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| Schultheiss |
SchultheissAls Schultheiß bzw. Schulte oder Schulze bezeichnete man früher den Gemeindevorsteher (heute die Funktion des Bürgermeisters), den Vogt oder den Vollstreckungsbeamten des Landesherren, in der Regel des Grafen. Als Beamter (villicus) des Landesherren hatte er die Aufgabe, seinen Fronhofsverband (villicatio) zur Einhaltung ihrer Abgabe- und Dienstverpflichtungen gegenüber dem Landesherren anzuhalten. Vom "Schuld" und "heißen" (mittelhochdeutsch: Schultheize) und "der die Verpflichtungen zur Leistung befiehlt" (latinisiert: Scultetus) – etwa ein "Vollzugsbeamter". Später konnte er auch der Vorsteher eines städtischen (Stadtschultheiß) oder dörflichen Gemeinwesens (Schulze) sein. Bei der ostdeutschen Kolonisation im Mittelalter hatten meist ritterliche Unternehmer diese Funktion als Erbschulze inne. Im altdeutschen Gerichtswesen (siehe Thing) hatte er den Vorsitz über die Schöffen im Hofgericht.
In Württemberg war ein Schultheiß um 1750 der Ortsvorsteher, den man heute Bürgermeister nennt. Der damalige Bürgermeister hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.
Der Funktion des Schultheißen war auch diejenige des Altmanns und des Meiers ähnlich.
Die Entsprechung des Schultheißen im Englischen ist der Sheriff; in England ein Verwalter, in den USA ein (Hilfs-) Polizist auf dem Lande (siehe auch Wilder Westen).
Heute ist Schultheiß die Amtsbezeichnung des Vorsitzenden des Regierungsrates (Kantonsregierung) im Schweizer Kanton Luzern.
Schultheiß ist überdies Basisform eines der am weitesten verbreiteten deutschen Familiennamen, der auch in zahlreichen Varianten wie Schulz, Schulze, Schulte oder Schulthess vorkommt. Diese Schreibformen entsprechen der regionalen Aussprache und Schreibweise für die Funktion und das Amt des Schultheißen. Im Schwäbischen wird aus dem Wort Schultheiß der Schultes. In der frühen Neuzeit wird der Name latinisiert zu Scultetus oder Praetorius. Die Form Schulte ist oftmals auch in Doppelnamen zu finden, wobei das zweite Namenglied ursprünglich ein Hofname war, z.B. Schulte Renger, Schulte Mesum, Schulte Wermeling usw.
Siehe auch: Vogt, Meier, Villicus, Scholtisei
Kategorie:Historisches Amt
Kategorie:Landsknecht
BürgermeisterEin Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern oder vom Stadt-/Gemeinderat gewählt.
In vielen Regionen und Kommunen wurde in früherer Zeit für die Funktion des Bürgermeisters der Begriff Schulze, Schultes, oder Schultheiß (in Städten gelegentlich auch Stadtschultheiß) verwendet. Mitunter hatten die Städte in früheren Jahrhunderten zeitgleich mehrere Bürgermeister, deren Sprecher sich wortführender Bürgermeister nannte. Als Bürgermeister, die oftmals zugleich das Richteramt bekleideten, wurden jahrhundertelang ausschließlich Volljuristen gewählt.
In Württemberg um 1750 war ein Schultheiß der Ortsvorsteher, den man heute Bürgermeister nennt. Der damalige Bürgermeister hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers.
Deutschland
In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die dann gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister tragen.
Oftmals ist "Der Bürgermeister" auch die Bezeichnung für die Behörde (Gemeindeverwaltung), deren Leiter der Bürgermeister ist.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen war bis 1994 bzw. 1996 der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und übte nur repräsentative Aufgaben aus. Die Funktion eines Hauptgemeindebeamten fiel dem Stadtdirektor / Gemeindedirektor zu (norddeutschen Ratsverfassungen).
In den Stadtstaaten hat der Regierende Bürgermeister (Land Berlin), der Erste Bürgermeister (Freie und Hansestadt Hamburg) und Bürgermeister und Präsident des Senats (Freie Hansestadt Bremen) die Funktionen des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. In Berlin führt der Stellvertreter des Regierenden Bürgermeisters den Titel Bürgermeister.
Der Lübecker Bürgermeister ist von seinem Rang einem Oberbürgermeister vergleichbar, in anderen schleswig-holsteinischen Städten vergleichbarer und kleinerer Größe gibt es diesen Titel auch, in Lübeck wird er aber aus historischen Gründen weiter nur "Bürgermeister" genannt.
In Rheinland-Pfalz wird das Oberhaupt einer Ortsgemeinde als Ortsbürgermeister bezeichnet. Bis zu einer bestimmten Einwohnerzahl üben die Ortsbürgermeister ihr Amt ehrenamtlich aus. Mehrere (verbandsangehörige) Gemeinden bilden eine Verbandsgemeinde. Deren Oberhaupt ist der (hauptamtliche) Bürgermeister. Verbandsfreie aber kreisangehörige Gemeinden sind in der Regel Städte. Das Oberhaupt einer solchen Stadt heißt in Rheinland-Pfalz Stadtbürgermeister und ist (aufgrund der größeren Einwohnerzahl) in der Regel hauptamtlich tätig.
Aufgaben
Der (hauptamtliche) Bürgermeister hat entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung unterschiedliche Aufgaben:
- Er ist der Vorsitzende des Stadtrats und der Stadtverwaltung
- Er bereitet die Beschlüsse der politischen Gremien vor
- Er ist für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich
- Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
- Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde
- Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich
Österreich
Der Bürgermeister wird je nach Bundesland größtenteils direkt gewählt, in einigen Bundesländern von den Mitgliedern des Gemeinderates. Eine Ausnahme ist Wien, hier wird der Bürgermeister nicht direkt gewählt, da hier der Bürgermeister zugleich auch Landeshauptmann ist, weil das Bundesland Wien aus nur einer Gemeinde besteht.
Wenn der Bürgermeister nicht direkt gewählt wird, stellt meistens die Mehrheitspartei (nicht verpflichtend) den Bürgermeister. Dies ist aber von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen abhängig. In Statutarstädten führt er ebenso die Agenden des Bezirkshauptmannes aus.
Der Bürgermeister ist das ausführende Organ der Gemeinderatsbeschlüsse. Außerdem führt er Bundes- und Landesweisungen aus. Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt eine Gemeinde auch nach außen. In Bauangelegenheiten ist er die erste Instanz.
In jeder Gemeinde gibt es als Vertretung einen, zwei oder drei Vizebürgermeister, je nach Wahlergebnis und der Gemeindegröße.
Schweiz
In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Bürgermeister nicht. Die analoge Bezeichnung ist je nach Ort Stadtpräsident, Stadtammann, Gemeindepräsident, Syndic, Ammann oder Gemeindeammann.
Kategorie:Kommunalverwaltung
ja:首長
Vogt
Der althochdeutsche Begriff Vogt (auch Voigt, v. lat.: advocatus Hinzu-/Herbeigerufener -> "Rechtsbeistand") bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit.
Das durch ihn vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl von spätrömischen Beamten, den vorgenannten advocati, als auch von der germanischen Munt ab, und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.
Speziell seit den Karolingern ist der Vogt ein staatlicher Beamter, der als Stellvertreter von kirchlichen Würdenträgern (z.B. Bischöfe oder Äbte) oder Institutionen diese in weltlichen Angelegenheiten, insbesondere bei weltlichen Gerichten vertritt. Der Kirche waren seit der Spätantike solche Vertreter vorgeschrieben, da sie keine weltlichen Geschäfte ausüben sollte. Der Vogt stellt daher im Immunitätsbereich z.B. eines Klosters oder Bistums eine Art Schutzherrn dar und führt meist auch dessen Heeraufgebot (Schirmvogtei). Außerdem übt er die hohe Gerichtsbarkeit (anstelle des Grafen) aus (Vogteigericht). Bei Eigenklöstern besetzt häufig der Eigenklosterherr selbst das Vogtamt.
Karl der Große lässt 802 in den Grafschaften Vögte in klösterlichen und bischöflichen Immunitäten einsetzen. Im 10. Jahrhundert entwickelt sich dieses Amt zu einem erblichen Lehen des Hochadels und wird von diesem als eine Form der Macht- und territoralen Expansion genutzt.
