsgefühl über alle parteipolitischen und sonstigen Gedanken hinweg...
Im Angesicht der brennenden Not, in der Volk und Staat gegenwärtig stehen, im Angesicht der riesenhaften Aufgaben, die der deutsche Wiederaufbau an uns stellt, im Angesicht vor allem der Sturmwolken, die in Deutschland und um Deutschland aufzusteigen beginnen, reichen wir von der deutschen Zentrumspartei in dieser Stunde allen, auch früheren Gegnern, die Hand, um die Fortführung des nationalen Aufstiegswerkes zu sichern.
Für die sozialdemokratische Fraktion begründete der SPD-Vorsitzender Otto Wels die strikte Ablehnung der Gesetzesvorlage; er spricht die letzten freien Worte im Deutschen Reichstag:
Die Wahlen vom 5.März haben den Regierungsparteien die Mehrheit gebracht und damit die Möglichkeit gegeben, streng nach Wortlaut und Sinn der Verfassung zu regieren. Wo diese Möglichkeit besteht, besteht auch die Pflicht. Kritik ist heilsam und notwendig. Noch niemals, seit es einen Deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchem Maße ausgeschaltet worden, wie es jetzt geschieht und wie es durch das neue Ermächtigungsgesetz noch mehr geschehen soll. Eine solche Allmacht der Regierung muss sich umso schwerer auswirken, als auch die Presse jeder Bewegungsfreiheit entbehrt...
Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus. Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten...
Auch aus neuen Verfolgungen kann die deutsche Sozialdemokratie neue Kraft schöpfen. Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung.
Inhalt
Originalauszug
[http://www.bpb.de/publikationen/04962540304433072098131403597315,9,0,Beginn_der_nationalsozialistischen_Herrschaft.html#art9]:
Ermächtigungsgesetz
vom 24. März 1933
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:
Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. […]
Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]
Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
- Das bedeutete, dass neue Gesetze nicht mehr verfassungskonform sein, insbesondere die Grundrechte nicht wahren mussten, dass Gesetze neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden konnten (damit bekommt die Exekutive auch legislative Gewalt) und die Gültigkeit des Gesetzes vier Jahre betrug.
- Es wurde am 30. Januar 1937 im nationalsozialistischen Unrechtsstaat um weitere vier Jahre bis zum 1. April 1941, am 30. Januar 1939 bis zum 10. Mai 1943 und dann ohne Zeitbeschränkung "verlängert".
Ziele
Die NSDAP wollte mit diesem Gesetzentwurf zwei Ziele erreichen:
Erstens wollte sie den Schein von Legalität wahren. Damit hatte sie im Rahmen des damals unter Juristen vorherrschenden Rechtspositivismus, der zwischen Gesetz und Recht keinen Unterschied sah, überwiegend Erfolg. Das Ausland sprach damals anlässlich der Vorgänge zum sog. Ermächtigungsgesetz von einem staatsrechtlichen Notstand im Deutschen Reich.
Zweitens sollte die Verfassung, bei theoretischem Fortbestehen, in der Praxis außer Kraft gesetzt beziehungsweise umgewandelt werden. Ziel des Nationalsozialismus war die Ausschaltung des Parlaments. Deutschland sollte von dem Führer Hitler regiert werden.
Die Nationalsozialisten maßen dem Schein der Legalität solches Gewicht zu, dass sie das Ermächtigungsgesetz 1937, 1939 und 1943 jeweils "verlängern" ließen.
Bewertung
Durch das Ermächtigungsgesetz von 1933 hat sich der Reichstag als das gewählte Parlament selbst Schachmatt gesetzt, indem es geschlossen einem staatsrechtlichen Notstand Vorschub leistete. Denn jeder Parlamentarier konnte damals wissen, dass die Verhaftungen und Ermordungen der KPD- und teilweise SPD-Reichstagsabgeordneten die Abstimmung über das sog. Ermächtigungsgesetz zu einem tragischen Trauerspiel werden ließ, da die Abstimmung nicht nach Recht und Gesetz abgehalten wurde und somit niemals einen de jure Status erreichen konnte.
Das Ermächtigungsgesetz wurde zum Schlüsselgesetz für die Gleichschaltung Deutschlands auf allen Ebenen. Es sind hier vor allem die Gleichschaltung der Presse und des Vereinswesens zu nennen. Gesetzgebungsverfahren des Reichstags gab es danach kaum noch. Die überwiegende Mehrheit der Gesetze wurde durch die Reichsregierung erlassen. Das Ermächtigungsgesetz führte schließlich auch zum Verbot aller Parteien außer der NSDAP.
Die praktischen Auswirkungen des Gesetzes hielten sich mehr und mehr in Grenzen, je näher das Deutsche Reich dem Krieg kam, da die nationalsozialistischen Machthaber des "Großdeutschen Reiches" immer weniger mit förmlichen Gesetzen und mehr mit Verordnungen und letztlich nur noch durch Führerbefehle regierten. So geschah z.B. die letzte Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes nicht mehr wie 1937 und 1939 durch den (ohnehin gleichgeschalteten) Reichstag, sondern durch Erlass Hitlers, der gleichzeitig jede Aufhebung des Gesetzes für alle Zeit verbieten sollte. Im Reichsgesetzblatt sind die auf der "Grundlage" des Ermächtigungsgesetzes erlassenen Gesetze an der Eingangsformel "Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen" zu erkennen.
Schon in der Ebertzeit sind die Ermächtigungsgesetze kontrovers diskutiert worden. Nur wegen der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit schienen sie akzeptabel zu sein, da auch eine Verfassungsänderung einer derartigen Mehrheit bedurfte (die Ermächtigungsgesetze wichen ja von der Verfassung ab). Das Grundgesetz hingegen verlangt nun, dass von der gesetzten Verfassung nur durch ausdrückliche Änderung des Wortlautes abgewichen werden kann.
Literatur
- Wolfgang Michalka (Hrsg.): "Das Dritte Reich. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik", Band 1, München, 1985!
Weblinks
- [http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/innenpolitik/ermaechtigungsgesetz Ermächtigungsgesetz Text 1]
- [http://www.documentarchiv.de/ns/ermaecht.html Ermächtigungsgesetz Text 2]
- [http://www.ns-archiv.de/system/gesetze/1933/erm-doc1.shtml Ermächtigungsgesetz Text 3]
- [http://www.bpb.de/publikationen/04962540304433072098131403597315,9,0,Beginn_der_nationalsozialistischen_Herrschaft.html#art9 Ermächtigungsgesetz Text 4]
- [http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/reichsblatt/Blatt_bsb00000141,00029.html Verhandlungen des Reichstags, stenographischer Bericht, 23.03.1933, S. 25 C]
Kategorie:Zeitgeschichte
Kategorie:Nationalsozialistisches Gesetz
Kategorie:Politik (Deutschland)
Kategorie:1933
Kategorie:Weimarer Republik
ja:全権委任法
Deutschland
Deutschland (die Langform der amtlichen Staatsbezeichnung lautet Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa und hat gemeinsame Grenzen mit Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Im Norden bilden die Nordsee und die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen.
Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist Berlin; einige Bundesministerien befinden sich in der Bundesstadt Bonn, dem ehemaligen Regierungssitz. Das politische System ist föderal und als parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Bundesländern. Deutschland ist mit über 82 Mio. Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat Europas. Die Bundesrepublik Deutschland ist unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und der G8.
Viele Links zu Artikeln mit Deutschlandbezug finden sich im Portal Deutschland.
Geografie
Lage
Deutschland liegt in Mitteleuropa zwischen 47°16′15″ und 55°05′33″ nördlicher Breite und 5°52′01″ und 15°02′37″ östlicher Länge. Die Nord-Süd-Ausdehnung reicht von List auf Sylt (Schleswig-Holstein) bis Oberstdorf (Bayern) und beträgt 876 km; die West-Ost-Ausdehnung zwischen der Gemeinde Selfkant (NRW) und Deschka (Sachsen) beträgt 640 km.
