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Ɗ朴子

抱朴子

《抱朴子》为东晋时期葛洪所著,分为内外两篇。其中外篇主要是对葛洪生平的自述,而内篇是葛洪对道家思想和丹道修炼方法的阐述。 Category:道经

东晋

东晋,朝代名(317年420年)。因北方民族南下,建都洛阳的晋(西晋)灭亡,琅琊王司马睿在群臣拥戴下在建康(今南京)即位,称晋元帝,史称东晋。东晋与之前的东吴以及其后的宋齐梁陈合称为六朝。 东晋偏安江南,有桓温祖逖刘琨北伐,然而终究未竟全功。383年,前秦苻坚率兵南侵,东晋谢安力主抗击,派谢石谢玄率军,在淝水之战大获全胜,苻坚只身逃回北方,南北分立之势从此而成。后有桓玄叛乱,废安帝自立为帝,为刘裕所平,拥恭帝,然大权旁落。420年,大将刘裕篡位,东晋亡。 东晋时代著名的文人有谢灵运陶渊明王羲之等人。
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ja:東晋 ko:동진

道家

道家是中国春秋战国诸子百家中最重要的思想学派之一,道家思想的起源很早,传说中,轩辕黄帝就有天人合一的思想。一般来说,公认第一个确立道家学说的是春秋时期的老子,老子在他所著的《老子》(《道德经》)中作了详细的阐述。道家思想其他的代表人物还有战国时期的庄周列御寇惠施等人。道家倡导自然的世界观和方法论,尊黄帝老子为创始人,并称黄老。 道家思想的核心是“”,认为“道”是宇宙的本源,也是统治宇宙中一切运动的法则。老子曾在他的著作中说:“有物混成,先天地生。萧呵!寥呵!独立而不改,可以为天地母。吾未知其名,强名之曰道”(《老子》第25章) 西汉初年,汉文帝汉景帝以道家思想治国,使人民从秦朝苛政中得以休养生息。历史称之为文景之治。 其后,儒家学者董仲舒汉武帝提倡「罢黜百家,独尊儒术」的政策,并被后世帝王采纳。道家从此成为非主流思想。 虽然道家并未被官方采纳,但继续在中国古代思想的发展中扮演重要角色。理学更是揉合了道学的思想发展而成。 道家思想后来被张鲁五斗米道等宗教吸收,并演变成中国的重要宗教之一——道教。魏晋风流在清谈玄学时更着重炼丹。因此,道家与道教常被人混淆。

外部連結


- [http://www.taoismcn.com 中国道家网站索引]

參考資料


- 《老莊新論》,陳鼓應,中華書局,1991年4月初版,ISBN 962-231-402-3 Category:诸子百家 category:中國哲學 Category:道家 Category:道教 ja:老荘思想 ko:도가

Umlageverfahren

Das (Kapital-)Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die einbezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen, wobei vom Versicherungsträger in gewissem Umfang Rücklagen gebildet werden können (z. B. Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung). In einem reinen Umlageverfahren werden jedoch so gut wie keine Rücklagen gebildet. Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter). Im Gegensatz zum Umlageverfahren wird beim Kapitaldeckungsverfahren für jeden Versicherten ein eigenes Konto geöffnet, aus dem dann die Leistungen finanziert werden.

Eigenschaften des Umlageverfahrens

Einige grundlegende Eigenschaften des Umlageverfahrens seien kurz am Beispiel eines reinen Umlagesystems skizziert. Beitragszahlungen werden als Prozentsatz des Lohnes einbehalten. Es gelten die folgenden Bezeichnungen:
- Z_t = Zahl der Beitragszahler in Periode t
- E_t = Zahl der Beitragsempfänger in Periode t
- w_t = Lohnsatz in Periode t
- \tau = Beitragssatz
- b_t = Durchschnittsrente in Periode t
- n = Wachstumsrate der Bevölkerung
- p = Wachstumsrate des Lohnsatzes Damit das reine Umlagesystem finanziell ausgeglichen ist, müssen die gesamten Beitragseinnahmen mit den gesamten Rentenzahlungen übereinstimmen. Daher muss gelten: :(1) Z_t w_t \tau=E_t b_t In der Realität können etwaige Defizite durch Transfers aus dem alllgemeinen Steueraufkommen finanziert werden (Schwankungsreserve in Deutschland, auch durch die Ökosteuer).