Die mittelalterlichen Markgenossenschaften ernannten Schutzvögte zu ihren Vertretern.
In Polen wird der Titel Vogt (Wójt) weiterhin von den Bürgermeistern der Dorfgemeinden geführt.
Siehe auch: Vogtei, Landvogt, Burgvogt, Kastellan, Vogtland, Schultheiß, Meier, Villicus
Kategorie:Historisches Amt
Kategorie:Politischer Begriff
Kategorie:Titel
MittelhochdeutschMittelhochdeutsch (Mhd.) ist die Bezeichnung für eine ältere Phase der deutschen Sprache etwa zwischen 1050 und 1350. Dem Mittelhochdeutschen geht voran das Althochdeutsche (Ahd.) (etwa 750 bis 1050), von etwa 1350 bis 1650 spricht man von Frühneuhochdeutsch (Frnhd.). Mittelhochdeutsch ist vor allem als Sprache der Literatur überliefert; der alltägliche Sprachgebrauch schlug sich noch kaum in Schriftzeugnissen nieder. Zu den bekanntesten mittelhochdeutschen Dichtungen gehören das Nibelungenlied, der "Parzival" Wolframs von Eschenbach, der "Tristan" Gottfrieds von Straßburg, die Gedichte Walthers von der Vogelweide sowie der Minnesang.
Das Mittelhochdeutsche unterscheidet sich vom Althochdeutschen insbesondere durch die Neben- bzw. Endsilbenabschwächung. Vom Neuhochdeutschen ist das Mittelhochdeutsche vor allem durch den Vokalismus der Stammsilben unterschieden; anders als das Neuhochdeutsche weist das Mittelhochdeutsche Kurzvokale in offener Tonsilbe auf, die zum Neuhochdeutschen hin durch die Dehnung in offener Tonsilbe beseitigt worden sind.
Mittelhochdeutsch bezeichnet keine Hochsprache (im Gegensatz zur Umgangssprache), sondern ist als Gegenbegriff zum Mittelniederdeutschen zu verstehen und umfasst demnach die Sprache aller mitteldeutschen (thüringisch, hessisch, rheinfränkisch) und oberdeutschen Regionen (alemannisch, bairisch). Das Mittelhochdeutsche war keine überregional einheitliche Sprache wie das Schrift-Neuhochdeutsche, sondern war ebenso wie das heute gesprochene Deutsch gekennzeichnet durch starke regionale bzw. dialektale Unterschiede. Auch eine einheitliche Orthographie gab es im Mittelalter noch nicht. Für die Textausgaben der wichtigen mittelhochdeutschen Dichtungen, für Wörterbücher und Grammatiken wird das im Wesentlichen auf Karl Lachmann zurückgehende "normalisierte Mittelhochdeutsch" oder "Normalmittelhochdeutsch" verwendet, eine Idealform des Mittelhochdeutschen, das nur einen kleinen Ausschnitt der damaligen sprachlichen Realität wiedergibt.
Die folgende Übersicht zeigt das Vokalsystem des (Normal-)Mittelhochdeutschen:
:Kurzvokale: a, e, i, o, u, ä, ö, ü
:Langvokale: â, ê, î, ô, û, æ, œ, iu (langes ü)
:Diphthonge: ei, ie, ou, öu, uo, üe
Es ist zu beachten, dass ei als e+i (nicht ai wie im Neuhochdeutschen, sondern wie "ei" oder "ij" im Niederländischen) zu sprechen ist; ie ist nicht lang-i, sondern i+e.
Die wichtigsten Veränderungen vom Mittelhochdeutschen zum Neuhochdeutschen betreffen den Vokalismus:
- Die mittelhochdeutschen Langvokale /î, iu, û/ werden zu den Diphthongen nhd. /ei, eu/äu, au/ ("nhd. Diphthongierung") - Beispiele: mîn > mein, vriunt > Freund, hûs > Haus
- Die mittelhochdeutschen Diphthonge /ie, üe, uo/ werden zu den Langvokalen /i, ü, u/ ("nhd. Monophthongierung") - Beispiele: liep > lieb, müede > müde, bruoder > Bruder
- Die mittelhochdeutschen Diphthonge /ei, öu, ou/ werden geöffnet zu /ei, eu/äu, au/ ("nhd. Diphthongwandel") - Beispiele: bein > Bein, böume > Bäume, boum > Baum
- Sämtliche mittelhochdeutsche Kurzvokale /a, e, i, o, u, ä, ö, ü/ werden in offener Silbe zu den entsprechenden Langvokalen gedehnt ("Dehnung in offener Tonsilbe")
weitere Veränderungen:
- Großschreibung von Substantiven im Neuhochdeutschen (im Mittelhochdeutschen wurden nur Namen großgeschrieben)
- Auslautverhärtung wird im Neuhochdeutschen nur noch phonologisch wiedergegeben, jedoch nicht graphisch gekennzeichnet (bspw. mhd. tac = nhd. Tag [gesprochen wird am Ende "k"])
- Palatalisierung = "s" vor Konsonant im Wortanfang wird zu "sch". Dies ist orthographisch immer gekennzeichnet (bspw. slichen =nhd. schleichen) außer bei "s" vor "t" bzw. "p".
Siehe auch
Deutsche Sprachgeschichte
Weblinks
- [http://www.mwv.uni-trier.de/ www.mwv.uni-trier.de] mittelhochdeutsche Wörterbücher im Verbund
- [http://www.mediaevum.de/ www.mediaevum.de] Das altgermanistische Internetportal: Mittelalterliche Literatur u.v.m. im Internet
- [http://www.uni-salzburg.at/mhdbdb/ www.uni-salzburg.at/mhdbdb] Mittelhochdeutsche Begriffsdatenbank
Kategorie:Deutsche Sprache
Kategorie:Sprachstufe
Gericht
Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung. Es trifft die Entscheidung über konkrete Sachverhalte.
Deutschland
Der Aufbau der staatlichen Gerichte wird durch die Gerichtsverfassung geregelt. Staatliche Gerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland sind die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit. Ferner besteht, um die Einheit der Rechtsprechung zu wahren, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe, der angerufen werden kann, falls ein oberstes Bundesgericht die Absicht hat, von der Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts abzuweichen.
Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Die Disziplinargerichtsbarkeit und die Ehrengerichtsbarkeit werden in der Regel unter die Verwaltungsgerichtsbarkeit gefasst.
Ein weiterer Spezialfall stellt die Verfassungsgerichtsbarkeit dar.
Die private Gerichtsbarkeit, z. B. durch Schiedsgerichte, ist in Deutschland nicht ausgeschlossen.
Spricht man vom Gerichtsaufbau, bezeichnet der Begriff "Gericht" eine Behörde (so z. B. Amtsgericht etc.). Das Gericht kann aber auch als Spruchkörper verstanden werden (z. B. Einzelrichter, Schwurgericht, Schöffengericht usw.); jedes Gericht ist dann mit mindestens einem Richter besetzt.
Die Beteiligung Privater als ehrenamtliche Richter kommt im Strafverfahren vor, ferner in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, ggf. auch bei den Verwaltungsgerichten. Im Strafprozess heißen die ehrenamtlichen Richter Schöffen. Schöffen wirken am Amtsgericht im Schöffengericht,
am Landgericht im Schwurgericht und in anderen Strafkammern mit.
Welches Gericht tätig wird, bestimmt sich nach der Zuständigkeit.
Welcher Spruchkörper (Einzelrichter, Kammer, Senat) zuständig ist, bestimmt sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz (z.B. GVG, ZPO) und nach dem Geschäftsverteilungsplan, der von den Gerichten in eigener Verantwortung erstellt wird.
Der Ablauf einer Gerichtsverhandlung ist fest geregelt.
Aufbau von Gerichten und deren Aufgaben
Schweiz
Siehe auch: Politisches_System_der_Schweiz#Judikative
In der Schweiz ist die Rechtspflege kantonal geregelt. Die Organisation ist meist im sog. Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt. Welches Gericht tätig wird, bestimmt sich nach der Zuständigkeit festgelegt im Gerichtsstandsgesetz. Welcher Spruchkörper (Einzelrichter, Abteilung, etc) zuständig ist, bestimmt sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz.
