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Instruktor

Instruktor

Lehrer (im pl. auch Lehrkörper) sind Personen, deren Aufgabe es ist, andere dabei zu unterstützen, sich Fähigkeiten, Kenntnisse und Bildung anzueignen. Besonders bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kommt zu diesem Lehrauftrag i.d.R. noch ein Erziehungsauftrag (Pädagogik). Dieser hat zum Ziel, den Schülern bei der Entwicklung einer selbständigen, verantwortungsvollen und starken Persönlichkeit zu helfen . Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder freie Mitarbeiter an öffentlichen oder privaten Schulen oder selbstständig als Privatlehrer. Im öffentlichen Schulwesen arbeiten Lehrer an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen; Hochschullehrer führen in der Regel den Titel Privatdozent oder Professor. Daneben gibt es unzählige Arten spezialisierter Lehrtätigkeit: Fahrlehrer unterrichten an Fahrschulen, Geigenlehrer unterrichten an Musikschulen und so weiter. Im Sport sind die Begriffe Lehrer und Trainer nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Die Lehrer, die für ihre Tätigkeit ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer Universität vorweisen müssen, schließen dieses i.d.R. mit einer staatlichen Prüfung, dem sogenannten 1. Staatsexamen ab. An diese Hochschulausbildung schließt sich, wie bei Juristen ein Vorbereitungsdienst an, welcher mit einem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird. Das Staatsexamen ist kein akademischer Grad. Die Länder können aber Berufsbezeichnungen festlegen (z.B. Baden-Württemberg: nach dem 1. Staatsexamen: Referendar des Lehramtes, nach dem 2. Staatsexamen: Assessor des Lehramtes).

Lehrer an allgemein bildenden Schulen


- Grundschullehrer
- Hauptschullehrer
- Realschullehrer
- Gymnasiallehrer (z.B. Studienrat)
- Gesamtschullehrer
- Sonderschullehrer

Lehrer an berufsbildenden Schulen


- Berufsschullehrer
- Lehrer für Fachpraxis
- Lehrer der Textverarbeitung

Bekanntgewordene Lehrer


- Konrad Duden, deutscher Sprachwissenschaftler
- Hans Eichel, deutscher Politiker SPD
- Friedrich Denk, Schriftsteller, prominenter Kritiker der Rechtschreibreform
- Thomas Gottschalk, Fernsehmoderator
- Lyndon B. Johnson, ehem. amerikanischer Präsident
- Reinhold Messner, Bergsteiger
- Jürgen Möllemann, Politiker FDP (verstorben)
- Joanne K. Rowling, britische Schriftstellerin
- Ulla Schmidt, deutsche Politikerin SPD
- Sting, britischer Popmusiker
- Jürgen von der Lippe, Fernsehmoderator
- Otto Waalkes, Unterhalter
- Heidemarie Wieczorek-Zeul, deutsche Politikerin SPD
- Nina Ruge, deutsche ZDF-Moderatorin ("Leute heute")
- Elmar Hörig, Rundfunk (ehemals SWF3) - und Fernsehmoderator
- Nick Hornby,englischer Schriftsteller
- Jean-Paul Sartre, französischer Philosoph
- Benito Mussolini, italienischer Diktator
- Ernst Jandl, österreichischer Dichter
- Simone de Beauvoir, französische Schriftstellerin
- Walter Kempowski, deutscher Schriftsteller

Sonstige Lehrer

Instruktoren bzw. Ausbilder lehren außerschulisch, z.B. Fahrlehrer und Segellehrer.

Siehe auch:


- Pädagoge
- Lehrerausbildung
- Lehrerbildung

Weblinks


- [http://www.bruehlmeier.info/lehrer.htm Der Lehrer im Spannungsfeld zwischen freiem und verpflichtetem Handeln, Referat des Schweizer Pädagogen Arthur Brühlmeier]
- [http://www.schule-und-bildung.de/ Linksammlung für Lehrer]
- [http://www.lehrer.biz/ Jobbörse / Stellenbörse für Lehrer]
- http://www.bllv.de Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV)
- http://www.vbe.de Verband Bildung und Erziehung (VBE) Kategorie:Dienstleistungsberuf Kategorie:Pädagogik Kategorie:Schulwesen ja:教員 simple:Teaching

Bildung

Bildung ist ein sprachlich, kulturell und historisch bedingter Begriff. Er ist auf den deutschen und skandinavischen Sprachraum begrenzt, hat dort aber eine sehr komplexe Bedeutung. Der moderne dynamische und ganzheitliche Bildungsbegriff steht für den lebensbegleitenden Entwicklungsprozess des Menschen, bei dem er seine geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten und seine personalen und sozialen Kompetenzen erweitert. Es kann aber keinen perfekten Menschen geben; individuelle Anlagen sowie zeitliche, räumliche und soziale Bedingungen setzen der Verwirklichung eines wie auch immer definierten Bildungs-Ideals Grenzen. Nach Daniel Goeudevert ist Bildung „ein aktiver, komplexer und nie abgeschlossener Prozess in dessen glücklichem Verlauf eine selbstständige und selbsttätige, problemlösungsfähige und lebenstüchtige Persönlichkeit entstehen kann“. Bildung kann daher nicht auf Wissen reduziert werden: Wissen ist nicht das Ziel der Bildung, aber sehr wohl ein Hilfsmittel. Darüber hinaus setzt Bildung Urteilsvermögen, Reflexion und kritische Distanz gegenüber dem Informationsangebot voraus; andernfalls handelt es sich eher um Halbbildung. Eine alternative Definition findet sich bei Kössler: "Bildung ist der Erwerb eines Systems moralisch erwünschter Einstellungen durch die Vermittlung und Aneignung von Wissen derart, dass Menschen im Bezugssystem ihrer geschichtlich-gesellschaftlichen Welt wählend, wertend und stellungnehmend ihren Standort definieren, Persönlichkeitsprofil bekommen und Lebens- und Handlungsorientierung gewinnen. Man kann stattdessen auch sagen, Bildung bewirke Identität..." (Henning Kössler 1989, S. 56). Während in unserem Alltagsdenken und -handeln der Bildungsbegriff stark mit Begriffen wie "Belehrung", "Wissensvermittlung" etc. verbunden ist, haftet seit Wilhelm von Humboldt in der Theorie und der Programmatik "dem Wort Bildung das Moment der Selbständigkeit, also des Sich-Bildens der Persönlichkeit" an (Hartmut von Hentig). Nach Humboldt ist Bildung die Anregung aller Kräfte des Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt entfalten und zu einer sich selbst bestimmenden Individualität und Persönlichkeit führen. Das Wort Bildung selbst ist ein typisch deutsches und steht in spezifischer Beziehung zu "Erziehung". Diese in der deutschen Sprache unterschiedlich belegten Begriffe sind im Englischen als "education" zusammengefasst.

Die historische Entwicklung des Bildungsbegriffs

Der Begriff der Bildung erfuhr während seiner Entwicklung mehrmals einen Bedeutungswandel.

Die Anfänge

Obwohl die Antike noch nicht den Begriff Bildung verwendete, waren die Ideen, die diesen Begriff prägen sollten, doch schon präsent. In Platons „Politeia“ finden sich im Rahmen seiner Beschreibung der Erziehung zu einem Philosophenkönig - besonders im Höhlengleichnis - Gedanken zur Bildung, die noch unser heutiges Verständnis prägen. Der deutsche Begriff entstand im Mittelalter, wahrscheinlich als Begriffsschöpfung Meister Eckharts im Rahmen der Imago-Dei-Lehre. Der Begriff ist also theologischen Ursprungs. Bilden wird verstanden als gebildet werden durch Gott, nach dem Abbild Gottes. Die menschliche Seele wird gebildet im Sinne von "nachgebildet". Bildung ist also ein Prozess, auf den der Einzelne keinen Einfluss hat. Es ist nicht die Aufgabe des Menschen, sich zu bilden. Der Prozess wird von außen an den Menschen herangetragen. Das angestrebte Ziel dieses Prozesses ist in der Schöpfung festgelegt und damit durch Gott bestimmt.

Der Einzug des Begriffs Bildung in die Pädagogik

Erst mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert hält der Begriff Bildung Einzug in die Pädagogik. Das entstehende neue Menschenbild eines aufgeklärten, in wissenschaftlichen Kategorien denkenden und handelnden Menschen formt auch den Begriff der Bildung um. Durch die Auseinandersetzung deutscher Autoren mit Shaftesbury wird der Begriff säkularisiert. Die theologische Bedeutung weicht einer Bedeutung, die sich der platonischen nähert. Der Mensch soll sich nun nicht mehr zum Abbild Gottes entwickeln, sondern das Ziel ist die menschliche Vervollkommnung. Diese Idee findet sich unter anderem bei Pestalozzi (Abendstunde eines Einsiedlers), Herder (Ideen), Schiller und Goethe (Wilhelm Meister). Immanuel Kant präzisiert in seiner Schrift „Über Pädagogik“ die Aufgabe von Bildung wenn er schreibt:
:„Die Pädagogik oder Erziehungslehre ist entweder physisch oder praktisch. [...] Die praktische oder moralische ist diejenige, durch die der Mensch soll gebildet werden, damit er wie ein frei handelndes Wesen leben könne. [...] Sie ist Erziehung zur Persönlichkeit, Erziehung eines frei handelnden Wesens, das sich selbst erhalten, und in der Gesellschaft ein Glied ausmachen, für sich selbst aber einen innern Wert haben kann.“ Waren die Bildungsziele vor der Bedeutungswende noch durch Gott gegeben, so sind sie nun bestimmt durch die Notwendigkeit des Menschen in einer Gesellschaft zu leben. Es geht darum die „Rohmasse“ Mensch so zu formen, dass er ein nützliches Mitglied der Gesellschaft werden könne. In diesem Formungsprozess werden vorhandene Anlagen entwickelt. Doch immer noch werden die Bildungsziele nicht durch das Individuum festgelegt, sondern sind Idealvorstellungen die unabhängig vom einzelnen ewige Geltung beanspruchen (vgl. Ideenlehre) und von aussen an das Individuum herangetragen werden.

Die Wende zur Subjektivität

Der deutsche Idealismus wendet den Bildungsbegriff zum Subjektiven. Bildung wird verstanden als Bildung des Geistes der sich selber schafft. Dieser bei Fichte beschriebene Prozess lässt sich in der Formel fassen: Das Ich als Werk meiner Selbst. Ausserdem ist es Fichte, der seinen Bildungsbegriff das erste Mal auf objektives Faktenwissen begründet. Ziel ist wie bei den Denkern der Aufklärung die Genese einer vollkommenen Persönlichkeit. Vollkommen ist die Person, wenn eine Harmonie zwischen „Herz, Geist und Hand“ besteht.