Rendite

Wie lässt sich aus Gleichung (1) die durchschnittliche Rendite auf die Einzahlungen in das System berechnen? Es sei der Einfachheit halber unterstellt, das ein Individuum in einer Periode t Beitragszahler ist und in der darauf folgenden Periode t+1 Leistungsempfänger (i.a.W. Länge des Arbeitslebens = Länge der Pensionszeit). Ein Individuum zahlt somit den Betrag w_t \tau ein und bekommt eine Rente in der Höhe b_. Die resultierende Rendite ist: :(2) \frac=\frac-1=(1+n)(1+p)-1\approx n+p Dabei gilt: E_=Z_t, w_=w_t(1+p), E_=E_t(1+n) und b_=\frac Wenn sowohl p als auch n dicht bei Null liegen (damit das Produkt np vernachlässigt werden kann), so lässt sich die Rendite approximieren durch n+p, d.h. in einem "gereiften" Umlagesystem ist die Rendite gleich der Summe von Lohn- und Bevölkerungswachstum, ein Ergebnis, das zuerst von Aaron (1966) aufgezeigt wurde. Damit wird auch klar, das umlagefinanzierte Systeme auf lange Sicht sinkende Renditen zahlen, wenn das Bevölkerungswachstum sinkt oder gar negativ wird bzw. die Lohnsatzsteigerungen gering ausfallen.

Anfangsschuld

Eine weitere Eigenschaft des Umlageverfahrens ist eine Folge der schnellen Implementierbarkeit das Systems: die erste Generation von Rentnern erhält Leistungen, denen keine oder nur äusserst geringe Beitragszahlungen dieser ersten Generation entgegenstehen ("windfall gains"). Diese auch als "unfunded liability" (ungedeckte Verbindlichkeit) bezeichneten Ausgaben müssen von allen nachfolgenden Generationen getragen werden. Erfolgt eine Abzahlung dieser Anfangsschuld nicht, so wächst der Betrag mit einer Wachstumsrate, die der Rendite auf die Beitragszahlungen entspricht. Die sei an einem simplen Beispiel verdeutlicht: erhält die erste Generation t von Rentnern Gesamttransfers in Höhe von 100, so wird diese von den Beschäftigten derselben Periode finanziert. Diese erwarten in der Folgeperiode einen Transfer in Höhe von 100
- (1+(n+p)), welcher dann ebenfalls von den Beschäftigten finanziert wird, die daraufhin in Periode 3 einen Transfer in Höhe von 100
- (1+(n+p))^2. Somit wird die Anfangsschuld von 100 nach x Generationen einen Wert von 100
- (1+(n+p))^ erreicht haben. Dementsprechend wird ein Systemwechsel kostenspieliger, je älter das System wird. Im hypothetischen Falle einer "letzten" Generation, die keine Kinder mehr hat, müsste diese Generation die Kosten ihres eigenen und des Ruhestandes der Vorgängergeneration finanzieren.