Österreich
Siehe unter Gerichtsorganisation in Österreich
Historisch
Ein Gericht war in der Grafschaft Tirol seit dem Spätmittelalter eine territoriale Einheit für Justiz und Verwaltung, vergleichbar den heutigen Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichten.
Siehe auch: Oberes Gericht
USA
Siehe unter Gerichtsorganisation in den USA
Zitat
- "Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit." (Aus "Krieg und Frieden" von Leo Tolstoi - Übersetzung: Werner Bergengruen)
Siehe auch
- Kriegsgericht
- Militärgericht
- Jüngstes Gericht
- Tierprozess
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ja:裁判所
SchöffeEin Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist ein in der Hauptverhandlung des deutschen Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Strafmaß fest.
Deutschland
Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist gemäß [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gvg/__29.html § 29] GVG – wie die kleine Strafkammer des Landgerichts – regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. In der großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffen neben drei Berufsrichtern mit. Die Berufung zum Schöffen kann nur in wenigen begründeten Fällen abgelehnt werden. Der Schöffe muss ein Lebensalter zwischen 25 und 70 Jahren haben. Er soll bestimmten Berufsgruppen (wie z. B. Polizeivollzugsbeamte) nicht angehören. Das Amt des Schöffen kann nur von einem Staatsbürger oder einer Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland versehen werden. Schöffen werden für vier Jahre gewählt und sollten in der Regel nur zwei Wahlperioden, also maximal 8 Jahre, tätig sein. Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2008 statt, die nächste Amtsperiode beginnt dann bundeseinheitlich am 01.01.2009.
Schöffen sind in Zivilprozessen und in der Disziplinargerichtsbarkeit nicht vorgesehen. In gerichtlichen Disziplinarverfahren sind jedoch regelmäßig Beamtenbeisitzer beigeordnet, die eine ähnliche Stellung und vergleichbare Aufgaben wie ein Schöffe haben.
Der Schöffe hat in der Verhandlung das gleiche Stimmrecht wie der hauptberufliche Richter.
Österreich
In Österreich werden Schöffensenate nur an den Landesgerichten eingesetzt. Diese Senate bestehen aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Die Schöffen werden durch Zufall ausgewählt. Eine Person, die jünger als 25 oder älter als 65 ist, darf nicht zum Schöffen berufen werden.
Weblinks
- [http://www.schoeffen.de/ DVS Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.]
Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht
Kategorie:Strafverfahrensrecht
AltmannAltmann oder auch Altermann, bzw. Alter Mann bedeutet:
- der Anführer einer Gruppe, Gilde, Zunft, der Älteste oder Vorsitzende. Siehe auch: Altermann
- der Berg Altmann - mit 2436 m/M. der zweithöchste Berg des Alpsteins - an der Grenze von Kanton Appenzell Innerrhoden und Kanton Sankt Gallen in der Schweiz.
Personennamen
- Elisabeth Altmann ( - 1943) Bundestagsabgeordnete
- Gila Altmann ( - 1949) Bundestagsabgeordnete
- Elisabeth Altmann-Gottheiner ( - 1874)
- Rüdiger Altmann
- Bischof Altmann von Passau
MeierMeier, Meyer, Mayer und Maier sind (typisch) deutsche Familiennamen. Desweiteren gibt es ein gleichnamiges Würfelspiel.
Herkunft des Namens
Ein Meier, Maier (v. lat.: maior villae ; aus maior oder maius „größer, stärker, bedeutender“ und villa „Landhaus“) war ursprünglich ein Beamter eines adligen oder geistlichen Grundherrn, der die Verwaltung und Bewirtschaftung des Haupthofes übernahm. Er beaufsichtigte die Hörigen, trieb Abgaben und Zinsen ein und übte das Hofrecht aus. Später bezeichnete man damit den Pächter des größten Hofes im Dorf, manchmal auch einfach einen Großbauern. Aus dieser Berufs- und Stellungsbezeichnung bildete sich auch der entsprechende Familienname.
Im (deutschen) Judentum entwickelte sich im 18. Jahrhundert – als man alle jüdischen Mitbürger zwang, zwecks besserer Zuordnung ebenfalls Nachnamen anzunehmen – der Familienname Meier (in unterschiedlichen regionalen Schreibweisen) aus dem jüdischen Vornamen Meir/Meier. So wurde aus einem doppelten Vornamen wie Elias Meir einfach der Vor- und Zuname Elias Mayer.
Der Name hat über Auswanderung auch außerhalb des deutschen Sprachraums Verbreitung gefunden. Im englischen Sprachraum gibt es, allerdings weniger verbreitet, gleichbedeutend zum deutschen Meier die Namensversion Major (engl. mayor „Bürgermeister, Schultheiß“).
Häufigkeit
Der Name Meier gehört zu den häufigsten deutschen Familiennamen. Allein zu der Schreibweise „Meyer“ gibt es über 100.000 Einträge im deutschen Telefonbuch (Platz 5). Mit allen Varianten sind es ungefähr 240.000 (Stand: Herbst 2002):
- Meyer (100.638)
- Meier (44.996)
- Maier (40.246)
- Mayer (39.217)
- Mayr (8.105)
- Mair (2.665)
- Meir (1.061)
- Meyr (653)
In der Schweiz ist Meier mit 21.750 Treffern im Telefonbuch 2005 die häufigste Variante und somit anteilig häufiger als Meyer in Deutschland, gefolgt von Meyer (11.596).
Die anderen Varainten sind eher selten: Mayer (1.367), Maier (1.331), Mayr (208), Mair (98), Meir (9). Unter Meyr gibt es gar nur 4 Einträge.
Die Schreibung Mayer ist vor allem im südwestdeutschen Raum verbreitet (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg), während die Varianten mit e eher im Norden zu finden sind.
In zusammengesetzten Familiennamen mit den Endungen -meier, -meyer, die vor allem im Bereich Osnabrück bis Ostwestfalen oder in der Schweiz entstanden sind, bedeutet Meier nur (Klein-)bauer. Beispiele sind Brinkmeier, Grönemeyer, Hofmeier, Obermeier, Sedelmayer, Stiegelmayer, Westermeier, Grillmaier.