Nachfolgend sind die an Deutschland angrenzenden Staaten und Meere im Uhrzeigersinn aufgeführt. Die Grenzlänge (insgesamt 3.757 km lang) ist hinter den jeweiligen Staaten in Klammern angegeben.
Im Norden grenzt Deutschland an Dänemark (67 km), im Nordosten an Polen (442 km), im Osten an Tschechien (811 km), im Südosten an Österreich (815; ohne Grenze im Bodensee), im Süden an die Schweiz (316 km; mit Grenzen der Exklave Büsingen, aber ohne Grenze im Bodensee), im Südwesten an Frankreich (448 km), im Westen an Luxemburg (135 km) und Belgien (156 km) und im Nordwesten an die Niederlande (567 km). Während im Nordwesten die Küsten der Nordsee und im Nordosten die Ostsee die natürlichen Staatsgrenzen bilden, hat Deutschland im Süden Anteil an den Alpen.
Exklaven
Eine Exklave Deutschlands ist das am Hochrhein gelegene Büsingen, das zum Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg gehört. Sie ist 7,62 km² groß und gänzlich von den drei Schweizer Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich umgeben.
Daneben existiert eine zweite Exklave auf irischem Territorium, unweit von Dublin. Es handelt sich um einen Friedhof, auf dem während des Zweiten Weltkrieg gefallene deutsche Soldaten beerdigt wurden. Um nach dem Krieg eine kostspielige und aufwändige Überführung der Leichen zu vermeiden, wurde das Gebiet an die Bundesrepublik Deutschland übergeben.
Mittelpunkt Deutschlands
Der geographische Mittelpunkt Deutschlands liegt laut dem Statistischen Jahrbuch Deutschland (Stand: 2000) in der Gemeinde Niederdorla im westlichen Thüringen auf der .
Großlandschaften
Die landschaftlichen Großräume unterscheiden sich vor allem in der Abfolge von Nord nach Süd, da das Gelände nach Süden hin tendenziell höher und steiler wird. Der nördliche Teil Deutschlands, die Norddeutsche Tiefebene, ist ein hauptsächlich von den Eiszeiten geformtes Tiefland, an das sich nach Süden die bewaldeten Mittelgebirge im Zentrum und in südlicheren Teilen des Landes anschließen. Insbesondere in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg, gehen diese Landschaften in das relativ hoch liegende Nördliche Alpenvorland und dies wiederum in das Hochgebirge der Alpen über.
Geologie
Deutschland ist geologisch vielgestaltig. Während die glazial geprägten Landschaften, die Flussniederungen und -becken erst ab dem Tertiär ihre Gestalt annahmen, sind die Mittelgebirge deutlich älteren Datums.
Die kristallinen Rumpfgebirge (z. B. der Schwarzwald) sind bereits im Erdaltertum entstanden und bestehen hauptsächlich aus metamorphem und Tiefengestein wie Gneisen und Granit. Ähnlich alt ist das Rheinische Schiefergebirge, dessen Entstehung auf Silur und Devon zu datieren ist. An dessen Nordrand finden sich auch Formationen aus dem Karbon, in denen die gewaltigen Steinkohlevorkommen im Ruhrgebiet eingelagert waren.
Die süddeutsche Landschaft ist größtenteils auf die Entwicklungen im Erdmittelalter zurück zu führen: Während die Pfalz, Thüringen, Teile Bayerns und Sachsens geologisch im Trias gebildet wurden, ist die sich quer durch den süddeutschen Raum ziehende Schwäbische und Fränkische Alb ein Ergebnis der Auffaltung und Hebung von Meeresboden aus dem Jurazeitalter. Erstere Regionen weisen Sandstein, letztere Kalkstein als vorherrschende geologische Formation auf.
Vulkanismus wird in Deutschland nicht beobachtet. Dennoch findet sich in einigen Gebieten vulkanisches Gestein aus früherer Aktivität, insbesondere in der Vulkaneifel und auf dem Vogelsberg in Hessen. Auch Erdbeben mit schweren Folgen kommen praktisch nicht vor, da Deutschland vollständig auf der Eurasischen Platte liegt. Das Land wird daher nicht von Grenzen zwischen aneinander anstoßenden großen Platten der Erdkruste durchzogen.
Dennoch ist der Rheingraben in Nordrhein-Westfalen als mäßig gefährdete Erdbebenzone eingestuft, die sich bis in die Nachbarländer Belgien und Niederlande erstreckt (siehe auch Erdbebengebiet Kölner Bucht).
Gewässer
Erdbebengebiet Kölner Bucht bei Koblenz (Deutsches Eck)]]
Deutschland grenzt mit den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein an die Nordsee. Diese ist ein Randmeer des Atlantiks und das am dichtesten befahrene Seegebiet der Erde. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen an der Ostsee, einem Binnenmeer, das über den Skagerrak mit der Nordsee verbunden ist. Der Tidenhub an der Ostsee ist wesentlich geringer als an der Nordsee.
Die deutschen Flüsse gehören zu sechs großen Flusssystemen, deren Einzugsbereiche fast die gesamte Fläche einnehmen. Diese sind der Rhein, die Donau, die Elbe, die Oder, die Weser, und die Ems. Der längste dieser Flüsse ist die Donau; sie ist mit 2.845 km ab dem Zusammenfluss von Brigach, Breg und der Donauquelle in Donaueschingen beziehungsweise 2.888 km ab der Breg-Quelle am Rande des Schwarzwaldes nach der Wolga der zweitlängste Strom in Europa. Allerdings verläuft nur ein kleiner Teil der Donau-Gesamtstrecke durch Deutschland. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Alle anderen deutschen Flüsse entwässern in die Nord- oder Ostsee. Der Abschnitt der Europäischen Wasserscheide durch Deutschland verläuft östlich des Oberrheingrabens über den Hauptkamm des Schwarzwaldes, danach folgt sie der Schwäbischen und Fränkischen Alb. Der Rhein ist von diesen Strömen derjenige, der die längste Strecke innerhalb Deutschlands zurücklegt: Von seinem 1.320 km langen Flusslauf führen 852 km durch Deutschland. Er hat zudem für die Deutschen eine identitätsstiftende Rolle inne, die sich aus der Geschichte und zahlreichen Mythen und Sagen speist. Auch seine wirtschaftliche Funktion ist bedeutend: er ist eine der am stärksten befahrenen Wasserstraßen Europas.
Die Elbe entspringt im Riesengebirge an der Grenze Tschechiens zu Polen und mündet nach ungefähr 1.165 km – davon 770 km in Deutschland – bei Cuxhaven in die Nordsee. Sie gehörte zeitweilig zu den am meisten mit Schadstoffen belasteten Flüssen Europas, doch mittlerweile hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert.
Die Oderquellen befinden sich in den tschechischen Beskiden. Nach wenigen Kilometern fließt die Oder nach Polen und in ihrem Mittellauf durch Schlesien. In ihrem Unterlauf bildet sie die deutsch-polnische Grenze um dann wieder in Polen bei Stettin in das Stettiner Haff zu münden. Als Swine fließt sie schließlich zwischen den Inseln Usedom und Wollin durch Swinemünde in die Ostsee.
Die Weser speist sich aus den Flüssen Werra und Fulda und entwässert den mittleren Teil Deutschlands. Die Einzugsgebiete von Oder und Ems liegen im äußersten Osten bzw. Westen.
Die Seen in Deutschland sind größtenteils in der Folge der Eiszeit entstanden, nach deren Ende sich ehemalige Gletschertäler (Gletscher- und Gletscherwasserabflussrinnen) teilweise mit Wasser füllten. Daher finden sich die meisten der großen Seen in ehemals von Inlandeis bedeckten Gebieten oder deren Vorland, insbesondere in Mecklenburg und dem Alpenvorland. Der größte mit deutschem Anteil ist der Bodensee, an den auch Österreich und die Schweiz grenzen. Der größte vollständig zu deutschem Staatsgebiet gehörende See ist die Müritz, die Teil der mecklenburgischen Seenplatte ist.