Die Programmatische Wende

Humboldt schließlich erhebt Bildung zum Programm. Das Bedürfnis sich zu bilden sei im Inneren des Menschen angelegt und müsse nur geweckt werden. Jedem soll Bildung zugänglich gemacht werden. Diese Forderung mündet leider noch nicht in der Umsetzung „Gleiche Bildung für Alle!“. Humboldt erschafft ein mehrgliedriges Schulsystem in dem jeder nach seinen Fähigkeiten und nach den Anforderungen, die die Gesellschaft an ihn stellt, gefördert wird. Allerdings geht es beim humboldtischen Bildungsideal nicht um empirisches Wissen, sondern immer noch um die Ausbildung/Vervollkommnung der Persönlichkeit und das Erlangen von Individualität. Dieses „Sich-bilden“ wird nicht betrieben, um ein materielles Ziel zu erreichen, sondern um seiner selbst willen.
Bürgerliches Statussymbol und messbares Gut, das am praktischen Leben orientiert sein muss, wird Bildung erst mit der Bürokratisierung, in Form von Gymnasiallehrplänen. Bildung genügt sich nicht mehr allein, sondern soll Nutzen und möglichst auch Gewinn bringen. Damit wird Bildung zum Statussymbol der Gesellschaft und zum sozialen Abgrenzungskriterium. Man gehört entweder dazu, ist gebildet oder eben nicht. So schreibt Friedrich Paulsen 1903: :„Wenn ich mein Sprachgefühl ganz gewissenhaft erforsche, so finde ich dieses: gebildet ist, wer nicht mit der Hand arbeitet, sich richtig anzuziehen und zu benehmen weiß, und von allen Dingen, von denen in der Gesellschaft die Rede ist, mitreden kann. Ein Zeichen von Bildung ist auch der Gebrauch von Fremdwörtern, das heißt der richtige: wer in der Bedeutung oder der Aussprache fehlgreift, der erweckt gegen seine Bildung ein ungünstiges Vorurteil. Dagegen ist die Bildung so gut wie bewiesen, wenn er fremde Sprachen kann [...]. Damit kommen wir dann auf das letzte und entscheidende Merkmal: gebildet ist, wer eine 'höhere' Schule durchgemacht hat, mindestens bis Untersekunda [10. Klasse. Anmerkung des Verfassers], natürlich mit 'Erfolg'.“ Und zur Bewertung von Bildung schreibt er weiter: :„Und um über den Erfolg, also über den Besitz der Bildung keinen Zweifel bestehen zu lassen, besteht in Deutschland jetzt allgemein die Einrichtung, daß der Schüler beim Abschluss der Untersekunda geprüft und ihm über die Bildung eine Bescheinigung ausgestellt wird.[...] Damit hätten wir denn auch einen von Staats wegen festgesetzten Maßstab der Bildung: es gehört dazu, was in den sechs ersten Jahreskursen der höheren Schulen gelernt wird;[...]“ An der Geschichte des Bildungsbegriffs lässt sich verfolgen, dass dieser im Laufe der Zeit nicht eine, sondern mehrere Konnotationen erhalten hat. Angefangen bei der religiösen Bedeutung über die Persönlichkeitsentwicklung bis hin zur Ware Bildung. In heutigen gesellschaftlichen Debatten wird der Bildungsbegriff mit allen diesen Konnotationen zugleich oder in Teilen verwendet, je nach dem, in welchem Kontext die Äußerung steht. Mögliche Kontexte sind zum Beispiel: soziale Abgrenzung, wirtschaftliche Interessen oder politische Ziele. Verallgemeinernd kann eigentlich nur gesagt werden, dass die meisten Definitionen auf den Mündigkeitsaspekt des Begriffs „Bildung“ hinweisen. Zu den Begriffen und Begriffsschöpfungen, die im gemeinten Kontext zur Sprache kommen, gehören Bildungssystem, Bildungsmisere, Allgemeinbildung, Bildungspolitik, bildungsferne Schichten u.a.m. Wie nicht zuletzt die Diskussion um die Pisa-Studie zeigt, werden heute auch die allgemeinbildenden Schulen mit immer größerer Selbstverständlichkeit unter dem Gesichtspunkt der "Optimierung von Lernprozesssen im Hinlick auf deren Relevanz für ökonomisch verwertbare Arbeit" (Ribolits, 13) bewertet.

Lernen, Erziehung, Bildung

Die Fähigkeit des Menschen, lernen zu können, ist die Grundlage für Erziehung und Bildung. Beim Erziehungsprozess werden Kinder und Jugendliche durch die pädagogisch Verantwortlichen (Eltern, Erzieher, Lehrer, Jugendleiter) in die Welt der Erwachsenen eingeführt. Sie lernen dabei Regeln, Normen und Verhalten, aber auch selbständiges Denken und Handeln. Der Weg zum Selbstverstehen führt über das Fremdverstehen, d.h. über das Begreifen und Aneignen der umgebenden Welt. Während Erziehung eher äußere Steuerungsimpulse der Persönlichkeitsentwicklung meint, bezieht sich Bildung wesentlich auf Prozess und Ergebnisse der individuellen Verarbeitung und Aneignung. Bildung ist im Gegensatz zu Ausbildung bzw. Berufsbildung nicht unmittelbar an ökonomische Zwecke gebunden. Der Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse, insbesondere des Abiturs, ist jedoch oft Voraussetzung für den Zugang zu gut bezahlten Berufen. Zum Problem der Konkurrenz von Bildung und Ausbildung äußerte sich Johann Heinrich Pestalozzi folgendermaßen: „Allgemeine Emporbildung der inneren Kräfte der Menschennatur zu reiner Menschenweisheit ist allgemeiner Zweck der Bildung auch der niedrigsten Menschen. Übung, Anwendung und Gebrauch seiner Kraft und Weisheit in den besonderen Lagen und Umständen der Menschheit ist Berufs- und Standesbildung. Diese muss immer dem allgemeinen Zweck der Menschenbildung untergeordnet sein ... Wer nicht Mensch ist, dem fehlt die Grundlage zur Bildung seiner näheren Bestimmung.“ Johann Gottfried von Herders Gedanken ähneln denen von Pestalozzi: „Menschen sind wir eher, als wir Professionisten werden! Von dem, was wir als Menschen wissen und als Jünglinge gelernt haben, kommt unsere schönste Bildung und Brauchbarkeit für uns selbst her, noch ohne zu ängstliche Rücksicht, was der Staat aus uns machen wolle. Ist das Messer gewetzt, so kann man allerlei damit schneiden.“ Da allgemeine Schulpflicht besteht, werden Bildungsprozesse wenigstens zunächst nicht freiwillig initiiert. Weil in unserer Gesellschaft Wissen verlangt wird, besteht lebenslang ein äußerer Druck, möglichst viele Informationen aufzunehmen. Wissen und Lernen allein ergeben jedoch noch keine Bildung, daher kann auch ein wissensbasierter Bildungskanon nicht mehr sein als ein wichtiges Hilfsmittel der Förderung von Bildung. Friedrich Paulsen äußert sich im enzyklopädischen Handbuch der Pädagogik von 1903 zu diesem Thema folgendermaßen: „Nicht die Masse dessen, was [man] weiß oder gelernt hat macht die Bildung aus, sondern die Kraft und Eigentümlichkeit womit [man] es sich angeeignet hat und zur Auffassung und Beurteilung des ihm Vorliegenden zu verwenden versteht. ... Nicht der Stoff entscheidet über die Bildung, sondern die Form.“ Demnach ist seit langem klar, dass Schulabschlüsse, die hauptsächlich Lernleistungen prämieren, nur bedingt als Bildungsnachweise tauglich sind.

Frühe Bildung

Zunehmende Bedeutung, auch mit Rückwirkungen auf die Diskussion über schulische Bildung, gewinnt die frühe Bildung von Kindern in den ersten Lebensjahren. Während man noch in den 50er und 60er Jahren vom "dummen ersten Jahr" sprach und damit die Bildungsunfähigkeit kleiner Kinder beschreiben wollte, ist heute allgemeiner Kenntnisstand, dass Bildung spätenstens mit der Geburt beginnt und dann in höchstem Tempo die wesentlichen Voraussetzungen aller späteren Bildungsprozesse gelegt werden. Wichtige Impulse hat dieser Prozess durch die Hirnforschung erfahren sowie durch vergleichende internationale Bildungsstudien (z.B. PISA-Studien) und das schlechte Abschneiden des deutschen Bildungssystems. (siehe auch Vorschule)

Bildung und soziale Ungleichheit

Mit "Bildung" und dem Ausbau des Bildungssystems war in der Vergangenheit häufig die Hoffnung verbunden, soziale Ungleichheiten abzubauen. Daß es sich bei der ersehnten "Chancengleichheit" um eine Illusion handelt, haben die französischen Soziologen Pierre Bourdieu und Jean-Claude Passeron schon in den 60er Jahren gezeigt. Dabei gibt es nationale Unterschiede. Im internationalen Vergleich bestimmt in Deutschland das Elternhaus in besonders hohen Maß den Bildungserfolg. Das Bildungswesen kann unter solchen Voraussetzungen dazu dienen, soziale Ungleichheit zu legitimieren, da das Versagen im Bildungssystem häufig als individuelle Unfähigkeit interpretiert und erlebt wird.

Bildungsziele

Einem eng gefassten Kanon von Bildungszielen stehen der individuelle Charakter jeglicher Bildung, die plurale Verfasstheit menschenrechtlich begründeter Demokratien und das breite kulturelle Spektrum der sich ausbildenden Weltgesellschaft entgegen. Daher sind die unten genannten Ziele nicht als allgemeinverbindliches Bildungsideal aufzufassen, sondern eher als elementare Richtungsweiser. Auch stehen sie in einer gewissen Spannung zur vorherrschenden Funktion des Bildungs- und Ausbildungssystems, auf die Berufstätigkeit vorzubereiten, in der oft ganz andere Fähigkeiten und Einstellungen verlangt werden. Wenn aber die freie Entfaltung der Persönlichkeit, wenn Brüderlichkeit der Menschen untereinander und ein gleiches Recht für alle als Daseinsnormen der menschenwürdigen Existenz zur Geltung gebracht werden sollen, wird man in Erziehung und Bildung die nachstehenden Ziele nicht preisgeben dürfen:
- Mannigfache Fähigkeiten der Lebens- und Alltagsbewältigung einschließlich praktischen und für das Arbeitsleben qualifizierenden Könnens sowie der Beherrschung elementarer Kulturtechniken;
- Kreativität und Selbstbeherrschung; Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft
- Toleranz, besonders als Achtung vor der Individualität und Überzeugung des anderen;
- Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft, Gerechtigkeitssinn und Fähigkeit zu solidarischem Handeln;
- Aufgeschlossenheit für die Sphären des Wahren, Guten und Schönen;
- Anteilnahme am kulturellen Leben, an Kunst und Musik;
- Gesundheitsbewusstsein und entsprechende Körperpflege;
- selbstbestimmtes Handeln, Urteils- und Kritikfähigkeit, politische Kompetenz;
- Kompromiss- und Friedensfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt, Ehrfurcht vor allem Lebendigen, dessen Teil wir sind.