Bekannte Namensträger
Meier
- Christian Meier, deutscher Historiker
- Dieter Meier ( - 1945), Schweizer Künstler
- Gerhard Meier, Schweizer Schriftsteller
- Heinrich Meier ( - 1953), Professor und Geschäftsführer der Carl Friedrich von Siemens Stiftung
- Helen Meier ( - 1929), Schriftstellerin
- Hermann Heinrich Meier (1809–1898), Geschäftsmann und Politiker
- Kurt Meier, Kirchenhistoriker
- Norbert Meier ( - 1958), Fußballtrainer
- Richard Meier ( - 1927), ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- Richard Meier ( - 1934), Architekt
- Sid Meier ( - 1954), Computerspielentwickler
- Meier (Zeitschrift) (Stadtmagazin aus dem Rhein-Neckar-Dreieck)
Mayr
- Ernst Mayr, deutsch-amerikanischer Biologe
- Ernst Mayr, österreichischer Architekt der Wiener Hauptbücherei
Mayer
- Camilio Mayer (1890–1972), deutscher Hochseilartist
- Camilla Mayer, Pseudonym zweier deutscher Artistinnen
- Carl Mayer (1862–1932), österreichischer Neurologe
- Christian Anton Mayer, Pseudonym Carl Amery, österreichischer Schriftsteller
- Christian Mayer (Physiker) SJ (1719–1783), Philosoph, Physiker, Astronom und Geodät
- Conny Mayer, deutsche Politikerin
- Ernst Mayer (1901–1952), deutscher Politiker (FDP/DVP) und Journalist
- Ferdinand Mayer, Stiefvater Adalbert Stifters
- Florian Mayer, deutscher Tennisspieler
- Franz Josef Karl Mayer (1787–1865), deutscher Anatom
- Gerhard Mayer-Vorfelder ( - 1933), deutscher Sportfunktionär und baden-württembergischer Landespolitiker (ehemaliger Minister für Kultus und Sport sowie Finanzminister, CDU)
- Günter Mayer ( - 1930), deutscher Philosoph und Musikwissenschaftler
- Gustav Mayer (1871–1948), deutscher Historiker und Politologe
- Hans Mayer (1907–2001), deutscher Literaturwissenschaftler
- Hans Mayer, Pseudonym Jean Améry (1912–1978), deutscher Schriftsteller
- Heinz Mayer, österreichischer Jurist und Experte für Verfassungsrecht
- Helene Mayer (1910–1953), deutsche Sportlerin, mehrmalige Fecht-Weltmeisterin
- Hermann Mayer Salomon Goldschmidt (1802–1866), französischer Astronom und Maler
- Jacob Mayer (1813–1875), deutscher Unternehmer
- John Mayer ( - 1930), indischer Musiker
- John Mayer ( - 1977), US-amerikanischer Musiker
- Johann Tobias Mayer (1723–1762), deutscher Mathematiker und Astronom
- Julius Robert von Mayer (1814–1878), deutscher Physiker und Mediziner
- Klaus Mayer ( - 1923), deutscher Priester
- Lene Mayer-Skumanz ( - 1939), österreichische Schriftstellerin
- Louis Burt Mayer (1885–1957), amerikanischer Filmproduzent
- Maria Goeppert-Mayer (1906–1972), amerikanische Physikerin
- Paul Augustin Mayer, Kardinal
- René Mayer (1895–1972), französischer Sozialist (Politiker)
- Rupert Mayer (1876–1945), deutscher Theologe und Antifaschist
- Gottschalk Moses Elias Mayer (1761–1835), kurfürstlich pfälzischer Hoffaktor in Mannheim
- Elias Mayer (ca. 1733/37–1803), kurfürstlich pfälzischer Oberhoffaktor in Mannheim
- Elias Hayum (Mayer) (1709–1766), kurfürstlich pfälzischer Hof- und Milizfaktor in Mannheim
Maier
- Andreas Maier, deutscher Schriftsteller
- Florian Magnus Maier, deutscher Komponist
- Friedrich Maier, deutscher Politiker
- Hermann Maier ( - 1972), österreichischer Skirennläufer
- Ingrid Matthäus-Maier, deutsche Politikerin
- Johann Maier (1906–1945), Domprediger zu Regensburg, NS-Opfer
- Johanna Maier, österreichische Starköchin
- Michael Maier ( - 1958), österreichischer Journalist, siehe Netzeitung
- Reinhold Maier (1889–1971), deutscher Politiker und Ministerpräsident von Baden-Württemberg
- Sepp Maier ( - 1944), deutscher Torwart und Torwarttrainer
- Ulrike Maier (1967–1994), österreichische Skirennläuferin
- ein deutsches Familienunternehmen der Elektronikbranche, siehe Carl Maier & Cie
- eine parteinahe Stiftung (FDP) in Baden-Württemberg, siehe Reinhold-Maier-Stiftung
- den ehemaligen Otto-Maier-Verlag, siehe Ravensburger AG
Meyer
- Adolf Meyer (1866–1950), schweizerisch-US-amerikanischer Psychiater
- Albert Meyer, Schweizer Politiker
- Alfred Richard Meyer alias Munkepunke, deutscher Schriftsteller
- Albert Meyer, Kardinal
- Carl Friedrich Meyer (1803–1886), Arzt
- Conrad Ferdinand Meyer, Schriftsteller
- E. Y. Meyer, Schriftsteller
- Eduard Meyer (1885–1930), deutscher Althistoriker
- Ernst Hermann Meyer (1905–1988), deutscher Komponist und Musiksoziologe
- Florian Meyer, deutscher Fussballschiedsrichter
- Gustav Ritter von Meyer, Ehrenbürger von Bayreuth
- Hannes Meyer (1889–1954, Hans Emil Meyer), Schweizer Architekt (Bauhaus)
- Hans Meyer (Begriffsklärung)
- Hans Meyer (Philosoph)
- Hans Meyer (Afrikaforscher)
- Hans Meyer (Fußball)
- Heinrich Christian Meyer (1797–1848), deutscher Industrieller
- Hermann von Meyer (1801–1869), deutscher Paläontologe
- Herrmann Julius Meyer, deutscher Verleger
- Hilbert Meyer ( - 1941), deutscher Pädagoge
- Horst Ludwig Meyer, Mitglied der RAF
- Joseph Meyer, deutscher Verleger
- Karl Otto Meyer ( - 1928), Politiker
- Krzysztof Meyer, polnischer Komponist
- Laurenz Meyer, deutscher Politiker
- Lothar Meyer, Chemiker (Mitbegründer der Periodensystems der Elemente)
- Max Wilhelm Meyer (1853–1910), deutscher Astronom und Schriftsteller
- Sabine Meyer, deutsche Musikerin
- Victor Meyer (1848–1897), deutscher Chemiker
- Wolfgang Meyer ( - 1949), Schriftsteller, Kritiker
- Meyer-Werft
- as
- Meyers Konversationslexikon
Major
- Georg Major (1502–1574), Reformator
- John Major ( - 1943), britischer Politiker
Zusammensetzungen
- Herbert Grönemeyer, deutscher Sänger
- Franz Schuhmeier (1864–1913), österreichischer sozialdemokratischer Arbeiterführer
- Hans Sedlmayr (1896–1984), österreichischer Kunsthistoriker
- Walter Sedlmayr (1926–1990), deutscher Schauspieler
- Martin Schermaier, österreichischer Jurist und Rechtshistoriker
Siehe auch
- Meir
- Meierei
- Hausmeier
- Villicus
Kategorie:Familienname
Sheriff
Ein Sheriff ist
- 1. ein hoher Verwaltungsbeamter in einer englischen oder irischen Grafschaft.
- 2. der oberste, auf Zeit gewählte Polizeibeamte eines US-amerikanischen Countys.
Begriffsgeschichte
Im angelsächsischen England war der Reeve ein vom König ernannter Vogt, der die öffentlichen Angelegenheiten eines Ortes zu regeln hatte. Ein hochrangiger Beamter, der Shire-reeve, war der Repräsentant der königlichen Gewalt in einem shire (Grafschaft). Unter den Normannenkönigen, vor allem unter Heinrich I., wurden die Sheriff-Ämter meist mit Männern vergleichsweise einfacher Herkunft besetzt. Sie bildeten die Grundlage für den englischen Landadel, die Gentry.
ja:保安官
Wilder WestenWilder Westen ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Gebiete der USA, die in der "Pionierzeit" der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch nicht als Bundesstaaten der Union zugelassen waren. Im Laufe der voranschreitenden Landnahme und Urbanisation nahm das Gebiet kontinuierlich ab, bis es etwa um 1890 vollkommen verschwand.
Der "Wilde Westen" war durch eine Aufbruchsstimmung gekennzeichnet, aus der heraus sich viele Menschen aus dem zunehmend dichter besiedelten Osten der USA nach Westen aufmachten, darunter eine große Zahl von Immigranten vor allem aus Europa. Die Gründe für die Pioniere waren unterschiedlicher Natur. Für die meisten war eine Ansiedlung in den Staaten des Ostens unerschwinglich. Im Westen gab es weite Landstriche, in denen sich die Siedler billiges Land erhofften, um sich als Farmer oder Rancher niederzulassen. Wieder andere suchten den schnellen Reichtum in der Hoffnung, Gold zu finden. Als 1848 in Kalifornien Gold gefunden wurde, löste dies den so genannten Goldrausch aus, der die Trecks nach Westen deutlich anschwellen ließ. Die neue Religionsgemeinschaft der Mormonen ließ sich in Utah nieder, um ungestört nach ihrem Glauben leben zu können.
Schon ab dem späten 19. Jahrhundert wurde die Pionierzeit als "Wilder Westen" verklärt und romantisiert, wobei der ehemalige Bisonjäger William Frederick Cody (bekannter als "Buffalo Bill") mit seiner Wildwest-Show, die auch international auf Tournee ging, eine Vorreiterrolle spielte. Insbesondere in der Trivialliteratur als auch in der Filmindustrie, zunächst vor allem in den USA selbst erlebte die Zeit des Wilden Westens einen Boom. Eine Hochphase bekam der Western in den 1950er Jahren.