Siehe auch: Liste der Flüsse in Deutschland, Liste der Seen in Deutschland
Gebirge und Senken
Liste der Seen in Deutschland
Die Alpen sind das einzige Hochgebirge, an dem Deutschland Anteil hat. Hier befindet sich mit der Zugspitze (2.962 m) der höchste Berg Deutschlands. Die Mittelgebirge nehmen tendenziell von Nord nach Süd an Höhe und Ausdehnung zu. Höchster Mittelgebirgsgipfel ist der Feldberg im Schwarzwald mit 1.493 m, gefolgt vom Großen Arber im Bayerischen Wald mit 1.453 m. Gipfel über 1.000 m erreichen außerdem das Erzgebirge, das Fichtelgebirge, die Schwäbische Alb und als Sonderfall der Harz, der sich recht isoliert als nördlichstes Mittelgebirge in Deutschland mit dem Brocken auf 1.141 m erhebt. Nördlich der Mittelgebirgsschwelle erheben sich nur noch vereinzelte Formationen über 100 m, von denen der Hagelberg im Fläming mit 200 m die höchste ist.
Details finden sich in der Liste der höchsten Berge Deutschlands und der Liste der Gebirge Deutschlands.
Die niedrigste begehbare Landesstelle Deutschlands liegt bei 3,54 m unter Normalnull in einer Senke bei Neuendorf-Sachsenbande in der Wilstermarsch (Schleswig-Holstein). Ebenfalls in diesem Bundesland befindet sich die tiefste Kryptodepression: Sie liegt mit 39,10 m u. NN am Grund des Hemmelsdorfer Sees nord-nordöstlich von Lübeck. Die tiefste künstlich geschaffene Stelle liegt bei 293 m u. NN am Grund des Tagebau Hambach östlich von Jülich in Nordrhein-Westfalen.
Inseln
Jülich
Gemessen an der Küstenlinie verfügt Deutschland über eine beachtliche Zahl an Inseln. Diese sind in der Nordsee meist in Form von Inselketten dem Festland vorgelagert und stellen Festlandsreste dar, die durch Landsenkung und nachfolgende Überflutung von der Küste getrennt wurden. Unterteilt werden sie in die nordfriesischen und die ostfriesischen Inseln, die Bestandteil des deutschen Wattenmeeres sind. Die nordfriesischen Inseln gehören zu Schleswig-Holstein und bestehen aus den größeren Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und Nordstrand sowie den wesentlich kleineren Halligen. Die zu Niedersachsen gehörenden ostfriesischen Inseln sind von Aufbau und Größe sehr ähnlich. Größte dieser Inseln ist Borkum. Einen Sonderfall stellt die weiter in der Nordsee gelegene Insel Helgoland dar, die Deutschlands einzige Hochseeinsel ist.
Die Inseln in der Ostsee liegen an der deutschen Boddenküste, sind tendenziell größer und weisen ein stärker bewegtes Relief auf. Die größte dieser Inseln und gleichzeitig größte deutsche Insel ist Rügen, gefolgt von Usedom, deren Ostzipfel bereits zu Polen gehört. Wie die Nordseeinseln sind auch die Ostseeinseln beliebte Reiseziele und von bekannten Seebädern gesäumt.
Auch in einigen deutschen Binnengewässern gibt es Inseln, von denen die bekanntesten Mainau und Reichenau im Bodensee sowie Herrenchiemsee im Chiemsee sein dürften. Für die vollständige Aufführung aller Inseln siehe: Liste deutscher Inseln
Klima
Deutschland gehört zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen Klima in Osteuropa. Das Klima wird unter anderem vom Golfstrom beeinflusst, der die klimatischen Werte für die Breitenlage ungewöhnlich mild gestaltet.
Extreme Wetterbedingungen wie langanhaltende Dürren, Tornados, strenger Frost oder extreme Hitze sind vergleichsweise selten. Gelegentlich treten jedoch Stürme auf, die in den Jahren 2000 und 2002 zu schweren Schäden geführt haben. Regelmäßig ereignen sich auch Hochwasser, die nach intensiven Regenperioden im Sommer (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002) oder nach der Schneeschmelze im Winter zu Überschwemmungen und erheblichen Zerstörungen führen können. Dass es am Rhein häufiger zu Hochwasser kommt, liegt wahrscheinlich an der im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Tulla durchgeführten Rhein-Begradigung, die weitgehend zur Beseitigung der früheren Rheinauen geführt hat. Dürren betreffen hauptsächlich den Nordosten Deutschlands, können zuweilen aber auch das ganze Land in Mitleidenschaft ziehen, wie zuletzt während der Hitzewelle 2003.
Die Klimadaten betragen (gemittelte Werte der Jahre 1961–1990):
Quelle: [http://www.cru.uea.ac.uk/~timm/cty/obs/TYN_CY_1_1.html Tyndall Centre for Climate Change Report]
Die deutschlandweiten Klimamittel werden je nach Region teils erheblich über- oder unterschritten. Die höchsten Jahrestemperaturen verzeichnet Südbaden mit über 11 °C, während in Oberstdorf der Durchschnitt unter 6 °C liegt. Zudem zeichnet sich ein allgemeiner Trend zu höheren Temperaturen ab: Nach Angabe des Deutschen Wetterdienstes lagen in 14 der 15 Jahre seit 1990 die Durchschnittstemperaturen über dem langjährigen Mittel von 8,3 °C, im Jahr 2000 wurden sogar 9,9 °C erreicht. Insbesondere die Sommer sind deutlich wärmer geworden. Zudem verfrüht sich der Frühlingseinzug im Schnitt um fünf Tage pro Jahrzehnt. Zugvögel halten sich fast einen Monat länger in Deutschland auf als noch in den siebziger Jahren.
Böden und Flächennutzung
Die Zusammensetzung und Qualität der Böden ist regional sehr unterschiedlich. In Norddeutschland bildet ein küstennaher Gürtel aus fruchtbaren Marschböden die Grundlage für ertragreiche Landwirtschaft, während die dahinter liegende, eiszeitlich geprägte Geest nur sehr magere Böden aufweist. In der Lüneburger Heide ist dieser durch jahrhundertelange Weidewirtschaft zum Podsol degeneriert, so dass Ackerbau kaum möglich ist. Sehr unergiebig sind auch die Gebiete der Alt- und Jungmoränenlandschaft, in denen sich Flugsand angelagert hat. Brandenburg beispielsweise war schon in historischer Zeit als des „Heiligen Reiches Streusandbüchse“ berüchtigt. Zwischen der Moränenlandschaft und der Mittelgebirgsstufe zieht sich von West nach Ost eine Reihe von Börden: In diesen Gebieten ist durch eiszeitliche Lössablagerungen äußerst fruchtbarer Boden entstanden. Dieser besteht zumeist aus Braunerden, im Osten teils auch aus Schwarzerden und wird intensivst landwirtschaftlich genutzt. In den Mittelgebirgen herrschen magere Böden vor, die landwirtschaftlich nur extensiv bewirtschaftet werden. Die weitaus größte Fläche ist bewaldet. Ergiebige Böden finden sich in Süddeutschland insbesondere entlang der Flüsse Rhein, Main und Donau.
Insgesamt werden 53,5 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt, Wälder bedecken weitere 29,5 %. Aufgrund hoher Bevölkerungsdichte und Mobilität macht die Siedlungs- und Verkehrsfläche stolze 12,3 % aus (Tendenz weiterhin steigend). Wasserflächen kommen auf 1,8 %, die restlichen 2,4 % verteilen sich auf sonstige Flächen, zumeist Ödland.
Politik
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Staatsorganisation
Hauptartikel: Politisches System Deutschlands
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Bundesregierung
Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung
Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Parteien]
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.