Der pädagogisch begleitete Bildungsprozess (Klafki)

In Klafkis Sicht zielt Bildung auf die Vermittlung und den Erwerb von drei grundlegenden Zielen:
- Selbstbestimmungsfähigkeit
- Mitbestimmungsfähigkeit
- Solidaritätsfähigkeit Bildung solle in allen Grunddimensionen menschlicher Fähigkeiten von statten gehen, das bedeutet über kognitive Funktionen hinaus:
- handwerklich-technische Bildung
- Ausbildung zwischenmenschlicher Beziehungsmöglichkeiten
- ästhetische Wahrnehmungs-, Gestaltungs- und Urteilsfähigkeit
- ethische und politische Handlungsfähigkeit. Im Bildungsprozess seien spezifische Einstellungen und Fähigkeiten zu vermitteln und zu erwerben:
- Kritikbereitschaft und -fähigkeit, einschl. Fähigkeit zur Selbstkritik
- Argumentationsbereitschaft und - fähigkeit
- Empathie
- Fähigkeit zu vernetztem Denken

Fragen zur Bildung


- Wie kann man Bildung messen?
- Wie kann man die Qualität der Schulbildung vergleichen? Siehe hierzu Schulleistungsuntersuchungen, Zentralabitur, ...
- Was hat Lesen mit Bildung zu tun? Siehe hierzu [http://www.Lesepaedagogik.de] Rubrik Lesen und Schule

Zitate

Warum dich durch die Außendinge zerstreuen? Nimm dir Zeit, etwas Gutes zu lernen, und höre auf, dich wie im Wirbelwind umhertreiben zu lassen. :Marc Aurel Bildung ist ein durchaus relativer Begriff. Gebildet ist jeder, der das hat, was er für seinen Lebenskreis braucht. Was darüber, das ist vom Übel. :Friedrich Hebbel Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfachste Art zu sagen. :Ralph Waldo Emerson [1803-1882]; amerik. Philosoph und Schriftsteller Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung. :John F. Kennedy Gebildet ist, wer Parallelen zu sehen vermag. Dummköpfe sehen immer wieder etwas ganz Neues. :Sigmund Graff Bildung - Die Menschen stärken, die Sachen klären :Hartmut von Hentig Die Festschreibung einiger (notwendigerweise spezieller) Inhalte als »allgemeinbildend« verkehrt den Sinn von Allgemeinbildung. Denn eine inhaltlich kanonisierte »allgemeine Bildung«, die erstrebt wird, um gebildet zu sein und um vor anderen gebildet zu erscheinen, deformiert die Bildung zum Statussymbol, ist ungehemmte Begierde, ist mithin ein Nichts. :Georg Wilhelm Friedrich Hegel Ziel heutiger Bildung ist die Akzeptanz des post-fordistischen Legitimationsmusters, daß das Recht der Partizipation an den prinzipiell knappen Früchten der gesellschaftlichen Arbeit nur jenen zusteht, die ihre grundsätzliche Austauschbarkeit akzeptiert haben und, aus diesem Bewußtsein heraus, sich permanent um ihre weitere und bessere Vermarktbarkeit bemühen. :Erich Ribolits Bildung ist nicht Wissen, sondern Interesse am Wissen. :Hans Margolius Bildung gleich Warten können. :Theodor W. Adorno Der wahre Zweck des Menschen – nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welchen die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt – ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. :(Wilhelm von Humboldt 1791/92 in: Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen). Bilden kann man sich nur selbst. :K.Steinmetz Der Mensch wird frei geboren und dann eingeschult. :unbekannt

Siehe auch


- Arbeit (Soziologie)
- Humanismus
- Erziehung, Pädagoge, Lernen
- Bildungstheorie
- Erwachsenenbildung
- Bildungsmanagement
- Berufsbildung, Ausbildung
- Bildungsbürgertum
- Halbbildung
- Habitus
- Emanzipation
- Kindheit, Jugend
- Schule, Hochschule, Universität
- Student, Studiengebühren, Studentenprotest
- Französisches Bildungssystem
- Bildung in Deutschland

Literatur


- Armin Bernhard: Bildung. In: Armin Bernhard, Lutz Rothermel (Hrsg.): Handbuch Kritische Pädagogik. Stuttgart 2001, ISBN 3825282147
- Herwig Blankertz: Bildung im Zeitalter der großen Industrie. Hannover 1969
- Georg Bollenbeck: Bildung und Kultur. Glanz und Elend eines deutschen Deutungsmusters. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996 (suhrkamp taschenbuch, 2570)
- Pierre Bourdieu, Jean-Claude Passeron: Die Illusion der Chancengleichheit. Untersuchungen zur Soziologie des Bildungswesens am Beispiel Frankreichs. Klett, Stuttgart 1971
- Anja Durdel: Der Bildungsbegriff als Konstruktion. Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2002 (Erziehung-Unterricht-Bildung, 93), ISBN 3-8300-0570-9
- Ernst Peter Fischer: Die andere Bildung. Was man von den Naturwissenschaften wissen sollte. Hamburg 2001 ISBN 3-548-36448-9
- Manfred Fuhrmann: Bildung. Europas kulturelle Identität. Reclam, Stuttgart 2002, ISBN 3-15-018182-8
- Manfred Fuhrmann: Der europäische Bildungskanon des bürgerlichen Zeitalters. Frankfurt/Main, Leipzig 1999. ISBN 3-458-16978-4
- Daniel Goeudevert: Der Horizont hat Flügel. Die Zukunft der Bildung, München 2001, ISBN 3-548-75086-9
- Hartmut von Hentig: Bildung. Ein Essay. München, Wien 1996
- Hartmut von Hentig: Die überschätzte Schule. Frankfurter Rundschau, 11. Mai 2004 [http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/dokumentation/?cnt=434924]
- Heinz-Joachim Heydorn: Über den Widerspruch von Bildung und Herrschaft. 1970 (Band 3 Heydorn-Studienausgabe 2004: ISBN 3-88178-333-4)
- Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Henning Kössler: Bildung und Identität. In: H. Kössler (Hrsg.): Identität : fünf Vorträge. Erlangen 1989 (Erlanger Forschungen, Reihe B; Bd. 20), S. 51-65
- Friedrich Paulsen: Bildung. In: W. Rein (Hrsg.): Encyclopädisches Handbuch der Pädagogik. 2. Auflage, Langensalza 1903. S. 658-670
- Erich Ribolits: Die Arbeit hoch? Berufspädagogische Streitschrift wider die Totalverzweckung des Menschen im Post-Fordismus. München und Wien: Profil 1995
- Dietrich Schwanitz: Bildung. Alles was man wissen muß Frankfurt/Main 1999, ISBN 3-82-180818-7

Weblinks


- [http://www.bildungsserver.de Deutscher Bildungsserver]
- [http://www.bildungsserver.de/glossar.html Glossar für das Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland]
- [http://www.akbp.de.vu Arbeitskreis Bildungsperspektiven (AKBp)]
- [http://www.fachportal-paedagogik.de/ Fachportal Pädagogik]
- Kommentierte Linkliste der [http://www.wusgermany.de Informationsstelle Bildungsauftrag Nord-Süd]
- [http://www.bruehlmeier.info/paedagogik.htm Aufsätze des Schweizer Pädagogen Arthur Brühlmeier]
- [http://www.bessereweltlinks.de/bildung.htm Bildung & Wissenschaft]
- [http://www.educa.ch/dyn/9.asp?url=68548%2Ehtm Das schweizerische Bildungssystem]
- [http://www.berufsinfo.at/03_ausbildung/bildungssystem/DEUTSCH.PDF Das österreichische Bildungssystem]
- [http://www.bildungsserver.de/Landesbildungsserver.html Die deutschen Landesbildungsserver]
- [http://www.civic-edu.net/ Österreichischer und ungarischer Bildungsserver]
- [http://www.bv-paed.de BV-Päd.] Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V., BV.Päd., in Dortmund.
- [http://www.bbf.dipf.de/ Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung in Berlin]
- [http://www.pro-kopf.de/ Pro kopf - Bildungsinitiative der Friedrich-Naumann-Stiftung]
- [http://lists.repec.org/mailman/listinfo/nep-hrm New papers and articles on education and human Capital] a free Newsletter edited by the RePEc academic Project] Kategorie:Pädagogik ja:教育 ko:교육 ms:Pendidikan simple:Education th:การศึกษา

Arbeit

Das Wort Arbeit bezeichnet:
- die zielgerichtete, zweckgebundene menschliche Verrichtung allgemeiner Art, siehe Tätigkeit
- in der Arbeitswissenschaft einen Beruf
- in der Philosophie die bewusste schöpferische Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und der Gesellschaft, siehe Arbeit (Philosophie)
- in der Soziologie die zielbewusste und sozial durch Institutionen abgestützte Tätigkeit, siehe Arbeit (Soziologie)
- in der Volkswirtschaftslehre einen Produktionsfaktor, siehe Arbeit (Ökonomie), oft einschränkend nur als bezahlte Arbeit; siehe auch Arbeit (Marxismus)
- in der Physik eine Energiemenge, das Produkt aus Kraft und Weg, siehe Arbeit (Physik)
- in der Theologie ein Gut, durch das sich der Mensch selbst verwirklichen kann Kategorie:Arbeit Kategorie:Tätigkeit simple:Work

Jugendliche

Unter Jugend versteht man in der westeuropäischen Kultur die Zeit zwischen Kindheit und Erwachsensein, also etwa zwischen dem 14. und 20. Lebensjahr. Diese Zeit wird auch als Adoleszenz bezeichnet.

Zum Begriff

Begriffsentstehung

Der Begriff Jugend ist historisch gesehen relativ jung und wurde erst ab den 1880er-Jahren verwendet. Der Begriff stammt aus der Jugendhilfe und bezeichnete ursprünglich eine männliche Person aus der Arbeiterklasse zwischen 13 und 18 Jahren, der Tendenzen zur Verwahrlosung, Kriminalität und eine Empfänglichkeit für sozialistisches Gedankengut unterstellt wurde. Der Begriff des Jugendlichen war ursprünglich negativ besetzt und diente zur Etikettierung sowie zur Abwehr einer Personengruppe, die als gefährlich definiert wurde. Erst um 1911 wurde der negative Jugendmythos (Jugend als Gefährdung) durch ein positives Bild ersetzt, das dann aber im Rahmen nationalistischer Strömungen und als Folge der Irritationen durch den ersten Weltkrieg zu einem positiven Jugendmythos wurde: Jugend als Hoffnung für die Zukunft, als Motor der Geschichte. Das erste, negative Jugendbild in der Industriegesellschaft wirkte jedoch latent weiter und ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche wieder aktualisierbar, wie die Diskussion um Jugendgewalt und Jugendkriminalität in den 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts zeigte: Jugend(liche) als Gefährdung und Bedrohung.

Definitionen der "Jugend "

Je nach Auffassung kann man zur Eingrenzung der Lebensphase heute bestimmte Alterswerte oder aber eine Definition anhand von qualitativen Merkmalen vornehmen. Gemäß dieser zweiten Möglichkeit wird als Beginn der Jugendphase meistens die körperliche Geschlechtsreife gewählt, als Ende das Erreichen von finanzieller und emotionaler Autonomie. Definitionen nach Alter gibt es verschiedene:
- Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer fünfzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Jüngere Personen sind die Kinder. Heranwachsender ist nach dem Jugendgerichtsgesetz jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.
- Soziologisches siehe Jugendsoziologie. In der 14. "Shell-Jugendstudie" ("Jugend 2002") gingen die beteiligten Wissenschaftler bei ihren Untersuchungen von der Personengruppe (den Kohorten) der 12- bis 25-jährigen aus.
- Die UN-Generalversammlung definiert Jugendliche als Personen, die zwischen 15 und 24 Jahre alt sind (inklusive der beiden Grenzjahre). In dieser Kategorie soll aber zwischen den Teenagern (13 bis 19) und den jungen Erwachsenen (20-24) unterschieden werden, da die Probleme auf soziologischer, psychologischer und gesundheitlicher Ebene stark differenzieren. Diese Definition wurde für das Internationale Jahr der Jugend gemacht, das 1985 abgehalten wurde. Alle Statistiken der UNO über Jugendliche basieren auf dieser Definition. Laut aktuellen Schätzungen waren 1995 18% (oder 1 Milliarde) der Weltbevölkerung Jugendliche, wovon 85% in Entwicklungsländern leben. Die UNO hat den 12. August zum Tag der Jugend ernannt. Eng verwandt mit dem Begriff des Jugendlichen ist der Begriff Teenager.