Beispiele für amerikanische Klassiker des Western sind:
- Stage Coach (John Ford, Spielfilm)
- High Noon (Gary Cooper, 1952)
- Der mit dem Wolf tanzt
Auch in Europa gab es unterschiedliche Formen der Auseinandersetzung mit der Pionierzeit, etwa in der Form der Abenteuerromane von Karl May schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts, später bis in die Gegenwart durch Heftromane, Comics und filmisch durch die sogenannten Eurowestern und Italowestern.
Beispiele:
- Winnetou (Karl May, Erzählungen, Abenteuerromane)
- Lucky Luke (René Goscinny, Comic)
- Spiel mir das Lied vom Tod (Sergio Leone, Italowestern)
Siehe auch
Cowboy - Goldrausch - Liste bekannter Persönlichkeiten des Wilden Westens - Liste berühmter Indianer - Pony-Express - Trapper - Western - Wildwestroman - Grenzland
Weblinks
- [http://www.mises.org/journals/jls/3_1/3_1_2.pdf The Not So Wild, Wild West]
Kategorie:Geschichte der USA
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!Wilder Westen
Schweiz
Die Schweizerische Eidgenossenschaft (franz. Confédération suisse, ital. Confederazione Svizzera, rätoroman. Confederaziun svizra, lat. Confoederatio Helvetica), kurz Schweiz, ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa. Der Name Schweiz ist die ins Hochdeutsche übertragene Form des Kantonsnamens Schwyz, der auf die gesamte Eidgenossenschaft verallgemeinert wurde.
Die Schweiz liegt zwischen Bodensee und Genfersee, Alpenrhein und Jura, Hochrhein und Alpensüdrand. Sie grenzt nördlich an Deutschland (345.7 km Grenzlänge), östlich an Liechtenstein (41.1 km) und Österreich (165.1 km), südlich an Italien (734.2 km). Der westliche Nachbar ist Frankreich mit 571.8 km gemeinsamer Grenzlänge.
In Kürze
Frankreich
Die Schweiz ist geprägt von Gebirgen, Seen und Wäldern.
Die Schweizer verstehen sich als «Willensnation» – sie bilden weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit. Ihr Zusammengehörigkeitsgefühl speist sich aus der gemeinsamen Geschichte, den gemeinsamen Mythen, gemeinsamen politischen Grundhaltungen (Föderalismus, Volksrechte) und zum Teil aus dem Gefühl, in Europa einen Sonderfall zu bilden.
Der Legende nach wurde die Eidgenossenschaft am 1. August 1291 auf der Rütli-Wiese gegründet. Der 1. August ist deshalb heute Nationalfeiertag.
Die Schweiz in ihrer heutigen Form als föderalistischer Bundesstaat besteht seit 1848. Sie gliedert sich in 26 Kantone.
Die ständige Wohnbevölkerung beträgt 7.4 Millionen, davon sind 20.6 % Ausländer.
Die Lebenserwartung beträgt 82.8 Jahre für Frauen und 77.2 für Männer (BFS, 2005).
Offizielle Landessprachen sind deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch.
41 % der Schweizer Bürger sind römisch-katholisch und 40 % sind evangelisch-reformiert.
Die Schweiz ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von durchschnittlich 58'000 Schweizer Franken (38'000 Euro) pro Einwohner und Jahr eines der wirtschaftlich stärksten Länder der Welt. Drei Viertel der Erwerbstätigen sind im Dienstleistungssektor tätig.
Die Schweiz versteht sich als aussenpolitisch neutral. Sie ist Mitglied der UNO, der EFTA, des Europarats, der WTO, nicht aber der Europäischen Union.
Das Landeskennzeichen der Schweiz ist «CH», für Confœderatio Helvetica, die lateinische Bezeichnung für Schweizerische Eidgenossenschaft.
Geografie
CH
Die Schweiz gliedert sich in fünf geografische Räume, die klimatisch grosse Unterschiede aufweisen: den Jura, das Mittelland, die Voralpen, die Alpen und die Alpensüdseite.
38% (14'813 km²) der Schweizer Fläche werden landwirtschaftlich genutzt. Davon sind 30.4% (12'522 km²) Wald. Überbaut sind 5.8% (2418 km²). 25.5 % (10'531 km²) – vorwiegend in den Bergen – gelten als unproduktive Naturfläche.
Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 220 km, die grösste West-Ost-Ausdehnung 348 km.
Geologie
Die geologische Struktur der Schweiz ist im Wesentlichen das Ergebnis einer
Plattenkollision Afrikas und Europas während der letzten Jahrmillionen.
Geologisch wird die Schweiz in fünf Hauptregionen eingeteilt: Die Alpen bestehen im Kern aus Granit, der Jura ist ein junges Faltengebirge aus Kalkstein. Zwischen dem Jura und den Alpen liegt das teils flache, teils hügelige Mittelland. Dazu kommen noch die Poebene im südlichsten Zipfel des Tessins, dem Mendrisiotto (Mendrisio), sowie die Oberrheinische Tiefebene um Basel, welche zum allergrössten Teil ausserhalb der Schweiz liegen.
Berge
Oberrheinische Tiefebene
In der Schweiz gibt es insgesamt 74 Viertausender. Davon befinden sich 55 ganz in der Schweiz; 19 sind an der Grenze zu Italien. Die zwölf höchsten Berge der Schweiz befinden sich alle in den Walliser Alpen. Der höchste unter ihnen ist die Dufourspitze im Monte-Rosa-Gebirgsmassiv mit 4634 m. Die Dufourspitze ist damit gleichzeitig der höchste Punkt der Schweiz. Der im Ausland bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn (4478 m) südlich von Zermatt.
Im Berner Oberland bilden der Eiger (3970 m), der Mönch (4107 m) und die Jungfrau (4158 m) eine bekannte Dreiergruppe.
Die markanten Punkte der Ostalpen sind der Piz Bernina (4049 m), der östlichste Viertausender der Alpen, und der Piz Palü (3901 m).
In den Voralpen sind die Erhebungen deutlich tiefer, nicht desto weniger existieren hier bekannte Punkte, so der Luzerner Hausberg Pilatus (2032 m), der Titlis (3238 m), die Rigi (1797 m) im Kanton Schwyz oder der Säntis (2502 m) im Alpstein in der Ostschweiz. Erwähnenswert sind auch die Gebirge im Tessin.
Die grösste Erhebung im Jura befindet sich in Frankreich, es ist der Crêt de la Neige mit 1718 m. Der höchste Schweizer Jura-Berg ist der Mont Tendre mit 1679 m. Der bekannteste Vertreter ist jedoch vermutlich das Chasseral (1607 m). Weitere Berge sind la Dôle (1677 m), Chasseron (1607 m) und le Suchet (1588 m).
Siehe auch: Liste der Berge in der Schweiz
Liste der Berge in der Schweiz]]
Seen
Die Schweiz hat aufgrund ihrer topographischen Struktur und vor allem aufgrund der Vergletscherung während der Eiszeiten viele Seen. Ein Grossteil sind kleinere Bergseen.
Der grösste See der Schweiz ist der Genfersee (580.03 km²) an der französischen Grenze. Er liegt zu knapp 60 % auf Schweizer Boden. Der an Deutschland und Österreich grenzende Bodensee ist mit 536.00 km² etwas kleiner (23.73 % der Uferlänge auf Schweizer Boden).
Der Lago Maggiore an der italienischen Grenze (19,28 % auf Schweizer Territorium) bildet mit 193 m ü.M. den tiefsten Punkt der Schweiz.
Die grössten sich ausschliesslich in der Schweiz befindenden Seen sind der Neuenburgersee (215.20 km²), der Vierwaldstättersee (113.72 km²) und der Zürichsee (88.17 km²).
Siehe auch: Liste der Seen in der Schweiz
Flüsse
Liste der Seen in der Schweiz]]
Zwei der drei grössten Flüsse Europas, der Rhein und die Rhône, haben ihren Ursprung in der Schweiz. Beide entspringen im Gotthardmassiv. In der Schweiz befinden sich mehrere Wasserscheiden.