Siehe auch: Grundgesetz
Bundesländer
Parteienlandschaft
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien gegründet. In ihr vereinigten sich vor allem Kräfte aus der Zentrumspartei. Sie ist konservativ geprägt. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die Christlich Soziale Union (CSU) hat eine ähnliche konservative Ausrichtung, wirkt aber nur in Bayern. Gemeinsam bilden beide Parteien im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863, und ist damit die älteste bis heute existierende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Bekenntnis lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinn organisiert hatte, sich wenige Jahre darauf jedoch in sich gegeneinander konkurrierende unterschiedliche Parteien aufgespalten hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen, sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates - insbesondere bei wirtschaftlichen Belangen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt.
Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1979/80 aus den damals neuen sozialen Bewegungen, beispielsweise der modernen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit der ostdeutschen Bürgerbewegung Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) war die Rechtsnachfolgerin der in der DDR allein herrschenden SED. Inhaltlich beruft sich die Partei auf sozialistische Ideale, und steht im Parteienspektrum des Bundestags links von der SPD. Bedeutendere Wahlerfolge für die PDS blieben zunächst auf Ostdeutschland beschränkt. 2005 wurde aus Protest gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) auf Initiative von Gewerkschaftern und enttäuschten vormaligen SPD-Mitgliedern gegründet. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Listen für WASG-Mitglieder. Aus diesem Grund hat sich die PDS inzwischen in Die Linkspartei. umbenannt. Beide Parteien streben eine Vereinigung an.
Rechtsextreme Parteien waren, von der Deutschen Reichspartei im Ersten Bundestag (1949–1953) abgesehen, nie im deutschen Bundestag vertreten, konnten aber auf Landesebene zeitweise in Parlamente einziehen. Eine relative Blütezeit erlebten sie Ende der 1960er und seit der Wiedervereinigung. Parteien dieser Richtung sind Die Republikaner, die Deutsche Volksunion (DVU) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).
Es gibt zahlreiche regionale Parteien und „Splitterparteien“, deren politischer Einfluss auf Bundesebene aber durch die Sperrklausel der 5%-Hürde in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten beschränkt ist. Die Ausnahmeregelung, über Direktmandate in den Bundestag einzuziehen, ist für diese ebenso fast unmöglich. Im Landtag von Schleswig-Holstein ist jedoch aufgrund einer Sonderregelung für die dänische Minderheit der Südschleswigsche Wählerverband gesetzlich garantiert vertreten.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es mehrere Parteiverbote, gegen die rechtsradikale SRP 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte 2004 unter anderem wegen Versagens des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) sowie ['solid] (Die Linkspartei.).
Siehe auch: Politische Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland, Politisches Spektrum, Bundestagswahl 2005
Außenpolitik
Die wichtigsten Leitlinien bundesdeutscher Außenpolitik sind die Westbindung und die europäische Integration. Deutschland hat am Aufbau europäischer Organisationen einen entscheidenden Anteil; Ziel war dabei auch, den Nachbarn Angst vor Deutschland zu nehmen und die Beschränkungen durch die Besatzungsmächte überflüssig zu machen. Die Bundesrepublik ist seit 1950 Mitglied des Europarates und unterschrieb 1957 die Römischen Verträge, den Grundstein für die heutige Europäische Union. Zentraler Aspekt für die Sicherheitspolitik und Ausdruck der Westbindung ist die Mitgliedschaft in der NATO, der die Bundesrepublik 1955 beitrat.
Während des Kalten Kriegs war der Spielraum deutscher Außenpolitik begrenzt. Als eines der wichtigsten Ziele galt die Wiedervereinigung. Militäreinsätze im Ausland kamen nicht in Frage. Laut Grundgesetz darf sich die Bundeswehr an Angriffskriegen nicht beteiligen, ihre Aufgabe besteht lediglich in der Landes- und Bündnisverteidigung. Durch die von Deutschland initiierte Ostpolitik unter der Devise Wandel durch Annäherung, die zunächst von wichtigen Verbündeten sehr skeptisch betrachtet wurde, konnten dennoch eigenständige politische Akzente gesetzt werden. Später wurde diese Politik als erfolgreich angesehen.
Seit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine außenpolitischen Grundsätze erweitert und einen Weg zu größerer internationaler Verantwortung eingeschlagen. So nimmt die Bundeswehr seit 1991 mit Zustimmung des Bundestages und zusammen mit verbündeten Armeen an verschiedenen friedenserhaltenden und -erzwingenden Einsätzen auch außerhalb Deutschlands und des Territoriums der Nato-Verbündeten teil (Out-Of-Area-Einsätze).
Traditionell spielt Deutschland zusammen mit Frankreich eine führende Rolle in der Europäischen Union. Deutschland treibt die Bemühungen voran, über die Wirtschafts- und Währungsunion hinaus ein einheitliches und wirkungsvolles System der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu schaffen. Weitere außenpolitische Ziele sind die Verwirklichung des Kyoto-Protokolls zum Klimaschutz sowie die weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Bedeutendes Interesse hat Deutschland auch an einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts. Aufgrund der schwierigen Materie und den Begrenzungen deutscher Politik besteht der Beitrag vor allem in der Bereitstellung informeller Kontaktmöglichkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Die Bundesregierung lehnte den Irak-Krieg 2003 ab, da sie die Existenz von Massenvernichtungswaffen bezweifelte, eine diplomatische Lösung bevorzugte und um erhebliche Gefahren für die politische Stabilität des gesamten als fragil eingestuften Raumes fürchtete. Dafür wurde sie von wichtigen Verbündeten stark kritisiert. Zusammen mit den Verbündeten Großbritannien und Frankreich bemüht sich die Bundesrepublik, den Iran im Dialog dazu zu bewegen, auf die Weiterführung seines Atomprogramms zu verzichten. Die Bundesregierung strebt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an. Die Durchsetzung dieses Zieles wird jedoch aufgrund des Widerstands anderer, teils verbündeter Staaten erschwert und hat nur geringe Aussicht auf Erfolg. So würden zwar Frankreich und Großbritannien die G4 Staaten (Deutschland, Indien, Japan und Brasilien) grundsätzlich unterstützen; jedoch fehlt Deutschland die Zustimmung der USA, so wie Japans Beitritt durch China blockiert wird.
Militär
Vereinten Nationen
Vereinten Nationen]
Hauptartikel: Bundeswehr
Nach ihrer Gründung 1949 hatte die Bundesrepublik Deutschland zunächst keine eigenen Streitkräfte. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und der als aggressiv empfundenen sowjetischen Politik in Osteuropa trat die Bundesrepublik 1955 der NATO bei und stellte Streitkräfte auf. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee der DDR in diese Streitkräfte eingegliedert.
Die als Bundeswehr bezeichnete militärische Gesamtorganisation besteht aus den Streitkräften und ihrer Verwaltung. Die Streitkräfte gliedern sich in die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und die unterstützenden Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
In der Bundeswehr dienten im April 2005 257.000 Soldaten und 125.000 zivile Mitarbeiter. Seit 2001 haben auch Frauen uneingeschränkten Zugang zum Dienst in den Streitkräften. Ihr Anteil beträgt 6,2 % der Soldaten (Stand 2005). Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2004 24,4 Mrd. Euro für die Bundeswehr aus, womit sie im internationalen Vergleich nach absoluten Ausgaben den sechsten Platz und im Vergleich zum jeweiligen BIP einen Platz im letzten Drittel der NATO belegt. Das wird von einigen als zu wenig angesehen, vor allem, da die Bundeswehr sich nach dem Kalten Krieg auf erheblich veränderte Aufgaben einstellen muss.
Auf dem US-Stützpunkt Ramstein und dem Luftwaffenstützpunkt Büchel (in Rheinland-Pfalz) sind heute noch 65 US-amerikanische Wasserstoffbomben stationiert, an deren Einsatzplanung Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe beteiligt ist.