Jugend, ein Lebensabschnitt

In die Jugendzeit fällt die Pubertät, das Ende der Schulzeit, der Beginn der Berufsausbildung, die Abnabelung vom Elternhaus und die Identitätsfindung. Deswegen wird die Jugendzeit sowohl vom Jugendlichen, der sie durchlebt, als auch von den Eltern als nicht ganz einfach angesehen. So ist sie auch Gegenstand zumal der Dichtung von Volks- und Studentenliedern bis hin zu einer eigenen Jugend-Literatur. Der Begriff der Jugend, wie auch der Begriff der Kindheit sind historisch gewachsene Begriffe, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Gesellschaftsform gesehen werden müssen. So gab es noch im 17. Jh. in vielen Ständen und vergleichbaren Gruppierungen jenseits der Säuglingszeit weder eine ausgeprägte Kindheit in unserem Sinn noch eine Jugend. Jedoch hatten sich im Adel, dann im Bürgertum das Muster des Jünglings bzw. der Jungfrau herausgebildet, im geistlichen Stand der Novize.
Jugend als Lebensphase ist dann ein Produkt der Modernisierung. In vormodernen, agrarisch strukturierten Gesellschaften mit wenig ausgeprägter Arbeitsteilung wurden die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen von der Elterngeneration vermittelt. Durch die zunehmende Industrialisierung und Technisierung reichte dies aber nicht mehr aus. Vielmehr sollten die Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Schule und der Berufsausbildung erworben werden. Dies bedeutete aber eine längere Freistellung der nachwachsenden Generation vom Arbeitsleben. Ab den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelte sich Jugend dann als Folge der Bildungsexpansion, veränderter elterlicher Erziehungsziele, einer zunehmenden kulturellen Autonomie der Jugendlichen und dem Wirken einer jugendspezifischen Konsum- und Unterhaltungsindustrie zu einer relativ eigenständigen Lebensphase (siehe auch 68er).

Jugend-Mythos

Kritiker werfen manchmal den modernen westlichen Gesellschaften vor, einem Jugendmythos zu unterliegen, so versuchten zunehmend ältere Generationen, jugendliche Mode und Lebensstile (Spontaneität) zu imitieren. Die Jugendlichkeit der Haut und ein junges Aussehen hoffe man durch Kosmetik- und andere Lifestyle-Produkte zu erlangen. Die tatsächlich existierenden Jugendlichen würden dagegen ihrem Verhalten nach immer jünger erwachsen.

Zitate


- Sagen Sie / Ihm, dass er für die Träume seiner Jugend / Soll Achtung tragen, wenn er Mann sein wird, / Nicht öffnen soll dem tötenden Insekte / Gerühmter besserer Vernunft das Herz / Der zarten Götterblume - dass er nicht / Soll irre werden, wenn des Staubes Weisheit / Begeisterung, die Himmelstochter, lästert.Friedrich Schiller (Don Carlos, 4. Akt - vgl. Jüngling)
- Später sieht man die Dinge zweckentsprechender, im besten Einvernehmen mit der ganzen menschlichen Gesellschaft, die Jugend bleibt aber die einzige Epoche, in der man etwas gelernt hat.Marcel Proust (Auf der Suche nach der verlorenen Zeit 2: Im Schatten der jungen Mädchen, ISBN 351857874X, S. 303)

Literatur


- Jean-Michel Mension, Wir haben unsere unfertigen Abenteuer gelebt. Eine Jugend im Paris der fünfziger Jahre, Edition Tiamat, Berlin2002, ISBN 3-89320-054-1
- Raoul Vaneigem: Handbuch der Lebenskunst für die jungen Generationen. Verlag Association, Hamburg 1977, ISBN 3-88032-054-3
- Hafeneger, Benno (1995): Jugendbilder. Opladen.
- Reulecke, Jürgen (1982): Bürgerliche Sozialreformer und Arbeiterjugend im Kaiserreich. In: Archiv für Sozialgeschichte, XXII. Band, Bonn, S. 299-329.
- Rosenmayr, Leopold (1974): Jugendbewegung und Jugendforschung. In: Rüegg, Walter (Hrsg.): Kulturkritik und Jugendkult. Frankfurt a. M., S. 61-85.
- Roth, Lutz (1983): Die Erfindung des Jugendlichen. Weinheim.
- Trommler; Frank (1985): Mission ohne Ziel. Über den Kult der Jugend im modernen Deutschland. In: Koebner, Thomas/Janz, Rolf-Peter/Trommler, Frank (Hrsg.): Mit uns zieht die neue Zeit. Der Mythos Jugend. Frankfurt a. M., S. 14-49.

Die Jugend (Zeitschrift)

"Die Jugend. Münchener Illustrierte Wochenschrift für Kunst & Leben" war der Titel der 1896 in München gegründeten, international hochbeachteten Kunstzeitschrift, die auch namensgebend für den Jugendstil als Kunstrichtung wurde.

Verwandte Themen


- Jugendamt - Deutsche Behörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt für Belange von Kindern und Jugendlichen
- Jugendhilfeausschuss - Teil der Jugendämter
- Jugendarbeit - Arbeit an Jugendlichen mit Bildungs- oder Erziehungszielen
- Jugendbewegung - Von der Jugend selbst organisierte Initiativen mit kulturellem oder politischem Hintergrund
- Jugendkonzentrationslager
- Jugendkultur - Jüngerer Begriff für Kultur, die von Jugendlichen ausgeht
- Jugendsoziologie - Wissenschaftliche Betrachtungen von Jugendbewegungen und Jugendkultur
- Kouros und Kore - Griechische Skulpturen von jugendlichen Männern und Frauen
- Jüngling und Jungfrau - Gehobene, veraltete Begriffe für Jugendliche, mit weiteren Bedeutungen

Weblinks


- http://www.un.org/youth
- [http://amor.rz.hu-berlin.de/~h0444t69/jugend.htm Die Ursachen für die Entstehung der deutschen Jugendbewegung und ihre Entwicklung zu dem ihr typischen Erscheinungsbild in der Weimarer Republik]
- [http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/kunst/jugendstil/ "Jugend" - Die Zeitschrift (kurz und bündig)]
- [http://www.fun-community-forum.de.vu Das Forum für Jugendliche und Kids] !

Siehe auch


- Jungfrau, Jüngling
- Kouros

Lehren

Lehren bezeichnet die Tätigkeit, jemanden anderen anzuleiten, eine Tätigkeit auszuführen oder ihm Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die vom Lernenden/Schüler im volkswirtschaftlichen Sinne als Kapitalbildung angesehen werden können. Hier ist der Unterschied zwischen einer Beratung (Pilzberatung) und der Lehre (Fahrschule,Hochschulen, Berufsschulen)begründet. Etymologisch lässt sich das Wort "lehren" auf "lernen" zurückführen ([http://lehren.idoneos.com/], Stand November 2004). Gelehrt wird, wenn Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder Verhaltensregeln instruieren, wenn Lehrer unterrichten, wenn die Kollegen die Abläufe am neuen Arbeitsplatz unterweisen. Darüberhinaus können auch Polizisten über Rechte und Richter über Pflichten belehren. Einige Hinweise zum Sprachgebrauch: Es ist üblich, davon zu sprechen dass Lehrer an Schulen "unterrichten". Insbesondere an Hochschulen wird im Gegensatz davon jedoch eher gesprochen, dass Hochschullehrer "lehren", als dass sie "unterrichten"; es werden Lehrveranstaltungen bei einer Lehrverpflichtung abgehalten. Dies ist eventuell auf ihren Auftrag der "Forschung und Lehre" zurückzuführen. Ähnliches gilt für die Lehre, die Berufsausbildung bei Handwerkern: Hier wird der Auszubildende von einem "Lehrmeister" angeleitet. Die Wissenschaft der Lehr- und Lernforschung wird als Pädagogische Psychologie bezeichnet. Darüberhinaus untersuchen insbesondere Didaktik, Methodik bzw. Pädagogik Vorgänge des Lehrens und Bedingungen erfolgreichen Lehrens. Sie entwickeln dazu auch Lehrmethoden

Weblinks


- [http://www.nataschabackhaus.de Link- und Infosammlung zum Thema 'Lehren']
- [http://www.lehrer-online.de/dyn/13.htm Lehrer-Online] Kategorie:Pädagogik Kategorie:Didaktik Kategorie:Pädagogische Psychologie

Pädagogik

Pädagogik (von griechisch pais "Knabe, Kind" und agogein "führen") ist die traditionelle Bezeichnung für die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit Bildung und Erziehung befasst. Synonym dazu wird auch der Begriff ’’Erziehungswissenschaft’’ benutzt. Ihr kommt die Doppelrolle zu, sowohl Bildungs- und Erziehungszusammenhänge zu erforschen, als auch – als Handlungswissenschaft – darüber zu reflektieren, wie Bildungs- und Erziehungspraxis gestaltet und verbessert werden kann.

Ziel der Pädagogik

Ziel der Pädagogik ist nicht nur positive Sozialisation, das heißt eine Einordnung des Menschen in die vorherrschende Gesellschaft. Die Erziehung zur Mündigkeit und Selbstbestimmung sollten wesentlicher Bestandteil des erzieherischen Handlens sein. Die Problematik, die dies beinhaltet, besteht in dem Paradoxon, auf das schon Immanuel Kant – neben anderen – hingewiesen hat, wie denn ein Kind durch Zwang zu Freiheit (=Selbstbestimmung) erzogen werden könne. Eine weitere Denkart – vor allem aus reformpädagogischen Bestrebungen heraus – versteht Erziehung lediglich als ein naturalistisches Wachsen-Lassen des Kindes. Hier werden allerdings die Bedeutungen von Gesellschaft und der Person des Einzelnen vernachlässigt. Erziehung bzw. Pädagogik (als ein Nachdenken über Erziehung) spielt sich also in dem Spannungsfeld Natur – Gesellschaft – Individuum ab.

Geschichte

Die Pädagogik legitimierte sich lange Zeit über die Ausbildung des Nachwuchses an Lehrer/innen und bezog ihre Kenntnisse vor allem aus Nachbardisziplinen, wie der Psychologie oder Soziologie, der Psychoanalyse oder Theologie. In den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts setzte dann eine intensive Debatte über den wissenschaftstheoretischen Standort und die wissenschaftspolitische Verortung der Pädagogik ein. In der Diskussion standen insbesondere die seinerzeit vorherrschende geisteswissenschaftliche Pädagogik und die mit ihr verbundene Methode der Hermeneutik. Um diese Entwicklung der Verwissenschaftlichung kenntlich zu machen, wurde in den 70er Jahren alternativ der Begriff Erziehungswissenschaft eingeführt, teilweise wird auch der Begriff Bildungswissenschaft bevorzugt. Pädagogik möchte nicht mehr nur ein Nachdenken über Erziehung und eine Anleitung für Erzieher/innen sein, sondern will mit systematischen Forschungsmethoden arbeiten, um mit diesen Methoden Erkenntnisse über den Ablauf von Erziehungsprozessen zu erlangen und zur Gestaltung von Lernangeboten beizutragen. Dabei wird teilweise vergessen, dass der Mensch als ein mit Freiheit begabtes Wesen betrachtet werden kann, das sich nicht technologisch "herstellen" lässt, sondern von Seiten der Erzieher/innen lediglich angeregt und angeleitet werden kann, sich selbst zu bilden.