Änderung von Systemparametern

Wie wirken sich nun in diesem einfachen Modell demographische Veränderungen aus? Eine Umstellung von Gleichung (1) verdeutlicht dies: \tau=\frac\frac Die Gleichung lässt sich zur Bestimmung des gleichgewichtigen Beitragssatzes benutzen, wenn die gewünschte Rentenhöhe bereits bekannt ist. Der Ausdruck \frac entspricht der Anzahl von Leistungsempfängern je Beitragszahler (auch Altersabhängigkeitsquotient, Alterslastquotient oder old age dependency ratio genannt), der Ausdruck \frac dem Verhältnis von (Durchschnitts-)Rentenbetrag zu (Durchschnitts-)Lohnsatz (die Lohnersatzquote). Wenn nun aus irgendeinem Grund das System finanziellen Druck erfährt, bieten sich grundsätzlich die folgenden Optionen an, das Gleichgewicht wieder herzustellen:
- Erhöhung des Beitragssatzes \tau
- Senkung der Lohnersatzquote (im wesentlichen nur durch Senkung der Durchschnittsrente möglich)
- Senkung des Alterslastquotienten (im wesentlichen nur durch eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit möglich, d.h. späterer Renteneintritt)
- Erhöhung des Zuschusses aus dem allgemeinen Steueraufkommen bzw. Verschuldung

Umlageverfahren in der Praxis

Situation in Deutschland

In Deutschland wird das Umlageverfahren bei den Sozialversicherungen (Rente, gesetzlicher Kranken-, Arbeitslosen- und Unfall- sowie der Pflegeversicherung) angewendet. Die Höhe der Beiträge richtet sich global nach den Kosten für die erbrachten Leistungen, wobei jedoch einkommensorientierte Bemessungsrichtlinien sicherstellen sollen, dass die individuelle Beitragsbelastung ein bestimmtes Maß nicht übersteigt. Auf der anderen Seite gibt es auch Beitragsuntergrenzen (im Jahr 2005 z. B. ca. 260 EUR monatlich als Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung). Rentenversicherung durch den Generationenvertrag In Deutschland wurde das Umlageverfahren 1957 von Konrad Adenauer für die Vollrente in Höhe von 75% des letzten Nettolohns durchgesetzt. Vorher gab es eine kapitalgedeckte Sparrente. Die theoretische Grundlage für die Einführung des Umlageverfahrens (§ 153) lieferte der Nationalökonom und Vertreter der katholischen Soziallehre Wilfried Schreiber (1904-1975) mit seiner Arbeit "Solidarvertrag zwischen jeweils 2 Generationen". Allerdings wurde Schreibers Konzept des Generationenvertrags von Adenauer nicht vollständig umgesetzt. Dieses hatte eine breitere finanzielle Basis durch Einbeziehung von Freiberuflern und Selbständigen sowie die Einrichtung einer "Kinderkasse" vorgesehen.

Umlageverfahren in anderen Ländern


- USA, angewandt bei der staatlichen Rentenversicherung Social Security
- Schweiz, angewandt in der ersten Säule des Drei Säulen-Systems

Probleme in der Finanzierung der Umlageverfahren

Aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen, zunehmender Lebenserwartung und damit auch wachsender Pflegekosten bei gleichzeitig einbrechenden Einnahmen wegen demographischer Verschiebungen (sinkende Geburtenrate, Überalterung der Gesellschaft), sinkender Lohnquote, Massenarbeitslosigkeit sowie versicherungsfremder Entnahmen und wirtschaftlicher Krisen in vielen Industrienationen wird die Finanzierung der Sozialversicherungen durch Umlageverfahren zunehmend in Frage gestellt. In Deutschland wurde während der ersten Legislaturperiode der Regierung Schröder versucht, eine kapitalgedeckte zweite Säule der Rentenversicherung zu errichten (Riester-Rente). Zur Zeit (2005) erhalten die Rentenversicherungen in Deutschland aufgrund nicht ausreichender Mittel des Umlagesystems einen Zuschuss in Höhe von etwa 80 Milliarden Euro aus Steuermitteln.

Literatur und Links


- Aaron, H. (1966). The social insurance paradox. Canadian Journal of Economics and Political Science 32(3), 371-374.
- Social Security Administration (USA). [http://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/index.html Social Security Programs around the world] Siehe auch: Rentenproblematik, Mackenroth-These Kategorie:Wirtschaft Kategorie:Politik Kategorie:Demografie Kategorie:Sozialstaat Kategorie:Rentenversicherung Kategorie:Sozialversicherung (Deutschland)

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