Geschichte
Der Hauptartikel Geschichte Deutschlands vermittelt einen detaillierten Überblick. Zum mittelalterlichen Deutschland siehe Deutschland im Mittelalter. Für die Entwicklung der neuen deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg siehe die Artikel Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und Geschichte der DDR.
Frühgeschichte und Antike
Geschichte der DDR
Die ältesten Siedlungsbelege auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland sind etwa 700.000 Jahre alt, seit rund 500.000 Jahren geht man von einer dauerhaften Besiedlung aus. In Deutschland existieren bedeutende Fundstätten aus der Urzeit: Nach dem Neanderthal in Mettmann ist der frühe menschliche Vertreter der Gattung Homo sapiens neanderthalensis, dem Neanderthaler, benannt. Diese wurden vor etwa 40.000 Jahren von dem zugewanderten Homo sapiens sapiens, dem modernen Menschen, verdrängt. In der Jungsteinzeit entwickelten sich Ackerbau, Viehzucht und feste Siedlungsplätze. Aus dieser Zeit sind einige bedeutende kulturelle Funde erhalten, etwa die Venus von Willendorf und die Himmelsscheibe von Nebra, die darauf deutet, dass schon um 2000 vor Christus in dieser Region Astronomie betrieben wurde.
Erste schriftliche Erwähnung finden keltische und germanische Stämme bei den Griechen und Römern in der vorchristlichen Zeit. Um 500 vor Christus war das heutige Süddeutschland keltisch und das heutige Norddeutschland germanisch besiedelt. Die Germanen wanderten im Laufe der Jahrhunderte südwärts, so dass um Christi Geburt die Donau die ungefähre Siedlungsgrenze zwischen Kelten und Germanen war. Sprachforscher vermuten, dass viele Merkmale süddeutscher Dialekte auf keltischen Einfluss zurückgehen. Von 58 v. Chr. bis etwa 455 n. Chr. gehörten die Gebiete links des Rheins sowie südlich der Donau zum Römischen Reich, von etwa 80 bis 260 n. Chr. auch der größte Teil des heutigen Baden-Württemberg südlich des Limes. Die Gebiete im heutigen Deutschland verteilten sich auf die Provinzen Germania Superior, Germania Inferior und Raetia. In diesem Gebiet gründeten die Römer viele Legionslager, die sich später zu Städten entwickelten. Wichtigste Städte zu römischer Zeit waren Köln, Trier (die älteste Stadt Deutschlands) und Augsburg. Zur Sicherung der Grenzen siedelten die Römer befreundete germanische Stämme in den Provinzen an. Außerdem wanderten Siedler aus anderen Teilen des Römischen Reiches, insbesondere aus Italien, ein und wurden westlich des Rheins und südlich der Donau sesshaft. Weitreichende Neuerungen, die auch das deutsche Vokabular beeinflussten, führten die Römer insbesondere in Hausbau, Handwerk, Wein- und Ackerbau sowie Verwaltung und Militär ein. Eine erste Geschichte Gesamtgermaniens verfasste der römische Schreiber Tacitus im Jahr 98.
Völkerwanderung und Frühmittelalter
98
Nach dem Einfall der Hunnen 375 und zeitgleich mit dem Niedergang Westroms ab 395 setzte die Völkerwanderung ein, in deren Verlauf die germanischen Stämme immer weiter nach Südwesten zogen. In die fast menschenleeren Gebiete des heutigen Ostdeutschland wanderten im 7. Jahrhundert bis zur Elbe-Saale-Linie slawische Stämme ein. Weite Teile der Bevölkerung der heutigen ostdeutschen Bundesländer waren daher bis ins hohe Mittelalter slawisch geprägt (Germania Slavica). Erst im Zuge der hochmittelalterlichen Ostsiedlung wurden sie assimiliert und akkulturiert. Der Hauptteil West- und Mitteleuropas wurde vom Frankenreich eingenommen, das heutige Norddeutschland wurde von den Sachsen beherrscht.
Nach der blutigen Unterwerfung und Zwangsmissionierung der Sachsen erstreckte sich das Frankenreich bis zur Nordsee, der Elbe und dem heutigen Österreich. Auf dem Höhepunkt der fränkischen Macht stellte Karl der Große einen Anspruch auf die Führungsmacht in Europa. 800 ließ er sich in Rom zum Kaiser krönen. Doch die Einheit seines Reiches währte nicht lange: Streitigkeiten unter seinen Nachfolgern bewirkten im Vertrag von Verdun (843) die Dreiteilung des Reiches in das ostfränkische Reich unter König Ludwig Germanicus (später: ... dem Deutschen), das westfränkische Reich unter König Karl dem Kahlen und dem zwischen ihnen liegenden Königreich Lothars I., das den Namen Lotharingien erhielt. Das ostfränkische Reich bildete den groben geografischen Rahmen für das später entstehende Deutsche Reich.
Heiliges Römisches Reich (962–1806)
Hauptartikel: Heiliges Römisches Reich
Als traditioneller Beginn der deutschen staatlichen Tradition wird oft der 2. Februar 962 angesehen, an dem Otto I. als erster ostfränkischer König in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und damit das Heilige Römische Reich begründete. Als Anfang wird aber auch das Jahr 911 genannt, der Regierungsantritt Konrads I. als erster nicht-karolingischer Herrscher in Deutschland. Im 10. Jahrhundert wurde erstmals für das bisherige ostfränkische Reich auch der Terminus regnum teutonicum („Deutsches Reich“) verwandt.
Die fränkischen Teilreiche waren schon zuvor unterschiedliche Wege gegangen: Während sich das ehemalige Westfränkische Reich, dessen fränkische Bewohner sich romanisierten, mit der Zeit zum französischen Zentralstaat entwickelte, blieb das ostfränkische Reich durch Territorialfürsten geprägt, die den Kaiser wählten und dadurch ihre Partikularinteressen geltend machen konnten. Obwohl die Kaiser des römisch-deutschen Reiches wiederholt versuchten ihre Position zu stärken, teilte sich das Reich immer weiter in weitgehend souveräne Klein- und Kleinststaaten sowie Reichsstädte. Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg, dem nach Opferzahl relativ zur Gesamtbevölkerung Deutschlands fatalsten Krieg, hatte der Kaiser nur noch eine überwiegend formale Machtstellung.
Der Name des Heiligen Römischen Reiches änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach. So wurde es im 12. Jahrhundert noch als „Heiliges Reich“ bezeichnet, ab Mitte des 13. Jahrhunderts als „Heiliges Römisches Reich“ und ab dem 15. Jahrhundert als Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
Der Weg zum deutschen Nationalstaat (1806–1871)
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Dieser Zustand währte bis 1806, als Napoléon in seinen Eroberungskriegen Mitteleuropa überrannte und das schwache Reichsgebilde zum Einsturz brachte. Der letzte Kaiser des faktisch nur noch formell bestehenden Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation), Franz II., der erst 1804 auch Kaiser des österreichischen Vielvölkerstaates geworden war, musste die Reichskrone auf Druck des französischen Kaisers ablegen. Unter Napoléon Bonaparte wurde die Anzahl der deutschen Staaten durch Zusammenlegung erheblich verringert und auch viele Reichsstädte verloren ihre Unabhängigkeit (deren Zahl hatte zeitweise über 80 betragen).
Nach der Niederlage Napoleons restaurierte der Wiener Kongress weitgehend die alten Herrschaftsverhältnisse. Deutschland, nun ohne einigendes Band, war teilweise im Deutschen Bund, einer losen Vereinigung von 38 deutschen Staaten unter Führung Österreichs organisiert. Kurz darauf wurde der Deutsche Zollverein geschaffen, in dem das wiedererstarkte Preußen dominierende Macht war.