Der Rhein fliesst bei Reichenau im Kanton Graubünden aus Vorder- und Hinterrhein zusammen, wobei nur der Vorderrhein tatsächlich dem östlichen Gotthardmassiv entspringt. Der Hinterrhein entspringt im weiter südlich gelegenen Rheinwald, in der Nähe des San Bernhardino-Passes an der Grenze zum Tessin. Der Rhein fliesst von Reichenau in nördlicher Richtung durch das Rheintal und bildet die Grenze zum Fürstentum Liechtenstein und dem Österreichischen Bundesland Vorarlberg bis in den Bodensee. Bei Konstanz, verlässt er den Bodensee in westlicher Richtung und bildet zu einem grossen Teil die Grenze zu Deutschland (Der grösste Teil des Kantones Schaffhausen und ein Teil des Halbkantons Basel-Stadt befindet sich nördlich des Rheins). Kurz nach Schaffhausen (Neuhausen) befindet sich der grösste Wasserfall Mitteleuropas, der Rheinfall (siehe Bild). Im weiteren Verlauf durchquert er die Stadt Basel und verlässt die Schweiz daraufhin in Richtung Norden bis er schliesslich in die Nordsee mündet.
Die Rhône entspringt auf der westlichen Seite des Gotthardmassivs (Rhônegletscher) und fliesst durch den gesamten Kanton Wallis in den Genfersee. Am westlichen Seeende fliesst die Rhône durch die Stadt Genf, verlässt kurz darauf die Schweiz und mündet ins Mittelmeer.
Mit Ausnahme der Engadiner und Tessiner Gewässer münden alle Gewässer der Schweiz in Rhein oder Rhône.
Der Inn entspringt südlich von St. Moritz (Maloja) im Engadin (Graubünden). Er fliesst durch Silser- und Silvaplanersee in Richtung Norden und verlässt die Schweiz bei Vinadi. Er passiert die bekannten Tiroler Städte Landeck und Innsbruck und mündet im bayerischen Passau in die Donau.
Der Namensgeber des Kantons Tessin, der Ticino, entspringt im südlichen Gotthardmassiv und fliesst durch die Nordhälfte des Kantons in den Lago Maggiore und verlässt damit die Schweiz. Er mündet schliesslich in den Po.
Innerhalb der Schweiz hat der Rhein mit 375 km den längsten Lauf, gefolgt vom Rhein-Zubringer Aare mit 295 km (die Aare entspringt wie die Rhône im westlichen Gotthardmassiv). Die Rhône hat eine Länge von 264 km innerhalb der Schweiz.
Im nördlichen Gotthardmassiv entspringt zusätzlich der aus der Schweizer Geschichte bekannte Fluss Reuss (Fluss), welcher in den Vierwaldstättersee, durch Luzern und schliesslich zusammen mit der aus Zürich kommenden Limmat in die Aare fliesst. Der wohl bekannteste Fluss des Jura ist der Le Doubs, der in Frankreich entspringt nach Norden fliesst und teils die schweiz/französische Grenze bildet, teils auf Schweizer Boden fliesst. Im Kanton Jura macht der Le Doubs einen Richtungswechsel und fliesst in südwestlicher Richtung in die Saône.
Siehe auch: Liste der Flüsse in der Schweiz
Klima
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Liste der Flüsse in der Schweiz
Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran.
Das Klima ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Dies ist bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geografische Lage.
Während in der Innerschweiz, in den Alpen und im Tessin die durchschnittliche Regenmenge bei ungefähr 2000 mm/Jahr liegt, beträgt sie im Wallis (Rhônetal) nur 550 mm/Jahr; der trockenste Ort ist Ackersand mit 521 mm im Jahresmittel. Im Mittelland beträgt die Menge etwa 1000–1500 mm/Jahr.
Die Regenmenge ist im Sommer mit Ausnahme des Rhônetals ungefähr doppelt so hoch wie im Winter. So liegt das Monatsmittel in Zürich im Januar bei 73 mm und im Juni bei 131 mm. Das Monatsmittel für Juli in Sion im Rhônetal dagegen liegt bei 40 mm und im Januar bei 61 mm (jeweils Auswertungen der Jahre 1961–1990).
Die Temperaturen in der Schweiz sind primär abhängig von der Höhenlage. Generell liegt in den Niederungen die Durchschnittstemperatur im Januar bei rund -1 bis +1 °C. Im wärmsten Monat, dem Juli, liegt diese bei 16 bis 19 °C. Die Jahrestemperaturen betragen ungefähr 7 bis 9 °C. In der Magadinoebene im Tessin liegt der Durchschnittswert etwa 2 bis 3 °C höher. Im Oberengadin ist es rund 10 °C kälter. Der durchschnittlich wärmste Ort (mit einer MeteoSchweiz-Messstation) ist Locarno-Monti mit einem Jahresmittel von 11.5 °C, der kälteste auf dem Jungfraujoch mit -7.5 °C. Absolute Rekorde mass man in Grono mit 41.5 °C am 11. August 2003, beziehungsweise in La Brévine mit -41.8 °C (12. Januar 1987).
Während Hagel in den Alpen, in der Romandie wie auch im Tessin ein eher seltenes Ereignis ist, war deren Intensität in der Periode 1999–2002 vor allem im Emmental, im Laufental wie auch im Toggenburg am höchsten. Es hagelte dort bis zu 60 Minuten im Jahresdurchschnitt. In den anderen Regionen beschränkt sich Hagel auf unter 30 Minuten.
Nebel ist im ganzen Mittelland zu beobachten. Besonders häufig ist der Nebel entlang der Aare, der nördlichen Reuss wie auch im Thurgau, wo er vor allem im Herbst über mehrere Wochen auftreten kann. In den Tälern erscheint der Nebel seltener.
Häufig auftretende Winde in der Schweiz sind der milde Föhn und die kalte Bise. Die höchste je gemessene Windgeschwindigkeit ist 285 km/h (Jungfraujoch, 27. Februar 1990).
Bekannte Formen von Naturkatastrophen in der Schweiz sind Schnee- und Gerölllawinen sowie Überschwemmungen.
Flora und Fauna
30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet.
In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen, Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen- (Bannwald) und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab).
Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwälder.
Im Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle bei der Ernährung der Bevölkerung spielten.
Bevölkerung
Sprachen
Kastanienwälder
Der Artikel 4 der Bundesverfassung hält seit 1999 fest: «Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.». Im Artikel 701 heisst es zudem: «Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.»
Im Kanton Zürich ist zusätzlich die Gebärdensprache verfassungsmässig anerkannt.
Wegen der oben zitierten Verfassungsbestimmung mit vier anerkannten Landessprachen, nehmen manche Leute irrtümlich an, Schweizer sprächen vier Sprachen, was jedoch nicht der Fall ist. Wirklich viersprachig ist einzig der Bundesstaat als Institution. Bereits auf Kantons- und Gemeindeebene ist es anders: In den meisten Fällen existiert nur eine Amtssprache. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren.
Mit 63.7 % ist Deutsch (hellgrau) die meistverbreitete Sprache. Die Bevölkerung spricht aber gemeinläufig einen der vielen schweizerdeutschen Dialekte. Französisch wird von 20.4 % (blau) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig die Suisse romande oder Romandie genannt. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden wird Italienisch (rot, Anteil 6.5 %) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (grün), hat einen Anteil von 0.5 % und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen daneben noch deutsch sprechen. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 % der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbisch-Bosnisch-Kroatische mit 1.5 % am weitesten verbreitet.
Als Fremdsprachen beherrschen die meisten Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch.
Siehe auch: Sprachen in der Schweiz, :Kategorie:Schweizer Sprache
Religionen
:Kategorie:Schweizer Sprache]
Von den Schweizer Bürgern sind 41 % katholisch, 40 % reformiert, 2.5 % in Freikirchen, 5.5 % gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 % sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 % römisch-katholisch, 5 % evangelisch-reformiert, 17 % orthodox, 18 % islamisch, und 2 % ohne Bekenntnis.
Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in einigen Kantonen zusätzlich die Christkatholische Kirche diesen Status inne. In einigen Westschweizer Kantonen gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind.