Einordnung

Bis heute ist der wissenschaftstheoretische Standort der Pädagogik als Erziehungswissenschaft umstritten: Arbeitet sie mit eher geisteswissenschaftlichen Methoden, etwa der Hermeneutik, oder eher naturwissenschaftlichen Methoden, der systematischen Beobachtung und statistischen Erfassung von Zusammenhängen? Oder geht es ihr letztlich um die Reflexion und Anleitung pädagogischen Handelns in der Praxis? Die heftige Auseinandersetzung der verschiedenen Positionen in den 1960er und 1970er Jahren ist der Einsicht gewichen, dass sich die Pädagogik als Erziehungswissenschaft durch die Vielfalt ihrer Zugänge charakterisiert und auszeichnet. So gibt es unterschiedliche wissenschaftliche Zugänge beschreibender, erklärender und normsetzender Art, aber auch eigenständige Beiträge der angrenzenden Disziplinen wie Soziologie und Psychologie, die sich im Sinne eines Ergänzungsverhältnisses verstehen lassen (vgl. Erziehungssoziologie, Pädagogische Soziologie und Pädagogische Psychologie). Inhaltlich hat die Pädagogik über lange Zeit die Schule als Bildungsinstitution und Raum für Lernen und Lehren fokussiert. Mit der zunehmenden Ausweitung des Blicks auf alle Alterstufen und Lernräume des Menschen hat sich – zumindest in der Forschung – die Ausrichtung der Erziehungswissenschaft wesentlich verändert. Mit dem Begriff des lifelong learning bzw. Lernen im Lebenszyklus verbindet sich die Erkenntnis, dass Lernen nicht auf den Bereich der Schule konzentriert ist, sondern ein lebenslanger Prozess ist, der auch außerhalb von Institutionen - auch mit Medien - stattfindet. An vielen Hochschulen werden deswegen verstärkt Studiengänge mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung / Weiterbildung / Neue Medien angeboten, da sich in diesen Bereichen zunehmend und in besonderer Weise neue Aufgaben für Pädagog/innen stellen. Allerdings wird der Begriff "Pädagogik" (griechisch für Knaben-Führung) für die Zielgruppe "Erwachsene" in Frage gestellt und teilweise z.B. durch den - gleichwohl ebenfalls umstrittenen -Begriff Andragogik (Männer-Führung) ersetzt. Im Englischen wird Pädagogik / Erziehungswissenschaft(en) meist als Educational Science (s) oder kurz Education bezeichnet. Bei der Übersetzung von Education ins Deutsche ist zu beachten, dass es meistens Ausbildung und Erziehung bedeutet. Eine Eigenart des Deutschen wird im Wort Bildung sichtbar, für das es im Englischen keine Entsprechung gibt. Die Diskussion über Bildung und Bildungstheorie ist deswegen außerhalb des deutschsprachigen Raumes teilweise schwer zu vermitteln.

Siehe auch


- Portal:Pädagogik
- Antipädagogik, Berufspädagogik, Behindertenpädagogik, Bildung, Didaktik, Enkulturationspädagogik, Geschichte der Pädagogik, Heterogenität, Kunsterziehung, Methodik, Medienpädagogik, Museumspädagogik, Musikpädagogik, Offene Arbeit, Pädagogische Liebe, Pädagogische Soziologie, Psychologie, Rehabilitationspädagogik, Schulpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Soziologie, Verbalismus, Theaterpädagogik, Triple P, Unterrichtsklima, geisteswissenschaftliche Pädagogik.
- für Lebens- und Werkbeschreibungen: Liste bedeutender Pädagogen.

Literatur


- Feministische Pädagogik. Ein Problem, das alle angeht, Reihe Veröffentlichungen des Internationalen Forschungszentrums für Grundfragen der Wissenschaften Salzburg, Tyrolia Verlag 1997, ISBN 3-7022-2109-3
- Dietrich Benner: Allgemeine Pädagogik. Weinheim 2001,
- Winfried Böhm: Theorie und Praxis : eine Einführung in das pädagogische Grundproblem. Würzburg 1995,
- Herbert Gudjons: Pädagogisches Grundwissen. Klinkhardt, Bad Heilbronn September 2003, ISBN 3-781-51284-3
- Freerk Huisken, Erziehung im Kapitalismus. Von den Grundlügen der Pädagogik und dem unbestreitbaren Nutzen der bürgerlichen Lehranstalten, Hamburg: VSA 1998, ISBN 3-87975-722-4
- Theodor Litt: Führen oder Wachsenlassen : eine Erörterung des pädagogischen Grundproblems. Stuttgart 1965,
- Alexander Sutherland Neill, Theorie und Praxis der antiautoritären Erziehung. Rowohlt, 1998, ISBN 3499602091
- Klaus Prange: Wozu Pädagogik? In: Florian Keisinger u. a. (Hrsg.): Wozu Geisteswissenschaften? Kontroverse Argumente für eine überfällige Debatte, Frankfurt a. M./New York 2003 ISBN 359337336X
- Josef Rattner: Grosse Pädagogen im Lichte der Tiefenpsychologie. Europaverlag 1981, ISBN 3-203-50778-1
- Johannes M. Waidfeld: "Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung", Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3899500768
- Adolf Alois Steiner: "Dialog mit Kilian. 68er-Roman über Sexualität als natürliche Grundlage der Erziehung", Literareon-Verlag München 2005, ISBN 3831612013

Weblinks


- [http://www.dipf.de/ Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung]
- [http://www.fachportal-paedagogik.de/ Fachportal Pädagogik]
- http://moodle.ed.uiuc.edu/wiked/index.php/Main_Page - WikiEd Ein wiki speziell für Pädagogik noch auf englisch
- [http://www.lern-psychologie.de Lernumgebung Lern-Psychologie - Einführung Pädagogik und zahlreiche erziehungswissenschaftliche Inhalte]
- [http://www.ag-lernen.de Arbeitsgruppe Lernen] kurze Infos und weiterführende Links zu Lerntypen, Auditive Verarbeitungs- oder Wahrnehmungsstörungen, Hohe Intelligenz und Hochbegabung, Irlen Syndrom, Neurodermitis, Asthma, Allergien, Migräne, AD(H)S, Dyslexie, Hyperlexie, Dyskalkulie, Dyspraxie, Nonverbale Lernstörung, Asperger-Syndrom, und Autismus.
- [http://www.bv-paed.de BV-Päd.] Berufsverband der Erziehungswissenschaftlerinnen und Erziehungswissenschaftler e.V., BV-Päd., in Dortmund.
- http://wiki.pruefung.net - ein auf Wiki basierender Nachweis frei verfügbarer Online-Literatur zum Thema
- [http://www.dgfe.de Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft e.V.] (DGfE)
- [http://www.bildungsserver.de Deutscher Bildungsserver]
- [http://www.ikud.de/publikationen.htm Kleines Handbuch didaktischer Modelle] Kategorie:Pädagogik Kategorie:Geisteswissenschaft Kategorie:Kulturwissenschaft ja:教育学 ko:교육학 ms:Pedagogi

Schüler

Ein Schüler ist eine Person, die zu einer anderen Person, dem Lehrer, in regelmäßigem kommunikativen Kontakt steht. Das Resultat besteht (hoffentlich) meistens in erweitertem Wissen und (Lebens-) Weisheit oder aber auch im Erreichen des jeweiligen Ziels der Schule. Der Sinn des Schulbesuchs (für Schüler) besteht oftmals nicht darin, Wissen zu erhalten, sondern im Erhalten des Schul-Abschlusses, da den Schülern selten alles gelehrte Wissen sinnvoll brauchbar scheint; diese Übereinstimmung ist maßgeblich für die Qualität einer Schule bzw. dessen Lehrplan. Meistens ist diese Beziehung, durch die Schulen bzw. das verantwortliche Kultusministerium institutionalisiert (z.B. Grund-, Real-, Berufs-, Fach-, Hoch-, Volkshochschule, Religionsschule oder auch Gymnasium). Ein Schüler wird daher, während seiner Erziehung oder Ausbildung, eine die Schule besuchende Person, genannt. In dieser Beziehung unterrichtet der Lehrer den Schüler. Seltener, findet der Diskurs, als bidirektionale Form der Wissenskommunikation und -Vervielfachung Anwendung. Im traditionellen Handwerk, der Wissenschaft und der Kunst, spricht man oft auch vom Schüler eines großen Meisters ( = dem Meisterschüler), und nimmt so direkt Bezug auf die Einflüsse und Quellen des Schüler-Wissens. (vgl. Schule (Künstler), Schule (Wissenschaft)) Die, in einer bestimmten wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Richtung gebildeten Personen werden auch als Schüler dieser bezeichnet (z.B. Bauhaus-Schüler).

Siehe auch


- Student
- Streber

Weblinks


- [http://www.weberberg.de/skool Tipps für SchülerInnen] Kategorie:Pädagogik Kategorie:Schulwesen

Entwicklung

Unter Entwicklung versteht man im Allgemeinen einen Prozess der Entstehung, der Veränderung bzw. des Vergehens. Im Detail muss unterschieden werden zwischen:

A. Wissenschaft


- Wissenschaftliche Entwicklung
- 1. Biologie
  - Ontogenese - die körperliche Entwicklung / das Wachstum eines Lebewesens,
  - Entwicklungsbeschleunigung
  - Phylogenese - die Entwicklung einer Art
  - Entwicklungsanregung, Pathenogenese
  - Evolution, Darwin
  - Biologische Evolution, Evolutionstheorie
  - Entwicklungsbiologie
- 2. Chemie
  - chemischer Prozess
  - Evolution der unbelebten Materie, Chemische Evolution
- 3. Physik
  - physikalischer Versuch
- 4. Mathematik
  - Rechnen, Gleichung
- 5. Psychologie
  - die Entwicklung einer Persönlichkeit, siehe Entwicklungspsychologie
  - Entwicklungsjahre
  - Spiritualität,
  - Versuch und Irrtum
- 6. Soziologie
  - die Entwicklung einer Gruppe, einer Gesellschaft, siehe Entwicklungssoziologie, auch: Dependenztheorie
  - Sozialer Wandel
- 7. Ökonomie
  - die wirtschaftliche Entwicklung einer Firma
    - Managementprozess
    - Produktentwicklung
  - die gesamtwirtschaftliche Entwicklung eines Landes
    - Wirtschaftliche Entwicklung,
    - Nachhaltige Entwicklung
  - die weltwirtschaftliche Entwicklung
    - Entwicklungstheorien, Dependencia
    - Entwicklungsland, Dritte Welt
    - Entwicklungspolitik
    - Nachhaltige Entwicklung
    - Entwicklungshilfe
    - Fairer Handel
  - Bankenwesen
    - Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
    - Afrikanische Entwicklungsbank
    - Asiatische Entwicklungsbank
    - Interamerikanische Entwicklungsbank
- 8. Ökologie
  - Ozonloch
  - Energieverbrauch
  - Ressourcen
- 9. Geschichte
  - Historische Entwicklung
- 10. Philosophie
  - „Vom Mythos zum Logos
- 11. Theologie
- 12. Religionswissenschaft
  - Religion
  - Mythen
  - Spiritualität
  - Glaube
- 13. Geographie
  - Entwicklungsachse (Infrastruktur / Verkehr / Siedlung)