Schon bald nach der gescheiterten nationalen und liberalen Märzrevolution von 1848/1849 kam es zur Kollision der Preußen mit der Großmacht Österreich um die Vormachtstellung im Deutschen Bund wie auch in Europa, die zum Deutschen Krieg von 1866 führte. Nachdem Preußen diesen Krieg für sich entschieden hatte, kam es zur Auflösung des Deutschen Bundes, zur Annexion seiner norddeutschen Kriegsgegner durch Preußen und dadurch zu einer weiteren Schrumpfung der Zahl deutscher Staaten.
Deutsches Kaiserreich (1871–1918)
Die anschließende Gründung des Norddeutschen Bundes unter preußischer Führung leitete die so genannte kleindeutsche Lösung ein. Diese zielte entsprechend der Intention Bismarcks auf eine staatliche Einigung unter der Hegemonie Preußens ohne die damalige Großmacht Österreich. Das Deutsche Reich wurde nach dem gewonnenen Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 und der Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal von Versailles ausgerufen.
Mit der Reichsgründung wurden Gebiete eingegliedert, die noch nie oder nicht mehr zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehört hatten, sondern seit den Polnischen Teilungen Ende des 18. Jh. Teile Preußens außerhalb des Reiches waren. Dazu gehörten West-, Ostpreußen und Danzig, das überwiegend polnischsprachige Gebiet Posen und Schleswig. Frankreich trat (deutsch- und französischsprachige) Teilgebiete der Regionen Lothringen (nördliche und östliche Teile) und Elsass (ohne Belfort) ab, welche als direkt von der Zentrale verwaltetes "Reichsland Elsass-Lothringen" ohne Gliedstaatrechte konstituiert wurden.
Als ideeller Begründer des Deutschen Reiches wurde Otto von Bismarck erster Reichskanzler. Seine antidemokratisch-konservative Grundhaltung verhinderte allerdings die Reichseinigung unter demokratischen Bedingungen und schuf die Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Nationalismus und Demokratie einander fremd wurden. Er führte einen wenig erfolgreichen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die polnische Minderheit und die katholische Kirche (siehe Kulturkampf). Seine aggressiv-kriegerische Außenpolitik änderte sich ab der Reichsgründung dagegen zu einer Bündnispolitik, die auf die Isolierung Frankreichs abzielte und ein vertraglich geregeltes, aber fragiles Paktsystem in Europa schuf. Gleichwohl blieb die Außenpolitik imperialistisch ausgerichtet: Auf der Berliner Kongo-Konferenz trat Deutschland 1884 mit der Forderung nach einem „Platz an der Sonne“ in den Kreis der Kolonialmächte ein, nachdem schon in den frühen 1880er Jahren deutsche Vereine Territorien in Afrika und Asien erworben hatten. Im Dreikaiserjahr kam Wilhelm II. an die Macht, der wenig später Bismarck zur Kündigung zwang und die Außenpolitik in Richtung Konfrontation änderte. Das Attentat auf den
Reichstag (Weimarer Republik)Der Reichstag war im Deutschen Reich der Weimarer Republik (1919 bis 1933) das Parlament, der Träger der Reichsgewalt als Vertretung des souveränen Volkes.
Nach der Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 wurde der Reichstag alle vier Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Verhältniswahlrecht (ein Abgeordneter auf 60.000 Stimmen) gewählt.
Der Reichstag beschloss die Reichsgesetze und war zuständig für den Beschluss über den Haushaltsplan, die Entscheidung über Krieg und Frieden sowie die Bestätigung einzelner Staatsverträge.
Der Reichspräsident hatte das Recht zur Auflösung. Reichskanzler und/oder Reichsminister mussten zurücktreten, wenn der Reichstag ihnen das Vertrauen entzog.
In den Krisenjahren der Weimarer Republik (1931 bis 1933) war dem Reichstag eine einheitliche politische Willenbildung nicht mehr möglich.
Nach dem Reichstagsbrand gab der neue Reichstag mit der Zustimmung zum sog. Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 A. Hitler den Weg frei zur Errichtung der Nazi-Diktatur.
Mit dem Verbot der Linksparteien und der Selbstauflösung der Mitte- und Rechtsparteien wurde der Reichstag zu einem von der NSDAP beherrschten Einparteienparlament. Seine letzte Sitzung fand am 26. April 1942 statt.
Präsidenten des Deutschen Reichstages
- Paul Löbe (SPD) 1920-1924
- Max Wallraf (DNVP) 1924-1925
- Paul Löbe (SPD) 1925-1932 (2. Mal)
- Hermann Göring (NSDAP) 1932-1945
Wichtige Reichstagsabgeordnete der Weimarer Republik
- Otto Braun (SPD)
- Hermann Göring (NSDAP)
- Theodor Heuss (DDP, dann Deutsche Staatspartei)
- Ernst Thälmann (KPD)
- Otto Wels (SPD)
- Kurt Schumacher (SPD)
- Paul Löbe (SPD)
- Walter Ulbricht (KPD)
Siehe auch
- Reichstag (Heiliges Römisches Reich), Reichstag (Deutsches Kaiserreich)
- Reichstagsgebäude
- Nationalversammlung (Weimar), Mitglieder der Nationalversammlung
- Reichstagswahl, Liste der Reichstagsabgeordneten
- Reichsrat
Kategorie:Rechtsgeschichte
GesetzgebungDie Gesetzgebung wird in einer Demokratie vom Parlament als legislativer Staatsgewalt im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt. Die dann beschlossenen Gesetze werden von der zuständigen Verwaltung ausgeführt (siehe Verwaltungskompetenz) und gegebenenfalls durch die Rechtsprechung kontrolliert.
Gesetzgebungskompetenz in Deutschland
Die Gesetzgebungskompetenz bezeichnet das Recht und die Fähigkeit, Gesetze zu erlassen. Nach der Verfassung haben die Länder (Art. 70 Abs. 1 GG) das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz es nicht auf den Bund übertragen hat. Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn sie hierzu durch ein Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt sind. Folgende Bereiche der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes sind im Grundgesetz normiert:
- ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, geregelt in den Art. 71 und 73 GG. Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht darüber hinaus überall dort, wo im GG von "Bundesgesetz" die Rede ist.
- konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, geregelt in den Art. 72, 74, 74a GG sowie der
- Rahmengesetzgebungskompetenz als Unterfall1 der konkurrierenden Gesetzgebung, geregelt in Art. 75 GG.
Zu beachten ist, dass nur kompetenzgerechtes Bundesrecht Landesrecht gemäß Art. 31 GG bricht.
Des Weiteren bestehen ungeschriebene Kompetenztitel des Bundes:
- Kompetenz kraft Sachzusammenhangs sowie
- Annexkompetenz / Kompetenz kraft Natur der Sache.
In Ausnahmesituationen können die Gesetze durch die Notstandsgesetzgebung verabschiedet werden.
Gemäß § 78 BVerfGG hat das Bundesverfassungsgericht negative Gesetzgebungskompetenz in den Fällen, in denen Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar ist.
In der Praxis weniger bedeutsam sind die Art. 124, 125 und 125a GG, welche die Fortgeltung von vor der Änderung des Artikels 72 Abs. 2 GG (15. Nov. 1994) erlassenem Bundesrecht regeln.
Artikelgesetz
Als Artikelgesetz bezeichnet man ein Gesetz, das aus mehreren thematisch zusammengehörigen Einzelgesetzen besteht, die zusammengefasst beraten und verabschiedet werden. Unter jedem Artikel wird entweder ein vollständiges Gesetz aufgeführt oder einzelne Paragraphen, die in bestimmten existierenden Gesetzen geändert werden müssen.
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[1] Das Bundesverfassungsgericht erachtet die Rahmengesetzgebung heutzutage aufgrund ihres Kooperationscharakters als dritte, eigenständige Form.