Protestantisch dominiert sind der Kanton Bern, Teile von Graubünden und Schaffhausen, Zürich, Basel die meisten Westschweizer Kantone, insbesondere die Calvinstadt Genf. Die Römisch-Katholische Kirche dominiert in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis, Tessin, in den Kantonen der Zentralschweiz und in Teilen der Ostschweiz. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0.33 % ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas.
Siehe auch: Religionen in der Schweiz
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Schweiz.
Nach dem Untergang des Römischen Reiches besiedelten Burgunder und Alamannen das Gebiet der heutigen Schweiz. Bis 746 unterwarfen die Franken beide Völker, deren Territorium Teil des Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei grösstenteils zum Stammesherzogtum Schwaben und zum Königreich Burgund. In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Zähringer, Kyburger, Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Ausserdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von grösster Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg.
Burgund]
Die drei «Urkantone» oder «Waldstätte» (Orte) Uri, Schwyz und Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen KönigsRudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die Begründung der alten Eidgenossenschaft und damit als schweizerischer Nationalfeiertag festgelegt. Beim Bündnis von 1291 ging es jedoch weniger um den Schutz vor dem Haus Habsburg, als vielmehr darum, sich für die Unsicherheiten nach der Wahl eines neuen deutschen Königs abzusichern. Tatsächlich folgte ja auf Rudolf eine eher unsichere Zeit mit schnell wechselnden Herrschern.
Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25.11.1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig dem Bayer. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wurde als die Acht Alten Orte bezeichnet.
Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie sogar die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450) in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die habsburgischen Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schliesslich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, so dass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11.6.1474 in der «Ewigen Richtung» gezwungen sah, die alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrich III. gegen Karl den Kühnen von Burgund und vernichteten den mächtigen burgundischen Staat. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten.
Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform von Kaiser Maximilian I.. Der Versuch Maximilians, im sogenannten Schwabenkrieg die Eidgenossen gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel mit der faktischen Unabhängigkeit der Schweiz vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von weiteren Kantonen erweiterte sich die Eidgenossenschaft bis 1513 auf Dreizehn Orte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten zugewandten Orte.
zugewandten Orte
Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Tessin und schliesslich sogar von Mailand, über welches sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach einer Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine weitere wirksame Aussenpolitik verhindert und es begann die Phase des "Stillsitzens", was man später Neutralitätspolitik nannte. Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äusseren Konflikten. Die alte Eidgenossenschaft wurde damit faktisch ein französisches Protektorat.
Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus und führte zu grossen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach den religiös begründeten Kappelerkriegen kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden blieben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten.
Am 24. Oktober 1648 erreichte die Schweiz im Westfälischen Frieden die völkerrechtliche Anerkennung ihrer Souveränität und löste sich damit vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt. Im Gebiet der Schweiz wurde daraufhin nach französischem Vorbild eine Helvetische Republik als Zentralstaat errichtet. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Fünf Jahre später, 1803, verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediationsakte der Schweiz jedoch wieder eine Verfassung, welche zum Prinzip des Föderalismus und damit zu autonomen Kantonen zurückkehrte. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt. Waadt
1815 wurde die «immer währende Neutralität der Schweiz» durch die europäischen Grossmächte am Wiener Kongress anerkannt. Eine neue Verfassung, der «Bundesvertrag», stärkte in der so genannten Restauration die Eigenständigkeit der Kantone, so das die Schweiz wieder zu einem Staatenbund wurde.
Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach der Niederlage der konservativ-katholischen Kantone wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch eine neue Bundesverfassung (1848) eingeschränkt. Bern wurde der Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments. Die Bundesverfassung wurde nur zweimal 1874 und 1999 revidiert.
Auf Initiative von Henri Dunant erfolgt 1864 in Genf die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Während der beiden Weltkriege bewahrte die Schweiz offiziell ihre Neutralität, die allgemeine Mobilmachung wurde jedoch angeordnet. Die Schweiz nahm im Zweiten Weltkrieg einerseits Flüchtlinge auf, wies aber zeitweise gezielt Juden an den Grenzen ab. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren im Bergier-Berichtes kritisch aufgearbeitet. Unrühmliche Kapitel der neueren Zeit sind einerseits die Verfolgung der Jenischen zwischen 1926 und 1972 durch das «Hilfswerk» Kinder der Landstrasse und anderseits die sechsstellige Zahl an Verdingkindern, welche zwischen 1800 bis in die 1960er und 1970er-Jahren zu Zwangsarbeit auf Bauernhöfen eingesetzt wurden und häufig misshandelt worden sind.
Die Volksrechte wurden seit 1848 immer stärker ausgebaut. 1919 wurde das Proporzwahlverfahren für den Nationalrat eingeführt. 1971 wurde in einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht nach jahrzehntelangen Kampf angenommen. Der von der Regierung angestrebte Beitritt zum EWR scheiterte 1992. Die Schweiz trat nach einer positv ausgegangenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei.
Politik
Hauptartikel: Politisches System der Schweiz
Politisches System
Die Schweiz, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit bildet, ist ein Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
- die direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.
- den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
- die Konkordanzdemokratie
- ihre selbstdeklarierte Neutralität
Gewaltenteilung
Wie in allen anderen Demokratien ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, in drei Säulen gegliedert:
- Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.
- Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten «Bundesräten» (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat.
- Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Eidgenössischen Versicherungsgericht mit Sitz in Luzern, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Gewählt werden die Bundesrichter, welche meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das System der Bundesgerichte befindet sich gegenwärtig im Umbau, insbesondere wurden die beiden letztgenannten erstinstanzlichen Gerichte neu geschaffen. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht wird dies voraussichtlich 2007 tun. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben.
Siehe auch: Liste der Bundespräsidenten der Schweiz, Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates
Parteien
Parteien mit Vertreter im Bundesrat («Bundesratsparteien») sind:
- die Schweizerische Volkspartei (SVP; Stimmenanteil 2003: 26.6%),
- die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP; Stimmenanteil 2003: 23.3%),
- die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP; Stimmenanteil 2003: 17.3%) sowie
- die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; Stimmenanteil 2003: 14.4%).
SP, FDP und SVP haben je zwei Sitze, die CVP hat einen. Diese Verteilung ist neu seit Dezember 2003, davor galt die sogenannte Zauberformel.
Von den übrigen Parteien hat die Grüne Partei der Schweiz den grössten Stimmenanteil (2003: 7.4%).
Siehe auch: Politische Parteien in der Schweiz
Internationale Organisationen
Politische Parteien in der Schweiz
Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten Länder trat die Schweiz 2002 der UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der OSZE, dem Europarat wie auch in der EFTA tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnerschaft für den Frieden der NATO teil und ratifizierte das Kyoto-Protokoll.
Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur Neutralität der Schweiz.
Siehe auch: Die Schweiz in den Vereinten Nationen
Politische Strukturen
Kantone
Die Schweiz in den Vereinten Nationen
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen (vor der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999: 23 Kantone, wovon drei in je zwei Halbkantone gegliedert waren). Die Schweiz weist im europäischen Vergleich einen sehr ausgeprägten Föderalismus auf, der die politische und wirtschaftliche Kleinräumigkeit und Fragmentiertheit der Schweiz verstärkt.
Enklaven und Exklaven
Büsingen am Hochrhein wie auch Campione d'Italia sind Enklaven in der Schweiz:
- Die deutsche Gemeinde Büsingen ist nördlich des Rheins vom Kanton Schaffhausen umgeben, südlich davon grenzt sie an die Kantone Zürich und Thurgau.
- Das italienische Campione, bekannt für sein Spielcasino, ist am Luganersee innerhalb des Kantons Tessin.
Weitere Enklaven und Exklaven gehören eher in das Kuriositätenkabinett, so liegt das Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht in russischem Hoheitsgebiet. Deren Fläche beträgt 563 m². Die Schweiz selbst hat innerhalb Liechtensteins eine Exklave. Beide Gebiete sind allerdings nur einige Quadratmeter gross.
Regionen
Schöllenenschlucht
Neben den geologischen und den geografischen Regionen definierte das Bundesamt für Statistik für die Schweiz sieben Grossregionen.
Diese sind die Ostschweiz, Zürich, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, die Espace Mittelland, die Région Lémanique wie auch der Ticino.