B. Kulturelle Entwicklung


- Kulturgeschichte
- Geistesgeschichte
  - Kunst
    - Stilepochen
  - Literatur
    - Entwicklungsroman
  - Sport
    - Leistungssport
  - Spiel
    - Schach
  - Technische Entwicklung
    - Technik
    - Forschung
    - Fortschritt
    - Erfindungen
    - F&E

C. Weitere gebräuchliche Verwendungen des Begriffs Entwicklung


- 1. Fotografie: das Entwickeln eines belichteten Films oder eines (Papier-)Abzuges, siehe Entwicklung (Film)
- 2. Entwicklungsstrategie
- 3. Produktentwicklung
- 4. Softwareentwicklung
- 5. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- 6. Umentwicklung
- 7. Entwicklungsfähigkeit
- 8. Entwicklungsgang (Gang, Verlauf der Entwicklung, Werdegang)

Eigenverantwortung

Als Eigenverantwortung (auch Selbstständigkeit) bezeichnet man die Fähigkeit und die Bereitschaft, für das eigene Handeln, Reden und Unterlassen Verantwortung zu tragen. Das bedeutet, dass man für die eigenen Taten einsteht und die Konsequenzen dafür trägt. In manchen Fällen hat der Einzelne auch eine Verantwortung für das, was er nicht tut (unterlässt), z. B. bei unterlassener Hilfeleistung. Im Zuge der Debatte um die Reformen in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts wird der Begriff in einer Weise benutzt, die Verantwortlichkeit des Einzelnen für sich und seine sozialen Umstände (im Gegensatz zur Solidarität) herausstellt. Kategorie:Ethisches Prinzip Kategorie:Politisches Schlagwort

Verantwortung

Verantwortung ist die Folgen zu tragen für eigene oder fremde Handlungen. Eine Verantwortung zieht immer eine Verantwortlichkeit nach sich, d. h. dafür Sorge zu tragen, dass der Verantwortungsbereich einen möglichst guten Verlauf nimmt.

Wortherkunft

Der Begriff Verantwortung kam erst im Mittelhochdeutschen auf und wurde ursprünglich im Sinne von „beantworten“ verwendet.

Definitionen

Allgemein

Sie stellt das menschliche Handeln in kausale Zusammenhänge. Diese sind z. B. temporaler, sozialer oder religiöser Natur. Innerhalb eines Verantwortungsbereiches folgen aus dem Handeln Konsequenzen in Gestalt von Erfolg, Misserfolg, Glück oder Schuld. Verantwortung ist außerdem etwas Begleitendes (man spricht vom Verantwortungsgefühl), sowie etwas Vorauslaufendes. Wer sich mit einer Aufgabe betrauen lässt, übernimmt die Verantwortung. Verantwortung ist eine positiv bewertete Größe. Wer dagegen verantwortungslos handelt, schadet seiner Umgebung, Gemeinschaft, Umwelt oder Zukunft bzw. bringt diese sogar in Gefahr. Wer Verantwortung hat, sollte sich dessen aber auch bewusst sein, da andere Menschen davon positiv und negativ beeinflusst werden. Vor allem im Bereich der Umweltproblematik, aber auch von hier auf andere Themen ausstrahlend, ist die Verantwortung mit dem Konzept der Nachhaltigkeit eng verbunden. Die Frage ob ein Mensch überhaupt eine direkte Verantwortlichkeit für sein Handeln besitzt ist zudem auch mit dem Freien Willen, dem Determinismus und der Prädestination verknüpft.

Johannes Schwartländer

Nach Johannes Schwartländer hat die Verantwortung eine „dreistellige Beziehung“:
- Allein der Mensch trägt Verantwortung
- für sein Handeln, sowie übernommene Aufgaben und Pflichten („die Verantwortung übernehmen“, „Verantwortungsbereich“, die Verantwortung für jemanden oder etwas haben)
- vor einer Instanz, die Rechenschaft fordert (z. B. Eltern, Freunde, der „Öffentlichkeit“, der „Geschichte“, einem Gericht, dem autonomen Sittengesetz, Gott als höchstem Richter)

Inkorrekte Verwendungen in der Politik

Oft wird in den Politik von "Übernahme von Verantwortung" gesprochen, auch wenn keine Konsequenzen aus dem Handeln gezogen werden. So ist häufig davon die Rede, dass Menschen für ihre Taten die "Verantwortung übernehmen", obwohl sie sich nur zu ihren Taten bekennen. Beispiel: Fischer bei der Visa-Affäre [http://www.welt.de/data/2005/02/14/463582.html] (s. a. Bekennerschreiben) . Häufige Ungenauigkeiten, die mit Verantwortung übernehmen gleichgestellt werden:
- sich zu Fehlern bekennen
- Fehler/Schuld einräumen Im Kontext der Globalisierung spielt auch die Frage nach der allgemeinen Verantwortlichkeit eine Rolle, wobei eine Argumentation des entmündigenden Sachzwangs im Zuge der Globalisierung an Bedeutung gewann („es gibt keine Alternativen“). Oft wird daher auch von „Verantwortung“ gesprochen, um ein Streben nach Macht oder Machterhalt zu verschleiern bzw. eine nicht anders begründbare Entscheidung zu erzwingen und deren Alternativen gezielt zu verschleiern („Verantwortung vor unseren Kindern“).

Arten von Verantwortung

Juristische Verantwortungsarten

Juristisch wird Verantwortung als die Pflicht einer Person verstanden, für ihre Entscheidungen und Handlungen Rechenschaft abzulegen. Wird einer Person eine Aufgabe und die zugehörige Kompetenz zugewiesen, so muss sie diese ausführen und bei Fehlern für die Folgen einstehen. Es werden unterschieden:
- Handlungsverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Art der Aufgabendurchführung
- Ergebnisverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der Zielerreichung
- Führungsverantwortung: Rechenschaftspflicht hinsichtlich der wahrgenommenen Führungsaufgaben

Politische Verantwortungsarten

In der Politik sind zwei Verantwortungsarten anzutreffen – die Mitverantwortung und die Selbstverantwortung:
- Mitverantwortung ist die politische Interpretation des Begriffs Verantwortung für gesellschaftlich gelenkte Hilfeleistung und Verbesserungsprozesse, wie etwa die Mitverantwortung für die Umwelt, Mitverantwortung für die Schwächeren, Mitverantwortung für die Kranken usw. Diese Mitverantwortung kann von den Bürgern und vom Staat wahrgenommen werden. Die Mitverantwortung wird traditionell von linken Parteien betont.
- Selbstverantwortung ist die politische Interpretation des Begriffs Verantwortung im Sinne von sich selbst überlassen. Traditionell wird diese Verantwortungsart von den neoliberalen Vertretern betont. Die beiden Arten, die Mitverantwortung und die Selbstverantwortung, unterscheiden sich im Verantwortungsbereich und definieren damit die staatlichen Aufgaben. Während in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg unausgesprochen durch alle Schichten der Gesellschaft die Mitverantwortung ausgeprägt war, wird diese in den letzten Jahren durch die Betonung der Selbstverantwortung immer mehr verdrängt. Weder Mitverantwortung noch Selbstverantwortung ist eine höherwertige Verantwortungsart, sondern beides ist oft in Kombination erforderlich.

Siehe auch


- Ethik
- Verliererspiel

Literatur


- Greiff, Bodo: Besichtigung eines Begriffs: „Verantwortung in der Wissenschaft“, in: Leviathan, 2/1998, S. 228-242.
- Hans Jonas: Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation. Frankfurt/M., 1979, Neuauflage als Suhrkamp Taschenbuch, 1984. 425 S.
- Hans Lenk, Matthias Maring: Verantwortung. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Darmstadt 2001, Bd. 11, Sp. 569-575.
- Micha H. Werner: [http://www.micha-h-werner.de/verantwortung.htm Verantwortung]. In: Düwell, Marcus / Hübenthal, Christoph / Werner, Micha H. (Hg.): Handbuch Ethik. Stuttgart: J. B. Metzler. ISBN 3-476-01749-4, S. 521-527.

Weblinks


- [http://www.hrb.at/de Haus der Verantwortung]
- [http://de.wikiquote.org/wiki/Verantwortung Zitatesammlung zu "Verantwortung"]
- [http://www.micha-h-werner.de/verantwortung.htm Handbuchbeitrag] Kategorie: Ethisches Prinzip ja:責任

Beamter

Ein Beamter (weibliche Form Beamtin) ist ein vom Staat oder einem sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung (dem Dienstherrn) in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis beschäftigter Mitarbeiter. Er bekleidet ein öffentliches Amt („Amtsträger“). Dieses besondere rechtliche Verhältnis – auch als Beamtenstatus bezeichnet – ist (in Deutschland) in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Das Dienstverhältnis wird durch Ernennung (Urkunde) begründet, nicht wie bei Angestellten oder Arbeitern durch Arbeitsvertrag (der Beamte gehört also nicht zu den Arbeitnehmern). Mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde ist der Bewerber Beamter. Er empfängt danach Dienstbezüge (Besoldung). Der Einsatz des Beamten für die Wahrnehmung von Aufgaben wird als „Verwendung“ bezeichnet. Der Beamtenstatus soll sicherstellen, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks „lahmgelegt“ werden können. Hauptaufgabe der Beamten ist die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt werden sollen. Beamte führen eine (geschützte) Amtsbezeichnung (z.B. Brandmeister, Legationsrat, Polizeikommissar, Zollinspektor, Ministerialdirigent, Justizwachtmeister, Regierungsamtmann) und gegebenenfalls eine Funktionsbezeichnung (z.B. Sachbearbeiter, Behördenleiter, Standesbeamter, Fischereiaufseher, Rechtspfleger usw.).