Siehe auch
- Referentenentwurf
Weblinks
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/BJNR000010949BJNG000800314.html Art. 70 ff. GG]
- [http://www.staatsrecht4u.de/de/gesetzgebung2.htm Weitere Gesetzgebungskompetenzen]
- [http://www.bundesregierung.de/dokumente/-,413.564893/PureHtml/dokument.htm Schaubild zur Gesetzgebung]
Kategorie:Staats- und Verfassungsrecht
1924
- 18. April: Frankreich. Raoul Pescara fliegt mit seinem Hubschrauber über 736 m (Weltrekord)
- 24. April: England, kurz vor der Küste über dem Kanal verunglückt eine Fokker F-3 der KLM. 3 Tote
- Die Mordserie des Friedrich Haarmann wird aufgeklärt
Politik
- 1. Januar: Ernest Chuard wird Bundespräsident der Schweiz
- 1. Januar: Die Großdeutsche Volksgemeinschaft wird als Ersatzorganisation für die nach dem Fehlschlag des Hitlerputsches in München verbotene NSDAP gegründet
- 9. Januar: Ein rechter Trupp unter dem Kommando Edgar Jungs ermordet in Speyer Heinz Orbis. Bischof Dr. Ludwig Sebastian verweigert Heinz Orbis kirchliches Begräbnis
- 21. Januar: UdSSR. Tod Lenins (Wladímir Iljítsch Uljánow)
- 12. Februar Die deutsche Reichsregierung erlässt die Verordnung zur Schaffung der Deutschen Reichsbahn als staatliches Unternehmen
- 12. Februar: Mit dem Sturm auf das Bezirksamt in Pirmasens endet die separatische Episode in der Pfalz. Es kommen 23 Menschen zu Tode, es gibt viele Verletzte
- 22. Februar: In Magdeburg wird das „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ als Organisation aller republiktreuen Frontkämpfer gegründet
- 3. März: Die Türkei beschließt die Abschaffung des Kalifats
- 29. März: Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und Bayern
- 4. Mai: Bei Reichstagwahlen in der Weimarer Republik erringen die radikalen Parteien (Kommunisten und Nationalsozialisten) starke Gewinne
- 1. September Die Verträge für den Dawes-Plan zur Zahlung der Reparationen durch Deutschland werden unterschrieben
- 30. August Aufgrund der Forderungen des Dawes-Plans Gesetz zur Gründung der privatwirtschaftlichen Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
- 26. November: Die Mongolische Volksrepublik wird gegründet.
- Max Brauer wird als Nachfolger des verstorbenen Bernhard Schnackenburg Oberbürgermeister von Altona
- Gründung des „Rotfrontkämpferbundes“ den die KPD als Gegenorganisation zum Reichsbanner gründete. Führer waren Ernst Thälmann und Willy Leow
- Deutscher Tag in Halle. Sammlung von rechtsradikalen Frontsoldaten und Freikorpskämpfer zum Sturz der Republik
- „Bevölkerungsaustausch“ (wechselseitige Vertreibung) zwischen Türkei und Griechenland (siehe Vertrag von Lausanne)
Wissenschaft und Technik
- 11. Mai: Die erste Kölner Messe wird vom Oberbürgermeister Konrad Adenauer eröffnet und findet auf dem neu errichteten Messegelände am Deutzer Ufer statt
- 14. Juni: Der erste Radiosender Ostpreußens (Ostmarken-Rundfunk AG) nimmt in Königsberg den Betrieb auf, s. Geschichte des Hörfunks
- 2. Dezember: Die erste Funkausstellung in Berlin wird eröffnet
- Louis de Broglie veröffentlicht seine These, dass Elektronen auch Welleneigenschaften besitzen
- Albert Einstein verallgemeinert die von Satyendra Nath Bose aufgestellte Statistik (Bose-Einstein-Kondensation, erst 1995 experimentell nachgewiesen)
- Patrick Maynard Stuart Blackett macht Kernreaktionen in einer Nebelkammer sichtbar
- August Pfund entdeckt die ihm benannte Serie im Spektrum des Wasserstoffs
- Hans Berger gelingt das erste Elektroenzephalogramm (EEG) des Menschen
Luftfahrt
- Erstflug der Latécoère Laté 15
- 27. August: Der Zeppelin LZ126 (später ZR-3 „USS Los Angeles“), Teil deutscher Reparationsleistungen, landet auf dem US-Marineflugplatz Lakehurst
Kunst und Kultur
- 1. Januar: Uraufführung des Films Menschen und Masken in Berlin
- 1. Januar: Die Krolloper in Berlin wird eröffnet
- 18. März: Der Stummfilm „Der Dieb von Badgad“ wird in den USA uraufgeführt
- 27. März: Uraufführung der Oper Irrelohe von Franz Schreker in Köln
- 17. Juni: Uraufführung der Oper Abenteuer des Casanova von Volkmar Andreae in Dresden
- 11. November: Uraufführung der Oper Das Herz Ilsées von Rudolf Karel am Nationaltheater in Prag
- 15. November: Uraufführung der Komödie Don Gil von den grünen Hosen von Walter Braunfels an der Staatsoper München
- 1. Dezember: Uraufführung des Musicals Lady Be Good von George Gershwin am Liberty Theatre in New York
- 25. Dezember: Der Spielfilm „Quo Vadis“ wird in Berlin uraufgeführt
- Schlager des Jahres ist „Warte, warte nur ein Weilchen“ von Walter und Willi Kollo
Katastrophen
- 10. Januar: Untergang des U-Bootes L 24 nach einer Kollision mit dem Linienschiff „Resolution“ (beide Großbritannien. Alle 48 Besatzungsmitglieder des U-Bootes kommen ums Leben
- 16. Januar: Strandung des Leichten Kreuzers „Tacoma“ USA vor dem Hafen von Veracruz (Mexiko). 5 Tote, 20 Verletzte und Totalverlust des Kreuzers
Sport
Einträge von Leichtathletik-Weltrekorden siehe unter der jeweiligen Disziplin unter Leichtathletik.