In der Umgangssprache wird die Zentralschweiz häufig Innerschweiz genannt. Die Region zwischen Bern und Zürich wird auch als Mittelland bezeichnet und der französischsprachige Teil der Schweiz wird als Romandie, Welschschweiz oder Westschweiz bezeichnet.
Siehe auch: Grossregionen der Schweiz
Städte
Die grösste Schweizer Stadt ist Zürich mit rund 366'000 Einwohnern (Stand 2004). Die Agglomeration umfasst 1'080'000 Einwohner. Weitere Grossstädte mit über 100'000 Einwohnern sind Genf, Basel, die Bundesstadt Bern sowie Lausanne. Die Bevölkerungsdichte ist im flachen Mittelland sehr hoch, im Alpenland und im Jura naturgemäss dünn.
Siehe auch: Liste der Städte und Gemeinden der Schweiz.
Landesverteidigung
Hauptartikel: Schweizer Armee
Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine. Auf den grenzüberschreitenden Seen sind militärische Schnellboote im Einsatz (Motorbootkompanie). Das jährliche Budget beträgt rund 4.6 Milliarden Franken (2004).
Der Auftrag der Armee ist in der Bundesverfassung festgelegt.
- Raumsicherung und Verteidigung zur Behauptung des Schweizer Territorium
- Subsidiäre Einsätze zur Existenzsicherung bei Naturkatastrophen oder Grossanlässen
- Friedensförderung, beispielsweise als unbewaffnete Militärbeobachter für die UNO
Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Es gibt insgesamt nur etwa 5% Berufs- und Zeitsoldaten. Alle übrigen Angehörigen der Armee sind Wehrpflichtige im Alter zwischen 20 und 34 Jahren, in speziellen Fällen bis 50 Jahren.
Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Sie werden in der Regel im Alter von 19 Jahren per Marschbefehl zur militärischen Aushebung aufgeboten. Bei den Frauen geschieht dies auf freiwilliger Basis.
Die meisten bestehen die Aushebung, d. h. sind diensttauglich. Die Dienstuntauglichen müssen – von den Behinderten abgesehen – eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer zahlen. Die meisten leisten dann Zivilschutz. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, hat die Möglichkeit, einen Zivildienst (meist eine Form von Sozialarbeit) zu absolvieren. Zur Abschreckung wurde die Dauer des Zivildienstes auf das 1.5-fache des Militärdienstes angesetzt. Eine Dienstverweigerung ist in der Schweiz im Prinzip möglich, jedoch nur mit grossem Aufwand durchzusetzen. Im Verlaufe eines Jahres werden ca. 20'000 junge Schweizer und Schweizerinnen in Rekrutenschulen von 21 Wochen Dauer ausgebildet.
Mit der Reform Armee XXI, angenommen 2003, wird die Mannschaftsstärke von den 400'000 der Armee 95 auf ca. 200'000 Angehörige reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserve-Einheiten eingeteilt.
Weltweit einzigartig ist die Abgabe der persönlichen Waffe an den Wehrmann; Angehörige der Armee bewahren ihre Waffe mit Munition zu Hause auf. So entstand die Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee».
Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe mit der deutschen Luftwaffe verwickelt. Terrestrisch wurde sie auf eigenem Territorium noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte konfrontiert. Nachweislich wurden aber auch B-29 Bomber der USA abgefangen, die sich über österreichischem Territorium glaubten. Trotz mehrmaligen Anfunkens durch die Schweizer Jagdflieger antworteten die Bomberbesatzungen befehlsgemäss nicht und wurden abgeschossen. Auch wurde Schaffhausen irrtümlich von der USAF bombardiert und ein weiterer Bomber der USAF, der seinen Verband verloren hatte, entledigte sich seiner explosiven Ladung über Basel.
Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren erfolglos für eine Abschaffung ein. Zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk bisher jedoch deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armee-Einsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.
Sozialversicherungen
Hauptartikel: Schweizer Sozialpolitik
In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind meistens Zwangsversicherungen, das heisst, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung.
- die Krankenversicherung.
- die Mutterschaftsversicherung.
- die Unfallversicherung.
- die Invalidenversicherung (IV), für Personen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen.
Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers.
Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden steuerlich gefördert.
Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei-Säulen-System bezeichnet.
Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, so dass Militärdienstpflichtige während der Ausübung militärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung.
Siehe auch: Sozialversicherung (Schweiz)
Gesundheitswesen
Hauptartikel: Gesundheitswesen Schweiz
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig von seiner Nationalität aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern («Grundversicherung», «obligatorische Krankenpflegeversicherung»). Die Krankenkassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d. h. die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Perso
Luzern (Kanton)
Der Kanton Luzern ist ein Kanton im Zentrum der Schweiz (Zentralschweiz oder Innerschweiz).
Deutsch: Luzern; Französisch: Lucerne; Italienisch: Lucerna; Rätoromanisch: Lucerna; Englisch: Lucerne.
Geographie
Nachbarkantone
Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Aargau, Bern, Zug
Extrempunkte
- Höchster Punkt: 2349 m ü.M. (Brienzer Rothorn)
- Tiefster Punkt: 406 m ü.M. (Honauer Schachen)
Seen
vollständig im Kantonsgebiet: Rotsee, Baldeggersee, Sempachersee, Mauensee, Soppensee
teilweise im Kantonsgebiet: Vierwaldstättersee, Zugersee, Hallwilersee
Flüsse
Reuss, Kleine Emme, Wigger, Luther, Suhre, Pfaffneren, Entlen
Entlen
Sprachen
Im Kanton Luzern spricht man Luzerndeutsch, einen hochalemannischen Dialekt. Das Luzerndeutsch existiert allerdings nicht, denn die Mundarten im Entlebuch, im Seetal, in den Rigigemeinden (Greppen, Weggis, Vitznau), in der Stadt Luzern und den anderen Regionen weisen untereinander Unterschiede auf.
Religionen - Konfessionen
Der Kanton Luzern ist ein traditionell katholischer Kanton.
Verfassung
Momentan gilt immer noch die Verfassung vom 29. Januar 1875, welche aber seither über vierzig Mal teilrevidiert wurde (siehe [http://www.admin.ch/ch/d/sr/c131_213.html Verfassung des Kantons Luzern]). Im Moment ist der [http://www.neueverfassung.lu.ch/ Entwurf] für eine neue Verfassung fertig gestellt. Bis Ende 2004 konnten interessierte Gruppierungen an der Vernehmlassung teilnehmen.
Legislative
Die Legislative bildet der 120-köpfige Grosse Rat, der nach dem Proporzwahlrecht gewählt wird. Im Grossen Rat sind im Moment folgende Parteien vertreten: CVP, FDP, SVP, SPS und GPS. Die Mandatsverteilung gibt folgende Tabelle wieder:
Parteiensystem
Die CVP ist die stärkste politische Kraft im Kanton Luzern, was mit der langen katholisch-konservativen Tradition seit dem Sonderbundskrieg zu tun hat.
Exekutive
Die Exekutive bildet ein (nach dem Majorzsystem gewählter) 5-köpfiger Regierungsrat. Dem Regierungsrat gehören aktuell an:
- Markus Dürr (CVP) - Gesundheit- und Sozialdepartement
- Daniel Bühlmann (SVP) - Finanzdepartement
- Anton Schwingruber (CVP) - Bildungs- und Kulturdepartement
- Max Pfister (FDP) - Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
- Yvonne Schärli (SPS) - Justiz- und Sicherheitsdepartement
Der Regierungschef wird Schultheiss genannt und ist ein für ein Jahr gewählter "primus inter pares". Sein Stellvertreter heisst Statthalter. Schultheiss für 2005 ist Max Pfister, Statthalter Anton Schwingruber.
Geschichte
Ausführlicher Artikel: Geschichte des Kantons Luzern
- Während der Jungsteinzeit siedeln sich die ersten Menschen auf dem heutigen Kantonsgebiet an.
- Kelten wandern zwischen 800-300 v.Chr. in die Zentralschweiz ein.
- Um 15 v.Chr. wird die Region von den Römern erobert und in das römische Reich integriert.
- Im 6 Jh. übernehmen germanische Alemannen nach dem Verfall des römischen Reiches die Zentralschweiz. Es entstehen erste Klöster und Stifte. L | | |