Deutschland

Beamtenrecht

Rechte der Beamten (Deutschland)

Die deutschen Beamten haben eine besondere Dienst- und Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet, u.a. zu einer dem Amt angemessenen Alimentation (Besoldung) und Unterstützung im Krankheitsfall (Beihilfe) sowie zur Gewährung einer angemessenen Pension im Ruhestand. Da die Regelungen zur Besoldung und Arbeitszeit nicht durch einen Tarifvertrag, sondern durch Gesetz (Bundes- und Landesbesoldungsgesetz) festgelegt werden, können diese auch einseitig durch den Gesetzgeber verändert werden, wie z.B.:
- Kürzung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes um 40-60% in allen Ländern und beim Bund bzw. Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes (z.B. in Niedersachsen ab 2004)
- Verlängerung der Wochenarbeitszeit: :40-Stunden-Woche für Beamte in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein :41-Stunden-Woche für Beamte in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg :42-Stunden-Woche für Beamte in Bayern und Hessen, wodurch die Arbeitszeit im Jahr 2004 z.T historische Höchststände erreicht hat (z.B. Lehrerarbeitszeit in Hessen 2004). Die Arbeitszeit von Beamten in Mitteldeutschland liegt schon immer bei 40 Stunden pro Woche. Der Dienstherr übernimmt in der Regel die Hälfte der dem Beamten entstehenden Krankheitskosten (sog. Beihilfe), für die restlichen Kosten muss der Beamte z.B. durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung selbst vorsorgen. In vielen Bundesländern werden die Krankheitskosten bestimmter Gruppen von Beamten (z.B. bei Polizei und Feuerwehr) vollständig vom Dienstherrn getragen (freie Heilfürsorge). Der Pensionsanspruch entsteht regelmäßig mit Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze. Die Höhe des Ruhegehalts (Pension) bemisst sich dann nach den Dienstbezügen, die dem Beamten in seiner aktiven Zeit zuletzt zugestanden haben und der Dienstzeit, wobei (seit 2003) für jedes Dienstjahr 1,79375 % als Ruhegehaltssatz angerechnet wird, wobei der Höchstsatz bei 71,75 % liegt. Beamte haben das Recht, ihre Amts- und Dienstbezeichnung auch in der Öffentlichkeit zu führen. Sie sind verpflichtet, im Dienst eine Uniform bzw. Dienstbekleidung zu tragen, falls dies angeordnet wird.

Pflichten des Beamten

Beamte müssen nach Recht und Gesetz handeln (Gesetzestreue). Weisungen Vorgesetzter sind grundsätzlich zu befolgen (Gehorsamspflicht). Allerdings gibt es das Recht und die Pflicht zur Remonstration, falls ein Beamter meint, eine Weisung sei unrechtmäßig. Zu Beginn ihrer Laufbahn müssen Beamte einen Diensteid ablegen. Verstöße gegen Beamtenpflichten werden in Disziplinarverfahren und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Manche Bürger- und Arbeitnehmerrechte sind eingeschränkt (z.B. kein Streikrecht, kein Tarifrecht). Sogar das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z.B. politische Betätigung). Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht). Die Beratungspflicht des Vorgesetzen ist ein weiterer Bestandteil der Beamtenpflichten.

Besoldung

Die Höhe der Besoldung richtet sich nach der Bundesbesoldungsordnung, die in verschiedene Ordnungen („Besoldungsordnungen“ mit Besoldungsgruppen - BesGr) aufgeteilt ist:
- A: Beamte in aufsteigenden Besoldungsgruppen; Besoldungsordnung A (A 2 bis A 16)
- B: Beamte mit festen Besoldungsgruppen; Besoldungsordnung B (B 1 bis B 11)
- C: wissenschaftliche Beamte an Hochschulen (einschließlich der Professoren); Besoldungsordnung C (C 1 bis C 4)
- R: Richter/Staatsanwälte; Besoldungsordnung R (R1 bis R 10)
- W: Professoren einschließlich der Juniorprofessoren (ersetzt BesO C); Besoldungsordnung W (W 1 bis W 3) Von allen Besoldungsordnungen gibt es derzeit jeweils eine Variante für West- bzw. Ostdeutschland. Problematisch kann die Höhe der Besoldung insbesondere für Beamte unterer Besoldungsgruppen sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist sogar eine Bezahlung, die lediglich 15 % über den Leistungen für Sozialhilfeempfänger liegt, noch als angemessen zu beurteilen.

Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten

Deutsche Beamte werden in einem Vorbereitungsdienst als Anwärter (Beamte auf Widerruf) eingestellt, nach bestandener Laufbahnprüfung zum Beamten auf Probe (Beamter zur Anstellung) ernannt und nach Absolvierung einer Probezeit als Beamter auf Lebenszeit angestellt, wenn sie mindestens das 27. Lebensjahr vollendet haben. Ein Beamter kann nicht kündigen, da kein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht. Er kann jedoch seine Entlassung beantragen. Weitere Formen des Beamtenverhältnisses sind der Beamte auf Zeit, zum Beispiel bei bestimmten Leitungsfunktionen (z.B. Kanzler an Universitäten) oder kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister und Beigeordnete. Ferner gibt es noch die Ehrenbeamten. Dies sind Beamte, die ehrenamtlich eine hoheitliche Aufgabe ausüben. Für ihre Stellung gelten bestimmte Sonderbestimmungen. Feuerwehrkommandanten Freiwilliger Feuerwehren sind z.B. Ehrenbeamte. Bei den so genannten politischen Beamten handelt es sich nicht um eine besondere Form des Beamtenverhältnisses. Es handelt sich um Beamte auf Lebenszeit, die bei Ausübung ihres Amtes in ständiger Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Zielen der Regierung stehen müssen. Deshalb können solche Beamte jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Wer zu diesem Personenkreis gehört, ist landes- und bundesrechtlich unterschiedlich geregelt. In der Regel gehören Staatssekretäre, Regierungspräsidenten und manchmal auch Ministerialdirektoren zu dieser Gruppe. Manchmal sind auch Polizeipräsidenten, sehr selten auch Generalstaatsanwälte und Leiter von Verfassungsschutzbehörden politische Beamte. Früher gab es noch die Beamten im Wartestand.

Laufbahnen

Es gibt in Deutschland vier verschiedene Laufbahngruppen: #Einfacher Dienst – Besoldungsgruppe A 2 bis A 5 (für besonders herausgehobene Dienststellungen auch A 6 – im Regelfall muss ein Hauptschulabschluss vorliegen #Mittlerer Dienst – Besoldungsgruppe A 5 bis A 9 (in Baden-Württemberg nach Landesrecht in besonders herausgehobenen Dienststellungen, z.B. Werkdienstleiter einer Justizvollzugsanstalt auch A 10), wobei die Ämter der BesGr. A 5 faktisch nicht mehr als Eingangsamt dienen und die Laufbahnen jetzt mit A 6 beginnen – im Regelfall wird Mittlere Reife bzw. ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung gefordert #Gehobener Dienst – Besoldungsgruppe A 9 bis A 13 – Fachhochschulreife bzw. bei technischen Laufbahnen (z.B. Baudienst oder Feuerwehr) bzw. für technische Lehrer abgeschlossenes Fachhochschulstudium einer förderlichen Fachrichtung (Diplom (FH) oder Bachelor) #Höherer Dienst – Besoldungsgruppe A 13 bis A 16 – im Regelfall abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A lauten (Beispiele, Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind Grundamtsbezeichnungen, die in der Regel eines Zusatzes bedürfen)):

Einfacher Dienst

:
- A 2
Aufseher, Oberamtsgehilfe, Oberbetriebsgehilfe, Schaffner, Wachtmeister :
- A 3
Hauptamtsgehilfe, Hauptbetriebsgehilfe, Oberaufseher, Oberschaffner, Oberwachtmeister :
- A 4
Amtsmeister, Betriebsmeister, Hauptaufseher, Hauptschaffner, Hauptwachtmeister, Oberwart, Triebwagenführer :
- A 5 (Verzahnungsamt unterer – mittlerer Dienst
Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Kriminaloberwachtmeister, Kriminalwachtmeister, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Betriebsassistent :
- A 6 (Herausgehobene Dienstposten)
Erster Hauptwachtmeister, Betriebsassistent, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Hauptwart, Obertriebwagenführer

Mittlerer Dienst

:
- A 5 (Verzahnungsamt einfacher – mittlerer Dienst)
Justizvollstreckungsassistent, Obertriebwagenführer, Polizeioberwachtmeister, Polizeiwachtmeister (die Ämter der BesGr. A 5 sind im wesentlichen für den mittleren Dienst abgeschafft) :
- A 6
Lokomotivführer, Sekretär (z.B. Justizvollstreckungssekretär, Zollsekretär, Fernmeldesekretär usw.), Werkmeister :
- A 7
Brandmeister, Krankenpfleger, Krankenschwester, Oberlokomotivführer, Obersekretär (z.B. Justizobersekretär, Zollobersekretär, Fernmeldeobersekretär, usw.), Oberwerkmeister, Polizeimeister, Stationspfleger, Stationsschwester :
- A 8
Abteilungspfleger, Abteilungsschwester, Gerichtsvollzieher, Hauptlokomotivführer, Hauptsekretär (z.B. Justizhauptsekretär, Zollhauptsekretär, Fernmeldehauptsekretär usw.), Hauptwerkmeister, Oberbrandmeister, Polizeiobermeister :
- A 9 (Verzahnungsamt mittlerer – gehobener Dienst)
Amtsinspektor, Betriebsinspektor, Hauptbrandmeister, Konsulatssekretär, Obergerichtsvollzieher, Oberin, Oberpfleger, Oberschwester, Pflegevorsteher, Polizeihauptmeister

Gehobener Dienst

:
- A 9 (Verzahnungsamt mittlerer – gehobener Dienst)
Inspektor, Kapitän, Kriminalkommissar, Polizeikommissar :
- A 10
Konsulatssekretär Erster Klasse, Kriminaloberkommissar, Oberinspektor, Polizeioberkommissar, Seekapitän :
- A 11
Amtmann, Kanzler (im Auswärtigen Dienst), Polizeihauptkommissar, Seeoberkapitän, Fachlehrer :
- A 12
Amtsanwalt, Amtsrat, Kanzler Erster Klasse, Polizeihauptkommissar, Rechnungsrat, Seehauptkapitän, Fachlehrer, Konrektor, Lehrer, Zweiter Konrektor :
- A 13 (Verzahnungsamt gehobener – höherer Dienst)
Kanzler Erster Klasse, , Konsul, Oberamtsanwalt, Oberamtsrat, Oberrechnungsrat, Erster Kriminalhauptkommissar, Erster Polizeihauptkommissar, Seehauptkapitän, Fachschuloberlehrer, Hauptlehrer, Konrektor, Lehrer, Realschullehrer

Höherer Dienst

:
- A 13 (Verzahnungsamt gehobener – höherer Dienst)
Akademischer Rat, Arzt, Legationsrat, Konservator, Kustos, Landesanwalt, Studienrat, Pfarrer (als staatlicher Beamter), Rat :
- A 14
Akademischer Oberrat, Chefarzt, Konsul Erster Klasse, Landesanwalt, Legationsrat Erster Klasse, Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, Oberarzt, Oberkonservator, Oberkustos, Oberrat, Pfarrer (als staatlicher Beamter), Fachschuldirektor, Fachschuloberlehrer, Konrektor, Oberstudienrat, Realschulkonrektor, Realschulrektor, Regierungsschulrat, Rektor, Schulrat, Zweiter Konrektor, Zweiter Realschulkonrektor :
- A 15
Akademischer Direktor, Botschafter, Botschaftsrat, Bundesbankdirektor, Chefarzt, Dekan (als staatlicher Beamter), Direktor, Generalkonsul, Gesandter, Hauptkonservator, Hauptkustos, Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, Oberarzt, Oberlandesanwalt, Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, Vortragender Legationsrat, Direktor einer Fachschule, Realschulrektor, Regierungsschuldirektor, Schulamtsdirektor, Studiendirektor :
- A 16
Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident, Botschafter, Botschaftsrat Erster Klasse, Leitender Bundesbankdirektor, Dekan (als staatlicher Beamter), Direktor der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, Direktor des Geheimen Staatsarchivs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Direktor des Ibero-Amerikanischen Instituts der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Direktor des Staatlichen Instituts für Musikforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle, Finanzpräsident, Generalkonsul, Gesandter, Landeskonservator, Leitender Akademischer Direktor, Ministerialrat (auch in B 2), Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Museumsdirektor und Professor, Oberlandesanwalt, Senatsrat, Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit, Vortragender Legationsrat Erster Klasse, Kanzler einer Universität der Bundeswehr, Leitender Direktor, Leitender Regierungsschuldirektor, Leitender Schulamtsdirektor Leitende Positionen sind in der Besoldungsordnung B ausgebracht. Siehe Höherer Dienst. Die jeweils letzte Stufe einer Dienstgruppe (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) ist die jeweilige Anfangsstufe der nächsthöheren Dienstgruppe (z.B. A 5 einfacher und A 5 mittlerer Dienst, ebenso A 9 und A 13). Diese Stellen werden auch als Verzahnungsämter bezeichnet. Die Ausbildung für den einfachen und mittleren Dienst findet meist an Ausbildungsstätten, Studieninstituten oder ähnlichen verwaltungsinternen Einrichtungen statt. Im gehobenen Dienst ist ein Studium an einer Fachhochschule die Regel. Zwischen der theoretischen Ausbildung an der Fachhochschule finden praktische Ausbildungsabschnitte in der jeweiligen Einstellungsbehörde statt. Im höheren Dienst nehmen die Neuzugänge in der Regel an speziellen Lehrgängen teil bzw. werden bei einigen Fachrichtungen direkt am Arbeitsplatz eingewiesen.