- 4. Mai: VIII. Olympische Spiele der Neuzeit in Paris
- Gründung des Weltschachverbandes FIDE
- Reichsarbeitersportwoche in Lübeck
- 1. Januar: Klaus Junge, deutscher Schachmeister († 1945)
- 1. Januar: Jacques Le Goff, französischer Historiker
- 1. Januar: Charles Munger, US-amerikanischer Manager
- 1. Januar: Arthur C. Danto, US-amerikanischer Philosoph und Kunstkritiker
- 3. Januar: André Franquin, belgischer Comiczeichner († 1997)
- 3. Januar: Otto Beisheim, Kaufmann, Unternehmer, Gründer des Unternehmens Metro
- 4. Januar: Marianne Werner, deutsche Leichtathletin
- 6. Januar: Katy Jurado, mexikanische Schauspielerin († 2002)
- 6. Januar: Earl Scruggs, US-amerikanischer Musiker
- 7. Januar: Geoffrey Bayldon, britischer Schauspieler
- 8. Januar: Karl Schleinzer, österreichischer Politiker und Minister († 1975)
- 9. Januar: Carola Braunbock, deutsche Schauspielerin († 1978)
- 9. Januar: Josef Angenfort, deutscher Widerstandskämpfer und Politiker (KPD und DKP)
- 10. Januar: Eduardo Chillida, Bildhauer († 2002)
- 10. Januar: Max Roach, Jazz-Schlagzeuger
- 11. Januar: Slim Harpo, US-amerikanischer Blues-Musiker († 1970)
- 12. Januar: Olivier Gendebien, Rennfahrer († 1998)
- 15. Januar: Georg Ratzinger (Kirchenmusiker), deutscher katholischer Geistlicher und Kirchenmusiker
- 16. Januar: Aleksandar Tišma, serbischer Schriftsteller († 2003)
- 19. Januar: Georgia Kullmann, deutsche Schauspielerin († 2005)
- 19. Januar: Friedl Hofbauer, österreichische Kinder- und Jugendbuchautorin
- 20. Januar: Slim Whitman, US-amerikanischer Countrysänger
- 21. Januar: Benny Hill, britischer Komödiant († 1992)
- 21. Januar: Telly Savalas, Schauspieler († 1994)
- 22. Januar: Ortvin Sarapu, neuseeländischer Schachspieler estnischer Herkunft. († 1999)
- 22. Januar: Ján Chryzostom Korec, Slowak. Jesuit, Bischof von Nitra und Kardinal der römisch-katholischen Kirche
- 22. Januar: J. J. Johnson, US-amerikanischer Jazz-Musiker († 2001)
- 23. Januar: Eugen Glombig, deutscher Politiker († 2004)
- 23. Januar: Paul Feyerabend, österreichischer Philosoph und Wissenschaftstheoretiker († 1994)
- 24. Januar: Guillermo Suárez Mason, argentinischer General († 2005)
- 26. Januar: James McCord, einer der 5 Einbrecher des Watergate-Hotels
- 26. Januar: Alice Babs, schwedische Schlager- und Jazzsängerin
- 27. Januar: Sabu, indischer Schauspieler († 1963)
- 27. Januar: Rauf Denktaş, türkisch-zypriotischer Politiker
- 29. Januar: Edi Finger, Sportjournalist und erster österreichischer TV-Sportreporter († 1989)
- 30. Januar: Hans Künzi, Schweizer Politiker (FDP) († 2004)
- 31. Januar: Tengis Abuladse, georgischer Filmregisseur († 1994)
- 2. Februar: Elfi von Dassanowsky, österreichische Sängerin, Pianistin und Filmproduzentin
- 2. Februar: Sonny Stitt, US-amerikanischer Saxophonist († 1982)
- 3. Februar: Edward Palmer Thompson, britischer Historiker, Sozialist und Friedensaktivist († 1993)
- 3. Februar: Friedrich Wilhelm Fürst von Hohenzollern, Chef des „Fürstlichen Hauses Hohenzollern“
- 3. Februar: Robert Schlienz, deutscher Fußball-Nationalspieler († 1995)
- 3. Februar: Bully Buhlan, deutscher Jazz- und Schlagersänger, Pianist, Schlagerkomponist und Schauspieler († 1982)
- 3. Februar: Andrzej Szczypiorski, polnischer Schriftsteller († 2000)
- 4. Februar: Karl Adam (Fußballspieler), deutscher Fußballspieler († 1999)
- 5. Februar: Alexander Matwejewitsch Matrossow, eine Symbolfigur der Roten Armee und Held der Sowjetunion († 1943)
- 5. Februar: Hilde Sochor, Schauspielerin
- 8. Februar: Khamtay Siphandone, Präsident von Laos
- 11. Februar: John Patty, ein ehemaliger US-amerikanischer Tennisspieler
- 14. Februar: Ralf Arnie, Komponist († 2003)
- 19. Februar: David Bronstein, russischer Schachgroßmeister
- 19. Februar: František Vláčil, († 1999)
- 20. Februar: Sidney Poitier, US-amerikanischer Schauspieler
- 21. Februar: Robert Gabriel Mugabe, Chef der ZANU-Partei und Staatsoberhaupt von Simbabwe
- 21. Februar: Silvano Piovanelli, Erzbischof von Florenz und Kardinal
- 23. Februar: Claude Sautet, französischer Drehbuchautor und Filmregisseur († 2000)
- 26. Februar: Erwin Hegemann, Künstler († 1999)
- 27. Februar: Heimo Erbse, deutscher Komponist und Opernregisseur († 2005)
- 28. Februar: Christopher C. Kraft, US-amerikanischer Raumfahrtingenieur
- 29. Februar: Will Elfes, deutscher Bildhauer und Musiker († 1971)
- 1. März: Deke Slayton, US-amerikanischer Astronaut († 1993)
- 2. März: Wolf in der Maur, österreichischer Journalist und Herausgeber († 2005)
- 2. März: Günter Waldorf, österreichischer Maler
- 3. März: Johnson Aguiyi-Ironsi, 1966 Militärdiktator und Staatspräsident von Nigeria († 1966)
- 3. März: Ottmar Walter, ehemaliger deutscher Fußballspieler
- 3. März: Lys Assia, Schweizer Sängerin und Schauspielerin
- 4. März: Fritz Hofmann (Politiker), Schweizer Politiker († 2005)
- 6. März: Oskar Marczy, deutscher Politiker
- 7. März: Hans Schicker, bekanntester Geigenbauer in Freiburg des 20. Jhdts. († 2001)
- 7. März: Eduardo Paolozzi, ein schottischer Graphiker und Bildhauer († 2005)
- 11. März: Erich Schmitt, deutscher Karikaturist († 1984)
- 11. März: Franco Basaglia, italienischer Psychiater († 1980)
- 11. März: Jozef Tomko, Kardinal
- 13. März: Karl Ahrens, deutscher Politiker
- 16. März: Wolfgang Kieling, deutscher Schauspieler († 1985)
- 18. März: Alexandre José Maria dos Santos, Erzbischof von Maputo und Kardinal
- 20. März: Walter Klingenbeck, deutscher Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus († 1943)
- 22. März: Al Neuharth, Manager
- 24. März: Karl-Heinz Günther, deutscher Kriminalschriftsteller († 2005)
- 27. März: Sarah Vaughan, US-amerikanische Jazz-Sängerin († 1990)
- 28. März: Gerhard Fritsch, österreichischer Schriftsteller († 1969)
- 30. März: Milko Kelemen, kroatischer Komponist, Begründer der Zagreber Biennale (1959)
- 2. April: Ludwig Leo, Architekt
- 2. April: Hans Faillard, Professor für Biochemie und physiologische Chemie († 2005)
- 3. April: Doris Day, Schauspielerin und Sängerin
- 3. April: Marlon Brando, US-amerikanischer Schauspieler († 2004)
- 6. April: Rewol Samuilowitsch Bunin, russischer Komponist († 1976)
- 7. April: Johannes Mario Simmel, österreichischer Schriftsteller
- 8. April: Günter Pfitzmann, deutscher Schauspieler und Kabarettist († 2003)
- 8. April: Fritz Molden, österreichischer Widerstandskämpfer, Journalist, Verleger und Diplomat
- 10. April: Wolfgang Menge, deutscher Reporter und Drehbuchautor
- 12. April: Raymond Barre, französischer Politiker
- 13. April: Stanley Donen, US-amerikanischer Regisseur und Choreograf
- 15. April: Neville Marriner, britischer Dirigent und Geiger
- 17. April: Kazimierz Dejmek, polnischer Theaterregisseur († 2002)
- 18. April: Clarence Gatemouth Brown, US-amerikanischer Blues-Gitarrist († 2005)
- 19. April: Werner Kohlmeyer, deutscher Fußballspieler († 1974)
- 19. April: Masaru Kawasaki, japanischer Komponist und Professor
- 21. April: Annemarie Griesinger, deutsche Sozialpolitikerin
- 23. April: Ruth Leuwerik, Star des Wirtschaftswunder-Kinos der 1950er Jahre
- 23. April: Maria von Wedemeyer, Verlobte von Dietrich Bonhoeffer († 1977)
- 25. April: Brigitte Freyh, deutsche Politikerin
- 27. April: Lena Stumpf, deutsche Leichtathletin
- 28. April: Kenneth Kaunda, Präsident Sambias von 1964 bis 1991
- 29. April: Zizi Jeanmaire, Balletttänzerin
- 30. April: Ilja Prachař, tschechischer Schauspieler († 2005)
- 1. Mai: Grégoire Kayibanda, ruandischer Politiker († 1976)
- 1. Mai: Wiktor Petrowitsch Astafjew, russischer Schriftsteller († 2001)
- 2. Mai: Kurt Ludwig, deutscher Schauspieler und Synchronsprecher († 1995)
- 2. Mai: Günter Wöhe, Experte für Betriebswirtschaftslehre
- 3. Mai: Ken Tyrrell, britischer Rennfahrer und Gründer des Tyrrell-Formel 1-Teams († 2001)
- 3. Mai | | |