Das deutsche Beamtentum im Wandel

Die Kommunen, insbesondere im Osten Deutschlands, beschäftigen immer weniger Beamte. Ob die Einstellung von Angestellten anstelle von Beamten finanziell günstiger ist, ist umstritten. Studien sind in dieser Frage zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen. Zum einen muss der Dienstherr für seine Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, sondern lediglich die als kostensparend geltende Beihilfe im Krankheitsfall finanzieren, zum anderen sind stetig steigende Pensionslasten zu verzeichnen, für welche bisher nach überwiegender Meinung keine ausreichend hohen Rückstellungen (Rücklagen) gebildet werden.

Richter und Soldaten

Obwohl es in Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse viele Ähnlichkeiten gibt, sind Richter und Soldaten keine Beamten. Ihr Status unterliegt jeweils eigenen Bestimmungen. Bis in die 1960er Jahre waren Richter jedoch auch Beamte. Man sprach dann von richterlichen Beamten.

Kirchenbeamte

Die evangelische und die katholische Kirche sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Damit haben sie das Recht, Beamte zu haben. Wie die Verpflichtung der ev. Geistlichen und Kirchenbeamten zum Eintritt in die Beamten-Witwenkasse (Generalia) 1861–1873 belegt, gibt es für den Kirchenbeamten eine entsprechende Tradition. Dienstherren der heutigen Kirchenbeamten sind die Landeskirchen (ev) oder die Bistümer (rk). Diese haben eigene beamtenrechtliche Vorschriften erlassen. Vielfach verweisen diese auf die entsprechenden Bundes- oder Landesgesetze. Das gilt auch für die Besoldungsordnungen. In den evangelischen Landeskirchen setzt sich das Leitungsgremium aus theologischen und nichttheologischen Mitgliedern zusammen. Ein Teil der nichttheologischen Mitglieder sind Kirchen- oder Oberkirchenräte, die Kirchenbeamte sind.

Österreich

Die Geschichte des österreichischen Beamtentums ist in manchen Grundzügen jener des deutschen vergleichbar. Sonderentwicklungen führten jedoch zu sozialhistorisch bemerkenswerten Differenzierungen. Ungefähr ab der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts besteht ein Berufsbeamtentum im gegenwärtigen Wortsinn. Meilensteine waren das Jahrzehnt von 1780-1790 (Reformen Kaiser Josephs II. – „Hirtenbrief“ von 1783), sodann der Vormärz, das Jahr 1873 (erstes umfassendes Rang- und Besoldungssystem) und das Jahr 1914 (Dienstpragmatik). In der Gegenwart wird das österreichische Berufsbeamtentum nach Auffassung einiger seitens der Politik demoliert. Diese Stimmen meinen, Ausgliederungen von Agenden aus der staatlichen Verwaltung, Restriktionen bei der Pragmatisierung (Unkündbarkeitstellung, Beamter auf Lebenszeit) und bevorstehende dienst- und pensionsrechtliche Nivellierungen (2004) würden das österreichischen Beamtentum, dem heute noch in manchen Nachfolgestaaten der k.u.k.-Monarchie nachgetrauert werde und das in diesem Vielvölkerstaat ein Integrationsinstrument ersten Ranges gewesen sei, bis zur Unkenntlichkeit entstellen.

Schweiz

In der Schweiz wurde das Beamtenstatut 2001 auf Bundesebene mit dem Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes abgeschafft. Die Bundesbediensteten sind seither mit wenigen Ausnahmen (etwa der Bundesrichter) Angestellte öffentlichen Rechts. Zwar unterscheidet sich dieser neue Status immer noch in einigen Punkten vom Anstellungsverhältnis in der Privatwirtschaft (etwa bei den Kündigungsfristen), doch gehört mit dem neuen Personalrecht das Hauptmerkmal des vormaligen Beamtentums, die Unkündbarkeit, endgültig der Vergangenheit an. In den meisten Kantonen ist der Beamtenstatus in den letzten Jahren ebenfalls abgeschafft worden.

Geschichte des Beamtentums

Die Ursprünge des Beamtentums liegen im alten Ägypten. Auch in den orientalischen Staaten der Antike und im Römischen Reich gab es bereits Beamte. Im Gegenzug für ihre unbedingte Treue übernahm ihr Dienstherr die Verpflichtung, sie lebenslang angemessen zu unterhalten. Ein wesentliches Merkmal auch des modernen Beamtentums wurde damit bereits im 3. Jahrtausend v. Chr. entwickelt. Als ein weiteres prägendes Merkmal ist die hierarchische Ordnung des Beamtenstums zu nennen, die sich bis heute weitgehend erhalten hat. Die frühen Beamten waren zudem einem absoluten Herrscher verpflichtet. Nur in Griechenland war bereits die heute verbreitete Verpflichtung der Beamten auf Staat und Gesetz bekannt. Vorläufer der heutigen Beamten waren die Fürstendiener im Europa des ausgehenden Mittelalters. Friedrich II. verfügte 1231 eine Neuordnung des Beamtentums. Damit wurde erstmals ein Staat auf eine rein weltliche Verwaltung gestützt, deren Beamte bei guter Besoldung und geregelter Altersversorgung (Abschaffung des Panisbriefs als Almosen), einer umfassenden Kontrolle und besonderen Gehorsamspflichten unterworfen waren. Erst seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist das europäische Beamtentum dem Staat und dem Gesetz verpflichtet. Wesentlich für die Entstehung des modernen Beamtentums waren die Auswirkungen der Französischen Revolution. Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. Im Dritten Reich wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden. Prof. Robert D' Harcourt, der diese Vorgänge im Auftrag der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen. Nach 1945 war das Beamtentum unter alliierter Kontrolle zunächst abgeschafft. Viele der zunächst entlassenen Beamten, die bereits während der Zeit des Nationalsozialismus Dienst getan hatten, wurden – wie in vielen anderen Berufszweigen – wieder eingestellt, da man ansonsten den Personalbedarf nicht hätte decken können. Das Berufsbeamtentum wurde in der Bundesrepublik per Gesetz im Juli 1950 wieder eingeführt. In Art. 33 Abs. 4 und 5 Grundgesetz ist seitdem festgelegt, dass die „Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse … als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes … zu übertragen (ist), die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.“ Durch die Privatisierung dürfen bei den Nachfolgeunternehmen der Bundesanstalt für Flugsicherung, der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn keine Beamte mehr neu eingestellt werden. Jedoch können Beamte die bei den Behörden tätig waren dort verbleiben. Auch konnten dort arbeitende Beamte in das Angestelltenverhältnis wechseln, wovon besonders bei der Nachfolgefirma der Bundesanstalt für Flugsicherung Deutsche Flugsicherung GmbH reichlich gebrauch gemacht wurde, da die Vergütungen der Angstellten dort wesentlich höher sind. In der DDR gab es keine Beamten; auch heute ist der Anteil der Beamten in Ostdeutschland geringer als im Bereich der alten Bundesrepublik.

Literatur


- Karl Megner: Beamte. Wien, 2. Aufl. 1986. Studien zur Geschichte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. 21.)
- Manuel J. Hartung: Bloß kein Mikado, Bericht über Beamtenausbildung in der ZEIT 25/2003, http://www.zeit.de/2003/25/C-beamte
- Weber, Achim: Beamtenrecht (Prüfe Dein Wissen), München 2003

Siehe auch:


- Öffentlicher Dienst
- Nichtakademische Titel
- Sonderrechtsverhältnis
- Staatsdienst
- Beamtenlaufbahn in Deutschland
- Bundesbeamtengesetz
- Besoldung
- Bundesbesoldungsordnung
- Beamtenrechtsrahmengesetz
- Beamtenbeleidigung

Weblinks


- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbg/__58.html Diensteid der deutschen Bundesbeamten]
- [http://www.dbb.de/ Deutscher Beamtenbund]
- [http://www.verdi.de/beamte/ Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di: Informationen für Beamtinnen und Beamte]
- [http://www.beamten-informationen.de/ Deutscher Gewerkschaftsbund: Informationen für Beamte]
- [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbesg/htmltree.html Bundesbesoldungsgesetz]
- [http://www.zeit.de/2004/14/C-Professoren1 Manuel J. Hartung: Bremsklotz Beamtenrecht, DIE ZEIT 14/2004] Kategorie:Beamtenrecht Kategorie:Beruf Kategorie:Verwaltungswissenschaft

Angestellter

Ein Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der nach bestimmten Kriterien von einem Arbeiter unterschieden wird. Die Kriterien sind dabei nicht eindeutig festgelegt und unterscheiden sich je nach Anwendungsfall leicht. Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten beruht auf einer gewachsenen Tradition. In Deutschland sind nach heutigem Recht beide innerhalb des selben Arbeitsvertragsrechts, das nicht zwischen Angestellten und Arbeitern unterscheidet, an ihren Arbeitgeber gebunden. In Österreich gilt für Angestellte das Angestelltenrecht, für Arbeiter nicht. Im Allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht beamtet sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, und ein Gehalt beziehen (im Gegensatz zu Arbeitern, die Lohn erhalten). Weiterhin wird eine überwiegend büro- beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische, überwiegend leitende oder sonstwie gehobene Tätigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet. Traditionelles Abgrenzungskriterium in Deutschland waren in der Regel die Zugehörigkeiten in der Sozialversicherung. So waren Arbeiter – sofern keine Betriebskrankenkassen bestanden – Mitglieder einer Allgemeinen Ortskrankenkasse (Allgemeine_Ortskrankenkasse), Angestellte einer Ersatzkasse. Durch die Reform der Krankenkassen wurde aber mittlerweile die freie Krankenkassenwahl eingeführt. Früher waren Angestellte bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), Arbeiter bei der LVA (Landesversicherungsanstalt), rentenversichert. Die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde zum 1. Januar 2005 aufgehoben.